Zaun steht 4m neben der Grenze

Wieso sollte jemand, der nun dabei erwischt wurde, wie er sich ein bisschen Platz für seinen Pool ergaunern wollte, auf einmal Straftaten begehen und dabei sogar Tote und Verletzte in Kauf nehmen? Eine derartige Eskalation mag in Filmen wie Der Rosenkrieg, Falling Down oder Kap der Angst vorkommen, aber in der Realität ist das doch eher die absolute Ausnahme.

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Nina, es wirkt so, als ob du jedem kleinsten Konflikt aus dem Weg gehst. Oder ist dein Nachbar wirklich ein derart psychisch kranker Mensch? Dann allerdings solltest du wegziehen.

Wenn du dich nicht traust, dich irgendwie zu wehren, dann musst du halt alles so hinnehmen, wie es ist!

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Oder aber in

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Ich bin noch nicht dagewesen. Ist Brandenburg irgendwie bekannt für derartige Eskalationen? Werden dort Leute, die Äpfel vom Nachbargrundstück angeln oder ihren Müll in die Tonne des Nachbarn werfen, mitunter niedergeschlagen und anschließend in kleinen Stückchen in der Havel oder in der Spree versenkt?

Dann ist das Beste, du gibst dem Nachbarn auch noch den Rest von deinem Grundstück und ziehst in ein Heim.

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Der Schilderung nach könnte es sich um baurechtlichen Außenbereich handeln, also um ein Grundstück außerhalb geschlossener Bebauung und außerhalb eines Bebauungsplans.
Dort sind Pools meines Wissens grundsätzlich genehmigungspflichtig - und diese Genehmigung kann ja gar nicht vorliegen. Die Chance ist deswegen groß, dass der Pool bereits deswegen zurückgebaut werden muss. Dein Nachbar steht auf ganz dünnem Eis.

Ich weiß nicht, ob sich einer der wenigen Nutzer dieses Forums, die Jura studiert haben, im Baurecht auskennt, ich weiß auch gar nicht, ob dieser Fall nicht vielleicht ganz einfach ist und von jedem „Wald-und-Wiesen“-Juristen nach 10 Sekunden geklärt werden kann.

Mal so grundsätzlich: Wenn ein Nachbar versehentlich ein Gebäude (auch) auf deinem Grundstück baut, dann sagt das BGB: OK, abreißen wäre unverhältnismäßig, also wird das finanziell kompensiert. Aber ich als Nicht-Jurist stehe da schon vor der Frage: Ist ein Pool überhaupt ein Gebäude im Sinne des § 912 BGB? Gilt diese Regelung für einen vollständig auf dem falschen Grundstück gebauten Pool oder wäre die nur anwendbar, wenn ein (sonst auf dem richtigen Grundstück) gebautes Gebäude auf das fremde Grundstück ragt?

Offenbar stellt sich dein Nachbar absichtlich doof. Ich rate dir dringend, einen Anwalt zu befragen.

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Hier scheint es wohl um jemanden zu gehen, der durch vollzogene Tat seine Ignoranz gegenüber Gesetzeslage und Eigentum schon bewiesen hat.
Brandenburg ist ein Hotspot rechter Gesinnung, man könnte es auch rechten mainstream nennen, und das sind Leute, die auch nicht bekannt sind für ihren Respekt für Recht und Gesetz.
Ich würde da mal dem Gefühl der hier postenden Besitzerin im Zweifelsfall trauen.
Von körperlichen Angriffen wurde ja nicht geredet, das ist wieder einmal: Polemik.

Es wurde immerhin

und

von der UP ins Gespräch gebracht. Glaubst du, einer der so etwas macht (bzw. dem man so etwas zutraut), guckt vorher sorgfältig, dass ja alle Bewohner das Haus verlassen haben?

Wenn das so gedeutet wird-umso mehr ein Grund, das ernst zu nehmen.
Von „niederschlagen und in kleinen Stückchen in der Havel versenken“ lese ich tatsächlich aber nichts.

Also ich persönlich würde es schon als körperlichen Angriff auffassen, wenn mir jemand das Haus anzündet, was ja auch eine gewisse Gefahr für Leib und leben impliziert - zumindest, wenn das Haus im allgemeinen für Wohnzwecke genutzt wird.

Ja, klar. Und 10-15% Bekloppte lassen die Schlussfolgerung zu, dass jeder Nachbar ein potentiell gemeingefährlicher Straftäter ist.

Dafür gibt es nur wenig Anhaltspunkte. Vielmehr dürfte es sich um eine in der Bevölkerung recht weit verbreite Sorge handeln, dass Eskalation der Normalfall ist. Tatsächlich kommt es außerhalb von Filmen und Romanen erstaunlich selten vor, dass jemand, der bspw. wegen Diebstahls, Hausfriedensbruch oder Beleidigung angezeigt und verurteilt wurde, nach der Verurteilung einen Rachefeldzug bis ins siebte Glied anfängt und nach verlorenen Zivilprozessen noch viel seltener.

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Noch ein Ansatz: Warum könnte man nicht den Verkäufer des Grundstückes regresspflichtig machen?Die 290 qm vom Kaufpreis zurück verlangen und alle sind glücklich. Die notarielle Erfassung soll dann halt der Nachbar zahlen…

So einfach ist das aber nicht. In D bedarf jedes Grundstücksgeschäft einer Notariellen Beglaubigung und Eintragung ins Grundbuch. Und Grundstücke kann man auch nicht einfach so stückchenweise verkaufen, Größe und Lage sind genau festgelegt.

Von „einfach“ war ja auch nicht die Rede. Es scheint aber ja so zu sein, dass der Verkäufer das Grundstück verkauft hat in dem Wissen, dass der Nachbar sich einen Teil zu Eigen gemacht hat. Insofern lässt sich die Frage stellen, in wie weit er dafür auch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Wurde denn die Gemeindeverwaltung schon hinzugezogen um zu klären, ob es sich tatsächlich so verhält, dass der okkupierte Grundstücksteil nach kurzer Zeit dem „Landräuber“ gewohnheitsrechtsmäßig zusteht? Behaupten kann der ja viel.

Rolf

Ich lese da ganz oben:

Wer der Verkäufer war (vermutlich die Erben) und ob die von dem Wildwuchs des nachbarn irgendwas wussten kann ich nirgends finden.

Du meinst einen Teil des Nachbargrundstücks? Einen solchen Ausgleich kann man nicht verlangen, jedenfalls nicht in dem Sinne, dass man darauf irgendeinen Rechtsanspruch hätte.

Worüber? Nutzungsrechte und Entgelte kann man natürlich vereinbaren. An der Eigentumslage ändert sich dadurch allerdings nichts. Es ist rechtlich unmöglich, das Eigentum nur an einer Teilfläche eines Grundstücks auf einen Erwerber zu übertragen, und nur die zuständigen Behörden können die Grundstücke neu zuschneiden.

Vielleicht kann man den Mann im Pflegeheim zur Verantwortung ziehen, ja. Der eigentliche Gegner ist aber dein Nachbar.

An die bist du ohnehin nicht gebunden.

Tja, Frechheit siegt. Der Verkäufer hat das Verhalten des Nachbarn hingenommen, und auch du hast ja vor, den Nachbarn damit durchkommen zu lassen.

Dann richte ihm doch bitte von mir aus, dass er Brandenburg mit Utopia verwechselt.

Wann wer wo was für einen Zaun setzen darf oder muss, ist hier sekundär. Der Typ hält einen Teil deines Grundstücks besetzt und hat darauf sogar einen Pool installiert.

Das dürfte kaum geltendes Recht in der Türkei sein und ganz sicher keines in Deutschland.

Doch, denn der Nachbar hat sein Grundstück ja erst vor 2,5 Jahren erworben und doch vermutlich erst danach den Zaun und den Pool gebaut.

Das ist nun wirklich und offensichtlich der einzige sinnvolle Rat.

Wenn es „gut“ läuft. Ansonsten denkt der Nachbar sich vielleicht im Laufe der nächsten Jahre weitere Dinge aus, zu denen er sich nach Beratung durch Google berechtigt sieht, und er weiß dann ja, dass unsere Fragestellerin durchaus dazu neigt, sich Ungeheuerlichkeiten gefallen zu lassen.

Geht so. Unsere Fragestellerin könnte ja Zustandsstörerin sein. Und wenn sie jetzt nicht versucht, an ihr Recht zu kommen, wird sie vielleicht auch bereit sein, den Pool auf eigene Kosten zu entfernen, ohne den Nachbarn irgendwie damit zu behelligen.

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Ach, das hatte ich überlesen. Ich ging aufgrund des Verhaltens irgendwie davon aus, dass der da schon seit Jahrzehnten wohnt.

In Italien gab (gibt?) es Berichten aus erster Hand zu Folge eine Regelung, nach der man Land, das längere Zeit (drei Jahre oder so) brach gelegen hatte, selber für Ackerbau und Viehzucht nutzen durfte und das dann nach weiteren Jahren tatsächlich auch Eigentum des jungen Landwirtes wurde. Aber von Brachland, Ackerbau und Viehzucht und nicht zuletzt Italien sind wir ja weit entfernt.

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Ach du große Kacke, an sowas ist ja auch noch zu denken. Was für eine blöde Situation.

(Ich kann eigentlich gar nicht vorstellen, dass es Leute wie diesen Nachbarn wirklich gibt. Sowas von dumm-dreist, meine Güte!)

Auf jeden Fall ist das etwas, wo ein Anwalt hinzuziehen ist - liege ich richtig, dass kein besonderer Fachanwalt notwendig wäre? Ist doch einfaches Zivilrecht, oder siehst du da eine Notwendigkeit, dass man da erweiterte Kenntnisse im Baurecht benötigt?

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Der entsprechende Fachanwalt lautet auf Bau- und Architektenrecht; da sieht man da schon, dass da tatsächlich der Schwerpunkt auf Baurecht liegt und weniger auf Banalitäten wie Grundstücksgrenzen. Ich riete da eher zu einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, weil ein solcher auch Kenntnisse im Nachbarrecht und Immobilienrecht nachweisen muss.

Deswegen auch meine Frage an @Guybrush, ob da nicht ein „normaler“ Anwalt reicht. Ich kann das überhaupt nicht einschätzen, aber gerade in ländlichen Regionen findet man ja einen „passenden“ Fachanwalt ja nicht in jedem Dorf.

Es spricht natürlich nichts gegen einen Fachanwalt (m/w/d) für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ein Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht sollte aber genügen. Und eine allgemeine zivilrechtliche Ausrichtung der Kanzlei auch.

Wichtig ist, die Verjährungsfrist nicht zu verpassen. Der Rest sollte von selbst laufen: mahnen, verklagen, notfalls vollstrecken; bei Vollstreckung wegen der Kosten ist ein Grundstück bekannt, in das man vollstrecken könnte …

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