Zitieren aus E Mail, erlaubt oder nicht?

Ich hätte gerne gewusst, ob ich einen Wortlaut einer E Mail zitieren und veröffentlichen darf?
Es geht um einen Mail Verlauf mit Behörde und ich habe mir nichts dabei gedacht, da ich verhindern wollte, dass noch mehr Leute dort anrufen und nach einem bestimmten Fall fragen

Jetzt hat man mir gesagt, man möchte mich anzeigen, da ich die Mail zitiert habe (Kein Screenshot! Auch keine Namen oder Telefonnummer!)

Danke für die Antworten

Das Recht welchen Landes dürfen wir denn annehmen?

Wer hat mit einer Anzeige gedroht? Wogegen sollst Du konkret verstoßen haben? Ein Geheimhaltungspflicht besteht (in Deutschland) in der Regel nicht. Könnt mir höchstens eine Datenschutz-Problematik vorstellen.

Warum wolltest Du das verhindern?

Wahrscheinlicher ist, dass man sich auf einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht beruft (falls man schon so weit gedacht hat, warum man mit der Veröffentlichung ein Problem hat), aber um das beurteilen zu können, müsste man in etwa wissen, worum es in der E-Mail ging.

Ah Deutschland :thinking:
Ich habe eine Mail zitiert und da möchte die Behörde jetzt Anzeige erstatten. Ging um ein ausgesetztes Tier, das man nicht fangen wollte und ich habe das Amt halt zitiert

Naja, es ging um ein Tier was ausgesetzt wurde und alle paar Tage wollte jemand das Amt kontaktieren, die sagten aber es soll dort halt weiter leben, das war jedoch problematisch! Ist bisschen schwer zu erklären :see_no_evil:

Ok kurzfassung :joy:
Irgendjemand setzte ein Tier auf einem öffentlichen Parkplatz aus - ich habe das Tier gemeldet und das Amt sagte es sei nicht verletzt und stellt kein Problem dar. Das Tier wurde jedoch alle paar Tage in verschiedenen Gruppen geteilt. Also habe ich die Auskunft des Amtes per Mail zitiert, also das sie schrieben, dass es nicht krank sei und kein Problem darstelle. Deswegen wollen sie nun Anzeige erstatten. Ich habe aber keine Screenshots gemacht oder Namen der Behördendame genannt

Wie kommst Du darauf, dass die Rechtslage in anderen Ländern grundsätzlich anders ist bzw. die Sachverhalte in Deutschland besonders restriktiv geregelt wären?

Bitte den Diskussionsverlsuf beachten! Ich hatte nach dem Land gefragt!

Und natürlich hat jedes Land seine eigene Gesetzgebung und sich daraus ergebende Besonderheiten. Wie Du nun auf „restriktiv“ kommst, erschließt sich mir aber nicht.

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Ah, jetzt sehe ich es auch. Zitate haben schon ihre Vorteile.

Ja, wobei eigentlich jedes Rechtssystem so Dinge wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Geheimnisschutz kennt. Natürlich immer in verschiedenen Ausprägungen und Gewichtungen.

Das war eine Fehlinterpretation von

Ich hatte das wie ein „typisch deutsch“ aufgefasst.

Also wenn du auf WhatsApp schreibst “Das xy-amt teilt mir mit, dass diese Kreuzotter nicht eingefangen werden soll“ ist das nicht strafbar.

Was genau wird dir vorgeworfen?
Hast du die Behörde beleidigt, ihr Nazi-Methoden vorgeworfen, etwas über sie behauptet, was nachweislich falsch ist?

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Ich wurde doch gefragt um welches Land es geht und habe mit Deutschland geantwortet

Das ah Deutschland sollte eigentlich äh Deutschland heißen😂 kein typisch Deutsch oder so. Ich verstehe die Funktion hier noch nicht so, sorry

Ne, um Gottes Willen :joy:

Ich habe geschrieben, dass mich das Tierheim ans Ordnungsamt verwiesen hat und dann die Mail zitiert, wo stand, sie waren vor Ort und haben kein Tier gesehen und es ist ja gesund und sie machen da nichts

dazu habe ich unten drunter kommentiert „Was soll ich dazu noch sagen!“

Dann gingen blöde Kommentare los gegenüber dem Amt - aber nicht von mir! Ich habe das versucht zu stoppen und geschrieben, dass ich weder das Amt noch das Tierheim kritisieren möchte und den Post geschlossen, den Post hat die Dame vom Amt dann gesehen. Ich hatte ja nur zitiert und Namen und co weg gelassen! Das passte ihr nicht, wie sich das Gespräch entwickelt hat, wofür ich aber nichts konnte und jetzt möchte sie mich anzeigen weil ich die Mail veröffentlicht habe und Hetze betrieben. Aber wenn ich das Amt zitiere und die Menge ist sauer weil die das Tier nicht fangen, welches den Winter nicht überlebt, also sorry dafür kann ich nix!
Naja auf jeden Fall sagte sie mir, dass ich mit einer Anzeige zu rechnen habe, als ich das Tier als gefangen meldete - was ich als Privatperson über Tage hinweg versuchte zu fangen und mit dem Einkaufladen wo es herum lief, war es geklärt, ist ja privatgelände

Grundsätzlich unterliegen auch Emails und deren Inhalt dem Post und Fernmeldegeheimnis.
Ohne Rücksprache/Erlaubnis daraus was zu veröffentlichen ist strafbar.
Mehr ist dazu eigentlich auch nicht zu sagen.

In Bezug auf Behördenauskünfte musst Du halt darauf achten, ob es sich um allgemeine oder um fallspezifische Auskünfte handelt.
Allgemeine Auskünfte wären ja meist auch anderweitig, öffentlich einzusehen und damit unkritisch (obwohl ich mir im Falle von Briefen / Emails auch hier die Veröffentlichung genehmigen lassen würde!)

Fallspezifische Informationen unterliegen auf jeden Fall dem Datenschutz.
Selbst beim Zitieren (also einer teilweisen Veröffentlichung) musst Du darauf achten, dass der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.

Rein interessehalber:

Wenn ich hier im Forum z. B. das folgende schreibe
„Ein guter Freund hat mir mal per E-Mail aus dem Urlaub geschrieben:
«Ich bin gerade in dem Ort, von dem du mir erzählt hast, dass du diesen Ort in deinem nächsten Urlaub besuchst. Ich empfehle dir, wenn du hier bist, einen Ausflug zum Leuchtturm zu machen!».
Und er hatte Recht, der Leuchtturm war toll!“

Mit welchem Strafmaß hätte ich dann zu rechnen?

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Das musst Du einen Anwalt fragen.

Allerdings hast Du diesen Text m. E. ausreichend anonymisiert.
und: So formuliert hat er für Mitlesende auch keinen Wert.

Mit keinem. Wenn man von Geheimnisträgern absieht, sind Strafvorschriften für private Empfänger hier nicht relevant, weil lediglich die Betreiber von Diensten (und dessen Bedienstete) den Strafvorschriften zum Fernmeldegeheimnis unterliegen (das kann übrigens auch Arbeitgeber betreffen, sofern sie die private Nutzung von dienstlichen E-Mail-Systemen erlauben).

Zivilrechtlich kommen Urheberrecht, Datenschutz und eben das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Frage. Aber auch da ist es nicht so, dass jede Preisgabe von Inhalten ggü. Dritten unmittelbar zu Schadenersatzansprüchen führt. Beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht wird noch zwischen Intim-, Privat- und Sozialsphäre unterschieden (absteigende Schutzwürdigkeit).

Der zitierte Abschnitt bewegt sich im Übergangsbereich zwischen Privat- und Sozialsphäre und hat dabei eine überschaubare Schutzwürdigkeit, zumal der zitierte Inhalt auch keinerlei schutzwürdige Geheimnisse, private Informationen oder Meinungsäußerungen im engeren Sinne enthält und auch so wenig konkret ist, dass daraus niemand schlussfolgern könnte, wo sich die betreffende Person aufgehalten hat oder wann. Will sagen: ein Schaden ist schlichtweg weder vermittel- noch nachweisbar. Was die Veröffentlichung zwischenmenschlich auslöst, steht auf einem anderen Blatt.

Das ist völlig ohne Belang.

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Da ist eine ganze Menge zu zu sagen, weil das so einfach nicht stimmt:

Das Postgeheimnis umfasst grundsätzlich alle Postsendungen von der Übernahme der Sendung durch das Postunternehmen bis zu ihrer Auslieferung an die Empfänger. Eine E-Mail ist keine Postsendung. Weiterhin gilt das Postgeheimnis (als umfassendere Definition eines Briefgeheimisses) nur für den Transport einer Postsendung (von der Übernahme durch das Postunternehmen bis zur Auslieferung an den Empfänger). Auch insoweit kann es hier nicht greifen, weil der Empfänger selbst hier die E-Mail weitergeleitet hat, und es nicht während des durch das Postgeheimnis geschützten Transports abgefangen und an Dritte weitergeleitet worden ist. Letztendlich gilt das Postgeheimnis grundsätzlich nur für Postunternehmen, was schon dadurch klar wird, dass eben nur der Transport durch ein Postunternehmen geschützt ist. Einzige Ausnahme ist in § 206 Abs. 4 StGB, dass auch sonstige „Amtspersonen“ sich strafbar machen können, die Kenntnisse während des Transports erlangt haben (z.B. wenn ein Brief im Rahmen einer Straftat während des Transports gestohlen und dann der Polizei in die Hände geraten ist). Unsere Fragestellerin ist aber offensichtlich auch keine Amtsperson, die in amtlicher Tätigkeit diese Mail erhalten hat.

Und beim Fernmeldegeheimnis sieht es auch nicht anders aus. Auch da ist lediglich der Transport geschützt. Gefährlich kann es hier für Unternehmen werden, die eigene E-Mail-Systeme betreiben, und hierüber Zugriff auf Mails vor Zustellung an den Empfänger nehmen. Aber sobald die Mails zugestellt sind, und es in der Hoheit des Empfängers liegt, sie in einem Speicher dieses Systems zu belassen, oder sie dort zu löschen, ist auch Essig mit dem Fernmeldegeheimnis.

Die Weitergabe einer Mail kann allerdings mit dem Datenschutz, dem allgemeinen Persönlichkeits- oder auch dem Urheberrecht kollidieren. Aber auch dafür ist hier bislang kein Ansatz zu erkennen.

Insoweit sehe ich hier in der Drohung mit einer Anzeige nicht mehr und nicht weniger als „heiße Luft“ von einer ggf. rechtlich nicht sonderlich bewanderten Behördenmitarbeiterin.

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Das ist ein Irrtum.
Deshalb brauche ich auf den Rest wohl nicht eingehen.
Wenn Du es nicht glaubst? Im Zweifel wohl eher Dein Problem. :man_shrugging:

… und ich hatte genau das schon aufgeklärt …

BTW: Bitte nutzen Zitate. Du kannst auch Antworten aus mehreren Postings in einem zusammenfassen. Durch deine kurzen Einzel-Antworten wird es ziemlich unübersichtlich.

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