Zitieren aus E Mail, erlaubt oder nicht?

Sind wir hier in der Kirche oder in einem Wissensforum?

Der Schutz des Postgeheimnisses bezieht sich auf alle Postdienstleistungen im Sinne des § 4 Nr. 1 PostG. Dies sind die Beförderung von
• Briefsendungen,
• adressierten Paketen, deren Einzelgewicht 20 Kilogramm nicht übersteigt,
• Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften,
unabhängig davon, ob es sich um offene oder verschlossene Sendungen handelt.

Wo sind da nochmal die E-Mails aufgeführt?
(davon abgesehen, dass @Wiz auch noch das Fernmeldegeheimnis erwähnt hat)

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Wiz schreibt, dass das Postgeheimnnis nur bis zum Empfang der Nachricht an den Empfänger geht. Klingt logisch.

Danach kann nur noch das Recht auf Datenschutz verletzt werden.

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Das meiste kann ich mir gut vorstellen.
Aber dieser Satz ist unverständlich weil unsinnig.
Meinst du „weil ich das Tier als gefangen meldete“?

Dann hast Du dafür sicherlich auch eine zitierfähige Quelle, oder?

Ich lasse ja ungerne den studierten Juristen raus hängen, aber ich hätte für meine „Meinung“ zumindest mal eine Legaldefinition des Begriffs „Postsendung“ aus dem PostG:

§ 3 Ziffer 16: „Postsendung“ ein Gegenstand im Sinne der Nummer 15, auch soweit er geschäftsmäßig befördert wird,

Und Ziffer 15, auf die in Ziffer 16 verwiesen wird lautet: „Postdienstleistungen“ die gewerbsmäßige Beförderung von
a) Briefsendungen,
b) Paketen,
c) Warensendungen oder
d) Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften,
soweit diese durch Anbieter befördert werden, die Postdienstleistungen über Gegenstände nach Buchstabe a, b oder c erbringen,

Diese Definition ist abschließend! Und an dem „soweit diese durch Anbieter befördert werden, die Postdienstleistungen über Gegenstände nach Buchstabe a, b oder c erbringen“ erkennt man auch schön, dass es hier ausschließlich um den Schutz des Transports geht.

Und nun kommst Du …

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Oh, da hat sich die Bundesnetzagentur bei dem von mir oben zitierten Merkblatt tatsächlich bei der Angabe des Paragraphen vertippt. :sweat_smile:

Oder eben das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das sowohl im Kontext der gestellten Frage als auch allgemein im Zusammenhang mit Zitaten aus E-Mails das wesentliche ist. Sowohl der Datenschutz als auch das immer wieder angeführte Urheberrecht kommen in der Regel nicht zum Tragen, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (meist keine schützenswerten Daten und auch nicht die erforderliche Schöpfungshöhe).

Daher wird in der Regel das viel allgemeinere allgemeine Persönlichkeitsrecht herangezogen, mit dem man im Prinzip alles erfassen kann, was jemand sagt, schreibt und macht und das betrifft eben auch, was A dem B schreibt/erzählt und nur dem B schreiben/erzählen wollte.

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Um noch kurz zu erklären, warum ich so darauf rumreite: man kommt da wirklich schnell in Teufels Küche. Hier mal ein Foto eines Briefes geteilt, dort eine nicht hinreichend anonymisierte Anekdote oder auch einen Bericht über einen notärztlichen Einsatz, aus dessen Beschreibung sich anhand der äußeren Umstände wie Ort, Zeit und Art des Unfalls die Identität des/der Betroffenen ableiten ließ.

Alles, was im kleinen Kreis geschieht, erzählt oder geschrieben wird, ist erst einmal geschützt. Nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich und aus dem Grunde ist die Behörde bzw. die Mitarbeiterin mit ihrem Unmut auch erst einmal im Recht, auch wenn sich im weiteren Verlauf wahrscheinlich herausstellen wird, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Verbreitung nicht bzw. nicht so ernsthaft verletzt wurde, dass ein Schadensersatzanspruch besteht.

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Okay verstehe! Ich habe der Dame auf die Mail geantwortet, dass ich das so in der Gruppe veröffentlichen werde, damit nicht alle paar Tage der Fall des Tieres gepostet wird… tja darauf hätte sie ja mal antworten können, sie hat es dann später dort gelesen und Anzeige erstattet. Ich wusste das so nicht.
Danke für die Hilfe

Oh Sorry, hier habe ich Wörter vergessen!
Ich wollte sagen, dass ich ja das Tier als gefangen melden musste und als ich das tat, sagte sie mir, sie versuchen mich schon die Zeit ausfindig zu machen, da ich keinen Klarnamen bei Facebook hätte und wie ich darauf komme, die Mail öffentlich zu zitieren, hier bekäme ich die Tage Post, da dies zur Anzeige gebracht wurde und das Tier solle ich Postwendend ausliefern. Das war mir natürlich klar, aber ich habe es schon zum Tierschutzverein gebracht und nicht wie sie befahl, ins Tierheim, das hat nämlich nur Mittags offen und ich habe das Tier nachts gefangen… Sie fragte mich, ob mir das Tier nun die Anzeige wert war… öhm ja! Die waren ja nicht fähig es zu fangen und es rannte auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums herum und jeder Sorgte sich, seit Juni lief es dort und wir haben jetzt September. So lange es gesund und munter ist, machen sie nix. Aber das Einkaufszentrum wollte es dort auch nicht haben, weil jeder 5te Kunde bescheid gab, dass es dort herum läuft, die sind jetzt Gott froh, dass ich es geschnappt habe

Von was für einem Tier reden wir denn hier? Denn was Du jetzt schreibst, klingt weniger nach Ärger/Anzeige aufgrund der Veröffentlichung der E-Mail, als vielmehr nach Ärger aufgrund des Einfangens des Tieres durch Dich.

Ist das ein jagbares Wildtier? Da gilt ein Aneignungsverbot nach § 1Bundesjagdgesetz. Ansonsten gilt für alle Wildtiere auch ein Entnahme- und Besitzverbot nach §§ 39 bzw. 44. BNatSchG, und daher kann das Einfangen tatsächlich zu unerfreuliche Folgen führen. Allerdings sollte man auch immer gleich an § 45 Abs. 5 BNatSchG denken, der eine Ausnahme vom Entnahme- und Besitzverbot wie folgt beinhaltet:

Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

D.h. unter dem Strich dürfte hier nichts passieren, da Du das Tier schnellstmöglich in fachlich qualifizierte Hände abgegeben hast, die vermutlich auch landesrechtlich zur Entgegennahme berechtigt sind.

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Und was genau wir Dir vorgeworfen?
Hast Du schon irgendwas schriftlich?
Oder gibt es nur das „ich zeige Sie an“, was ich eher unter die landläufigen Imponiervokabeln einstufe, ähnlich wie „ich hole meinen grossen Bruder“ .

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Ja, klingt alles sehr seltsam. Nach Catharinas Informationen hier hat sie auf facebook mitgeteilt, dass das Amt das Tier nicht einfangen lassen will, weil es gesund sei und kein Problem darstelle.
Wie kann die Weitergabe einer derart allgemeinen Auskunft bei dem betreffenen Amt nur Ärger auslösen? Könnte das Amt sich nicht darüber freuen, dass diese Auskunft, die für andere auch wichtig ist, weitergegeben wird?

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Das hötte ich nach mittlerweile 32 Postings auch gerne gewußt.

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Ich vermute einen sibirischen Tiger.

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Ich dachte beim Lesen an einen hungrigen Braunbären*, der den Leuten auf dem Supermarktparkplatz die Einkäufe klaut.

(*) Assoziation meinerseits, weil ich neulich mal wieder „Picknick mit Bären“ geguckt habe. :wink:

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Ich vermute einen Igel.
Die Jungtiere laufen jetzt überall herum und wollen sich für den Winterschlaf eindecken.
War da nicht die Rede vom Supermarkt Parkplatz? Passt.
Das Amt hat sich das Tierchen angeguckt, das lustig herumgeflitzt ist, also gesund. Passt.
Die Amtsträger wollten sich die Finger nicht zerstechen lassen, also keine Aktion. Passt auch.

@Catherina Frag die Dame, ob sie schon mit dem Kämmerer wegen der Kostenübernahme ob dieses Unsinns gesprochen hat. Verweise auf deine Rechtsschutzversicherung.

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Ich hoffe nicht. Aus zwei Gründen.
1.

  1. Ein Igel (erst recht kein junger), der tagsüber rumläuft, ist in Lebensgefahr und keinesfalls gesund.

@Wiz hat es gut erläutert.

Was letztendlich übrig bleibt, wäre das Datenschutzrecht, wo es aber „nur“ um personenbezogene Daten geht. Wenn also kein Name oder keine Informationen, aus denen auf eine konkrete Person geschlossen werden kann, in dem zitierten Text auftauchen, ist hier auch der Datenschutz nicht betroffen.

Beatrix

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Ein Kaninchen und zwar ein Zwergkaninchen, es unterlag keinen nicht fangen Gesetzt oder so. Der Tierschutz hat es nicht geschafft und da ich ehrenamtlich schon in anderer Sache unterwegs bin, habe ich mich nach Rücksprache mit dem zuständigen Tierschutzverein auf die Socken gemacht, das Tier zu fangen! Alle haben sich gefreut, nur die Dame vom Amt nicht und ihr war das Fangen egal, klar musste ich es sofort aushändigen, aber das habe ich schon längst getan! Sie hat mir klipp und klar gesagt, dass ich nicht hätte veröffentlichen sollen, dass es gesund ist und sie keinen Grund sehen zu fangen!

Ich hoffe ich antworte jetzt Joerg zabel mit dieser Antwort, checke es noch nicht ganz hier!

Habe es nur mündlich, dass ich die Mail öffentlich gemacht habe, zwar ohne Namen und so, aber Leute hätten dort angerufen und die Frau zur Sau gemacht, wieso man dem Kaninchen nicht hilft - Fun fact - das besagte Kaninchen ist Weiblich! es hätte also irgendwann mal junge gemacht und dann viel Spaß!

Kaninchen weiblich nicht kastriert