Zitieren aus E Mail, erlaubt oder nicht?

Das Problem wäre bald da gewesen! Da das Kaninchen WEIBLICH UND NICHT KASTRIERT IST :joy::joy::joy::joy::joy::joy::joy::joy:

Ich habe bewusst erstmal nicht geschrieben was es ist, da ich Angst hatte, wer hier so mit liest oder lesen könnte, sorry :see_no_evil:

Kann mir jemand erklären wie ich auf mehrere Antworten antworte in einer antwort?

hi,

welches Problem genau siehst du, wenn sich ein Tier in der freien Welt vermehrt?
Viel natürlicher wird’s nicht.

Tierschutz… schon witzig.

grüße
lipi

Weil die schnell zur Landplage und großflächig zum Flurschädling werden. Noch nie abgefressene Friedhöfe und Gärten gesehen? Hinzu kommt Verelendung von zu großen Populationen im städtischen Bereich und die Ausbreitung von Myxomatose, an der die Tiere dann ziemlich jämmerlich zugrunde gehen.

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es ist ein Zwergkaninchen, dass auf dem Aldiparkplatz lebte!

So, bald rennen da 50Kaninchen rum? Völlig natürlich :ok_hand: die vermehren sich ja auch untereinander und irgendwann sind es hundert - klar, auf nem Aldi Parkplatz völlig natürlich :ok_hand::+1:

dann hole ich es mal und setze es da wieder aus

Kein Name veröffentlicht, nur Ordnungsamt geschrieben, dass die Leute dort Wütend angerufen haben, habe ich ja nicht aufgefordert und genau das hat sie gestört

Ich verstehe, dass das für die Mitarbeiterin vom Amt doof ist, wenn Menschen in völlig ungemessenem Ton völlig unnötig bei ihr anrufen.
Dass sie dann dir mit einer Anzeige droht (ohne dass sie selber wohl genau weiß, was sie dir vorwerfen möchte), finde ich aber genauso unreif. Klingt nach massiver Überforderung.
Ich hoffe, dass sich die Sache für dich schnell und ohne Probleme erledigt!

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Variante 1:
Sie holt der Gänsegeier, ein Turmfalke, Habicht o.Ä.
2 : Sie vermehrt sich mit einem heimischen Wildkaninchen, bevor sie von Velutina nigrithorax gestochen und einer Loxosceles gebissen wird und sie mit Krämpfen zwischen Riesenbärnklau herumstreift und vom indischen Springkraut angespuckt wird, dann von einem ausgesetzten Netzpython verschlungen wird, den wiederum das Bodensee-Krokodil im Visier hat, dessen letzte Säugetier-Mahlzeit von einer Anopheles-Mücke infiziert wurde.
3. (ala Hemingway):
Sie erfriert und stirbt. Im Regen. Allein.

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Auf jeden Fall auf einer Plattform, in der man locker auf Ad Hominem-Niveau sinken kann, wie man an Deinem Beitrag zweifelsfrei erkennen kann.

Letztendlich greift Artikel 10 des GG - woraus sich auch das Post- und Fernmeldegeheimis ableitet:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Ausgerechnet mit untergeordneten Gesetzen, die speziell die Handhabe bei Firmen regulieren zu argumentieren, erscheint mir eine ziemlich beschränkte Sichtweise. :man_shrugging:

Das GG gilt für alle - nicht nur für Behörden oder Firmen.

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Das Grundgesetz regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. In Art. 10 regelt das Grundgesetz, dass der Staat das Post- und Fernmeldegeheimnis zu respektieren hat und nicht die Post durschnüffeln und Telefonate mithören darf bzw. das nur auf gesetzlich geregelten Grundlagen tun darf (näheres regelt insbesondere die StPO).

Was Post- und Telekommunikationsdienstleister nicht dürfen, ist aber in Art. 10 eben nicht geregelt. Das steht in § 206 StGB.

Das alles ist hier aber schon mehrfach runtergebetet worden, weswegen ich mich frage, warum Du derartigen Unsinn verbreitest.

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Oje - ein verzweifeltes „Mimimi - ich will trotzdem recht behalten“… Na denn… Ist im Zweifel nicht mein Schaden. :man_shrugging:

Redest du von dir? Interessant.:rofl: Einsicht ist der erste Weg zur Besserung!

Vielleicht verstehst du besser, warum du auf dem Holzweg bist, wenn du das hier liest:

Das Fernmeldegeheimnis des Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG gewährleistet Schutz vor staatlichen Eingriffen bei der unkörperlichen Übermittlung von Mitteilungen mit Hilfe des Fernmeldeverkehrs (Telekommunikation).

Hat zwar auch @C_Punkt geschrieben, aber vielleicht überzeugen dir andere mehr, die das unabhängig von deinem Glauben geschrieben haben.:roll_eyes:

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Äh, nein, ich wollte Dir etwas Wissen vermitteln und vermeiden, dass Du Dich hier immer weiter blamierst. Aber gut, wenn Du andere Interessen hast: bitte.

Da sollte man schon ein bißchen genauer sein.
Die Grundrechte (Artikel 1 bis 20 des GG) regeln die Verhältnisse zwischen Bürgern und Staat.

Finde ich nicht. Die Aussage war für diese Diskussion und für das Niveau, auf dem wir uns hier gerade bewegen, vollkommen ausreichend. Wir sind hier nicht in einem Seminar zum deutschen und europäischen Verfassungsrecht, sondern wir diskutieren hier mit jemandem, dem die einfachsten Grundlagen fremd sind.

Wenn man öffentlich zur Schau gestellt hat, dass man so gar keine Ahnung von einem Thema hat, kann man:

  1. Sich ein tiefes Loch suchen und darin verschwinden, bis Gras über die Sache gewachsen ist.
  2. Sie für die Aufklärung bedanken, die einem Leute mit entsprechendem Hintergrund haben zukommen lassen, und sich so mit der Materie beschäftigen, dass man zukünftig mitreden kann.
  3. Auf dem Unsinn beharren, den man verzapft hat, und gegen jeden schießen, der es besser weiß.

Aber wenn man dem Fass so richtig die bodenlose Krone ins Gesicht schlagen will, dann toppt man 3. mühelos, indem man in zwei Sätzen noch mal zwei weitere Beweise dafür liefert, dass man tatsächlich nicht den Hauch einer Ahnung hat.

In der ersten Vorlesung zum Staats- bzw. Verfassungsrecht lernt man gleich nach der Begrüßung, dass nur der Looser immer gleich mit Grundrechten um sich schlägt, weil die dicken roten Ziegel, die die Juristen traditionell auf dem Schreibstisch stehen haben, nicht nur Deko sind. Die Grundrechte stehen nicht alleine im luftleeren Raum, sondern unterliegen Schranken und Konkretisierungen, die sich aus all den massenhaft Gesetzen ergeben, die man auf tausenden Seiten Dünndruckpapier in den roten Ziegeln findet. Und der Kenner der Materie weiß um die Gesetze und dazugehörigen Verordnungen, die wirklich spannend und wichtig sind, um eine juristische Frage zu beantworten. Und nur wenn er da nicht im gewünschten Sinne fündig wird (was selten genug der Fall ist), überlegt er, welche Grundrechte betroffen sein könnte, schaut sich zu diesen die Rechtsprechung des BVerfG an, und erst ganz, ganz zum Schluss kommt er dann ggf. zu der Überzeugung, dass in einem konkreten Fall ein Grundrecht verletzt sein könnte und man nur durch unmittelbare Berufung auf das betroffene Grundrecht zum Ziel kommen kann.

Jeder, der in der Schule ein Fall wie Sozialkunde, Politik, o.ä. (je nach Bundesland und Zeitalter) gehabt hat, sollte gelernt haben (und sich daran erinnern können), dass die Grundrechte Rechte des Bürgers (bzw. aller legalen Privatrechtssubjekte) gegenüber dem Staat sind. Einmal in Form von Abwehrrechten gegenüber staatlichen Eingriffen. Dann in Form von Handlungspflichten, die sich aus Schutzpflichten ergeben. D.h. der Staat muss bestimmte Dinge tun bzw. unterlassen, um seinen Schutzpflichten genüge zu tun. Hieraus folgt, dass es bei den Grundrechten zwei Seiten gibt. Auf der einen Seite den/die Grundrechtsbegünstigten, also die Privatrechtssubjekte wie Bürger und Unternehmen. Auf der anderen Seite die Grundrechtsverpflichteten, die sich aus Art 1 Abs, 3 GG ergeben. Das sind unmittelbar nur die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung! Und um die Frage der Grundrechtsverpflichteten geht es hier. Ist Tante Erna gegenüber Onkel Erwin in Bezug auf das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis verpflichtet? Unmittelbar aus Art. 10 GG? Nein! Auch wenn Du noch x-fach hier das Gegenteil behauptest. Denn Tante Erna ist nunmal ein Privatrechtssubjekt und weder Gesetzgebung, vollziehende Gewalt (auch wenn Onkel Erwin das ggf. anders empfinden mag), noch Rechtsprechung.

Die sogenannte „Drittwirkung“ der Grundrechte ist ein spannendes Thema, das man Studenten dann über diverse Vorlesungen nahebringt. Denn diese findet sich gerade nicht direkt im GG, sondern ist eine Rechtsfigur, die erst ab den 1950 in Rechtsprechung und Lehre entwickelt wurde.

Da geht es dann um die die „Mittelbare Drittwirkung“, bei der man von der „Ausstrahlung der Grundrechte“ auch auf die privaten Rechtsbeziehung ausgeht, sowie um die „Schutzpflichtenlehre“, wonach der Staat dafür Sorge zu tragen habe, dass grundrechtlich geschützte Rechtspositionen auch gegenüber Eingriffen anderer Privatrechtssubjekte geschützt werden. Und dazu haben wir hier im konkreten Fall das wunderschöne Beispiel, dass Post- und Fernmeldegeheimnis eben nicht nur per GG gegenüber dem Staat gilt, sondern durch die bereits zitierten Vorschriften der Transportweg auch vor Eingriffen durch Post- und Telekommunikationsdienstleistern geschützt wird (aber eben gerade nicht der schon beim privaten Empfänger schon angekommene Brief).

Und letztendlich gibt es da auch noch den Sonderfall, dass der Staat selbst als Privatrechtssubjekt auftreten kann (wenn er z.B. am Markt agiert, und wie ein Privatrechtssubjekt Waren und Leistungen bezieht), dann auch in dieser Gestalt Grundrechtsverpflichteter sein soll.

Das sind aber alles keine Selbstläufer im Sinne von: „Hab ich doch gesagt!“, sondern da geht es um Rechtsprechung im konkreten Einzelfall, in der man dann hier und da mal dazu gekommen ist, eine solche Drittwirkung anzunehmen.

Etwas ausführlicher findet man das alles hier in einer kleinen und recht laientauglichen Sachstandsdarstellung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/982408/faf0a2c8f1654247bf93cc9d9a7da370/WD-3-132-23-pdf.pdf

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Tja - und damit geht die Ad Hominem-Schau weiter… :man_shrugging:
Wenn Du was zu sagen hast, dann ohne so was bitte.

Dann aber bitte auch mal einen Beitrag ohne dieses"Ad Hominem"!
Das kommt irgendwann albern, wenn man sowas zu oft bemüht; (QED).
Romanes eunt domus.

Peace

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Seine Platte hat halt einen Sprung, das ist mir auch schon aufgefallen, nicht nur in diesem Thread.:rofl:

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Bitte merke dir, dass jegliche Form von Widerspruch einen Angriff auf die Person darstellt. Die Verwendung von Fakten ist dabei besonders niederträchtig.

Nota bene: das gilt immer nur für andere. Man selbst wird das ja wohl noch sagen dürfen.

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Wenn Du was lernen und im Leben erreichen willst, dann spiel nicht den Papagei, sondern nutze die Gelegenheit dein Wissen hier massiv zu erweitern.

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