angenommen in Kind will studieren, in eigener Wohnung leben und der Wohnort der Eltern ist nicht weit weg (Pendeln ist problemlos möglich- 1 h ein Weg).
Sind die Eltern verpflichtet den Unterhalt zu zahlen oder können sie sich daran orientieren, dass das Kind genauso in der elternlichen Wohnung weiter wohnen kann?
Gibt es dazu klärende Urteile?
danke im voraus
kitty
Als „problemlos“ sehe ich das überhaupt nicht, zwei Stunden Pendeln am Tag sind ganz schön viel, wenn allerdings auch machbar.
Mit Urteilen kann ich nicht dienen, ich müsste sie suchen, aber das kann @kitty40 nach deinen Hinweisen auch tun, wenn sie keine Antwort von jemandem bekommt, der gerade einen Link parat hat.
ja- das ist eine Frage, wobei ich vermute, dass 1h Anreise zumutbar ist- für viele Arbeitnehmer ja auch eine tägliche übliche Fahrzeit.
Aber ich weiß es nicht und hab nichts weiter dazu im Netz gefunden.
Daher hier meine Frage.
Was für eine Stunde ist das? Ich meine, mit welchem Verkehrsmittel? Ich arbeite in der Nachbarstadt, einfache Entfernung ca. 20 km, die ich nachts auch in 20 Minuten schaffen kann (ohne Geschwindigkeitsüberschreitungen, aber mit einigen Ampeln außer Betrieb), für gewöhnlich brauche ich 25-30 Minuten, im Berufsbverkehr auch gut und gerne 45-60 Minuten, bei schlimmeren Unfällen (trotz der kurze Strecke) auch schon mal 2,5 Stunden (das war aber einmalig bisher).
Wenn das z. B. eine Stunde Bahnfahrt (ohne Umsteigen) ist, dann kann man die Zeit auch nutzen, um irgendwas für die Uni zu machen. Wenn es aber eine Stunde Autofahrt ist, sind zwei Stunden Fahrt an einem vollen Vorlesungstag schon ganz schön viel, denn man muss ja danach auch noch etwas machen, das Studieren ist nicht mit dem Absitzen in der Uni erledigt, aber das weißt du sicherlich auch.
Ich habe keine Ahnung, ob das letztlich eine Rolle spielt.
Hier, wo ich lebe- ganz auf dem Land- ist es für jeden üblich zu pendeln und 1 h Fahrtzeit „normal“.
Hier wäre es 20min Autofahren- bis zur Bahnstation- dann 20min Bahnfahrt und nochmal 10min bis zur Uni.
Der Studiengang gilt als recht locker- also keinesfalls Vorlesungen von Mo- Fr von 8- 18 Uhr- wobei ich auch da vermute, dass das kaum Gewicht haben wird.
Es wird vermutlich klare Urteile dazu geben- wäre jedenfalls schön, wenn wir dazu Klarheit bekämen.
lg kitty
Zumindest nicht im Internet und nicht wie Sand am Meer (so dass ich sie nicht gefunden habe, habe aber auch keine „Urteilsdatenbank“ an der Hand, wo ich danach gezielt gesucht habe), aber im Zweifelsfall kann dir ein Fachanwalt helfen, wobei ich so etwas eher traurig finde.
Mit einem Aktenzeichen kann ich nicht dienen, ich habe momentan nur noch diesen Artikel von 2016 gefunden, dass 3 Stunden/Tag noch zumutbar wären:
Da magst du Recht haben, aber ich habe z. B. auch nicht unbedingt von 8 - 18 Uhr Vorlesungen gehabt, die waren meistens schon vormittags, nachmittags hatten wir aber noch Übungen. Wenn man „vor Ort“ wohnt, kann man auch zwischendurch mal nach Hause, bei einer Stunde Pendelzeit pro Strecke geht das nicht mehr.
Hier noch zwei Links:
(achte hier z. B. auf den 2. Teil, „Leider geht oft das Studentenfeeling flöten“, oder auf den 4. Teil, „Ich bin Pendlerin wider Willen“: „Besonders blöd finde ich, dass ich oft große Lücken zwischen den Uni-Veranstaltungen habe. Nach Hause zu fahren, wie es viele meiner Kommilitonen machen, lohnt sich für mich nicht.“)
Es muss auch nicht unbedingt eine Wohnung sein, ein Zimmer im Studentenwohnheim oder ein WG-Zimmer tun’s auch.
Ich habe am Anfang meines Studiums, ich weiß gar nicht mehr ob ein oder zwei Semester, in einem Zimmer zur Untermiete bei einer Frau gewohnt, die sich nach meinem Einzug als alkoholkrank entpuppte. Es war ein Alptraum, und ich sah das als Segen an, als mir das Studentenwerk mitteilte, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim frei geworden war, das ich dann dankbar annahm.
Das Ausziehen hilft übrigens auch beim Abnabelungsprozess. Mein Mann hat auch die ersten paar Semester noch „zu Hause“ gewohnt. Er hatte ein Auto, und die Pendelzeit waren knapp 30 Minuten, also noch akzeptabel, aber wir kamen erst zusammen, als er sich in unserer Uni-Stadt auch ein Zimmer im Studentenwohnheim gesichert hat.
Das spielt doch überhaupt keine Rolle, zahlbar muß es sein von den monatlichen 735.-€ in 2019 die den Studierenden mit eigenem Hausstand zustehen! ramses90
Du musst mich nicht anpampen, nur weil ich dich darauf aufmerksam gemacht habe, dass du den absolut falschen Link angegeben hast, weil er nichts mit der Ausgangsfrage zu tun hatte.
Habe ich etwas anderes behauptet? Ich habe lediglich einen Hinweis gegeben, wie man außerhalb des Elternhauses kostengünstiger wohnen kann. Kostengünstiger nicht gegenüber der elterlichen Wohnung, die so oder so da ist, sondern unter den ganzen Möglichkeiten, die es gibt.
Christa, zügle Deine Wortwahl! Ich habe Dich nicht angepampt und der angeblich falsche Link von mir wird von Dir nur deshalb so betrachtet weil´s da mit der eigenen Wohnung nicht um eine Studierende geht.
Mir fällt schon seit längerer Zeit auf, dass man im Umgang mit Dir sehr vorsichtig sein muss weil Du vollkommen überzogen, so wie jetzt, reagierst wenn Du meinst angegriffen zu werden.
Du bist schulmeisternd bei anderen schnell bei der Hand nur Dir gegenüber darf das nicht in Anspruch genommen werden. ramses90
Hallo,
ergänzend zu den Hinweisen im anderen Thread: grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob der Unterhalt für einen volljährigen Studenten als Barunterhalt oder (teilweise) als Naturalunterhalt (in Form von Kost und Logis) entrichtet wird, beim Unterhaltspflichtigen, nicht beim Unterhaltsempfänger.
Dabei ist ein Pendeln zwischen Wohn- und Studienort mit bis zu drei Stunden Fahrt täglich zumutbar. Einschlägiges Gerichtsurteil suche ich Dir jetzt nicht raus, das steht so z.B. in einer Broschüre, herausgegeben von der Verbraucherzentrale NRW (gibt’s noch im Handel, z.B. bei A****n) - einen Ausschnitt daraus, in der die Info steht, findest Du hier. Datum 2014, also noch halbwegs aktuell.
Hallo Christa,
„spontanes Studentenfeeling“ und dieses ernste Problem: „bei Partys am Anfang genau überlegen, wie lange ich bleibe, ob ich die letzte Bahn nehme oder die erste, die wieder fährt“ sowie Unterstützung des „Abnabelungsprozesses“ sind natürlich wesentliche, zu berücksichtigende Faktoren, ob man einem Studenten / einer Studentin einen eigenen Haushalt finanziert. Aber noch wesentlicher dürfte dabei doch wohl die wirtschaftliche Situation derjenigen sein, die für den Spass aufkommen sollen.
Hast du den Link überhaupt gelesen, oder warum hast du ihn angegeben?
Hat unsere Tochter einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt und
Kindergeld, wenn sie in einer eigenen Wohnung wohnen möchte und im gleichen Wohnort studiert, in dem sowohl mein Mann als auch ich wohnen?
Das Problem bestand nicht daraus, dass die Tochter nicht studiert, sondern im Link war eine Wohnung am Wohnort der Eltern, während @kitty40 den Fall schilderte, wo der Studienort in einer Stunde Pendelentfernung vom Wohnort der Eltern ist.
Es kommt darauf an, ob berechtigt oder unberechtigt! In deinem Fall war es vollkommen unberechtigt.
ich sehe schon die Ironie in diesem Teil deiner Antwort, aber zum Studentenfeeling gehören nicht nur die Studentenpartys, sondern vielleicht auch mal ein gemeinsamer Theaterbesuch von Germanistikstudenten oder einfach verschiedene Lerngruppen, mit denen man sich treffen möchte.
Ja, hierbei stimme ich dir zu. Vielleicht war es (meinerseits) ein Fehler, anzunehmen, dass es nicht primär um wirtschaftliche Gründe geht. Denn da hätte ich auch zumindest etwas Verständnis seitens des „Kindes“ erwartet. Wobei man nicht vergessen darf, dass das Pendeln auch Geld kostet (wenn auch in der Regel weniger als eine eigene Unterkunft).
Nicht Dito, das Wort wirst Du bei mir hier in diesem Zusammenhang und dazu noch vollkommen ungerechtfertigt, nicht finden!
Da, auch sowas mit Deiner Schulmeisterei. Ich brauchen Deine Zustimmung nicht wenn man mit Link zum Thema untterfüttert antwortet, Dir kommt scheinbar garnicht in den Sinn, dass das für andere kränkend sein kann oder? ramses90
wir sind hier in der „Findung“ und daher gehört alles in den Topf. Ich danke dir für deine Gedanken zum „Studien-Feeling“.
Und natürlich kostet auch das Pendeln, allerdings nur bis zur Bahn, denn dann ist das vom Studiengeld bezahlt (Bahnticket).
Das das Studienleben eine ganz eigene Qualität hat, ist mir klar und wenn wir Geld ohne Ende hätten, könnte das Kind studieren wie es will.
Haben wir aber nicht und letztlich entscheidet dann doch der Geldbeutel, wie man es am besten regeln kann.
Daher sind mir auch die Fakten wichtig- Urteile- an denen man sich orientieren kann.
Manche Menschen haben auch mehr als 1 Kind und andere Kinder wollen auch einen Ausbildungsweg beschreiten- man möchte doch allen gerecht werden.
Meine Meinung ist, dass man dann sinnvoll planen kann, wenn man alle Fakten zusammen hat.
Das Lebensgefühl spielt sicher eine Rolle, aber das Leben ist nunmal auch kein Wunschkonzert- was sich jetzt durchaus zeigt.
Ich hoffe ja sehr, dass diese Frage in der Familie nicht juristisch entschieden werden muss, das wäre bestimmt die schlechteste Lösung. Ich kenne es so, dass die Eltern kalkulieren, was sie zahlen können und dabei ihr Kind auch gerne unterstützen, und der Studierende dann kalkuliert,
wo er studiert
wie sparsam er sein muss
und wie er das eventuell fehlende Geld heranschafft!
Karl