Hallo nochmal,
(…) Ich wollte mit meinem Satz ausdrücken, daß
die Angelegenheit mit einer Pleite der jeweiligen Bank nicht
erledigt ist, weil die Bundesländer noch für viel größere
Beträge haften als im Augenblick an Hilfeleistung erforderlich
ist.
hat das jetzt mit der ursprünglich mangelnden Kapitaldeckung
zu tun?
nein.
Man muß also abwägen, ob man nun weiter Geld zuschießt oder
die Läden vor die Wand fahren läßt, dabei aber riskiert, von
Gläubigern in viel höherem Maße in Anspruch genommen zu
werden.(*)
(*) Dieser Sachverhalt ist mir immer noch nicht klar.
Sachsen und NRW haften aus alten Zeiten (2002 und früher) noch für Verbindlichkeiten ihrer Landesbanken (gilt letztlich für alle Bundesländer bzw. Landesbanken). Diese Verbindlichkeiten belaufen sich auf rd. 15 bzw. 50 Mrd. Euro. Ließe man den Dingen nun ihren Lauf mit Moratorium, Pleite, Abwicklung usw. könnte es passieren, daß die Gläubiger besagter Verbindlichkeiten aus der „Konkursmasse“ der Banken ihr Geld nicht zurückerhielten und sich anschließend an das entsprechende Bundesland wendetet.
Mit anderen Worten: wenn man jetzt nicht mit ein paar Milliarden aushilft, kann das dazu führen, daß man nach bzw. während einer denkbaren Pleite viel größere Beträge im Feuer hat.
Um eine Analogie zu verwenden: Wenn man für einen Kredit von 100.000 bürgt, kann es hilfreich sein, dem Kreditnehmer mal 50 Euro zuzustecken, damit der die nächste Kreditrate bezahlen kann.
Der von Dir gefundene Spezialität hat damit nicht direkt etwas
zu tun, sondern stellt eine Ausnahme für die Regulierung von
Sparkassen dar. Man wollte schlichtweg den
Kreditvergabespielraum der Sparkassen erweitern. Ob daraus
etwas geworden ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Dein „Jein“ ist für mich insoweit problematisch, dass ich
nicht nachvollziehen kann, was jetzt zutrifft und was nicht
zutrifft.
Der von Dir evrlinkte Artikel hat mit Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und der aktuellen Situation nur sehr wenig zu tun. Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht weiß, ob die Sache wie eingebracht umgesetzt wurde, ist das bald 30 Jahre her und den dort erwähnten Grundsatz I gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.
Um es ganz kurz zu formulieren: Banken durften bis zum 18-fachen ihre Kapitals Kredite vergeben, genossenschaftliche Banken durch „virtuelles“ Eigenkapital das 27-fache und bei den Sparkassen versuchte man damals eine ähnliche Regelung durchzusetzen.
Wie gesagt: was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Gruß
Christian