Zunehmende Aggressivität von Polizisten

Hallo Rollifern,

ich will jetzt nicht die Aufdröselung der Zitate fortsetzen. Das ist mittlerweile fast unlesbar und der Ton leidet m. E. auch schon etwas.
Unsere unterschiedlichen und am Ende auch mal übereinstimmenden Positionen sind glaube ich deutlich geworden.

Nur den Punkt der Gleichbehandlung möchte ich doch noch mal aufgreifen.

Du hältst es für einen Ausdruck grundsätzlicher Gleichbehandlung, dass Polizisten nicht anders zu identifizieren sein sollen als Demonstranten und im Umkehrschluss eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten für ungerecht. Dabei rekurrierst du sogar auf allgemeine Menschenrechte.
Hört sich auch erst mal gerecht an. Gleiches Recht für alle.

Nur gibt es hier von vorn herein kein gleiches Recht für alle.
Polizisten haben in Ausübung ihre Dienstes andere Rechte als sonstige Bürger und, wie dir sicher bekannt ist, korrelieren Rechte und Pflichten üblicherweise. Wer also andere Rechte hat, dem dürfen auch andere Pflichten auferlegt werden. Dafür wirst du sicher selbst genügend Beispiele finden.

Polizisten werden in Ausübung ihres Dienstes alle möglichen Pflichten auferlegt, die für Bürger nicht gelten und sei es, zumindest für den uniformierten Teil, dass sie eine Bestimmte Kleidung tragen müssen. Sogar strafrechtlich werden sie ungleich behandelt, da man von ihnen ein höheres Maß an Rechtskenntnis und Gesetzestreue verlangt.

Welche Pflichten aus erweiterten Rechten resultieren, ist manchmal im Grunde sachlich geboten, oft aber diskussionswürdig.
Und so sehe ich das auch hier.
Dabei kann man über die Praktikabilität, das Missbrauchspotential, die Verhältnismäßigkeit, grundsätzlich auch die Notwendigkeit und wahrscheinlich noch anderes mehr streiten.
Das Argument, eine (einseitige) Kennzeichnungspflicht für Polizisten sei grundsätzlich ungerecht. ist aber unzutreffend.

Gruß
Werner

Hallo Rollifern,

Hallo Werner,

ich will jetzt nicht die Aufdröselung der Zitate fortsetzen.

dann tue ich dieses auch nicht.

Nur den Punkt der Gleichbehandlung möchte ich doch noch mal
aufgreifen.

Ich dachte unsere unterschiedlichen Standpunkte zu dem Thema seien klar dagelgt?

Du hältst es für einen Ausdruck grundsätzlicher
Gleichbehandlung, dass Polizisten nicht anders zu
identifizieren sein sollen als Demonstranten und im
Umkehrschluss eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten für
ungerecht.

Also, noch einmal; es gibt bestehende Gesetze. Danch müssen sich die Menschen richten.Tun sie aber nicht alle, sowohl auf der einen, wie auch auf der anderen Seite. So sind Menschen nun einmal…

Dabei rekurrierst du sogar auf allgemeine
Menschenrechte.

Sogar?

Hört sich auch erst mal gerecht an. Gleiches Recht für alle.

Ja, ich bemerkte es als ein Grundsatz…

Nur gibt es hier von vorn herein kein gleiches Recht für alle.
Polizisten haben in Ausübung ihre Dienstes andere Rechte als
sonstige Bürger und, wie dir sicher bekannt ist, korrelieren
Rechte und Pflichten üblicherweise. Wer also andere Rechte
hat, dem dürfen auch andere Pflichten auferlegt werden. Dafür
wirst du sicher selbst genügend Beispiele finden.

Brauche ich nicht suchen, Komnsens!
Die Demonstranten haben das „Recht“ unmarkiert aufzutreten… und dem Polizisten willst du dieses „Recht“, das hergeleitet ist aus dem „Umkehrschluss“ diesbezüglich keine Pflicht (Status quo) zu besitzen, absprechen?
Die Ausweispflicht bleibt beiden erhalten!

Polizisten werden in Ausübung ihres Dienstes alle möglichen
Pflichten auferlegt, die für Bürger nicht gelten und sei es,
zumindest für den uniformierten Teil, dass sie eine Bestimmte
Kleidung tragen müssen.

Ja, i. d. R. Vorschriftsgebunden…
Ich erachte es für Notwendig dass wir uns darauf einigen, dass wenn wir von Demonstranten und Polizisten sprechen, bei Demos mit entsprechendem Gewaltszenario.
Über die Ausweis- und Identifikationspflicht der Streifen- und ununiformierten Beamten waren wir un´s ja einig!?

Sogar strafrechtlich werden sie
ungleich behandelt, da man von ihnen ein höheres Maß an
Rechtskenntnis und Gesetzestreue verlangt.

Ich würde sagen unterstellt und voraussetzt. Aber Konsens!

Welche Pflichten aus erweiterten Rechten resultieren, ist
manchmal im Grunde sachlich geboten, oft aber
diskussionswürdig.

sonst würden wir uns hier nicht austauschen. Diskussionswürdig wäre nämlich auch schon das STichwort. Das impliziert nämlich dass es nichts gibt, was besagte Beamte an irgendwelche Gesetze zur Kennzeichnung, bindet! Und hier ist der Punkt, an dem du sie mit von dir dagelegter Argumentation, binden willst.
Und ich bin mit ebenso dargelegter und begründeter Meinung erst einmal dafür, dass die Forderer eine auf rechtsgrundlagen basierende Notwendigkeit dalegen, um zu einem Zwang zur Markierung kommen zu können.

Niemand verlangt beim beschriebenen Demo-Szenario dass, - um es einmal etwas überspitzt zu schildern - sollte der Demonstrant den renitenten Polizeibeamten separieren können, er sich nicht auszuweisen braucht, sondern nur, dass dieser nicht wie ein Schaf markiert herumzulaufen hat, nur um dem Sühneverlangen des Demonstranten ( und anderen) genügen zu können! Und auch nur für den hypothetischen Fall, dass…

Es gibt doch schon Länder (Berlin?) wo genau das realisiert ist, was du forderst. Und ich gehöre nicht zu denen die verlangen, das gefälligst wieder zu ändern. Aber auch hier sei denen die es ablehnen markiert zu werden dasselbe zugestanden, wie der andern Seite der Meinungsvertreter. Wenn entsprechende Gesetze geschaffen wurden, OK, keine Diskussion. Es geht also um die Notwendigkeit der Schaffung…

Und so sehe ich das auch hier.
Dabei kann man über die Praktikabilität, das
Missbrauchspotential, die Verhältnismäßigkeit, grundsätzlich
auch die Notwendigkeit und wahrscheinlich noch anderes mehr
streiten.

So isses!

Das Argument, eine (einseitige) Kennzeichnungspflicht für
Polizisten sei grundsätzlich ungerecht. ist aber unzutreffend.

Nein, nicht unzutreffend, solange es keine gesetzliche Bindung gibt, gibt es auch keinen Zwang, und man darf eine Meinung dazu haben…

Gruß
Werner

Gruß
rolli

…ist ganz einfach:
Der Beamte hat sich auszuweisen.
Es geht hier nur um die Beamten, nicht um die Demonstranten.

…ist ganz einfach:
Der Beamte hat sich auszuweisen.
Es geht hier nur um die Beamten, nicht um die Demonstranten.

  1. Ja, und wenn du den thread aufmerksam verfolgt hättest wüstest du, dass ich dieses nicht nur explizit sondern auch eindeutig konstatiert und gefordert habe.
  2. Und du wüstest, dass es um Demonstranten ging…