Zunehmende Aggressivität von Polizisten

Hallo,

Hallo,

Das ist eben der Punkt. Solange sich gewalttätige
Demonstranten nicht an das Vermummungsverbort halten, solange
muss es den Beamten erlaubt sein, ihnen ohne
Identifizierungsmerkmal gegenübertreten zu können.

Diesen Punkt kann ich nicht akzeptieren.

Da bist du nicht alleine :wink:

Der Staat (hier in
Form des Beamten) sollte immer offen sein.

Soll er sein und ist er ja auch. Bis zu dem Zeitpunkt wo jemand den Dienstausweis verlangt und im dieser verweigert wird!

Die Sorte von
Demonstranten, die ggf. Straftaten verüben, sind doch
diejenigen, die sich bedeckt halten, um nicht für ihr Handeln
belangt werden zu können. Und Du willst beide auf die gleiche
Stufe stellen? Cops und Straftäter? Dann könnte ich ja auch
sagen, dass es i.O. ist, wenn mal ein Bulle ein paar Menschen
erschiesst, weil die Bösen das ja auch machen :wink:.

Zu diesem Punkt schau bitte auf die Antwort darüber, an Werner.

(4711 sollte dann übrigens getrichen werden, wg. Aufhebung der
Anonymitä t=> nachverfolgbarer Gestank :wink: )

Sags nicht in Köln, sonst gibts vielleicht von den Bösen und
den Guten was auf die Zwölf :wink:.

Wenn ich Düsseldorfer wäre, dürfte ich dass…! :wink:

Aber kannst du auch garantieren, dass der Vermummte der ihm
kurz vorher noch einen dicken Schotterstein vor sein Visier
geknallt hat, auch ermittelt wird?

Gegen den Vermummten sollte das wohl heissen?

Ja, sorry!

Nein, kann ich nicht. nur dann, wenn die Videoauswertung der Polizei was
bringt. IMHO sollte die Polizei ohnehin gegen Vermummte viel
schneller vorgehen.

Ja, weil deren Absichtserklärung im Gesicht getragen wird. Sie könnten sich auch ein Schild um den Hals hängen: Ich will Haue haben, oder aber: Ich Prügel mich gerne. Das ist dann wieder ein anderes Thema…

Gruß
vdmaster

Gruß
rolli

Dir ist evtl. entgangen, dass die Recherche zwar auf einem
Einzelfall basiert, aber hierin mehrere (auch „höhere“)
Stellen involviert waren, die die Ansicht teilten, dass keine
Ausweispflicht vorläge.

Ich lese da von einer"höheren Stelle" und zwar von einem „Ersten Polizeihauptkommissar“.

Da zeigt sich doch wohl, dass „manche“
angemessen war.

Wir reden von drei Polizisten. Und die Ruhrnachrichten macht daraus nicht „manche“, sondern „so mancher“, was ein ganz anderer Zungenschlag ist. Und sie macht daraus (und ich zitiere es wirklich gern) „Nur: Offenbar kennt so mancher Ordnungshüter bei der Polizei Dortmund die entsprechenden Vorgaben nicht. Bis hinauf zu höheren Dienstgraden.“

Wie ich schrieb: tendenziös.

ich habe nicht abgestritten, dass es spezialisierte Stellen
gäbe, sondern dass es nicht in allen Ländern entsprechende
Sondereinheiten gibt.

Nur, daß das niemand behauptet hat.

Hallo,

Für die andere uniformierte Polizei gilt die Ausweispflicht
genau so, wie die für den Bürger.

Nicht in allen Bundesländern.

(…) und somit für jeden identifizierbar herumläuft (…)

Fodert niemand, der bei klarem Verstand ist. Die Kennzeichnung ist etwas anderes als die Identifikation mit Nach- oder schlimmer Nach- und Vornamen. Die anonymisierte Kennzeichnung (bspw. BW3476C) sollte es nur den unabhängigen, staatlichen Untersuchungsgremien über eine zentrale Datei ermöglichen, die Polizeibeamten nicht anonymisiert eindeutig zu identifizieren.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Für die andere uniformierte Polizei gilt die Ausweispflicht
genau so, wie die für den Bürger.

Nicht in allen Bundesländern.

nach meiner Info ist es richtig, dass es ein Landespolizei-Gesetz ist, wie z. B. §9 in Brandenburg http://www.polizeirecht.de/polizeigesetz-Brandenburg…
dieses Gesetz aber in allen Ländern, nur halt unter anderem § u. evtl. anders formuliert, existent ist. Für die BP weiß er es definitiv!

aber dass es kein land gibt, in dem es nicht verankert sei

(…) und somit für jeden identifizierbar herumläuft (…)

Fodert niemand, der bei klarem Verstand ist. Die Kennzeichnung
ist etwas anderes als die Identifikation mit Nach- oder
schlimmer Nach- und Vornamen. Die anonymisierte Kennzeichnung
(bspw. BW3476C) sollte es nur den unabhängigen, staatlichen
Untersuchungsgremien über eine zentrale Datei ermöglichen, die
Polizeibeamten nicht anonymisiert eindeutig zu identifizieren.

Dazu auch:
http://jungefreiheit.de/service/archiv/?www.jf-archi…

Gruß
vdmaster

Gruß
rolli

Hallo,

nach meiner Info ist es richtig, dass es ein Landespolizei-Gesetz ist (…)

Stimmt für einige (evtl. sogar die meisten Bundesländer), für andere nicht.

War übrigens auch hier bei w-w-w schon (altes) Thema :
http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/ausweispfli…
http://www.wer-weiss-was.de/kriminalistik/ausweispfl…
[Hier mal auf den letzten Beitrag schauen. April, April, ein anonymer Fisch lässt grüssen :wink:]

In RP bspw. regelt dieseine Verwaltungsvorschrift (Punkt 6.1).

Bei der BP sollte es so sein, aber da wissen wohl auch nicht alle Bescheid. In Niedersachsen bspw. soll es keine Ausweispflicht geben.

Dazu auch:
http://jungefreiheit.de/service/archiv/?www.jf-archi…

Wie gesagt, eine anonymisierte Kennzeichnung finde ich noch am sinnvollsten, weil es einerseits dem Bürger die Möglichkeit bietet, sich im Falle eines Falles zu beschweren und hierbei den Polizisten durch Dritte (Untersuchungseinheit) identifizieren zu lassen, und andererseits den Polizisten vor Racheakten schützt, was bei Namensschildern (insbesondere Vor- und Nachnamen) leichter passieren kann.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Das geht doch aber an der Realität vieler Konfliktsituationen
vollkommen vorbei.
Wenn eine Polizeikette eine Demonstration auseinandertreibt,
dann wird garantiert keiner der Polizisten seinen
Dienstausweis vorzeigen.

nein, natürlich nicht. Aber in der Situation wird wohl auch
niemand eine Ausweis verlangen.

Aber nicht weil dies in solch einer Situation nicht u. U. notwendig wäre. Genau dann kann es sehr gut zu Übergriffen von Seiten der Polizei kommen und da dann der Beamte nicht identifizierbar ist, können sich Bürger nicht dagegen zur Wehr setzen (juristisch).

Ich will nicht sagen du
garantierst, aber du billigst den Demonstranten etwas zu, was
du den Polizisten verweigern willst?

Ich sehe hier, anscheinend im Gegensatz zu dir, keine Möglichkeit der Legitimation polizeilichen Verhaltens durch das verhalten von Straftätern.
Die Schlussfolgerung, die Polizei müsse die gleichen Rechte zur Verschleierung ihrer Handlungen haben wie Straftäter, ist gelinde gesagt erstaunlich.
Die Intention mag unterschiedlich sein, der Effekt ist aber der Gleiche. Für gesetzestreue Bürger ergibt sich daraus die Situation, dass man ihnen ihr Recht, sich gegen Übergriffe der Exekutive juristisch zur Wehr zu setzen, effektiv nimmt.

Die Logik dieses Argumentes bedeutet, solange zivile
Straftäter unerkannt bleiben können, sollten auch uniformierte
Straftäter davonkommen können.

Zugegeben, dass könnte man daraus schlussfolgern… :wink:
Sie läßt aber auch eine andere zu, nämlich dass das
Gleichheitsgebot mit Vergabe eines Instrumentes (die Forderung
nach Kennzeichnung für nur eine Seite, denn nur dort könnte
man sie umsetzen) verletzt wird.

Von welchem Gleichheitsgebot sprichst du? Mir ist kein Gleichheitsgebot bezüglich des Auftretens, des Erscheinungsbildes oder der Handlungskompetenzen zwischen Polizei und sonstigen Bürgern bekannt.
Die Polizei hat als Exekutivgewalt weitgehende Rechte in die Rechte anderer einzugreifen. Umgekehr nicht. Das bedingt ein erhebliches Missbrauchspotential, das kontrolliert werden muss. Wie weiter oben schon gesagt, wird zumindest in bestimment Situationen dem Bürger effektiv die Möglichkeit genommen, sich gegen exekutive Missbräuche zu schützen.

D. h., es geht hier ja nicht uim eine rechtliche
Ungleichstellung mit Bevorteilung der Staatsgewalt gegenüber
seinen Bürgern, sondern darum, dass sie nicht ungleich
gestellt wird.

Ich glaube ich habe schon ausgeführt warum ich das anders sehe.

Wenn man aber unterstellt , dass die Politei nicht offen mit
Name (tust du ja auch nicht) oder mit Nummer und somit für
jeden identifizierbar herumläuft, dass er straffällig wird,
dann ist eine solche Forderung natürlich gerechtfertigt.

Ich habe diesen Absatz semantisch nicht ganz verstanden.
Was mir auffällt ist, dass du immer wieder darauf bestehst, auch eine bloße Kennziffer ließe die Identifizierung durch jedermann zu. Hast du so wenig Vertrauen in den Schutz der Personalakten der Polizei?
Dann stünden aber Straftätern noch ganz andere Möglichkeiten offen, unliebsamen Polizisten nachzustellen.

Ehrlich gesagt ist mir die Kennzeichnung von Polizisten gar kein persönliches Anliegen. Ich fand nur die Argumentation dagegen inkonsistent.

Wie du, halte ich sie in normalen Situationen, also etwa Streifendienst oder Notruf, für überflüssig, da die Beamten sich ausweisen können und werden (ich verzichte mal auf die Genderisierun) und selbst wenn nicht, wäre über den Dienstplan bzw. Einsatzprotokolle wohl in der Regel jeder Beamte identifizierbar.

Auf Demonstrationen oder ähnlichen Großlagen sehe ich ein Problem, sowohl was die Neigung zu Übergriffen angeht, als auch die Möglichkeit die Rechte der evtl. davon betroffenen Bürger zu schützen. Allerdings fürchte ich dass auch eine Dienstnummer das nicht wirklich lösen wird. Wenn man sich ansieht wie mangelhaft oft die Detailerinnerung von Zeugen ist, wie gerichtsfest kann dann die Angabe einer evtl. in einem Getümmel und unter extremem Stress wahrgenommenen Codenummer sein?

Außerdem besteht natürlich dann auch wieder ein Missbrauchspotential, mit diesen Identifikationsnummern. Man stelle sich vor nach einer Demo verabreden sich Leute und erheben gegen 50 Polizisten irgendwelche fingierten nicht ganz banale Vorwürfe.
Dem müsste dann nachgegangen werden, evtl. die Beamten solange suspendiert werden. Vielleicht kommt es sogar zu Verfahren.
Der Aufwand wäre enorm und ließe sich von entsprechend eingestellten Kreisen wohl auch instrumentalisieren, um den Polizeiapparat zu sabbotieren.

Ich denke in Zukunft kann man besser durch eine möglichst lückenlose Videodokumentation gefahrengeneigter Einsätze, die Aufklärung von Straftaten gleich welcher Seite ermöglichen.

Seltsam war in der Vergangenheit, dass bei manchen umstrittenen Einsätzen Polizeivideos von allem möglichen vorhanden waren, aber angeblich ausgerechnet nicht von den zu untersuchenden Vorgängen.
Da wäre dann vielleicht doch eine personelle und organisatorische Trennung sinnvoll.

Gruß
Werner

Hallo,

andeuten will ich gar nichts. Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, dass das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde und eben nicht ob diese Verletzung legitim war.

Ja ok mein Fehler. Aber wir sind ja hier auch nicht im akademischen Debattierclub. Ich ging einfach davon aus, dass hier in dieser Runde (so wie an vielen anderen Stellen auch) dieses Wort Menschenrechtsverletzungen genutzt wird um illegitime Verletzungen selbiger zu beklagen. Ansonsten würde mich natürlich auch schon jede rote Ampel in meiner freien Entfaltung beschränken, jeder andere Verkehrsteilnehmer, der meinen Weg kreuzt, natürlich auch.
Ich werde versuchen das in Zukunft zu berücksichtigen.

Grüße

Hallo,

Das ist grundsätzlich eine Menschenrechtsverletzung?

Ja das ist eine Menschenrechtsverletzung den Schlagstock gegen friedliche Demonstranten einzusetzen.

Du meinst also, dass friedliche Demonstranten alles dürfen, also die Rechte anderer dahinter zurücktreten müssen?

Wenn wir das durchgehen lassen, können wir unsere freiheitlich demokratische Ordnung bald ins Klo spülen.

Nee, wenn hier jeder machen kann, was er will, können wir die dorthin spülen.

Ok bei Dir dürfen die Polizeibeamten eine Ausnahme machen.

Na ich ahne schon welche Gesellschaftsordnung Dir vorschwebt.

Damit kann man eben nicht exakt zwischen die Augen zielen.

Dann es eben das Opfer blind.

Ja, kann passieren. Der Einsatz von Gewalt kann zu Verletzungen führen. Herr Wagner wurde ja nicht zufällig beim Einkaufbummel getroffen, sondern war mittendrin statt nur dabei.

Hat die Polizei das Recht Foltermethoden anzuwenden um irgendeine Baustelle freizuräumen?

Das war keine Folter. Das ist ein regelmäßig angewandtes Mittel. Im Gegensatz zu jedem der heimlich aus der Menge agiert und sonstwas wirft, ist so ein Wasserwerfereinsatz für jeden potenziell Betroffenen auch deutlich absehbar. Also genug Zeit, um abzuhauen, sich zu ducken…

Nee, das des Staates.

Das der Lobby meinst Du, die bestimmt ja die politische Richtung.

Nö, das machen bei uns immer noch die Wähler.

Das hat dann ja die Volksabstimmung gezeigt, an der blöderweise nicht nur die Dagegenseier teilnehmen durften.

Eher eine Wahlkampfveranstaltung der Baden- Württemberger Einheitspartei.

Du meinst die Grünen und die SPD?

Es ging in den Köpfen der Mitglieder der Einheitspartei darum, den gestürzten Mappus zu rächen und Stuttgart21 war das ideale Racheobjekt dafür.

Du meinst die Grünen und SPD haben diese Volksabstimmung zu diesem Zweck initiiert? Na das ist dann aber wirklich nach hinten losgegangen.

Das kann man in vielen Verfahren beobachten. Der Staatsanwalt will möglichst die Höchststrafe und der Anwalt möglichst Freispruch.

In Baden- Württemberg gehören der Staatsanwalt und der Richter in der Regel der selben Einheitspartei an.

Da hast Du einen Beleg für? Gibt es ein öffentliches Register für die Parteimitgliedschaften dieser Leute?

Die Richter wurden von Rechtsanwälten, die nicht der Einheitspartei verpflichtet waren, eingebremst.

Also in jedem Bundesland sind die Richter und Staatsanwälte Mitglieder der jeweiligen Regierungspartei(en)? Und wenn es eine neue Regierung gibt, sind die alle arbeitslos und werden durch neue mit dem richtigen Parteibuch ersetzt?

Gib doch mal ein konkretes Beispiel.

Stuttgart 21. Würde jemand einen Polizeibeamten so misshandeln wie die das mit den Demonstranten gemacht haben, käme er für viele Jahre ins Gefängnis.

Das ist kein konkretes Beispiel, sondern bestenfalls ein hinkender Vergleich. Das Gewaltmonopol liegt schließlich beim Staat. Polizisten dürfen also auch außerhalb von Notwehr Gewalt anwenden.

Wo war im konkreten Fall Rechtsbeugung im Spiel?

Habe ich bereits mit der Antwort vorher erklärt.

Nee, das sind bloße Behauptungen. Wo steht denn geschrieben, dass Demonstranten die Rechte Anderer permanent verletzen dürfen? Die dürfen eine Weile demonstrieren und dann ist gut. Wenn sie etwas verhindern wollen, dann müssen sie den mühsamen Weg der politischen Willensbildung beschreiten. Dabei kann man immer Gefahr laufen, dass man keine Mehrheit bekommt. Ist dann bei der Volksabstimmung auch so gewesen.

Naja, die müssen eben auch nehmen, wen sie kriegen.

Wirklich jeden?

Nee, nehmen müssen sie nicht jeden. Aber die können nur aus denen auswählen, die sich bewerben.

Können sie die krankhaft- aggressiven Bewerber nicht ausschließlich gegen Terroristen und Schwerverbrecher einsetzen?

Gibt es belastbare Belege dafür, dass da krankhaft aggressive genommen wurden? Eine gewisse physische und psychische Belastbarkeit ist sicher nicht verkehrt. Nicht das man sich beim ersten Rentner, der sich nicht an Recht und Gesetz halten will, gleich einmacht. Manche Probleme können eben nicht weggetanzt werden.

Es haben nicht alle Lust, sich jeden Tag Straftaten anzusehen und dann von den Straftätern ausgelacht oder einfach nur zur Zielscheibe irgendwelcher Frustationen der Bürger zu werden, die sie sonst wegen jedem Scheiß zur Hilfe rufen würden.

Klar zur Abwechslung kann man dann mal in voller Kampfausrüstung auf friedliche Demonstranten einschlagen, wenn die nur den geringsten Widerstand leisten.

Es ist erstmal vollkommen egal, ob jemand in ganz friedlicher Absicht in Deine Wohnung einbricht und dort ganz friedlich auf der Couch seine Notdurft verrichtet und damit gegen die Verelendung in Deutschland demonstrieren will. Wenn der sich dann nach warmen Worten nicht friedlich trollt, dann darf der bei Dir bleiben? Gut, Deine Sache. 99% der Bevölkerung würden das anderes sehen und wollten den loswerden, auch gegen dessen Willen. Und wenn der sich nicht raustanzen lässt, dann wird den irgendwer anfassen und rausbefördern müssen, auch wen der sich ganz friedlich dagegen wehrt.

Da geht es ja nicht nur um Stinkefinger und Beleidigungen sondern immer öfter auch gleich um die körperliche Unversehrtheit. Da ist in den vergangenen Jahren durchaus ein Anstieg zu verzeichnen.

So viel Gehirn sollte man von einem Polizeibeamten erwarten, dass er zwischen einem Terroristen und einen friedlichen Demonstranten unterscheiden kann.

Wenn die Rechtsordnung es hergibt, dass die nicht ewig demonstrieren und sich dabei alles erlauben dürfen, dann wird eben mal einfach auch das Recht der anderen durchgesetzt. Ganz egal, ob Taschendieb oder Terrorist. Demonstranten stehen doch nicht über dem Recht.

Hm, die sollten also lieber was machen? Solange streiken bis jeder mit 28 bei vollen Bezügen in Pension gehen kann? Das sind nun mal Beamte, die nicht über ihr Gehalt usw. verhandeln brauchen, weil das alles gesetzlich geregelt ist und bei Unterschrift bekannt ist.

Was sie machen sollen? Mehr Personal fordern damit der Druck abnimmt.

Fordern die doch ständig. Aber was hätte mehr Personal am 30. September 2010 genau geändert? Hätte sich Herr Wagner von zwei Polizisten mehr dazu bewegen lassen, endlich sein rechtswidriges Verhalten abzustellen?

Druck auf die eigene Gewerkschaft machen, damit die ihren Hintern bewegt. Lebensqualität am Arbeitsplatz ist weit mehr wert als jede Gehaltserhöhung.

Na komm, mehr Lebensqualität als bei vollen Bezügen zu Hause sitzen kann es kaum geben.

Grüße

Seltsam war in der Vergangenheit, dass bei manchen
umstrittenen Einsätzen Polizeivideos von allem möglichen
vorhanden waren, aber angeblich ausgerechnet nicht von den zu
untersuchenden Vorgängen.

Was glaubst Du denn, wofür die Videos gedreht werden?

Hallo,

Aber nicht weil dies in solch einer Situation nicht u. U.
notwendig wäre. Genau dann kann es sehr gut zu Übergriffen von
Seiten der Polizei kommen und da dann der Beamte nicht
identifizierbar ist, können sich Bürger nicht dagegen zur Wehr
setzen (juristisch).

richtig, genau so wenig wie sich der Polizist nicht juristisch zur Wehr setzten kann gegen den Demonstranten, der ihm ein Schotterstein vor den Helm geknallt hat und nun in der Anonymität der Masse verschwindet…

Ich will nicht sagen du
garantierst, aber du billigst den Demonstranten etwas zu, was
du den Polizisten verweigern willst?

Ich sehe hier, anscheinend im Gegensatz zu dir, keine
Möglichkeit der Legitimation polizeilichen Verhaltens durch
das verhalten von Straftätern.

Ok, du willst den Polististen das verweigern, was du den Demonstrantren zubilligst!

Die Schlussfolgerung, die Polizei müsse die gleichen Rechte
zur Verschleierung ihrer Handlungen haben wie Straftäter, ist
gelinde gesagt erstaunlich.

Du meinst also, wenn nicht nummerierte Beamte gewaltbereiten Demonstranten ohne Schilder mit Name und Anschrift um den Hals tragend gegenübertreten (müssen), verschleiern sie eine Straftat?

Die Intention mag unterschiedlich sein, der Effekt ist aber
der Gleiche. Für gesetzestreue Bürger ergibt sich daraus die
Situation, dass man ihnen ihr Recht, sich gegen Übergriffe der
Exekutive juristisch zur Wehr zu setzen, effektiv nimmt.

Nein, der Effekt ist nicht nur der gleiche, sondern sogar derselbe!
Erstaunlich ist ebenso, dass man die Kennzeichnung der Exekutiven fordert und sie mit deren Gewalttätigkeit begründet!
Falls du meinst, dass das Wörtchen „eventuelle“ vor der Gewalttätigkeit fehlt; was könnte die Exekutive vom Bürger nicht alles für bestimmte Eventualitäten fordern.
Es gäbe Empörung, und diese zu Recht. Ich stelle mir gerade vor was Datenschützer alles veranstalten würden, wenn alle die sich gefordertes genanntes Schild bei Demos nicht um den Hals hängten, auf der Stelle verhaftet würden…

Von welchem Gleichheitsgebot sprichst du? Mir ist kein
Gleichheitsgebot bezüglich des Auftretens, des
Erscheinungsbildes

Für dich gibt es kein Gleichheitsgebot (alle Menschen sind gleich), weder ein rechtliches noch ehtisch-moralisches?

oder der Handlungskompetenzen zwischen Polizei und sonstigen Bürgern bekannt.

Die Handlungskompetenz wird durch Gesetze bestimmt/legitimiert. Und die Handlungskompetenz der polizei ergibt sich aus der Handlung des Bürgers!

Die Polizei hat als Exekutivgewalt weitgehende Rechte in die
Rechte anderer einzugreifen. Umgekehr nicht.

Und das erachte ich auch als gut so! Exekutiv eben…
Oder aber, das Leben ist kein Wunschkonzert…

Das bedingt ein
erhebliches Missbrauchspotential, das kontrolliert werden
muss. Wie weiter oben schon gesagt, wird zumindest in
bestimment Situationen dem Bürger effektiv die Möglichkeit
genommen, sich gegen exekutive Missbräuche zu schützen.

Und immer noch auf das Demonstrationsszenario bezogen:
Wie soll sich den ein Polizist gegen die Missbräuche von Demonstranten schützen?
Ihr habt Eure Schutzschilder und gut iss?!

D. h., es geht hier ja nicht uim eine rechtliche
Ungleichstellung mit Bevorteilung der Staatsgewalt gegenüber
seinen Bürgern, sondern darum, dass sie nicht ungleich
gestellt wird.

Ich glaube ich habe schon ausgeführt warum ich das anders
sehe.

Ja, dass darfst du auch. Aber ich nehme für mich in Anspruch es anders sehen zu dürfen.
Und ich will dich nicht überreden, sondern würde dich überzeugen wollen. Und wenn ich dass nicht kann, muss ich es genau so zur Kenntnis nehmen, genauso, wie umgekehrt du es tun musst!

Wenn man aber unterstellt , dass die Politei nicht offen mit
Name (tust du ja auch nicht) oder mit Nummer und somit für
jeden identifizierbar herumläuft, dass er straffällig wird,
dann ist eine solche Forderung natürlich gerechtfertigt.

Ich habe diesen Absatz semantisch nicht ganz verstanden.

OK, ich streiche „dass“ und ersetze es durch „weil“. Der Satz geht dann weiter mit „weil er Straffällig werden könnte

Was mir auffällt ist, dass du immer wieder darauf bestehst,

Was mir auffällt ist, dass du bitteschön - nicht mehr aber auch nicht weniger als ich - auf etwas bestehst…

auch eine bloße Kennziffer ließe die Identifizierung durch
jedermann zu. Hast du so wenig Vertrauen in den Schutz der
Personalakten der Polizei?

Ich habe mehr Vertrauen (auch als du?) in die Polizei, als in vermummte Demonstranten.
Es geht doch gar nicht so sehr um den Schutz der Personalakte der Polizei, den du mir natürlich garantieren kannst (Snowdens gibts ja nur auf der Seite des Gutmenschentums), sondern um die Notwendigkeit der Schaffung eines Gesetzes, Polizisten makieren zu müssen. Datenschutz ist nicht nur für den Demonstranten da, sondern auch für den Polizeibeamten. Und Sowdens gibt es überall, es sei denn, du kannst garantieren das es nicht so ist.

Dann stünden aber Straftätern noch ganz andere Möglichkeiten
offen, unliebsamen Polizisten nachzustellen.

Richtig, wenn sie zu deren identität gelangen.

Ehrlich gesagt ist mir die Kennzeichnung von Polizisten gar
kein persönliches Anliegen. Ich fand nur die Argumentation
dagegen inkonsistent.

Weil du kein renitenter Demonstrant bist?!
Dein Empfinden gegenüber das, von Anderen.

Auf Demonstrationen oder ähnlichen Großlagen sehe ich ein
Problem, sowohl was die Neigung zu Übergriffen angeht,

Was meinst du mit Neigung?

als auch die Möglichkeit die Rechte der evtl. davon betroffenen
Bürger zu schützen.

Ich erwähnte ja schon eine gewisse Ambivalenz meiner grundsätzlichen Einstellung. Mit der Forderung stelle ich aber nicht nur einen Polizeibeamten, sondern die gesamte Hundertschaft unter Generalverdacht, bzw. unterstelle gesetzeswidrige Gewalttätigkeiten.
Und die Reaktion bzw. die Antwort bei Entschlüsselung (schon wieder grüßt Snowden und ich freue mich, ihn diesesmal als Synonym des Gutmenschentums, auf der „anderen Seite“ begrüßen zu können) der Nummer von solchen „Demonstranten“ wird keine Strafanzeige sein, sondern eher ein Molotowcocktail…

Allerdings fürchte ich dass auch eine
Dienstnummer das nicht wirklich lösen wird. Wenn man sich
ansieht wie mangelhaft oft die Detailerinnerung von Zeugen
ist, wie gerichtsfest kann dann die Angabe einer evtl. in
einem Getümmel und unter extremem Stress wahrgenommenen
Codenummer sein?

Danke dafür, dass du mir ein weiteres Argument lieferst, dass eine Nummer nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann…

Außerdem besteht natürlich dann auch wieder ein
Missbrauchspotential, mit diesen Identifikationsnummern. Man
stelle sich vor nach einer Demo verabreden sich Leute und
erheben gegen 50 Polizisten irgendwelche fingierten nicht ganz
banale Vorwürfe.
Dem müsste dann nachgegangen werden, evtl. die Beamten solange
suspendiert werden. Vielleicht kommt es sogar zu Verfahren.
Der Aufwand wäre enorm und ließe sich von entsprechend
eingestellten Kreisen wohl auch instrumentalisieren, um den
Polizeiapparat zu sabbotieren.

Du rennst bei mir offene Türen ein… :wink:

Ich denke in Zukunft kann man besser durch eine möglichst
lückenlose Videodokumentation gefahrengeneigter Einsätze, die
Aufklärung von Straftaten gleich welcher Seite ermöglichen.

Das ist doch 'mal ein Konsens, die mir meine Ambivalenz schon wieder sympatisch macht.

Seltsam war in der Vergangenheit, dass bei manchen
umstrittenen Einsätzen Polizeivideos von allem möglichen
vorhanden waren, aber angeblich ausgerechnet nicht von den zu
untersuchenden Vorgängen.

Da gebe ich dir absolut recht. Wenn Polizeibeamte sich daneben benommen habe und das auch dokumentiert ist, muss entsprechend recherchiert, ermittelt und die Konsequenzen daraus gezogen werden.

Da wäre dann vielleicht doch eine personelle und
organisatorische Trennung sinnvoll.

Jede die garantiert, dass all das was wir gerade eben festgestellt haben, ausschließen zu jkönnen!

Gruß
Werner

Gruß
rolli

Damit kann man eben nicht exakt zwischen die Augen zielen.

Dann es eben das Opfer blind.

Ja, kann passieren. Der Einsatz von Gewalt kann zu
Verletzungen führen. Herr Wagner wurde ja nicht zufällig beim
Einkaufbummel getroffen, sondern war mittendrin statt nur
dabei.

Vor allem hat er in die Richtung der Wasserwerfer geschaut, denn sonst wäre das so nicht passiert. Wenn ich mich recht entsinne, zeigen die Videoaufnahmen sogar, daß er sich in voller Körpergröße dem Wasserwerfer und damit später auch dem Wasser entgegenstellt.

Da seine Verletzungen in der Geschichte der deutschen Wasserwerfer m.W. einmalig sind, scheint es sich bei ihm um ein besonders blödes Exemplar der Gattung Mensch zu handeln.

Mittel. Im Gegensatz zu jedem der heimlich aus der Menge
agiert und sonstwas wirft, ist so ein Wasserwerfereinsatz für
jeden potenziell Betroffenen auch deutlich absehbar. Also
genug Zeit, um abzuhauen, sich zu ducken…

Geeenau.

Gruß
C.

Hallo,

Stimmt für einige (evtl. sogar die meisten Bundesländer), für
andere nicht.

ja, das mag sein.
Alerdings: wenn nicht explizit vorgeschrieben heißt das noch nicht, dass ein uniformierter Polizist sich nicht auf Verlangen ausweisen muss sollte. Denn wenn er es auf Verlangen nicht macht und der von der polizeilichen Maßnahme Betroffene den Aufforderungen aus diesem Grunde nicht Folge leistet, kann ihm daraus bei entsprechender Weigerung und anschließender Anzeige durch die Beamten „in der Form kein Nachteil erwachsen, dass er wegen Missachtung der Anweisung bestraft wird“. (Nicht belegtes, sinngemäß wiedergegebenes Urteilszitat von meinem „IM“)

War übrigens auch hier bei w-w-w schon (altes) Thema :
http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/ausweispfli…
http://www.wer-weiss-was.de/kriminalistik/ausweispfl…
[ Hier mal auf den letzten Beitrag schauen. April, April, ein
anonymer Fisch lässt grüssen :wink: ]

Ja, mich dünkt auch der Verdacht dass er bei bestimmten Themen undercover unterwegs ist und das schon seit geraumer Zeit. Ob anonym als anonym, als Peter von Fleurop oder nun als „poisson d’avril“… :smiley:

In RP bspw. regelt dieseine Verwaltungsvorschrift (Punkt 6.1).

Bei der BP sollte es so sein, aber da wissen wohl auch nichtalle Bescheid.

Du weißt ja, es ist so eine Sache mit „wo Menschen sind…“!

In Niedersachsen bspw. soll es keine Ausweispflicht geben.

Dazu auch:
http://jungefreiheit.de/service/archiv/?www.jf-archi…

Wie gesagt, eine anonymisierte Kennzeichnung finde ich noch am
sinnvollsten, weil es einerseits dem Bürger die Möglichkeit
bietet, sich im Falle eines Falles zu beschweren und hierbei
den Polizisten durch Dritte (Untersuchungseinheit)
identifizieren zu lassen, und andererseits den Polizisten vor
Racheakten schützt, was bei Namensschildern (insbesondere Vor-
und Nachnamen) leichter passieren kann.

Ich würde mir bei geschlossenen Einheiten eine Ausnahme/Änderung von den Forderungen vorstellen können. Nicht weil sie als geschlossene Einheit auftrtitt, sondern dieses tut, weil es die „Bürger“ notwendig erscheinen lassen. Schütze und Kugel sollten nummeriert sein, nicht die Zielscheibe. Und wenn die Kugel mal von dieser Zielscheibe ab- und zum Absender zurückprallt, liegt das nicht (nur) an ihr, sondern wohl eher am Schützen…!

Gruß
vdmaster

Gruß
rolli

Nachtrag: Ausweispflicht in NRW

Ach was, wirklich? Wenn die es dann auch tun würden.

So falsch war übrigens die Auskunft des Vorgesetzten nicht. Ein kleines Zitat aus dem Erlass, den wohl der Autor des famosen Artikels zu suchen/lesen nicht für nötig befand:

_2.5.1
Polizeivollzugsbeamte haben den Polizeidienstausweis bei Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen; beim Einsatz in Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt, ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig. _

Ich war so frei, einen Abschnitt zu markieren.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gl…

ja, das mag sein.

Alerdings: wenn nicht explizit vorgeschrieben heißt das noch
nicht, dass ein uniformierter Polizist sich nicht auf
Verlangen ausweisen muss sollte. Denn wenn er es auf Verlangen
nicht macht und der von der polizeilichen Maßnahme Betroffene
den Aufforderungen aus diesem Grunde nicht Folge leistet, kann
ihm daraus bei entsprechender Weigerung und anschließender
Anzeige durch die Beamten „in der Form kein Nachteil
erwachsen, dass er wegen Missachtung der Anweisung bestraft
wird“. (Nicht belegtes, sinngemäß wiedergegebenes Urteilszitat
von meinem „IM“)

Da würde ich die Quelle noch einmal befragen bzw. (wenn die dabei bleibt) diese Quelle arg in Frage stellen. Natürlich muß sich ein uniformierter Polizist nicht ausweisen, wenn dadurch die anstehende/in Durchführung begriffene Maßnahme gefährdet wird. Und natürlich bleibt auch unter diesen Umständen ein Widerstand ein Widerstand und wird entsprechend geahndet.

2.5.1
Polizeivollzugsbeamte haben den Polizeidienstausweis bei
Amtshandlungen auf Verlangen vorzuzeigen; beim Einsatz in
Zivilkleidung haben sie dies unaufgefordert zu tun. Werden
Polizeivollzugsbeamte unter gemeinsamer Führung eingesetzt,
ist nur der mit der Führung Beauftragte vorzeigepflichtig.

Was ja der Polizeiführer vor Ort nicht tat, sondern diese Pflicht verneinte.
Auch seinen Dienstausweis, beugt er schon mal vor, brauche er nicht zu präsentieren.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Da würde ich die Quelle noch einmal befragen bzw. (wenn die
dabei bleibt) diese Quelle arg in Frage stellen.

ja, wenn sie sich als falsch erweist, aber nicht, wenn jemand behauptet, sie irre sich.

Natürlich muß sich ein uniformierter Polizist nicht ausweisen, wenn dadurch
die anstehende/in Durchführung begriffene Maßnahme gefährdet
wird.

Natürlich musste sich der uniformierter Polizist auf Verlangen ausweisen, weil dadurch die anstehnde Maßnahme nicht gefärdet war.

Und natürlich bleibt auch unter diesen Umständen ein
Widerstand ein Widerstand und wird entsprechend geahndet.

Ja, wenn es keine „berechtigte Zweifel“ an der identität des Beamten gegeben hätte.
Die Begründung lautete:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB) ist „durch Unterlassung selbst erwirkt“. Abs. (4) kam zum tragen…
Quasi ein Verfahrensfehler.

Gruß
rolli

Was ja der Polizeiführer vor Ort nicht tat, sondern diese
Pflicht verneinte.
"Auch seinen Dienstausweis, beugt er schon mal vor, brauche er
nicht zu präsentieren.
"

Deswegen schrieb ich ja auch, daß der Vorgesetzte nicht Unrecht hatte. Und ja: ich habe zur Kenntnis genommen, daß der Autor des Artikels den POK vor Ort als Vorgesetzten bezeichnete. Das ist aber ein eher unwahrscheinliches Szenario.

Was ja der Polizeiführer vor Ort nicht tat, sondern diese
Pflicht verneinte.
"Auch seinen Dienstausweis, beugt er schon mal vor, brauche er
nicht zu präsentieren.
"

Deswegen schrieb ich ja auch, daß der Vorgesetzte nicht
Unrecht hatte.

Und das schrieb ich, weil die Zeitung behauptete, daß die Unkenntnis bis in die höheren Dienstgrade reicht. Was offensichtlich Käse ist.

Eine Fallstudie von Amnesty international
Hallo,

hier mal ein kleiner Hinweis.
Ihr bläht m.E. diesen Thread unnötig auf.

Ich nehme aus der Diskussion mit:

Eine Ausweispflicht (z.B. mit Nummer) wäre die Lösung.
Da offenbar die Behörden das nicht wirklich wollen, wünschen sie Freiraum an
dieser Stelle, Freiraum, der wie meine Eingangsbemerkungen andeuten, gewünscht ist.
Die Tatsache, dass die Diskussion sich immer noch in der Nähe der Ausgangsposition
befindet, zeigt, dass das Fehlen der Ausweispflicht ein unnötiger Deckmantel für die
Polizei zu sein scheint.
Ansonsten bitte einen eigenen Thread aufmachen.

LG
Thommy