Hallo,
Aber nicht weil dies in solch einer Situation nicht u. U.
notwendig wäre. Genau dann kann es sehr gut zu Übergriffen von
Seiten der Polizei kommen und da dann der Beamte nicht
identifizierbar ist, können sich Bürger nicht dagegen zur Wehr
setzen (juristisch).
richtig, genau so wenig wie sich der Polizist nicht juristisch zur Wehr setzten kann gegen den Demonstranten, der ihm ein Schotterstein vor den Helm geknallt hat und nun in der Anonymität der Masse verschwindet…
Ich will nicht sagen du
garantierst, aber du billigst den Demonstranten etwas zu, was
du den Polizisten verweigern willst?
Ich sehe hier, anscheinend im Gegensatz zu dir, keine
Möglichkeit der Legitimation polizeilichen Verhaltens durch
das verhalten von Straftätern.
Ok, du willst den Polististen das verweigern, was du den Demonstrantren zubilligst!
Die Schlussfolgerung, die Polizei müsse die gleichen Rechte
zur Verschleierung ihrer Handlungen haben wie Straftäter, ist
gelinde gesagt erstaunlich.
Du meinst also, wenn nicht nummerierte Beamte gewaltbereiten Demonstranten ohne Schilder mit Name und Anschrift um den Hals tragend gegenübertreten (müssen), verschleiern sie eine Straftat?
Die Intention mag unterschiedlich sein, der Effekt ist aber
der Gleiche. Für gesetzestreue Bürger ergibt sich daraus die
Situation, dass man ihnen ihr Recht, sich gegen Übergriffe der
Exekutive juristisch zur Wehr zu setzen, effektiv nimmt.
Nein, der Effekt ist nicht nur der gleiche, sondern sogar derselbe!
Erstaunlich ist ebenso, dass man die Kennzeichnung der Exekutiven fordert und sie mit deren Gewalttätigkeit begründet!
Falls du meinst, dass das Wörtchen „eventuelle“ vor der Gewalttätigkeit fehlt; was könnte die Exekutive vom Bürger nicht alles für bestimmte Eventualitäten fordern.
Es gäbe Empörung, und diese zu Recht. Ich stelle mir gerade vor was Datenschützer alles veranstalten würden, wenn alle die sich gefordertes genanntes Schild bei Demos nicht um den Hals hängten, auf der Stelle verhaftet würden…
Von welchem Gleichheitsgebot sprichst du? Mir ist kein
Gleichheitsgebot bezüglich des Auftretens, des
Erscheinungsbildes
Für dich gibt es kein Gleichheitsgebot (alle Menschen sind gleich), weder ein rechtliches noch ehtisch-moralisches?
oder der Handlungskompetenzen zwischen Polizei und sonstigen Bürgern bekannt.
Die Handlungskompetenz wird durch Gesetze bestimmt/legitimiert. Und die Handlungskompetenz der polizei ergibt sich aus der Handlung des Bürgers!
Die Polizei hat als Exekutivgewalt weitgehende Rechte in die
Rechte anderer einzugreifen. Umgekehr nicht.
Und das erachte ich auch als gut so! Exekutiv eben…
Oder aber, das Leben ist kein Wunschkonzert…
Das bedingt ein
erhebliches Missbrauchspotential, das kontrolliert werden
muss. Wie weiter oben schon gesagt, wird zumindest in
bestimment Situationen dem Bürger effektiv die Möglichkeit
genommen, sich gegen exekutive Missbräuche zu schützen.
Und immer noch auf das Demonstrationsszenario bezogen:
Wie soll sich den ein Polizist gegen die Missbräuche von Demonstranten schützen?
Ihr habt Eure Schutzschilder und gut iss?!
D. h., es geht hier ja nicht uim eine rechtliche
Ungleichstellung mit Bevorteilung der Staatsgewalt gegenüber
seinen Bürgern, sondern darum, dass sie nicht ungleich
gestellt wird.
Ich glaube ich habe schon ausgeführt warum ich das anders
sehe.
Ja, dass darfst du auch. Aber ich nehme für mich in Anspruch es anders sehen zu dürfen.
Und ich will dich nicht überreden, sondern würde dich überzeugen wollen. Und wenn ich dass nicht kann, muss ich es genau so zur Kenntnis nehmen, genauso, wie umgekehrt du es tun musst!
Wenn man aber unterstellt , dass die Politei nicht offen mit
Name (tust du ja auch nicht) oder mit Nummer und somit für
jeden identifizierbar herumläuft, dass er straffällig wird,
dann ist eine solche Forderung natürlich gerechtfertigt.
Ich habe diesen Absatz semantisch nicht ganz verstanden.
OK, ich streiche „dass“ und ersetze es durch „weil“. Der Satz geht dann weiter mit „weil er Straffällig werden könnte“
Was mir auffällt ist, dass du immer wieder darauf bestehst,
Was mir auffällt ist, dass du bitteschön - nicht mehr aber auch nicht weniger als ich - auf etwas bestehst…
auch eine bloße Kennziffer ließe die Identifizierung durch
jedermann zu. Hast du so wenig Vertrauen in den Schutz der
Personalakten der Polizei?
Ich habe mehr Vertrauen (auch als du?) in die Polizei, als in vermummte Demonstranten.
Es geht doch gar nicht so sehr um den Schutz der Personalakte der Polizei, den du mir natürlich garantieren kannst (Snowdens gibts ja nur auf der Seite des Gutmenschentums), sondern um die Notwendigkeit der Schaffung eines Gesetzes, Polizisten makieren zu müssen. Datenschutz ist nicht nur für den Demonstranten da, sondern auch für den Polizeibeamten. Und Sowdens gibt es überall, es sei denn, du kannst garantieren das es nicht so ist.
Dann stünden aber Straftätern noch ganz andere Möglichkeiten
offen, unliebsamen Polizisten nachzustellen.
Richtig, wenn sie zu deren identität gelangen.
Ehrlich gesagt ist mir die Kennzeichnung von Polizisten gar
kein persönliches Anliegen. Ich fand nur die Argumentation
dagegen inkonsistent.
Weil du kein renitenter Demonstrant bist?!
Dein Empfinden gegenüber das, von Anderen.
Auf Demonstrationen oder ähnlichen Großlagen sehe ich ein
Problem, sowohl was die Neigung zu Übergriffen angeht,
Was meinst du mit Neigung?
als auch die Möglichkeit die Rechte der evtl. davon betroffenen
Bürger zu schützen.
Ich erwähnte ja schon eine gewisse Ambivalenz meiner grundsätzlichen Einstellung. Mit der Forderung stelle ich aber nicht nur einen Polizeibeamten, sondern die gesamte Hundertschaft unter Generalverdacht, bzw. unterstelle gesetzeswidrige Gewalttätigkeiten.
Und die Reaktion bzw. die Antwort bei Entschlüsselung (schon wieder grüßt Snowden und ich freue mich, ihn diesesmal als Synonym des Gutmenschentums, auf der „anderen Seite“ begrüßen zu können) der Nummer von solchen „Demonstranten“ wird keine Strafanzeige sein, sondern eher ein Molotowcocktail…
Allerdings fürchte ich dass auch eine
Dienstnummer das nicht wirklich lösen wird. Wenn man sich
ansieht wie mangelhaft oft die Detailerinnerung von Zeugen
ist, wie gerichtsfest kann dann die Angabe einer evtl. in
einem Getümmel und unter extremem Stress wahrgenommenen
Codenummer sein?
Danke dafür, dass du mir ein weiteres Argument lieferst, dass eine Nummer nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann…
Außerdem besteht natürlich dann auch wieder ein
Missbrauchspotential, mit diesen Identifikationsnummern. Man
stelle sich vor nach einer Demo verabreden sich Leute und
erheben gegen 50 Polizisten irgendwelche fingierten nicht ganz
banale Vorwürfe.
Dem müsste dann nachgegangen werden, evtl. die Beamten solange
suspendiert werden. Vielleicht kommt es sogar zu Verfahren.
Der Aufwand wäre enorm und ließe sich von entsprechend
eingestellten Kreisen wohl auch instrumentalisieren, um den
Polizeiapparat zu sabbotieren.
Du rennst bei mir offene Türen ein…
Ich denke in Zukunft kann man besser durch eine möglichst
lückenlose Videodokumentation gefahrengeneigter Einsätze, die
Aufklärung von Straftaten gleich welcher Seite ermöglichen.
Das ist doch 'mal ein Konsens, die mir meine Ambivalenz schon wieder sympatisch macht.
Seltsam war in der Vergangenheit, dass bei manchen
umstrittenen Einsätzen Polizeivideos von allem möglichen
vorhanden waren, aber angeblich ausgerechnet nicht von den zu
untersuchenden Vorgängen.
Da gebe ich dir absolut recht. Wenn Polizeibeamte sich daneben benommen habe und das auch dokumentiert ist, muss entsprechend recherchiert, ermittelt und die Konsequenzen daraus gezogen werden.
Da wäre dann vielleicht doch eine personelle und
organisatorische Trennung sinnvoll.
Jede die garantiert, dass all das was wir gerade eben festgestellt haben, ausschließen zu jkönnen!
Gruß
Werner
Gruß
rolli