Das stimmt so nicht, siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sterilisationsgesetze. Die Besonderheit in Deutschland war die rassistische Komponente während der Nazi-Zeit. Die eugenische Komponente ist aber Grundlage aller Sterilisationsgesetze des letzten Jahrhundert, die in vielen Ländern der Welt im letzten Jahrhundert erlassen wurden. Und diese Gesetze haben vielfach - in teils abgewandelter Form - bis in die jüngere Vergangenheit überlebt/überleben vermutlich nach wie vor (ich habe jetzt nur kein konkretes Beispiel gefunden). Hinzu kam natürlich in der Nazi-Zeit auch, dass selbst das ohnehin schon im Gesetz in nicht rechtstaatlicher Art und Weise definierte Verfahren noch von der Wirklichkeit übertroffen wurde und diesbezüglich auch kein funktionierender Rechtschutz bestand. Dadurch waren die Zahlen durchgeführter Sterilisationen extrem.
Man sollte aber auch nicht vergessen, dass das Thema sich mit Ende der Nazi-Zeit nicht vollständig erledigt hatte und hat. Bis in die 80er Jahre hinein, wurden insbesondere Frauen mit geistiger Behinderung mit fehlender Einwilligungsfähigkeit vielfach recht leichtfertig durch die Verfahren geschoben bzw. wurden Einwilligungen von einwilligungsfähigen Betroffenen im Rahmen von Drohungen und Manipulationen und unter Missachtung von Bedenken bzgl. der Einwilligungsfähigkeit erlangt.
Auch heute noch ist die Sterilisation ohne Zustimmung des Betroffenen möglich, allerdings haben die Zahlen deutlich abgenommen. Dabei ist die Sache allerdings auch alles andere als binär zu betrachten. Es geht hier in jedem Fall um hoch komplexe und problematische Einzelfälle. Und eine grundsätzliche Verteufelung der Sterilisation gegen den Willen des Betroffenen ist sicherlich nicht angebracht, da es durchaus Fälle gibt, in denen es keine Alternativen gibt.