Hallo Christian,
wenn Du mir jetzt sagst, daß zwischen Bildungsferne und Bezug
der Grundsicherung genauso wenig ein Zusammenhang besteht wie
zwischen Zugehörigkeit zu einer unteren sozialer Schicht und
Nikotin- und Alkoholgenuß, haben wir in der Tat eine schlechte
Ausgangslage.
es tut mir ja von Herzen leid, wenn das mit Deinem Weltbild kollidiert (nein, nicht wirklich), aber ich habe mir das schließlich nicht ausgedacht: In den alten Bundesländern haben der Auswertung zufolge bereits 15,8 Prozent der Arbeitslosen eine Fachhochschul- oder Hochschulreife, im Osten sind es 13,8 Prozent. (http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/bi… )
Ich stelle niemanden unter Generalverdacht (von Dir aber
zugegebenermaßen kein schlechter Winkelzug einem gleich einen
Generalverdacht unterzuschieben), aber es ist (im
Gegensatz zu könnte ) nun einmal so, das es Eltern gibt,
die das vom Staat (und damit letztlich von mir) zur Verfügung
gestellte Geld mißbrauchen.
Doch, das tust Du - nur, weil es theoretisch möglich ist, dass einer das Geld zweckentfremden könnte, sollen alle nicht eigenverantwortlich über dessen Verwendung entscheiden können.
Sollten auch, weil es theoretisch möglich ist, dass ARGE-Mitarbeiter Geld unterschlagen (ja, so etwas gibt es: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka… ), vorauseilend und ohne konkreten Verdacht alle deren Privatkonten überwacht werden oder deren gesamter privater Geldverkehr auf bestimmte Chipkarten beschränkt werden?
Und das nicht etwa, weil es Dir um das Wohl der Kinder geht, sondern weil Du den Eindruck hast, die Bezieher seien Dir persönlich gegenüber verpflichtet, weil ein nicht messbarer Bruchteil Deines Geldes bei ihnen ankommen mag. Achtest Du auch so sorgsam auf die Verwendung öffentlicher Gelder, wenn es um andere Zahlungen im Zusammenhang mit stattlichen Aufgaben geht?
Sofern sie ihr eigenes Geld
verballern, soll mir das egal sein, aber ich erwarte, daß das
Geld, das für das Wohlergehen und die Ausbildung der Kinder
gedachte Geld auch dort ankommt.
Warum genau wird dann das Kindergeld nicht per Chipkarte ausgezahlt?
Mit dem Argument der möglichen Zweckentfremdung könnte man
auch fordern, das ganze Alg-System auf zweckgebundene
Gutscheine umzustellen.Dafür bin ich schon seit Jahren, aber da es schon für
Asylbewerber Anfang der 90er (zumindest hier in der Gegend)
unzumutbar war, mit Gutscheinen einkaufen zu gehen, weil man
ja daran hätte ihren Status erkennen können, habe ich wenig
Hoffnung, daß sich Dein Vorschlag durchsetzt.
Du kannst oder willst vermutlich die Stigmatisierung von Menschen, die größtenteils völlig unverschuldet in dieser Lebenssituation sind, nicht erkennen.
Ich weiß nicht, inwiefern bzw. wofür ein immenser
Verwaltungsapparat geplant ist.
Nun, solch ein Chipkartensystem wird nicht von hyperaktiven Feen eingerichtet und betrieben. Es braucht Lesegeräte, Wartung derselben, Abrechnungs- und Verwaltungssoftware, Menschen, die all dies bearbeiten … Waährend bei einer Auszahlung auf das Konto bei der sowieso erfolgenden Anspruchsberechnung nur festgestellt wird, das der Kinderbetrag in die Berechnung einfließt - mehr an Verwaltungsaufwand gibt es in diesem Fall nicht.
Gruß
=^…^=