Hallo,
von „nur“ war nie die Rede, aber daß die Zahl der Raucher und
Trinker in unteren sozialen Gruppen deutlich höher ist als im
Rest der Bevölkerung, ist ja eigentlich unbestritten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tabakrauchen#Rauchen_un…Du unterliegst einem Trugschluss, wenn Du annimmst, dass
jeder, der Alg2 bezieht, automatisch bildungsfern ist.
wenn Du mir jetzt sagst, daß zwischen Bildungsferne und Bezug der Grundsicherung genauso wenig ein Zusammenhang besteht wie zwischen Zugehörigkeit zu einer unteren sozialer Schicht und Nikotin- und Alkoholgenuß, haben wir in der Tat eine schlechte Ausgangslage.
Mir erschließt sich nicht ganz, wie Du
auf den Gedanken kommst, daß eine potentielle Benachteiligung
und Verwaltungsaufwand schwerer wiegt, als der Umstand, daß
von dem Geld, das eigentlich den Kindern zusteht, in einigen
Haushalten (nicht in allen) Suchtmittel für die Eltern
beschafft werden.Das ist genau das, was ich meinte: Auf die vage Vermutung hin,
dass es unter den Alg2-Beziehern einige wenige geben
könnte , die das Geld ihren Kindern vorenthalten und für
Suchtmittel zweckentfremden (was gänzlich unkontrolliert auch
in einem Nicht-Alg-Haushalt vorkommen könnte), werden alle
betroffenen Eltern unter Generalverdacht gestellt.
Ich stelle niemanden unter Generalverdacht (von Dir aber zugegebenermaßen kein schlechter Winkelzug einem gleich einen Generalverdacht unterzuschieben), aber es ist (im Gegensatz zu könnte ) nun einmal so, das es Eltern gibt, die das vom Staat (und damit letztlich von mir) zur Verfügung gestellte Geld mißbrauchen. Sofern sie ihr eigenes Geld verballern, soll mir das egal sein, aber ich erwarte, daß das Geld, das für das Wohlergehen und die Ausbildung der Kinder gedachte Geld auch dort ankommt.
Wenn nun eine Familie, die von ein oder zwei Einkommen lebt, beschließt, ihre Kinder daran nur in Form von Miraculi und Playstation partizipieren zu lassen, kann ich daran nichts ändern. Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine staatliche Leistung und da müssen sich die Bezieher schon gefallen lassen, daß der Staat ein bißchen genauer hinschaut und ggfs. auch Sanktionen ausspricht oder die Einhaltung der Zweckbestimmung überwacht.
Mit dem Argument der möglichen Zweckentfremdung könnte man
auch fordern, das ganze Alg-System auf zweckgebundene
Gutscheine umzustellen.
Dafür bin ich schon seit Jahren, aber da es schon für Asylbewerber Anfang der 90er (zumindest hier in der Gegend) unzumutbar war, mit Gutscheinen einkaufen zu gehen, weil man ja daran hätte ihren Status erkennen können, habe ich wenig Hoffnung, daß sich Dein Vorschlag durchsetzt.
Es soll ja auch Menschen geben,
die gar nicht mehr imstande oder willens sind, das Geld
zweckbestimmt zu verwenden bzw. damit verbundene
Entscheidungen zu treffen, so daß das jemand anders erledigen
muß.Wäre es nicht deutlich sinnvoller, wenn das Geld, das so, wie
es jetzt geplant ist, in einem immensen Verwaltungsapparat
versickert, zielgerichtet in geschulte Sozialarbeiter
investiert würde, die diesen Menschen dann auch tatsächlich
helfen können?
Ich weiß nicht, inwiefern bzw. wofür ein immenser Verwaltungsapparat geplant ist.
PS: Apropos - auch mit zweckgebundenen Gutscheinen ist ein
Missbrauch durchaus möglich, vgl. dazu z.B.
http://www.zeit.de/2010/38/DOS-Asylbewerberheim (Seite 2)
Daß das kein Argument gegen Gutscheine ist, ist aber schon klar, oder? Wo ist da der Mißbrauch? Das sieht mir eher nach freier Marktwirtschaft aus. Aber selbst, wenn man das nicht möchte, kann man sich eine Lösung ausdenken.
Gruß
Christian