Das ist natürlich ein Problem, wenn man die Bedeutung eines Fragezeichens am Textende nicht versteht.
Mir fällt da nur der Lockerbie Attentäter ein, der in Lybien als Held empfangen wurde inklusive Staatsakt,
Ein Beispiel davon hast Du gerade selbst genannt: Der Ausreisepflichtige war nie untergetaucht aber wurde trotzdem nicht abgeschoben sondern hat weiterhin Sozialleistungen erhalten. Wenn das kein Beispiel von Idiotie ist…
Ich habe auf rund 300 Seiten beschrieben wieso ich diese (sowie vorherige) Regierungen als inkompetent wahrnehme und das mit Beispielen belegt, eine kostenlose Leseprobe gibt es auch im Internet. Wenn Du das nicht lesen möchtest kannst Du mir nicht vorwerfen, dass ich meine Kritik an der Regierung verschweige.
Das war auch mein gedanklicher Aufhänger und deshalb auch meine Frage inwieweit eventuell die Strafe durch die Abschiebung verkürzt wird.
Normalerweise heißt es ja immer „nach Verbüßung der Strafe wird die Abschiebung vorgenommen“ womit für mein Verständnis die zwei Drittel Strafe gemeint ist (gleiches Recht für alle).
Das Problem ist das es ja auch sehr oft nicht wirklich den Willen gibt die Leute ernsthaft zu suchen und abzuschieben, da dies mit enormen Kosten, Planungsaufwand etc verbunden ist. Man drückt denen ja nicht ein Ticket in die Hand und sagt so jetzt geh mal nach Hause…
Wenn man sich die Zahlen anschaut kann man verstehen das manche Bundesländer nicht wirklich besonders nachhaltig nach ausreisepflichtigen suchen, es ist deutlich billiger den Leuten eine Duldung auszusprechen und ihnen jeden Monat Geld in die Hand zu drücken…
Ich verstehe nicht ganz, was du damit meinst. Ich habe lediglich den Kontext zu dem Zitat erläutert.
Wird bei Delikten wie Mord dann schwer was ist 2/3 von Lebenslang?
In der Praxis passiert so etwas aber kaum. Arbeitsmigranten sind zwar nicht immer gut integriert aber nicht krimineller als Deutsche einer vergleichbaren sozialen Klasse. Hingegen gibt es zahlreiche Beispiele von Geflüchteten die schwere Straftaten begangen haben und die signifikant krimineller sind als die restliche Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund. Fakt ist, bei Geflüchteten aus einigen nordafrikanischen und Balkanstaaten liegt der Anteil der Personen die in Deutschland straffällig wurden bei rund 40 %.
Hast du dafür eine Statistik oder Zahlen vom BKA ?
Es hat aber halt eher nichts mit der Bundesregierung zu tun, wenn lokale Behörden geltendes Recht lasch umsetzen. Wie oben sattsam beschrieben, hätte es da auch andere Optionen gegeben.
In dem Flieger saßen ja auch ein paar Gefährder. Man darf gespannt sein, wie die in Afghanistan aufgenommen werden.
Als die Taliban die Macht (wieder) übernahmen, wurden viele Gefängnisse einfach geöffnet:
Ich hoffe, man kann einigermaßen nachvollziehen, was mit den Leuten in dem Flieger passiert.
„Drei Chinesen mit dem Kontrabass - wenig
bekannte Fakten zur Ausländerkriminalität in
Deutschland“ von Renz, Jochen
Ah darauf nimmst du Bezug,
Die Arbeit kommt übrigens zu folgendem Schluss:
„Es ist unwahrscheinlch, dass in den genannten L¨andern mit sehr hoher Kriminalrate in Deutschland eine ¨ahnlich hohe Kriminalrate in diesen L¨andern selbst besteht. Genauso unwahrscheinlich ist
es, dass Personen aus diesen L¨andern an sich so kriminell sind wie es die Zahlen vermuten lassen.
Die logische Schlussfolgerung ist daher, dass vermehrt kriminelle Personen aus diesen L¨andern nach Deutschland kommen, m¨oglicherweise in der Absicht in Deutschland gezielt Straftaten zu begehen. Die steigende Kriminalrate der grossen Fl¨uchtlingsl¨ander von 2015 auf 2016 scheint dies zu best¨atigen. Sollte dies der Fall sein, so sind diese Personen vermutlich nicht daran interessiert, sich hier als gute Mitb¨urger zu integrieren. Jedenfalls sollte Deutschland kein grosses Interesse daran haben, diese
Personen dauerhaft zu integrieren. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man in Betracht ziehen, dass
sich das Problem der hohen Ausl¨anderkriminalit¨at m¨oglicherweise nicht durch Integration l¨osen l¨asst, sondern eher durch sinnvolle Einwanderungskriterien und schnelle und konsequente Bestrafung und
Abschiebung von Straft¨atern. Personen, die nach Deutschland in der Absicht kommen sich zu integrieren und sich hier eine nichtkriminelle Existenz aufzubauen, sollten nach wie vor herzlich willkommen geheissen werden. Wie man an den pr¨asentierten Daten sehen kann, ist dies die grosse Mehrheit der Nichtdeutschen.“
Also im Endeffekt darum das aus manchen Ländern gezielt kriminelle kommen und man diese gezielt abschieben sollte.
Und wo ist der Widerspruch zu meiner Aussage?
Ich bin schon immer ein Fan der multikulturellen Gesellschaft und plädiere dafür, Deutschland für ausländische Arbeitsmigranten attraktiver zu machen und illegale Einwanderung zu bekämpfen.
Was man vielleichtauch noch erwähnen sollte: Da waren nicht nur Häftlinge in dem Flieger. Manche wurden auch aus Freiheit abgeschoben.
Da haben wir es wieder…es geht aber nicht um „illegale Einwanderung“ diese wird in der Arbeit auch komplett ausgeklammert, da diese in Deutschland seit Jahren rückläufig ist und nur in geringem Ausmaß stattfindet.
Jeder Mensch der behördlich erfasst ist und zumindest eine Duldung hat hält sich per definition legal in Deutschland auf, ebenso wie jeder Mensch der einreist um das Asylrecht in anspruch zu nehmen.
Illegale Einwanderung findet in Deutschland nahezu nicht statt.
Es existiert nicht eine einzige Partei im deutschen Bundestag die illegale Einreise fördern möchte.
Analog dazu die Prüfung der weiteren Haft nach 15 Jahren.
Lebenslang heißt in Deutschland ja nicht unbedingt lebenslang.
15 Jahre sind der frühest mögliche Zeitpunkt um einen Antrag zu stellen auf Bewährung entlassen zu werden, das wäre meiner Meinung nach irgendwie sinnfrei jemanden auf Bewährung wegen Mordes zu entlassen und ihn dann nach Afghanistan abzuschieben …
Grundsätzlich ist es auch bei lebenslänglichen Haftstrafen möglich, zur Vollstreckung der restliche Strafe ins Ausland überstellt zu werden.
https://www.krimz.de/forschung/strafen/lebenslange.html
Von den 95 Personen, deren lebenslange Freiheitsstrafe im Jahr 2021 beendet wurde, wurden 52 nach Aussetzung des Strafrestes gem. § 57a StGB in Freiheit entlassen. Die Hälfte dieser Entlassenen hatte mehr als 18,1 Jahre im Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe verbracht. 29 Gefangene wurden ins Ausland ausgeliefert, ausgewiesen oder zur Vollstreckung der Strafe überstellt.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob wirklich jemand davon ausgeht, dass die Taliban diese Haftstrafen fortführen. Wahrscheinlich kassieren sie einfach die 1000€ und lassen sie dann laufen. Als andere wäre teuer und aufwendig. Wobei eine Exekution natürlich auch billig und einfach wäre.
Dazu sagt die KI:
Von den 28 nach Afghanistan abgeschobenen Personen waren alle Straftäter. Diese Abschiebung fand im Kontext einer Debatte über schärfere Asylregeln statt und umfasste afghanische Straftäter aus verschiedenen Bundesländern.