Hallo auch…
Im Moment haben wir nicht nur eine Promillegrenze, sondern 5:
0,0 ‰ seit 1. August 2007:
Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
(…)
Für Fahrer, die gewerblich ein Fahrzeug führen, für das ein Personenbeförderungsschein (Bus, Taxi) notwendig ist, gilt ein absolutes Alkoholverbot, ebenso für Beifahrer und Busschaffner.
0,3 ‰:
Bei Verwicklung in einen Unfall oder auffälliger Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.
0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten:
Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
1,1 ‰:
Absolute Fahruntüchtigkeit (Fahreignung ist auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten nicht mehr gegeben): Straftat, Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate, 7 Punkte.
1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss:
Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Ich wäre dafür, das Strafmaß jeweils eine Stufe anzuheben - sprich:
- Unfall oder auffällige Fahrweise und Alkohol im Blut: Fahrverbot (Meinetwegen auch ne anständige Geldbuße)
- 0,3 ‰: Fahrverbot, im Wiederholungsfall MPU
- 0,8 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit Straftat, Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 9 Monate, 7 Punkte.
- 1,1 ‰: MPU
Und Fahrverbote werden nicht in den Sommerurlaub geschoben, sondern sind nach spätestens einer Woche anzutreten.
Ergebnis:
Das eine Bier am Abend oder der Geburtstags-Sekt kümmert nicht, solange ich keinen Unfall baue. Muss ich halt entscheiden, obs mir dann im Zweifelsfall die ?? Euros wert ist…
In meinen Augen besser, als nach 5 Bieren, 2 Schnäpsen und Onkel Rüdigers berüchtigtem Schwedischen Kaffee am nächsten Morgen hoffen zu müssen, dass man schon wieder unter 0,5 ‰ ist…
Gummiknüppel und Erbsenzählmaschinen gibts am Eingang.
Viel Spaß damit
KB