Dafür braucht man nur zwei der vier Grundrechenarten - sei mutig, Du schaffst das!
Und falls es noch nicht aufgefallen ist.
Ich sprach hauptsächlich von jungen männlichen Asylbewerbern.
Während du hier das Thema offensichtlich auf alleinerziehende (ukrainische) Mütter ohne Kita-Platz, Pflegende, Behinderte abstellst,
Das ist sicher nicht die Gruppe, welche gemeint ist.
Und mehr habe ich DIR hierzu nicht zu schreiben.
Hier, zum Selberrechnen:
§ 7 Abs 3 AsylbLG
§ 82 Abs 3 SGB XII
Auch wenn man Euch bei der Schulung beigebracht hat, unwahre Dinge eben nicht als konkrete Unterstellungen zu formulieren, die sich leicht widerlegen ließen, sondern vage wabernd als Eventualität in den Raum zu stellen und so oft zu wiederholen, dass irgendwas davon dann eben hängen bleibt, egal wie falsch die Behauptung ist, die dahinter liegt:
Kein, in Worten kein Bezieher von Leistungen - und nochmal, vielleicht bleibt auch davon doch wenigstens etwas hängen: Kein einziger Bezieher von Leistungen bezieht bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses, das zum Mindestlohn entlohnt wird, weniger als ohne dieses Beschäftigungsverhältnis. Das hängt u.a. mit der Bedeutung des Wortes Anrechnung zusammen, die in allen guten Wörterbüchern nachzulesen ist.
Glück auf!
MM
Was macht Dir Mühe, den Beitrag vom Deutschlandfunk, den Dir @C_Punkt vorgelegt hat, zu verstehen? Enthält er zu viele Sätze mit mehr als sechs Wörtern? Ist er trotz sehr handlicher Zusammenfassung inhaltlich zu komplex?
Wenn Du etwas darin nicht verstehst: Frage einfach, dann wird Dir sicher jemand weiterhelfen.
Ich kann nur eine Grundrechnungsart. Den verstehen nur wenige:
01001
Es gibt 10 Arten von Leuten: Die einen verstehen das, die anderen nicht.
Und die Anderen 8?
Schulden den anderen ein Bier.
Das ist mehr als offensichtlich:
Keine Nennung des Geschlechts.
Keine Nennung des Geschlechts.
Hmmm.
Hmmm.
Keine Nennung des Geschlechts.
So ganz stringent ist Deine Beweisführung nicht.
Weil du nur zitierst, was dir in deine Meinung passt.
Aber das ist wohl hier so üblich, und auch irgendwie verständlich.
Als wir das letzte Mal zusammen gerechnet haben, bist du nicht gut weggekommen,
also bitte immer schön bescheiden bleiben
Du hättest auch einfach schreiben können, dass 250 Euro pro Monat anrechnungsfrei bleiben, statt mich so zuzutexten.
Danke für die Info.
Auf derselben Seite vom ö. Innenministerium steht
" Während Vorarlberg die Arbeitspflicht bereits eingeführt hat, steht Oberösterreich kurz vor der Umsetzung. Das Burgenland folgte mit einer gesetzlichen Verankerung, die seit 24. Dezember 2024 gilt."
Hast du vielleicht einen Link zum direkten Wortlaut der Verordnung?
Ach - das war da, wo Du mit Schwung Deine These, Kurzzeitpflege sei ein ganz wesentlicher Faktor dafür, dass freiwerdende stationäre Pflegeplätze selbstverständlich planbar sind, selbst widerlegt hast, ohne es zu merken.
was freilich genauso lückenhaft und falsch gewesen wäre wie die bösartigen Unterstellungen, mit denen Du in den Wahlkampf eingestiegen bist.
Dann zitiere doch mal die Teile Deiner Artikel, aus denen hervorgeht, dass Du Dich nur über männliche syrische Flüchtlinge unterhalten wolltest.
- und wenn wir schon beim Rechnen sind, vielleicht noch ein Kapitel Prozentrechnen?
Was hältst Du denn davon, die 4,9 Prozent Arbeitslosen (SGB II) aus dem Bezirk Oberspreewald-Lausitz in der Alten Weberei in Kaufbeuren (1,9 Prozent Arbeitslose (SGB II)) zu kasernieren, im Kaufbeurer Jordanpark zum Papierauflesen und Laubsammeln einzusetzen und erst aus der Kasernierung zu entlassen, wenn sie in Kaufbeuren einen Job antreten, bevor sie sich noch länger den Allerwertesten in einer Gegend ohne jede Perspektive breitsitzen?
Können wir vielleicht zum Thema zurückkehren ?
Warum findest du dort nur, was du finden willst?
https://www.bmi.gv.at/303/start.aspx#pk_04
Asylwerberinnen und Asylwerber, die in einer Betreuungseinrichtung des Bundes oder der Länder untergebracht sind, können mit ihrem Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Länder, Gemeinden bzw. Gemeindeverbände herangezogen werden.
Sind wir doch schon:
zur Erläuterung: Das liegt zwar ganz am Rand des Sorbischen Siedlungsgebiets, aber immerhin hat es dort noch einige Leute ohne Migrationshintergrund - es ist Karl dem Großen nicht gelungen, alle Wenden töten zu lassen, so dass in der Lausitz heute zwischen Lubin und Budysin noch ein gewisser Anteil der Bevölkerung tatsächlich von dort stammt und nicht zugewandert ist. Aus verschiedenen Gründen ist der Anteil der Bezieher von Bürgergeld in Teilen der Lausitz extrem hoch, so dass mit diesem Exempel von dem Zugewanderten-Thema auf das grundsätzliche Konzept, Empfänger von Bürgergeld unabhängig von einer eventuellen Migrationsgeschichte durch Papierauflesen und Laubsammeln zu disziplinieren, zurückgeführt wird.
Im Verdrehen bist du auch ganz groß
Aber nein, das meinte ich nicht. Sondern den Thread zur Berechnung der Futtermittelpreise pro Sack. Eigentlich dein Fachgebiet.
Häh?