Ansonsten müsste man auch anderen Gruppierungen wie z.B. dem
ADAC oder dem DFB oder den Gewerkschaften ähnliche Privilegien
zugestehen.
Es gibt auch andere Einrichtungen, die staatlich geschützte Privilegien haben (auch wenn diese in Zeiten der europäischen Liberalisierung - wie die kirchlichen Sonderrechte auch - immer mehr begrenzt werden). So gehört zum Beispiel jeder, der ein Waldstück besitzt, automatisch der Jagdgenossenschaft an - Zwangsmitgliedschaft in einer nichtstaatlichen Einrichtung. Bestimmte Vereine dürfen ihren Ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen an der Steuer vorbei zahlen (z.B: Übungsleiter- oder Trainerpauschalen), andere nicht. Für bestimmte (auch gewerbliche) Tätigkeiten gibt es Monopole, für andere nicht. Natürlich haben auch Religionsgemeinschaften (nicht nur die christlichen Kirchen!) Privilegien, die sich z.T. aus der Geschichte ergeben haben und die man auf den Prüfstand stellen kann. Aber sie sind damit nicht alleine.
Mir erschließt es sich nicht ganz, daß z.B. der
Mitgliedbeitrag der christlichen Kirchen vom Staat
eingetrieben wird und Kirchen als Arbeitgeber immer noch das
Privileg haben, z.B. Betriebsräte zu verhindern.
Das Recht, so eine Kirchensteuer zu erheben, erhalten alle Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechtes bestehen, und nicht nur die christlichen Kirchen. Das muß sich natürlich auch nicht erschließen - aber das ist kein christliches Privileg.
Und was den Betriebsrat angeht, gibt es zumindest in der evang. Kirche dafür die arbeitsrechtliche Kommission, die zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern (-innen) besteht. Und es gibt die Mitarbeitendenvertretung, ohne deren Genehmigung z.B. Einstellungen, Entlassungen u.ä. nicht möglich sind. Daß das den Gewerkschaften nicht schmeckt, ist klar, weil ihnen da gerade beim größten deutschen Arbeitgeber viele potentielle Mitglieder entgehen. Aber daß das automatisch eine Verschlechterung der Stellung der Mitarbeitenden bedeutet, kann man deswegen nicht sagen. Zumal die Kirche häufig (wie z.B. jetzt gerade wieder) die Abschlüsse der kommunalen Träger für ihre Mitarbeitenden übernimmt. Das heißt nun sicher nicht, daß es nicht auch bei Kirchens Arbeitsunrecht gäbe - aber auch damit steht die Kirche nicht alleine da. Und Betriebsräte sind auch kein Garant für Arbeitnehmerseligkeit.
Es gibt genügend Beispiele, die belegen, daß die Welt nicht dadurch besser wird, daß man sie in allen Belangen ausnahms- und privilegienlos über denselben gesetzlichen Kamm schert.
Martinus