Artikel bei Versand beschädigt

Hallo sunny oder besser Sonnenschein, mach doch bitte das nächste Mal deutlicher, dass Du nur ein rechtliches Ja oder Nein wünschst. Ich hätte mir gerne meine Arbeit und Deine Antwort erspart.
Zu Deiner Frage:
Es gibt keine Kulanz zu der man rechtlich verpflichtet ist. Das ist widersinnig.
Ich finde die Frage rechtlich nicht leicht zu beantworten, da nicht klar ist, ob Du Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hast und inwiefern diese bei unversicherten Versand geltend gemacht werden können (Levay oder Steve im Rechtsbrett fragen) und vor allem ob Du evtl. so schlecht verpackt hast, dass der Versandschaden auf Deine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist. Wenn dem so ist, und der Käufer ist offensichtlich der Ansicht, dann hast Du m.E. den Schaden zu tragen, da der Käufer eine versandfähige Verpackung erwarten kann. Der Käufer muss nicht rätseln, wie Du wohl verschicken wirst oder wie Deine Kalkulation hinsichtlich der Verpackungskosten aussieht. Die Verpackung hat für den Versand tauglich zu sein. Basta. Wenn die Transportwalzen der Post die CD aus der Verpackung drücken können, ist m.E. die Verpackung nicht ausreichend gewesen. Tesafilm hilft da für die Zukunft, aber Ihr könnt Euch ja auch um ein paar Euros streiten.
Den Rest schenke ich mir.

1 Like

Die deutsche Post ist nicht immer soo teuer :wink:

Für DVDs habe ich mir dort mal einen 100er Pack LuPo C (eine normale DVD-Hülle passt da genau rein) für 11 EUR gekauft.

11 Cent pro Umschlag ist recht günstig.

Jetzt hat mir ein Bekannter einen neuen Tip gegeben.

Es gibt spezielle Shops für Büroartikel für gewerbliche Käufer. Die meisten verkaufen auch an Private und da zahlt man mit MwSt. oft weniger als in Shops für Private im Inet.

Dort zahlt man z.T. knapp 8 Ct netto für einen Umschlag Größe C.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Bei den handelsüblichen DVD-Hüllen handelt es sich meistens um
sehr widerstandsfähiges Polypropylen, das all die von dir
beschriebenen Schläge aushält.

Die Hülle hält das vielleicht ja auch aus, nur muss die DVD in der Hülle nicht unbedingt genügend geschützt sein.

Auch kosten luftgepolsterte Umschläge beim Schreibwarenladen
bei mir auf der Strasse 60 Cent (13 Cent die normalen). Da ich
mich bemühe immer die günstigste Versandart zu wählen und der
Unterschied zwischen 2,05 Euro (luftgepolstert) und 1,60 Euro
(normal) meiner Meinung nach nicht unerheblich ist, habe ich
mich für normale Umschläge entschieden (Dass man
luftgepolsterte Umschläge im 100er Stückzahlen kauft und so
der Preis sinkt, kann man ja von einem nichtgewerblichen,
privaten Verkäufer nicht erwarten, oder?).

Auch der private Verkäufer ist verpflichtet, entsprechend zu verpacken.

Man reisst sich keinen Ast ab, wenn man sich auch als privater Verkäufer mal einen 100er Pack auf Vorrat kauft, weil gerade private Verkäufer öfters mal Computerspiele oder DVDs verkaufen.

So ein Pack nimmt kaum Platz weg und die Dinger werden ja nicht schlecht.
Mein letzter Pack hat fast 3,5 Jahre gehalten und hat nur 11 EUR gekostet.

Ich finde, dass sich jeder Ebay-Verkäufer, welcher öfters mal was kleines verschickt, einen 100er Pack kaufen sollte, weil er dadurch viel Geld spart.

Im Schreibwarenladen zahlt man für 4 LuPos Größe C knapp 2,50 EUR, im 100er-Pack zahlt man max. 60 Ct für 4 Stück.

Ich habe in den letzten 3,5 Jahren etwas über 100 Spiele und DVDs verkauft und knapp 50 EUR an Verpackung gespart.

Kleinvieh macht auch Mist.

Grüße

Michael

Er hat eine Beschädigung gemeldet, die beim
Transport erfolgt sein soll.

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.

Wenn Dein Käufer aber ausdrücklich eine unversicherte Versandart gewünscht hat, dann hast Du Dir das sicher schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht, ist sowieso alles hinfällig, und Du musst zahlen.

Aber selbst wenn jemand unversicherten Versand ausdrücklich wünscht, dann wird er trotzdem wollen, dass die Ware ordentlich verpackt ist. Mit seinem Verzicht sagt er ja nur, dass er Porto sparen will und auf Ersatz verzichtet, wenn die Sendung verloren geht.

Dass man Sendungen ordentlich einpackt, ist wohl selbstverständlich, Du solltest Deine Waren immer so einpacken, wie Du das als Käufer auch eingepackt wissen willst. Also normale, ungefütterte Papierumschläge für eine CD halte ich persönlich - entschuldige - für einen Witz.

Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.

Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln ausschließen.

Da ich jedoch lediglich 1,60 Euro
Versandkosten+Verpackungskosten berechnet habe, hätte er sich
doch eigentlich denken können

Kein Käufer muss sich etwas denken, außer dass die Ware ihn in dem Zustand, wie bei der Auktion beschrieben, erreicht.

Er wollte auch einen kostengünstigen unversicherten
Versand.

Das ist das einzige, worauf man evtl. irgendwie eingehen kann, aber IMHO wird das eher nichts.

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang.

kulant heißt ja, er will nicht unbedingt den ganzen Betrag wieder haben, sondern bietet ja an, sich irgendwie entgegen zu kommen. Frag nach seinem Vorschlag.

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Doch. Zu einem ordentlichen Versand.

Sei kulant!

Schlönes Wochenende,
-Efchen

Er hat eine Beschädigung gemeldet, die beim
Transport erfolgt sein soll.

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für
eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden
bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder
ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.

Dies gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Für Private endet die Haftung bei der Übergabe an die Post.

Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.

Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und
wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei
bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt
sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln
ausschließen.

Dito wie oben - nur bei gewerblich - sonst nicht korrekt!

Gruß
Falke

Ganz sicher nicht
Hallo,

bei soviel Unsinn, den Du da von Dir gibst, bin ich ja mal auf die Rechtsgrundlage gespannt, die Du uns sicher nachreichen wirst.

Einstieg wäre

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Und nun kommst Du.

Gruß

S.J.

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer. Grundsätzlich musst Du daher für
eine ordentliche Verpackung sorgen und musst auch den Schaden
bei Verlust tragen, d.h. *eigentlich* müsste jeder
ebay-Verkäufer nur noch versichert versenden.

Wenn Dein Käufer aber ausdrücklich eine unversicherte
Versandart gewünscht hat, dann hast Du Dir das sicher
schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht, ist sowieso alles
hinfällig, und Du musst zahlen.

Aber selbst wenn jemand unversicherten Versand ausdrücklich
wünscht, dann wird er trotzdem wollen, dass die Ware
ordentlich verpackt ist. Mit seinem Verzicht sagt er ja nur,
dass er Porto sparen will und auf Ersatz verzichtet, wenn die
Sendung verloren geht.

Dass man Sendungen ordentlich einpackt, ist wohl
selbstverständlich, Du solltest Deine Waren immer so
einpacken, wie Du das als Käufer auch eingepackt wissen
willst. Also normale, ungefütterte Papierumschläge für eine CD
halte ich persönlich - entschuldige - für einen Witz.

Die DVD soll während des
Transport scheinbar aus der DVD-Hülle gerutscht sein und einen
kleinen Bruch am Innenrand erlitten haben.

Was auch immer. Du bist für den Versand verantwortlich, und
wenn der Käufer beweisen kann, dass die Ware nicht einwandfrei
bei ihm angekommen ist, dann ist das Dein Bier und das lässt
sich auch nicht durch irgendwelche Gewährleistungsklauseln
ausschließen.

Da ich jedoch lediglich 1,60 Euro
Versandkosten+Verpackungskosten berechnet habe, hätte er sich
doch eigentlich denken können

Kein Käufer muss sich etwas denken, außer dass die Ware ihn in
dem Zustand, wie bei der Auktion beschrieben, erreicht.

Er wollte auch einen kostengünstigen unversicherten
Versand.

Das ist das einzige, worauf man evtl. irgendwie eingehen kann,
aber IMHO wird das eher nichts.

Er fordert jetzt eine kulanten Umgang.

kulant heißt ja, er will nicht unbedingt den ganzen Betrag
wieder haben, sondern bietet ja an, sich irgendwie entgegen zu
kommen. Frag nach seinem Vorschlag.

Rechtlich bin ich, glaube ich, zu nichts verpflichtet.

Doch. Zu einem ordentlichen Versand.

Sei kulant!

Schlönes Wochenende,
-Efchen

Hallo Falke!

Danke! Genau so sehe ich das auch.

Seltsam finde ich bei einigen Tipps, dass mir geraten wird die luftgepolsterten Umschläge im 100er-Pack zu kaufen obwohl ich geschrieben habe, dass es die absolute Ausnahme ist, dass ich DVDs oder überhaupt etwas über Ebay verkaufe.

Auch dass hier übersehen wird, dass ich keine gewerblicher Verkäufer, sondern nur privater Verkäufer bin, der zum ersten mal etwas verkauft hat, finde ich schade.

Wenn dem so wäre wie hier beschrieben, hätte man ja einen kostenlosen DVD-Verleih. Ich könnte mir DVDs kaufen bei Ebay. Nachdem ich sie geguckt habe, schreibe ich dem Verkäufer, dass die Hülle einen Riss hat (zur Not hilft man nach^^). Dann bestehe ich auf Kulanz, warte auf die Kostenerstattung und sende die DVD zurück.
Wenn sowas gesetzlich vorgeschrieben wäre, dann gute Nacht^^

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du bist als Verkäufer für den Versand verantwortlich bis hin
zur Übergabe an den Käufer.

Dies gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Für Private endet die
Haftung bei der Übergabe an die Post.

Das interessiert mich. Woran kannst Du das belegen?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Das interessiert mich. Woran kannst Du das belegen?

ließt du eigentlich die Antworten auf deine Beiträge?

/t/artikel-bei-versand-beschaedigt/4466359/13

Da steht es schwarz auf weiß.

Gruß

S.J.

1 Like

Hallo Sunny,

hab ich das richtig gelesen:
Der hat die DVD mindestens ein mal geguckt?
Bist du sicher?

Wie das - wenn sie beschädigt war?

Dann war die „Beschädigung“ wohl nicht so gravierend, als dass sie eine Verwendung der Ware zum angegebenen Zweck (Anschauen) verhindert hätte.

Infolge dessen kein Umtausch, kein Geld zurück, kein Garnichts.

Im Übrigen:
Rechtlich kann niemand zur Kulanz verpflichtet sein, das wäre ein Widerspruch in sich.

Gruß
BT

Hi

Es gibt spezielle Shops für Büroartikel für gewerbliche
Käufer.

Jo das sind die Büromärkte :wink:

Die meisten verkaufen auch an Private

Das wusst ich gar nicht. Unser macht das nicht, jedenfalls nicht das ich wüsste (vllt still und heimlich ^^).

MfG
Lilly

Hi!

Danke!

Gruß
Falke

Hallo,

Jo das sind die Büromärkte :wink:

Bei dem, wo ich meine Sachen kaufe, sieht es eigentlich aus, als wäre es ein ganz normaler Schreibwarenladen.
Stand nirgends, „nur für Gewerbliche“.

Deshalb bin ich da auch einfach so reingetappt und hab mich dann gewundert, als ich nach einer Kundenkarte gefragt wurde :wink:

Wurde dann drüber aufgeklärt, dass man „eigentlich“ ein Shop für Gewerbe sei und Private an eine extra Kasse müssen.
Tja, die stand auf dem gleichen Tresen nur 2 m weiter links :wink:

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die
verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort,
so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der
Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat

Wo steht da, dass der Verkäufer nicht für eine angemessene Verpackung sorgen muss?

Wenn man eine versicherte Ware verschicke, welche nicht ordnungsgemäß verpackt ist bin ich immer noch verpflichtet, den Vertragsgegenstand „Versicherung“ zu erfüllen, wenn das Versandunternehmen das wegen der schlechten Verpackung nicht übernimmt.

Eine nicht ordnungsgemäße Verpackung ist bei mir ein Sachmangel.

BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf …

Wo steht da, dass der Verkäufer nicht für eine angemessene
Verpackung sorgen muss?

Nirgends. In Gesetzen steht idR. nie, was jemand nicht zu machen hat.

Wenn man eine versicherte Ware verschicke, welche nicht
ordnungsgemäß verpackt ist bin ich immer noch verpflichtet,
den Vertragsgegenstand „Versicherung“ zu erfüllen, wenn das
Versandunternehmen das wegen der schlechten Verpackung nicht
übernimmt.

Wo steht das?

Eine nicht ordnungsgemäße Verpackung ist bei mir ein
Sachmangel.

Bei Dir vielleicht. Es geht aber nicht nach Dir oder einer anderen individuellen Meinung, sondern nach dem Gesetz, hier BGB. Entscheidend ist vielmehr, was vereinbart wurde oder nach Treu und Glauben erwartet werden kann.

PS: Vor längerer Zeit hat AOL seine lästigen CDs massenhaft in normalen DVD Hüllen verschickt, ohne dass die Datenträger Schäden nahmen. Zudem kann man einen DVD mit Hülle gegen eine Wand werfen, ohne dass die CD/DVD beschädigt wird, denn die Hülle selbst bietet ausreichend Schutz. Also dürfte dem Versand in einem Briefumschlag nichts entgegen stehen.

Wenn Du Dir aber so sicher bist im Recht zu sein, kannst Du Deine Aussagen ja sicher mit Quellen untermauern.

Gruß

S.J.

Hallo!

Ja, er hat die DVD geguckt. So stark beschädigt, dass sie nicht mehr abspielbar ist, war sie offenbar nicht. Habe ja auch nur von einem kleinen Bruch/kleiner Beschädigung am Innenrand der DVD geschrieben.

und ich seh ein, Kulanz ist das falsche Wort. Ich meinte eher Rücknahme^^

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Auch dass hier übersehen wird, dass ich keine gewerblicher
Verkäufer, sondern nur privater Verkäufer bin, der zum ersten
mal etwas verkauft hat, finde ich schade.

Das ist vollkommen egal, als Versender hast du trotzdem dafür zu sorgen das die Ware ausreichend gesichert ist.

Oder meinst ne Porzellanfigur schickst mit nem Adressaufkleber und ner Marke zum Empfänger und wenn da nur nen Scherbenhaufen ankommt ist es ok weil du privat bist und aus den Augen aus dem Sinn?

Das ein gewerbl. VK für den Versandweg haftet bedeutet nur das er bei Verlust haftet, ein priv. VK nicht.

Das die Ware frei von Mängeln sein soll (oder wie eben beschrieben) ist für beide selbstverständlich.

MfG
Lilly

hallo

Re^5: legst dir alles zurecht wie es magst?

nein

was „ausreichend gesichert“ ist, da hat wohl jeder seine eigene meinung.
einige sagen, dass man eine dvd-hülle auch gegen eine wand schmeissen kann ohne dass der dvd etwas passiert. auch habe ich bisher 30 positive bwertungen von den anderen käufern bekommen und es hat sich weder jemand beschwert…noch wurde meine verpackung schlecht bewertet (4,5 sterne) und meine versandkosten wurden sogar gelobt (5 sterne)…

ich selbst habe auch schon dvds aus amerika eingekauft. auch wenn es einen luftgepolsterten umschlag hab kam es bei einer dvd vor, dass die hülle gebrochen war. sowas ist zwar ärgerlich aber weder die schuld des verkäufers noch sehe ich einen grossen sinn darin einen aufstand zu machen und unbedingt 2-3 euros rausschlagen zu wollen oder gar einen umtausch zu erreichen, solange die dvd ohne probleme abspielbar ist.

zum mangel an der von mir verschickten dvd:
die dvds sind in bestem zustand. es handelt sich um eine doppeldvd, die in der mitte noch eine „seite“ (wie in einem buch) hat, die man umblättern kann. in dieser seite war die 2. DVD
an der dvd-hülle ist wohl (nach dem geschickten foto zu urteilen) ein plastikteilchen abgebrochen, an der diese seite befestigt war.
es handelt sich also um einen sehr kleinen mangel.

wenn der käufer versichterten versand gewünscht hätte, hätte er diese beschädigung dort reklamieren können. gleichzeitig wäre die preisliche differenz zum versicherten versand bestimmt höher als der betrag, den er von mir als kulanz erwartet. mein fazit in der sache ist, dass der käufer allein aus eigener sparsamkeit schuld daran ist, dass niemand für seinen schaden aufkommt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

Wenn Du Dir aber so sicher bist im Recht zu sein, kannst Du
Deine Aussagen ja sicher mit Quellen untermauern.

Nennt sich Schickschuld und beinhaltet eine ordnungsgemäße Übergabe an den Spediteur (also Post).

Und du weißt das alle AOL DVDs unbeschädigt blieben… weil?
BTW verschickt Amazon die Leih-DVDs auch nackt in nem normalen Umschlag.
Aber das ist auch ihre Sache weil sie auch für haften.

MfG
Lilly

Hi

einige sagen, dass man eine dvd-hülle auch gegen eine wand
schmeissen kann ohne dass der dvd etwas passiert.

Das hat nur einer gesagt.
Ich kann auch sagen das ich ne DVD kaputt krieg wenn ich sie gegen eine Wand schmeiße.

ich bisher 30 positive bwertungen von den anderen käufern
bekommen und es hat sich weder jemand beschwert…noch wurde
meine verpackung schlecht bewertet (4,5 sterne) und meine
versandkosten wurden sogar gelobt (5 sterne)…

Warum sollte einer meckern wenn alles i.O. war?
Es meckert der bei dem eben nicht alles i.O. war.

ich selbst habe auch schon dvds aus amerika eingekauft. auch
wenn es einen luftgepolsterten umschlag hab kam es bei einer
dvd vor, dass die hülle gebrochen war.

Da siehste Mal was für Kräfte einwirken und da zitierste eine Person die sagt das ne DVD nicht kaputt geht wenn du schon das Gegenteil selbst erfahren musstest? :wink:

sowas ist zwar
ärgerlich aber weder die schuld des verkäufers noch sehe ich
einen grossen sinn darin einen aufstand zu machen und
unbedingt 2-3 euros rausschlagen zu wollen oder gar einen
umtausch zu erreichen, solange die dvd ohne probleme
abspielbar ist.

Naja die Hülle… n 30 Cent Item.
Und Amerika, der lacht dich doch aus wenn du wegen der Hülle ankommst. Das macht auch keinen Sinn.

an der dvd-hülle ist wohl (nach dem geschickten foto zu
urteilen) ein plastikteilchen abgebrochen, an der diese seite
befestigt war.
es handelt sich also um einen sehr kleinen mangel.

Also ist doch nur die Hülle beschädigt und nicht die Scheibe selbst?
Das ist zwar irrelevant bei Schäden durch Verpackungsfehler (besonders solch DoppelDVDs wo drinnen noch ein Plastikteil rumwackelt sind doch anfälliger bei ungepolsterten harten Stößen - bei normalen DVD Hüllen brechen gerne die Haltungen ab woran das Booklet befestigt ist bes. wenn es ein dickeres Heftchen ist wie bei PC Spielen), aber wenn du sagst das es wirklich nur ne Kleinigkeit ist dann sitz es doch aus.
Die DVDs werden davon wohl nicht beeinträchtigt sein.
Und so ne Hülle kostet ~50 Cent.

wenn der käufer versichterten versand gewünscht hätte, hätte
er diese beschädigung dort reklamieren können.

Nein, bei der Verpackung hätte die Post gesagt das es unzureichend ist und du haftest weiterhin.

gleichzeitig
wäre die preisliche differenz zum versicherten versand
bestimmt höher als der betrag,

Gute Verpackung erspart das Geld.

den er von mir als kulanz
erwartet. mein fazit in der sache ist, dass der käufer allein
aus eigener sparsamkeit schuld daran ist, dass niemand für
seinen schaden aufkommt.

Ich hoffe du wenigstens was für die Zukunft draus gelernt.
Ein schlecht bedienter Kunde ist kein Kunde mehr.

Heb 1-2 Luftpolsterumschläge auf zu Weiterverwendung, dann zahlst weder du noch der K was für den Umschlag und deine Versandkosten bleiben weiterhin gering.

An für sich mag ich VK die ehrlich abrechnen und nicht mit sonst für Versandpauschalen kommen.
Dann muss man auch damit rechnen das die bes. Knausrigen einkaufen kommen die sparen wollen wo es nur geht.

MfG
Lilly