Bldungspaket wird nicht angenommen

Hallo,

Ein Gi (traditionieller Anzug im Kampfsport) kostet 30 Euro.
Mal 2 (wegen waschen und so) macht also pro Jahr 110 Euro.

hier könnte dann die Argumentation kommen, dass man zu diesem Preis nur Anzüge von „ProTouch“, „Domyos“ (der kostet übrigens nur 12 €) oder den kleinen von „Ju-Sports“ (19€) bekommt. Damit würde man dann ja möglicherweise auch gleich wieder auffallen, denn „Kwon“, „DanRho“ oder „Dax“ sind eben doch teurer.

MfG Cleaner

P.S.: Das ist ein sarkastischer Beitrag.

Wenn du das so siehst, bitte. Ich sehe es nicht als
menschenwürdig, wie einem kleinen Baby jede Entscheidung
abzunehmen bzw. den eigenen Willen zu zerstören. Jeder wie er
es eben sieht, der eine möchte nützliche Idioten, der andere
möchte selbst denkende und selbst handelnde Individuen.

Da bin ich ganz Deiner Meinung, nur scheinen die Bundesarbeitsmutti und Co. dies nicht so zu sehen - sonst würde den Eltern die Entscheidung überlassen, welche Förderung sie ihren Kindern zugute kommen lassen, und der Bildungsbeitrag würde nicht unter ungeheuren Verwaltungskosten per Gutschein ausgezahlt.

=^…^=

Nein aber vielleicht hat sie einfach erwartet, dass sich so
wenige melden. In ihrer Erwartung haben sich diese Personen
also korrekt verhalten.

Erstaunlich, wie Du Dir die Dinge zurechtbiegen kannst, damit sie in Dein Weltbild passen.

Übrigens, Knigge beschreibt ein wenig mehr als nur
Tischmanieren.

Ach, tatsächlich? Darauf wäre ich ja jetzt nie gekommen! *kopfschüttel*

=^…^=

Hallo Christian,

Dabei hilft ein Blick in die öffentlichen Bildungsstätten,
deren Nutzung kostenlos ist, um sich einen Überblick über die
Realität zu verschaffen. Wenn hier jeder Arbeitssuchende nur
einmal im Monat in die öffentlichen Bibliotheken ginge, bekäme
man dort kaum noch ein Bein auf die Erde. Aber siehe da…

ich weiß ja nicht, wie das in Düsseldorf so ist, aber zumindest von der Freiburger Stadtbibliothek weiß ich, dass in den letzten Jahren die Nutzerzahlen stark angestiegen sind. Und das, obwohl Gebühren erhoben werden.

Grüße

=^…^=

Wie wäre es mit Gruppenunterricht

Guten Instrumentalunterricht kannst du in der Gruppe nicht
machen. Oder höchstens in ganz kleinen Gruppen, und die sind
auch nicht oder kaum billiger.

Wie sieht denn der Vorschlag nun aus, wie es gestaltet werden kann? Um Ausreden ist man ja nicht verlegen, Vorschläge kommen keine.

Es geht nicht um eine Vollbetreuung, sondern um einen Zuschuss.

Das entspricht nicht der Wahrheit - wie bereits erwähnt, war bei der vorherigen Regelung überhaupt kein Betrag für Bildung vorgesehen, sprich: Die Bildungsgutscheine sind dazu gedacht, die Gesamtkosten abzudecken.

Man darf doch erwarten, dass der Empfänger seinen Arsch selber bewegt, oder?

Was genau hat Eigeninitiative - die es ja durchaus braucht, um passende Angebote zu finden - mit den tatsächlich entstehenden Kosten zu tun?

Dabei blendet man völlig aus, dass viele schlichtweg zu blöd sind, ihren Namen richtig zu schreiben.

Ach ja? Und das weißt Du woher genau? Ich warte mit Spannung darauf, dass Du entsprechende Belege verlinkst.

in den Millionen Empfänger nur hoch ausgebildete Akademiker sehen wollen.

Das hat niemand behauptet. Du solltest aber nicht ignorieren, dass überproportional viele der betroffenen Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen, die selbst bei guter Ausbildung nur schlechte Chancen haben, das gesamte Familieneinkommen selbst zu erwirtschaften (z.B. wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten bzw. Halbtagstätigkeit).

Man muss nicht das unbedingt haben wollen, was man sich nicht leisten kann.

Nun, das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass auch die Kinder armer Eltern sich Bildung leisten können sollten.

=^…^=

sonst
würde den Eltern die Entscheidung überlassen, welche Förderung
sie ihren Kindern zugute kommen lassen

Den Eltern ist es doch überlassen, für welche Förderung sie den Gutschein einsetzen.

Den Eltern ist es doch überlassen, für welche Förderung sie
den Gutschein einsetzen.

Aber nur innerhalb eines sehr eng gesteckten Rahmens.

=^…^=

Hallo,

Ein Gi (traditionieller Anzug im Kampfsport) kostet 30 Euro.

und damit kann man Fußball spielen?

Außerdem solltest Du bedenken, dass für Kinder je nach Alter insgesamt nur zwischen €213 und €275 pro Monat vorgesehen sind (und ja, Kindergeld und Unterhalt werden voll angerechnet). Für alles - Strom, Lebensmittel, Kleidung, Hygienebedarf, Monatskarte etc.pp. Da sind auch ‚nur‘ €30 eine ganze Menge.

Was ist daran nicht leistbar mit der Geldleistung vom Staat?

Soweit mir bekannt ist, sind die Gutscheine nur für die tatsächlichen Vereins- bzw. Kursgebühren gedacht, für Sportausrüstung, Lernmaterialen, Musiknoten etc. ist nichts vorgesehen.

Gruß

=^…^=

Hallo Franzi,

niemand hat behauptet, dass nun alle Kinder von Alg2-Beziehern ein Instrument spielen, eine Sportart ausüben oder Nachhilfe nehmen würden - mithin sind auch bei diesen ja die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse ganz unterschiedlich.

Es sollte ihnen nur grundsätzlich möglich sein.

Grüße

=^…^=

**Hallo

Fakt ist doch, dass ein Leistungspaket zusammengestellt wurde, dass sich die Betreffenden kostenlos abholen können, das heißt sie bekommen Leistungen ohne Gegenleistung. Jemand der sich für diese Einkommensart entscheidet, hat keinen Grund sich zu schämen.

Die Nachfrage liegt jedoch z.Zt. im Promillebereich. Daraus kann man einfach schlussfolgern, es gibt kein Interesse, diese Art Hilfen den eigenen Kindern zukommen zu lassen. Hier gibt es keine informellen Defizite oder nicht genügend Hinweise. Die Betreffenden haben schließlich 24h am Tag Zeit sich mit ihrer Situation zu beschäftigen.

Man muss sich nur vorstellen das Ganze würde nicht „Bildungspaket“ heißen, sondern „Schnaps- und Zigarettenpaket“. Bereits am ersten Tag wäre wirklich alles abgeholt worden – bei uns in der Großsiedlung hätte eine Völkerwanderung eingesetzt!

Mit freundlichen Grüßen

R.W.**

vorgesehen, sprich: Die Bildungsgutscheine sind dazu gedacht,
die Gesamtkosten abzudecken.

Als Lobbyist der Empfänger musst du da noch was nachholen. 39,39 EUR des Regelsatzes sind für einen Erwachsenen für Kultur und Freizeit vorgesehen. Einen prozentualen Anteil davon für Kinder. Die Richter bemängeln nicht, dass es gar nichts für Kinder gibt, sondern dass diese nicht berechnet werden. Ein prozentualer Anteil ist natürlich Quatsch. Mit dem 10 EUR Bildungsgutschgein steigt der Anteil für Kinder für Kultur und Freizeit auf ca. 25 EUR im Monat.

Was genau hat Eigeninitiative - die es ja durchaus braucht, um
passende Angebote zu finden - mit den tatsächlich entstehenden
Kosten zu tun?

Wie hoch sind denn die tatsächlich entstehenden Kosten? Du wirst doch selber sehen, dass hier keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann, sondern dass man sich selber bewegen muss, selber aktiv werden muss, um das Angebot für die Kinder einzuholen. Das heißt nicht, nur ein Angebot einzuholen und dann zu sagen „Ist zu teuer, es gibt nichts vergleichbares.“

Ach ja? Und das weißt Du woher genau? Ich warte mit Spannung
darauf, dass Du entsprechende Belege verlinkst.

Dazu braucht man nur zu wissen, dass es in Deutschland reichlich Analphabeten gibt. Google ist dein Freund. Erstaunlich ist hier, dass du durch deine Aussage „mit Spannung“ völlig ausblendest, dass es sowas gibt. Da gab es sogar mal eine Werbung.

in den Millionen Empfänger nur hoch ausgebildete Akademiker sehen wollen.

Das hat niemand behauptet.

Nein niemals nicht.

selbst zu erwirtschaften (z.B. wegen fehlender
Kinderbetreuungsmöglichkeiten bzw. Halbtagstätigkeit).

Ja und?

Nun, das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass auch
die Kinder armer Eltern sich Bildung leisten können sollten.

Nein, dieser Ansicht folge das BGH nicht. Denn deine aussage unterstellt, dass man sich in Deutschland die Bildung nicht leisten kann. Mit so einer Einstellung ist natürlich einiges erklärbar. Du solltest aber wissen, dass Bildung in Deutschland nichts kostet. Lediglich die Arbeitsmittel kosten etwas. Der Zugang und die Vermittlung ist kostenlos. Du verwechselst hier Bildung mit Kultur.

Aber nur innerhalb eines sehr eng gesteckten Rahmens.

Saufen und Rauchen gehört natürlich nicht dazu. Zum Inhalt:

[http://www.bmas.de/portal/50748/2011__02__25__regels…](http://www.bmas.de/portal/50748/2011 02 25 regelsatz bp__bundesrat.html)

In welchem Sinne ist das ein sehr eng gesteckter Rahmen?

Selbst wenn es sich um Neid handeln sollte, so hätte ich mir
das Recht darauf durchaus „erarbeitet“.

Seltsam - wenn in anderen Diskussionen allhier ein Diskutant z.B. Kritik an der Höhe der Bezüge von Managern übt, wird reflexartig ‚Neiddebatte, Neiddebatte!‘ geschrieen, und da scheint selbst hart arbeitenden Menschen kein Recht auf Neid zugestanden zu werden (einmal ganz abgesehen davon, dass man nicht automatisch auch neidisch sein muss, wenn man etwas kritikwürdig findet).

Du wirst es dir definit:smiley:ie peiorative Implikation, die in „auf die Reihe kriegen“ verborgen ist, stellt den Intellekt zweier absolut ehrenhafter Menschen direkt in Frage und tituöiert diese als blöd.

Interessant, wie Du Dich aufregst, wenn es Menschen betrifft, die Dir nahe stehen. Wenn Alg2-Bezieher pauschal als faule, ungebildete Schmarotzer mit geringen intellektuellen Fähigkeiten und deren Kinder als ‚kaum fähig ihren eigenen Namen zuz schreiben‘ dargestellt werden, ereiferst Du Dich nicht so.

=^…^=

In welchem Sinne ist das ein sehr eng gesteckter Rahmen?

Nun, es ist z.B. nicht vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche sich entsprechend selbsttätig bilden (beispielsweise durch Fachliteratur zu nicht im Unterricht behandelten Themen) oder an VHS-Kursen teilnehmen, und auch Nachhilfe wird nur im Falle einer Versetzungsgefährdung gewährt.

=^…^=

Als Lobbyist der Empfänger musst du da noch was nachholen.
39,39 EUR des Regelsatzes sind für einen Erwachsenen für
Kultur und Freizeit vorgesehen.

Bildung ist etwas anderes als Kultur und Freizeit.

Wie hoch sind denn die tatsächlich entstehenden Kosten? Du
wirst doch selber sehen, dass hier keine allgemeingültige
Aussage getroffen werden kann, sondern dass man sich selber
bewegen muss, selber aktiv werden muss, um das Angebot für die
Kinder einzuholen. Das heißt nicht, nur ein Angebot einzuholen
und dann zu sagen „Ist zu teuer, es gibt nichts
vergleichbares.“

Ich bemängle, dass selbst gesellschaftlich allgemein übliche Betätigungen wie z.B. das Erlernen eines Instruments oder Fußball mit dem Bildungsbetrag in der gegenwärtigen Höhe nicht möglich sind.

Ach ja? Und das weißt Du woher genau? Ich warte mit Spannung
darauf, dass Du entsprechende Belege verlinkst.

Dazu braucht man nur zu wissen, dass es in Deutschland
reichlich Analphabeten gibt.

Und Du meinst, das sind alles Alg2-Bezieher? Bzw. im Umkehrschluss, dass ein großer Teil selbiger Analphabeten sind? Das möchtest Du doch sicher belegen, oder?

Apropos: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,713…

Du solltest aber wissen, dass Bildung in Deutschland nichts kostet.

Nur Schuldbildung.

Lediglich die Arbeitsmittel kosten etwas.

Und das nicht wenig - Lehrmittelfreiheit besteht nur theoretisch. (Und ja, ich habe zwei schulpflichtige Kinder und weiß, wovon ich spreche.)

Du verwechselst hier Bildung mit Kultur.

Das scheint, wie schon oben gesagt, eher Dein Problem zu sein.

=^…^=

Hallo,

und damit kann man Fußball spielen?

Sorry, aber das ist doch jetzt fundamentalopposition.

Wenn man denn schon unbedingt auf Deubel komm raus Fußball spielen muß, dann gibt es doch auch hier gewisse Lenkungsmöglichkeiten. In meinem Ort gibt es beispielsweise mehrere Fußballvereine, die auf unterschiedlichen Niveaus spielen. Manche spielen lediglich Gerümpelturniere, andere in höheren Klassen.
Bei Ersterem kann man im Prinzip sogar barfuß und im Lendenschurz mitspielen, bei zweiterem sitzen so viele Sponsoren dahinter, dass ein Großteil der Ausrüstung vom Verein gestellt wird. Es kann mir also niemand erzählen, dass sich keine Lösungsmöglichkeiten finden lassen würden.

By the way - manchmal muß man im Zweifel eben einfach auch mal verzichten, wenn etwas partout nicht möglich ist. Und daran geht man auch nicht zugrunde. In meiner Jugend- und Schulzeit hätte mich beispielsweise Tennis auch sehr interessiert - nicht nur, aber auch, weil das eben gerade „in“ war. Klar war allerdings auch, dass das finanziell schlichtweg nicht leistbar gewesen wäre. Ich kaprizierte mich also auf die Musik (das war ohnehin anstrengend genug wie a.a.O. ausgeführt) und das ging auch.

MfG Cleaner

Hallo Christian,

ich gebe zu bedenken, daß nicht jeder, der ALG 2 enthält,
entweder erwerbstätig oder arbeitssuchend sein muß (z.B.
Rentner, die grob die Hälfte der Empfänger der Grundsicherung
ausmachen).

hier irrst Du Dich - Rentner und wegen Krankheit oder Behinderung Erwerbsunfähige erhalten eine andere Grundsicherung, nämlich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und werden weder von den Jobcentern betreut noch zu den Alg2-Beziehern gezählt.

Gruß

=^…^=

Hallo,

Ich bemängle, dass selbst gesellschaftlich allgemein übliche
Betätigungen wie z.B. das Erlernen eines Instruments oder
Fußball mit dem Bildungsbetrag in der gegenwärtigen Höhe nicht
möglich sind.

Hier widersprichst du dir gerade selbst. An anderer Stelle hast du ausgeführt, dass in deiner Klasse nur etwa ein Viertel der Schüler ein Musikinstrument spielen. Es kann sich somit also nicht um eine „allgemein übliche“ Betätigung handeln.

MfG Cleaner

Interessant, wie Du Dich aufregst, wenn es Menschen betrifft,
die Dir nahe stehen. Wenn Alg2-Bezieher pauschal als faule,
ungebildete Schmarotzer mit geringen intellektuellen
Fähigkeiten und deren Kinder als ‚kaum fähig ihren eigenen
Namen zuz schreiben‘ dargestellt werden, ereiferst Du Dich
nicht so.

Ich selbst tätige derartige Aussagen nicht. Darüber hinaus ist es nicht meine Aufgabe, zu Äußerungen anderer Personen Stellung zu beziehen. Ferner ist es schon gar nicht meine Aufgabe, alles und jedes zu verteidigen. Dass ich mich aber dennoch manchmal auch zu Wort melde, wenn die Ebene des „guten Tons“ verlassen wird, hast du selbst schon erleben können.

Nur weil dir einige Äußerungen mancher Poster nicht kommod sind, steht dir nicht die Befugnis zu, ausfällig gegenüber Personen zu werden, die hiermit nichts zu tun haben und die du nicht einmal kennst.

Du wirst solche Äußerungen künftig nicht mehr tätigen. Das ist kein Imperativ, sondern ein Deklarativsatz.

Cleaner