CD-Sammlung Verkauf trotz ALG-II Antrag?

Nein, natürlich will ich keine Anleitung zum Betrug haben. Deine Antwort ist ja schon mal nen Anfang. Danke.

Also, jeder hat ja einen gewissen Freibetrag an Vermögen den man besitzen darf. Bei Antrag ALGII gibt man dieses Vermögen an.
Wenn die CD’s als Vermögen angegeben wurden, kannst du diese komplett verkaufen ohne dass es Probleme gibt.
Wenn nicht… hmm die Antwort überlasse ich mal lieber den Experten hier.

Gruß
Granini

Och komm, ich rege mich auch ständig über Sozialschmarotzer etc. auf, aber wer wirklich kein Geld hat und sogar seine (wahrscheinlich liebgewonnenen) CD’s verkauft, zählt für mich gar nicht darunter.
Abgesehen davon ist das eine einmalige Sache mit keiner hohen Summe, da passiert viel verwerflicheres…

Gruß
Granini

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Unsinn
Hallo,

der Ertrag aus Verkauf gilt als Einkommen. Möchtest Du jetzt
eine Anleitung zum Sozialhilfebetrug haben?

das ist natürlich Unsinn und Deine Antwort daher total daneben.

Das nennt man Vermögensumschichtung und gilt nicht als anrechenbares Einkommen.

Gruß

S.J.

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Hallo Steve,
mal ganz ehrlich, die Leistungsabteilung die sich die Arbeit macht, und das wirklich einrechnet, die zeig mir bitte (naja, vielleicht im tiefen Süden Deutschlands).
Rein rechtlich ist es wie oben gesagt, jeder hat Anspruch auf Freibeträge auf Vermögen, aber es gibt auch nach § 12 Abs 1 den Passus des Verwertbaren Vermögens, was der EHB einsetzen kann, bevor seine Hilfebedürftigkeit einsetzt. Und jezt?
Grüße Almut

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Also die Person möchte weder betrügen sonst noch irgendwas. Sie hat die Cds zuhause im Schrank und möchte die veräußern. Eine präzise Antwort wäre schön, da sie sicher wegen der Aktion nicht bei der Arge anrufen wird. Es geht ja eben darum alles richtig zu machen, deshalb ja die Frage.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

Daraus: „Bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.“ Mindestens?

Hab ich gerade gefunden. Inwiefern passt das jetzt zu der gestellten Frage?

Hallo Amut. Ich verweise mal auf mein Post hier, evtl klärt das den Teil mit dem anrechenbaren Vermögen.

/t/cd-sammlung-verkauf-trotz-alg-ii-antrag/5622607/8

Ich glaube bei ALG-II ist keine Frage zu dumm^^

Also die Person möchte weder betrügen sonst noch irgendwas.

Habe ich ja auch nie unterstelllt. :smile:

Daraus: „Bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt
berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber
auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.“ Mindestens?

Hab ich gerade gefunden. Inwiefern passt das jetzt zu der
gestellten Frage?

Mindestens heißt, auf jeden Fall 3100€, eventuell mehr wenn Alter*150€ mehr ist.

Also, mal alles zusammenrechnen, was bei der ARGE an Vermögen angegeben wurde und, wenn noch nicht geschehen, den Wert der CD-Sammlung dazuaddieren (müsste man halt schätzen). Wenn das mehr als den Freibetrag ergibt, sollte die Person also sehr vorsichtig sein bei dem Verkauf. Wenn das weniger ist, ist alles wunderbar.

Hallo,

eine CD-Sammlung gehört mE zum angemessenen Hausrat. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Idee: Einfach dem Sachbearbeiter der Agentur bescheid geben, dass du die Sammlung verkaufen möchtest und nicht als Vermögen angesehen hast, sondern als Hausrat. Dann anbieten, dass Sie ja einen Außendienstler schicken kann, wenn Sie dir nicht glaubt :wink:

TM

Hallo,

nochmals: Das nennt man Vermögensumschichtung und gilt nicht als anrechenbares Einkommen.

Rein rechtlich ist es wie oben gesagt, jeder hat Anspruch auf
Freibeträge auf Vermögen, aber es gibt auch nach § 12 Abs 1
den Passus des Verwertbaren Vermögens, was der EHB einsetzen
kann, bevor seine Hilfebedürftigkeit einsetzt. Und jezt?

Mag ja alles stimmen, trifft aber nicht den Kern. So wenig, wie ein ALG II Empfänger verpflichtet ist, seine bescheidene CD Sammlung zu verkaufen um daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so wenig wird auch der Ertrag aus dem Verkauf dieser bescheidenen Sammlung angerechnet. Gleiches gilt für den Verkauf von Möbeln, Kleidung, Fernseher etc. Was man besitzen darf, darf man auch verkaufen, ohne dass es angerechnet wird. Wie gesagt: Das nennt man Vermögensumschichtung …

Zudem: Die Frage danach darf ja wohl erlaubt sein, ohne dem Fragesteller gleich unlauteres Handeln zu unterstellen.

Gruß

S.J.

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In deinem ARGE Antrag steht drin, wieviel geschütztes Vermögen du haben darfst.
Gruß Tom

Das ist doch mal ne Aussage. Wird eine Lebensversicherung, die die Person noch hat mit zum verrechenbaren Vermögen gerechnet oder nicht?
Also könnte die Person die Cds als Vermögen im ALG-II Antrag geschätzt angeben, und dann nach Abgabe des Antrags die Cds zu Geld machen, oder wäre es dann ratsam dies vor der Abgabe zu tun?

Und wie hoch darf die Versicherungssumme (Lebensversicherung) sein, wenn sie mit verrechnet werden sollte?

Danke für die ausführliche Erklärung. Das macht Sinn, was ich da lese. Das mit den Unterstellungen gehört einfach zum Forenalltag. Solang das in dem Rahmen bleibt, brauche ich das gar nicht großartig zu kommentieren.

Man beachte: Wenn die Person nämlich illegal handeln wollte, dann würde sie kaum diese Frage hier stellen sondern die Cds einfach bar verkaufen, ohne dass es jemand merkt, aber so weit denken eben manche Menschen nicht (so, nun doch ein „versteckter“ Kommentar von mir).

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Hallo,

der Fall: jemand möchte eine CD-Sammlung verkaufen, hat aber
bei der Arge bereits einen Antrag auf ALG-II gestellt aber die
Unterlagen noch nicht abgegeben. Der Cd Verkauf würde der
Person 1000-1500 Euro einbringen.

Da du den Antrag noch nicht abgegeben hast, kannst du die Sammlung als Vermögenswert benennen. Damit sollte eigentlich beim Verkauf keine Anrechnung auf die Leistungen erfolgen - da das Geld aber erst später eingeht, sieht die ARGE das möglicherweise trotzdem anders, also als Einkommen, das dann voll angerechnet wird und dein kleiner Notgroschen (z.B. für Zahnersatz) ist dann spurlos verschwunden.

Ich empfehle dir daher zu einem Verein zu gehen, der kostenlos Hartz IV-Empfänger berät, da dieser Fall doch etwas kniffliger ist. Die haben die nötigen Erfahrungen und können dich besser beraten und dich vor allem vor einem unwissentlichen illegalen Weg bewahren.

Gruß,
Cantate

Ui, jetzt wirds ja noch komplizierter.
Wie schon gesagt wurde, wird „angemessener Hausrat“ nicht berücksichtigt, aber ob da so viele CDs zugehören, würde ich mich nicht drauf verlassen.

Wenn man unter dem Betrag liegt würde ich zuerst die CDs angeben und dann verkaufen. Sonst wundert sich nämlich der Sachbearbeiter, woher das Geld kommt und das könnte sich hinziehen.

Und so langsam frage ich mich aber doch, wie ehrlich du sein möchtest, denn eine KLV hättest du selbstverständlich angeben müssen beim Antrag auf HartzIV…
Wie diese angerechnet wird ist wieder etwas komplizierter und hängt z.B. von der verbleibenden Laufzeit ab. Aber theoretisch ist der Rückkaufswert, den man jedes Jahr von der Versicherung mitgeteilt bekommt, Geld welches einem zur Verfügung stehen könnte. Im schlimmsten Falle wird dieser Wert also hinzuaddiert, um unter dem Freibetrag zu bleiben.

Aber zu den genauen Durchführungsverordnungen müsste dann doch noch jemand was dazu schreiben, der damit tatsächlich jeden Tag zu tun hat.

Gruß
Granini

Im ARGE Antrag?

In deinem ARGE Antrag steht drin, wieviel geschütztes Vermögen
du haben darfst.

Wo im Antragformular steht das denn? Kannst du das mal bitte mitteilen unter welchem Pkt. das wo steht, ob im Hauptantrag oder einer Anlage usw.
Danke schon mal.

Hallo man,
hier noch die gesetzliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Für Lebensversicherungen und ähnliches ist der Abs.3 Satz 6. interessant: „Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen… 6. Sachen und Rechte., soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeutet.“
Und ich wollte auf keinen Fall irgendwas unterstellen!
Grüße
Almut

Na ja, so richtig interessant wäre jetzt nur, die Definition von „unwirtschaftlich“ zu wissen. mW heißt das, dass der Rückkaufswert weniger als 90% der Einzahlungen sind oder so ähnlich.

Hallo ihr, der Rückkaufwert der LV wird ja von der Versicherung schriftlich nachgewiesen.

Das hat die Person alles bereits schriftlich vorliegen, der Rückkaufwert ist auch bereits im Antrag eingetragen.

Gehen wir mal von folgendem Fall aus ein CD Verkauf + der aktuelle Rückkaufwert der Lebensversicherung würde den ALG2 Freibetrag überschreiten.

In diesem Falle gehen wir davon aus, dass die Lebensversicherung auch innerhalb der ersten 12 Jahre aufgelöst werden kann. Beginn der Einzahlungsphase ist 2003 gewesen.

Hier der Link: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52140.lebe…

Gruß
man

Guten Tag,

Na ja, so richtig interessant wäre jetzt nur, die Definition
von „unwirtschaftlich“ zu wissen. mW heißt das, dass der
Rückkaufswert weniger als 90% der Einzahlungen sind oder so
ähnlich.

Dann rechne doch mal zusammen, wie viel Beiträge die Person bisher eingezahlt hat und vergleiche diese mit dem Rückkaufswert.
Da sie erst 2003 begonnen wurde, bezweifle ich stark, dass der Rückkaufswert höher ist als die Einzahlungen. Wenn dem so ist, ist es also kein Problem und die LV muss nicht als Vermögen berücksichtigt werden. (Meines Wissens, ohne Gewähr. Steht ja aber auch so in deinem Link)

Gruß
Granini