Corona-Werte steil nach unten- woran liegt es?

Genau so war es gemeint (wobei ich tatsächlich niemanden persönlich angreifen wollte, und deshalb auch nichts zitiert habe).

Das Schlimme ist, dass es hier nicht um bloße Kriegsmetaphorik geht.
Wir leben als ob wir im Krieg wären.
Eineinhalb Jahre staatlicher Ausnahmezustand mit suspendierten Grundrechten, das ist ganz unmetaphorisch eine Art Kriegszustand.

Ich bitte darum, das mal ganz dringend einem Syrer oder einem Südsudanesen zu erzählen.

In diesem Punkt empfehle ich die Einholung der Meinung eines Nordkoreaners, eines Myanmarers oder - der Einfachheit halber - eines Bürgers der früheren DDR.

Das finde ich als Aussage jetzt eher schwierig.

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Das klingt aber dramatisch. Und ist falsch.
Von den Grundrechten in Artikel 1-20 GG sind nur zwei, nämlich die Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und die Freizügigkeit (Artikel 11), zeitweise eingeschränkt worden. Wobei Artikel 11 explizit erwähnt, dass die Freizügigkeit zur Abwehr u.a. einer Seuchengefahr eingeschränkt werden darf.

Dass die Meinungsfreiheit oder die Religionsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung „suspendiert“ wurden, ist mir, wenn es so war, entgangen.

Interessehalber: Wenn deine Wohnung brennt und die Feuerwehr die Tür zum Löschen einschlägt - monierst du dann auch die Einschränkung deiner Grundrechte?

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Das ist schlichtweg falsch.
Und ja, ich halte es für furchtbar.

https://www.lpb-bw.de/grundrechte-und-corona#c57094

Die folgenden in Art. 1 bis 19 im Grundgesetz (GG) verbrieften Grundrechte waren oder sind derzeit noch (teilweise) eingeschränkt. Die damit verbundenen Fragen sind höchst komplex und die Auflistung versteht sich eher beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Art. 2 Abs. 1 GG: Freie Entfaltung der Persönlichkeit
Mit Quarantäneanordnungen, Vorgaben für Kontaktreduzierungen und anderen Maßnahmen greift der Staat in das Recht der Freiheit der Person ein, etwa wenn Großeltern oder Freunde nicht mehr besucht werden können. Auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist eingeschränkt, wenn beispielsweise Geschäfte oder Betriebe geschlossen werden müssen.

Art. 4 Abs. 1 und 2 GG: Religionsfreiheit
Die bundesweiten Versammlungsverbote greifen massiv und beispiellos in die Religionsfreiheit von Christen, Juden, Muslimen und anderen Religionsgemeinschaften ein. Jeder Gottesdienst gilt als öffentliche Versammlung, die nicht mehr oder nur eingeschränkt stattfinden kann. Die Freiheit der Religionsausübung ist damit eingeschränkt. Allerdings haben die Religionsgemeinschaften diesen Einschnitten selbst zugestimmt. Christen waren besonders über die Oster- und Weihnachtsfeiertage betroffen, Muslime während des Fastenmonats Ramadan, Juden beim Pessachfest. In vielen Bundesländern gibt es inzwischen Lockerungen.

Art. 8 GG: Versammlungsfreiheit
Die Bundesländer haben unterschiedliche Versammlungsverbote erlassen und greifen damit in die Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Dieses Grundrecht, das eng mit der Meinungsfreiheit verbunden ist, ist eines der zentralen Elemente eines freiheitlich-demokratischen Staates. Am 15. April 2020 hat allerdings das Bundesverfassungsgericht an den Wert des Grundrechts erinnert und in einem Beschluss deutlich gemacht, dass pauschale Verbote von Demonstrationen nicht verfassungskonform sind. Unter Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen (Höchstzahl von Teilnehmenden, Abstandsgebot usw.) und nach Einzelfallprüfungen können seither Demonstrationen wieder stattfinden.

Art. 11 Abs. 1 und 2 GG: Recht der Freizügigkeit
Manche Bundesländer haben die Einreise von Personen aus anderen Bundesländern verboten und damit das Recht auf Freizügigkeit praktisch außer Kraft gesetzt. Besonders drastisch sind dabei Fälle, bei denen etwa ein Besitzer einer Zweitwohnung in einem anderen Bundesland nicht in sein Eigentum konnte. Berührt ist damit auch Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie), weil Bürgerinnen und Bürger nicht mehr frei über ihr Eigentum verfügen können. Auch die Schließung der europäischen Binnengrenzen ist in vielerlei Hinsicht eine Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit. Damit ist europäisches Recht berührt, aber beispielsweise auch das bundesdeutsche Grundrecht auf Asyl (Art. 16 GG), etwa wenn Asylsuchende an den Grenzen pauschal abgewiesen werden. Schrittweise wurden die Grenzschließungen wieder aufgehoben.

Art. 12, Abs. 1 GG: Berufsfreiheit
Dieser Grundgesetzartikel garantiert die freie Berufswahl und die freie Berufsausübung. Vor allem Letztere ist durch die Schließung von nicht systemrelevanten Einzelhandelsgeschäften massiv eingeschränkt worden. Auch hier gibt es inzwischen weitreichende Lockerungen, aber eben auch ein Fortdauern der Beschränkungen in zahlreichen Bereichen wie Gastronomie, Hotellerie oder im gesamten Bereich der Kultur (Theater, Oper, Konzerte, Kinos usw.).

Art. 13 Abs. 1 GG: Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
Mit entsprechender Ermächtigung kann ein Amtsarzt unter Anwendung von Zwang die Wohnung einer infizierten Person betreten. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist damit beschränkt.

Darüber hinaus sind viele weitere elementare Rechte der Bürgerinnen und Bürger von den Corona-Maßnahmen betroffen. Vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz), das vom Bundesverfassungsgericht in den Achtzigerjahren entwickelt wurde, steht hier in der Diskussion, wenn es etwa um die Übermittlung von Mobilfunkdaten an das Robert-Koch-Institut oder um die Corona-Tracing-App geht.

Hallo,
nein, ist es nicht und dass du es für furchtbar hältst ist okay, das darfst du gerne so sehen.
Dass es nahezu alle anderen User/innen hier anders sehen, mich eingeschlossen, ist allerdings auch Fakt.
Gruss
Czauderna

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Ich finde auch nicht, dass man das hier alles mit Krieg vergleichen kann , aber hey, wer hat denn dieses Fass auf gemacht?

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Ich glaube, es hat keinen Zweck, Dir zu erklären, was ich damit meinte. Entweder es erschließt sich einem sofort oder eben nicht. Limitierender Faktor ist dabei - wohlgemerkt - nicht die Intelligenz, sondern der Wille.

KHKs Aussage war faktisch falsch.
Das hat mit Meinung nichts zu tun, und auch nichts damit, dass dieses Forum sehr ‚coronatisch‘ ist, um es einmal so neutral wie möglich auszudrücken.

Grundsätzlich gestehe ich immer jedem seine Meinung zu, bei Grundrechtssuspensionen, Kriegsrhetorik und permanentem Ausnahmezustand, das gestehe ich offen, kann ich das nicht.

Nein. Da liegst du falsch. Ich würde das schon verstehen wollen, wenn das schlüssig wäre, aber es ist alles miteinander einfach schreiend schräg.
Es ist dieses Beispiel schlicht und einfach von dir und niemandem sonst gekommen und dann fängst du an mit genau den gleichen Beispielen den Spiess einfach umzudrehen.

Hallo,
ja, das ist das Problem mit der Meinungsfreiheit - soweit sie einem selbst genehm ist, wird sie auch zugestanden, läuft sie der eigenen Meinung entgegen wird es problematisch.
Ich sah, und sehe weder „Grundrechtssuspensionen“ noch „Kriegsrhetorik“ und schon gar nicht „permanenten Ausnahmezustand“ in Deutschland.
Das liegt wahrscheinlich daran, dass ich auch keinen Hang zu Verschwörungstheorien habe
und sehr gerne in genau dieser Demokratie Deutschland lebe, auch wenn ich nicht mit alles und jedem einverstanden bin, was so um mich herum passiert. Ich würde um nichts in der Welt mit deiner Meinung tauschen, was das vorliegende Thema betrifft.
Gruss
Czauderna

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Dann bist du schlicht uninformiert, denn die Kriegsrhetorik oben steht schwarz auf weiß da, die Geundrechtssuspensionen sind völlig unstrittig, und dass wir seit 25. März 2020 mittels des Ausnahmezustand „epidemische Lage nationaler Tragweite“ regiert werden, ist leider ebenfalls keine „Verschwörungstheorie“.

Nein, Du liegst falsch.

Hallo,
tut mir leid, aber das ist zu einfach und so plump -Dann bist du schlicht uninformiert, denn die Kriegsrhetorik oben steht schwarz auf weiß da
ja, wo denn ? und der Rest ist genau so „Stammtisch“.
Was meine Uninformiertheit angeht - das sehe ich natürlich anders, wenn ich mein bisheriges Leben so betrachte.
Gruss
Czauderna

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Ich zitiere: besiegt … besiegt … besiegt … stolz Sieg feiern … hinter unserem Rücken … mit gezücktem Messer … geht der Krieg nicht weg, wenn man keinen Bock mehr hat

Wenn das keine Kriegsrhetorik ist, weiß ich auch nicht mehr.
Und die Grundrechtssuspensionen bzw. der seit eineinhalb Jahren währende permanente Ausnahmezustand „ep. Lage nat. Tragweite“ ist schlicht und einfach eine Tatsache.

Ich klatsche das einfach mal hier dran, weil es leidlich gut paßt:
Corona-News | Große Mehrheit befürchtet steigende Infektionszahlen im Herbst (t-online.de)

Da haben sich doch tatsächlich 74% von der Panikmache anstecken lassen. Womöglich nur bei wer-weiss-was. :scream: Oder aber, der Großteil der Bevölkerung hat verstanden, daß die Show noch nicht vorbei ist und wir aufpassen müssen, was wir in den nächsten Monaten tun UND, daß wir nicht hinreichend gut aufpassen werden.

Hallo,
du hast aber schon gelesen, in welchem Zusammenhang diese Worte geschrieben wurde.
Es geht um den Krieg gegen das Virus - und ja, da stimmt das Vokabular auf jeden Fall.
Das ist etwas genau so, wie es einen Krieg gegen die Dummheit gibt, gegen die sogar Götter vergebens kämpfen.
Gruss
Czauderna

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Noch einer mit Kriegsrhetorik.

Es hat in Folge Coronas eine unglaubliche Verrohung der Sprache und des Denkens stattgefunden.

Hallo,
ja, da ist Einer mit einer Meinung, die man teilen kann, man kann es aber auch lassen. Gerade wenn solche Kommentare vom Focus kommen , sagt das für mich jedenfalls schon alles
.

Da ist das aber ganz starker Tobak, den du da von dir gibst. Verrohung der Sprache - weil es einen Kampf gegen das Virus gibt - was hättest du denn für eine zarte Alternative dafür zu bieten, also weder Kampf noch Krieg.
Verrohung des Denkens ? - na ja, kommt eben darauf an - deine Denkensart könnte ein Beispiel dafür sein, meine aber auch.
Nein, ich bin sicher, auch da übertreibst du ganz einfach - eine Verrohung des Denkens aufgrund Corona gibt es nicht.
Gruss
Czauderna

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Steht ja nicht nur im Focus.

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Gulliver, da schießt du ein Eigentor. Der TAZ-Artikel wiederspricht dem (gewohnt schwachen) Fokus-Artikel, da dort die deutsche Rhetorik im Gegensatz zur Französischen gerade als nicht kriegerisch gesehen wird.