Hallo,
Darf ein Chef in einem Gastronomiebetrieb, es seinen Angstellten verbieten ihre eigenen Getränke mitzubringen?
Hallo,
Darf ein Chef in einem Gastronomiebetrieb, es seinen Angstellten verbieten ihre eigenen Getränke mitzubringen?
Hallo,
Darf ein Chef in einem Gastronomiebetrieb, es seinen
Angstellten verbieten ihre eigenen Getränke mitzubringen?
Während der Arbeitszeit darf der Arbeitgeber sicher verbieten, dass irgendwelche Getränke zu sich genommen werden, es sei denn, das wäre für die Gesundheit der Arbeitnehmer schädlich.
Die Pausenzeiten sind Freizeit, werden ja auch nicht bezahlt. Da darf der AN sicher auch etwas essen oder trinken, was er selbst mitbringt.
Ich kann mir keinesfalls vorstellen, dass der AG den AN zwingen kann, in den Pausen Getränke kostenpflichtig nur über ihn zu erwerben, vor allem nicht, wenn diese dann bedeutend teurer sind, als Getränke aus dem Supermarkt.
Grüße
Holygrail
Hallo
Während der Arbeitszeit darf der Arbeitgeber sicher verbieten,
dass irgendwelche Getränke zu sich genommen werden,
Was ist denn das für eine Vorstellung? Der Arbeitnehmer hat immer das Recht während der Arbeitszeit (nichtalkoholische) Getränke zu sich zu nehmen. Wenn dies am „Arbeitsplatz“ nicht möglich ist müssen zusätzliche bezahlte Trinkpausen gewährt werden.
es sei denn, das wäre für die Gesundheit der Arbeitnehmer schädlich.
4 oder mehr Stunden arbeiten ohne Flüssigkeitsaufnahme ist sicherlich schädlich oder zumindest der Leistung abträglich. Ich trinke während der Arbeit und ausserhalb der Mittagspause 1 bis 2 l Wasser.
Gruss vonsales
Quelle?
Hi!
Was ist denn das für eine Vorstellung? Der Arbeitnehmer hat
immer das Recht während der Arbeitszeit (nichtalkoholische)
Getränke zu sich zu nehmen.
Das steht genau WO?
Wenn dies am „Arbeitsplatz“ nicht
möglich ist müssen zusätzliche bezahlte Trinkpausen gewährt
werden.
Das steht genau WO?
Was glaubst Du, wofür im ArbZG genaue Pausen (übrigens keinesfalls bezahlte) definiert sind?
Kopfschüttelnde Grüße
Guido
off-topic: FAQ?
Hi!
Vielleicht sollte man diesbezüglich endlich mal eine FAQ erstellen, damit Du in Zukunft vor diesen Fragen Deine Ruhe hast! (Das könnte dann die Arbeitsrechtsbrett Analogie zur Arbeitszeugnis-FAQ im Jobbrett werden.
verständnisvolle Grüße
Jadzia
Hallo
Vielleicht sollte man diesbezüglich endlich mal eine FAQ
erstellen,
Formulierungsvorschläge werden übrigens gerne entgegengenommen
damit Du in Zukunft vor diesen Fragen Deine Ruhe
hast!
haha… (wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein zufällig ausgesuchter Poster die Startseite und FAQ-Einträge liest …? Eben)
(Das könnte dann die Arbeitsrechtsbrett Analogie zur
Arbeitszeugnis-FAQ im Jobbrett werden.
Scheint ja zur VIF (very important FAQ) geworden zu sein.
mfg M.L.
Lieber Guido,
anstatt immer nach Quellen zu fragen, solltest du doch anstatt dagegen zu reden besser dein Wissen mit uns teilen. Aber bitte dann auch mit Quellen.
Was glaubst Du, wofür im ArbZG genaue Pausen (übrigens
keinesfalls bezahlte) definiert sind?
Was die eigentliche Frage immer noch nicht beantwortet hat.
Bring dich doch bitte sinnvoll in die oben genannte Frage ein, es gibt sicher andere die sowas auch interessiert und nicht irgendein Gefetze über eine Beantwortung einer Nebenfrage die vom Hauptfragesteller eigentlich gar nicht gestellt wurde.
Also: Darf man eigene Getränke mitbringen und benutzen?
Oder hat der Chef das Recht zu verlangen, dass man die im Betrieb vorhandenen Getränke nutzt?
Danke Ute
Archivsuche - das unbekannte Wesen
Hi!
anstatt immer nach Quellen zu fragen, solltest du doch anstatt
dagegen zu reden besser dein Wissen mit uns teilen. Aber bitte
dann auch mit Quellen.
Also: Darf man eigene Getränke mitbringen und benutzen?
Nach fast 4 Jahren hier solltest Du Dinge wie die Archivsuche kennen…
/t/getraenke-waerend-der-arbeit/5229760
/t/getraenke-am-arbeitsplatz/3971137
Quellen für das Direktionsrecht des AG findest Du irgendwo dort.
Gruß
Guido
Hallo
Während der Arbeitszeit darf der Arbeitgeber sicher verbieten,
dass irgendwelche Getränke zu sich genommen werden,Was ist denn das für eine Vorstellung? Der Arbeitnehmer hat
immer das Recht während der Arbeitszeit (nichtalkoholische)
Getränke zu sich zu nehmen. Wenn dies am „Arbeitsplatz“ nicht
möglich ist müssen zusätzliche bezahlte Trinkpausen gewährt
werden.
Wenn es mit der Tätigkeit zu vereinbaren ist. Als Kellner sieht es nicht gerade gut aus, wenn der zwischendurch andauernd etwas trinkt. Ich denke schon, dass der AG da auf Pausen verweisen darf.
Genauso geht es AN in besonderen Umgebungen, z.B. in Reinraumumgebungen, Serverumgebungen, Hygienebereiche.
Der AG muss eben, gerade in warmen Sommermonaten, gewährleisten, dass der AN regelmäßig Flüssigkeit aufnehmen kann. Aber ob er gestatten muss, dass jeder zu jeder Zeit eine Wasserflasche an den Hals setzen kann, glaube ich nicht.
es sei denn, das wäre für die Gesundheit der Arbeitnehmer schädlich.
4 oder mehr Stunden arbeiten ohne Flüssigkeitsaufnahme ist
sicherlich schädlich oder zumindest der Leistung abträglich.
Ich trinke während der Arbeit und ausserhalb der Mittagspause
1 bis 2 l Wasser.
Der AG kann m.E. nichts dagegen sagen, wenn es keine Gründe gibt, es zu verbieten.
Gruss vonsales
Grüße
Holygrail
Lieber Guido,
ich habe nicht für mich geschrieben, sondern für den Fragesteller, der durch die Antworten bisher sicherlich nicht schlauer wurde. Und für die vielen Anderen, die es sicher auch interessiert aber nichts mit der Suche anfangen können.
Auch auf solche kann man achten, auch wenn sich die Fragen vielleicht wiederholen.
Schau mal bei den anderen Unterordnungen, dann merkst du wie oft die gleichen Fragen fallen.
Gruß Ute
Hi!
Schau mal bei den anderen Unterordnungen, dann merkst du wie
oft die gleichen Fragen fallen.
Weshalb es trotzdem nicht wirklich prockelnd ist, immer das Gleiche zu schreiben.
Man stolpert mittlerweile auf dem Weg ins Forum über die Anleitung zur Möglichkeit der Suche - wenn man sie nicht wahrnimmt, kann es nicht das Problem der Antwortenden sein…
Gruß
Guido