Hi!
Ich fand unsere Diskussion hier jetzt sinnvoll, weil
Forenteilnehmer darauf hingewiesen haben, dass auf deutschen
Autobahnen generell die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
eingehalten werden muss.
Das hat niemand.
Diese Richtgeschwindigkeit stellt also - juristisch gesehen -
eine faktische Höchstgeschwindigkeit dar (so habe ich es
verstanden).
Das hast Du falsch verstanden.
Es KANN (oft wird es auch) eine Mitschuld unterstellt, wenn es zum Unfall kommt.
Das ist aber ausschließlich ein versicherungsrechtliches Thema und zieht bei „Nichtschuld“ keine Strafe im eigentlich Sinne nach sich.
Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern,
wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als
(faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.
Besuche mal eine Fahrschule!
(das ist jetzt nicht despektierlich gemeint, nur ist es in der heutigen Zeit durchaus so, dass den „Kids“ die Sache mit der Teilschuld sehr wohl erklärt wird)
Nun, wenn jeder wüsste, dass er eigentlich auch auf
„vermeintlich nicht geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen“,
generell nur ca. 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) schnell
fahren darf, dann würde es vielleicht weniger Fahrer geben,
die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs wären.
Sagte eigentlich schon mal jemand hier im Thread, dass die große Mehrzahl (mit RIESEMabstand) der tödlichen Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit auf limitierten Straßen stattfindet?
Einzelheiten über den Unfall sind bis jetzt nicht bekannt.
Naja, aber über Dinge aufregen, deren Hintergründe man nicht kennt, schadet ja nicht, oder?
Jedem müsste jetzt klar sein, dass er auch bei dunkler, leerer
Autobahn nur so schnell fahren darf, dass er auf ein
unerwartetes Hindernis noch wirkungsvoll reagieren kann.
Auch das lernt man schon in der Fahrschule, abgesehen davon, dass es in der StVO ziemlich deutlich steht…
Gruß
Guido