Der Erlkönig - Unfall

Verlogen ist nur eines… dass man auf allen deutschen Autobahnen 300+ fahren darf.

In der Tat stehen bereits heute auf über 90% aller Deutschen Autobahnstrecken Schilder die das begrenzen.

Der Nutzen eines generellen Tempolimit ist also eher marginal.

Und mich würde ja nicht wundern wenn der 26jährige wegen zu hoher Geschwindigkeit in die Leitplanke geknallt ist. Was die Geschwindigkeit des Testfahrers nicht rechtfertigen soll sondern lediglich darauf hinweisen kann, dass wohl ob mit oder ohne Beschränkung viele oft mit nicht der (im übrigen vorgeschriebenen) den Straßenverhältnissen angepassten Geschwindigkeit unterwegs sind.

Hallo!

Aber das auf einer freien Autobahn auf der linken Spur im
Dunkeln ein stehendes Fahrzeug auftaucht ist eine
ungewöhnliche Situation.

Ich stimme dir in fast allen Punkten zu, aber hier ist ein klarer Widerspruch, zumindest wenn man den Medienberichten glauben schenken darf: Es hatten zwei Ersthelfer auf der rechten Spur gehalten, die gerade dabei waren, Warnwesten anzuziehen. Wenn sie schon Warnwesten anziehen, gehe ich davon aus (aber ich kann mich täuschen), dass sie mindestens ihre Fahrzeugbeleuchtung an hatten, eventuell sogar Warnblinklicht. Wenn ich tagsüber oder auch des nachts Warnblinklicht sehe - und man sieht es auf gerade Straße ja relativ früh - und wenn wirklich kein anderen Fahrzeug drumrum ist, dann verringere ich meine Geschwindigkeit unmittelbar so weit, dass ich im Ernstfall sogar helfen könnte. Wenn starker Verkehr herrscht, passiert das ganze weniger abrupt. Aber stark verringert wird die Geschwindigkeit trotzdem.

Es liegt schon einiges im Argen bei diesem Unfall.

Grüße!

Aber was hat das jetzt mit meinem damaligen Unfall zu tun?
Weder der Unfallgegner noch ich standen.

Nichts, ich beziehe mich auf das ursprüngliche Ereignis.

Gruß
Carlos

Verlogen ist nur eines… dass man auf allen deutschen
Autobahnen 300+ fahren darf.

Ich fand unsere Diskussion hier jetzt sinnvoll, weil Forenteilnehmer darauf hingewiesen haben, dass auf deutschen Autobahnen generell die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten werden muss.
Diese Richtgeschwindigkeit stellt also - juristisch gesehen - eine faktische Höchstgeschwindigkeit dar (so habe ich es verstanden).

In der Tat stehen bereits heute auf über 90% aller Deutschen
Autobahnstrecken Schilder die das begrenzen.

Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern, wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als (faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.

Der Nutzen eines generellen Tempolimit ist also eher marginal.

Nun, wenn jeder wüsste, dass er eigentlich auch auf „vermeintlich nicht geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen“, generell nur ca. 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) schnell fahren darf, dann würde es vielleicht weniger Fahrer geben, die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs wären.

Und mich würde ja nicht wundern wenn der 26jährige wegen zu
hoher Geschwindigkeit in die Leitplanke geknallt ist.

Einzelheiten über den Unfall sind bis jetzt nicht bekannt.

Was die Geschwindigkeit des Testfahrers nicht rechtfertigen soll
sondern lediglich darauf hinweisen kann, dass wohl ob mit oder
ohne Beschränkung viele oft mit nicht der (im übrigen
vorgeschriebenen) den Straßenverhältnissen angepassten
Geschwindigkeit unterwegs sind.

Das ist der zweite Punkt, weswegen ich unsere Diskussion hier als nutzvoll einstufen würde:
Jedem müsste jetzt klar sein, dass er auch bei dunkler, leerer Autobahn nur so schnell fahren darf, dass er auf ein unerwartetes Hindernis noch wirkungsvoll reagieren kann.

Hallo!

Jedem müsste jetzt klar sein, dass er auch bei dunkler, leerer
Autobahn nur so schnell fahren darf, dass er auf ein
unerwartetes Hindernis noch wirkungsvoll reagieren kann.

Das sollte eigentlich jedem klar sein, der die Fahrschule verlässt. Oder er/sie sollte seinen Führerschein zurückgeben.

Gruß,
Max

Hi!

Ich fand unsere Diskussion hier jetzt sinnvoll, weil
Forenteilnehmer darauf hingewiesen haben, dass auf deutschen
Autobahnen generell die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
eingehalten werden muss.

Das hat niemand.

Diese Richtgeschwindigkeit stellt also - juristisch gesehen -
eine faktische Höchstgeschwindigkeit dar (so habe ich es
verstanden).

Das hast Du falsch verstanden.

Es KANN (oft wird es auch) eine Mitschuld unterstellt, wenn es zum Unfall kommt.
Das ist aber ausschließlich ein versicherungsrechtliches Thema und zieht bei „Nichtschuld“ keine Strafe im eigentlich Sinne nach sich.

Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern,
wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als
(faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.

Besuche mal eine Fahrschule!
(das ist jetzt nicht despektierlich gemeint, nur ist es in der heutigen Zeit durchaus so, dass den „Kids“ die Sache mit der Teilschuld sehr wohl erklärt wird)

Nun, wenn jeder wüsste, dass er eigentlich auch auf
„vermeintlich nicht geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen“,
generell nur ca. 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) schnell
fahren darf, dann würde es vielleicht weniger Fahrer geben,
die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs wären.

Sagte eigentlich schon mal jemand hier im Thread, dass die große Mehrzahl (mit RIESEMabstand) der tödlichen Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit auf limitierten Straßen stattfindet?

Einzelheiten über den Unfall sind bis jetzt nicht bekannt.

Naja, aber über Dinge aufregen, deren Hintergründe man nicht kennt, schadet ja nicht, oder?

Jedem müsste jetzt klar sein, dass er auch bei dunkler, leerer
Autobahn nur so schnell fahren darf, dass er auf ein
unerwartetes Hindernis noch wirkungsvoll reagieren kann.

Auch das lernt man schon in der Fahrschule, abgesehen davon, dass es in der StVO ziemlich deutlich steht…

Gruß
Guido

Hi!

Also ich glaube, dass die Unterschiede in der gefahrenen
Geschwindigkeit für Unfälle (und auch Staus) verantwortlich
sind.

Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

Wenn jemand mit 180 auf einen überholenden Lkw trifft, z.B.

180 ist keine Geschwindigkeit für 2 Spuren je Richtung, dazu müssen es mindestens 3 sein.

Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen könnte man die „Spitzen“
kappen und dadurch durchaus Unfälle verhindern.

Du kannst nicht den Wahnsinn abschalten.
Heute morgen, als ich meinen Sohn zur Schule brachte, wurde ich von einem „Hutträger“ im verkehrsberuhigten Bereich überholt, als ich einen Bus aus der Bucht lies.
Er war ganz sicher nicht schneller als 30 km/h, hätte aber aufgrund fehlender Sicht bei einem Radfahrer oder Fußgänger nicht reagieren können - TROTZ Geschwindigkeitsbegrenzung.

Ich schrieb an anderer Stelle schon, dass es einen unverantwortlichen Raser nicht juckt, was er darf.

Ohne das so provokativ ausdrücken zu wollen. Jeder, der
schnell fährt wird behaupten, dass er alles im Griff hat und
natürlich ein Suuuperautofahrer ist. Davon muss er ja
überzeugt sein.

Ich fahre in der Regel nicht schneller als 110 km/h.
Wenn ich aber mal mit dem Dienstwagen abends unterwegs bin und nach Hause will, dann habe ich kein Problem, auch mal 180 auf einer Bahn zu fahren, auf der mir in 20 km 10 Autos begegnen - das hat nichts mit Selbstüberschätzung zu tun.

Grüße und mit dem Wunsch nach einem vernünftigen Augenmaß

Das ist doch mal ein Wort :smile:

Gruß
Guido

Verlogen ist nur eines… dass man auf allen deutschen
Autobahnen 300+ fahren darf.

Ich fand unsere Diskussion hier jetzt sinnvoll, weil
Forenteilnehmer darauf hingewiesen haben, dass auf deutschen
Autobahnen generell die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h
eingehalten werden muss.
Diese Richtgeschwindigkeit stellt also - juristisch gesehen -
eine faktische Höchstgeschwindigkeit dar (so habe ich es
verstanden).

Dasselbe ist es natürlich nicht. Es ist die höchste Geschwindigkeit, bei der man nicht jedenfalls eine Teilschuld an Unfällen trägt.
Ein Übertreten stellt aber an sich keine Ordnungswidrigkeit dar, sofern nicht durch die akuten Straßen- und Verkehrsverhältnisse unangepaßt.

In der Tat stehen bereits heute auf über 90% aller Deutschen
Autobahnstrecken Schilder die das begrenzen.

Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern,
wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als
(faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.

Sicher wäre es wohl wirtschaftlicher, prinzipiell 130 km/h vorzuschreiben, als auf über 50% der Streckenabschnitte (ein Teil der 90% sind ja auf andere Geschwindigkeiten beschränkt) entsprechende Schilder anzubringen und zu warten. Die schon stehenden müssen deshalb ja nicht abgebaut werden.
Denkbar wäre dann immer noch, auf einigen bestimmten Strecken zu bestimmten Zeiten höhere Geschwindigkeiten zuzulassen und entsprechend auszuweisen.

Der Nutzen eines generellen Tempolimit ist also eher marginal.

Nun, wenn jeder wüsste, dass er eigentlich auch auf
„vermeintlich nicht geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnen“,
generell nur ca. 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) schnell
fahren darf, dann würde es vielleicht weniger Fahrer geben,
die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs wären.

Das ist sicher anzunehmen. Nur wenige Fahrer überschreiten die zulässige Geschwindigkeit wissentlich für längere Dauer um hohe Werte. Viele würden bei erlaubten 130 km/h vielleicht bis zu 160 fahren, 200 und mehr aber wohl die wenigsten. Die meisten versuchen in aller Regel nur unter Annahme von 10% Tachorückstand und 10% Nachlaß durch die Behörde möglichst die höchste ohne Strafe mögliche Geschwindigkeit zu fahren.
Ich weiß außerdem von vielen Fahrern, die zwar durch unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit zum schnellen Fahren gereizt werden, aber auch keine Schwierigkeiten damit haben, im Fall einer Beschränkung langsamer zu fahren.
Im Übrigen scheint ja weitgehnd Einigkeit darüber zu bestehen, daß die Geschwindigkeit oberhalb eines bestimmten Grenzwertes selbst unter Idealbedingungen jedenfalls unangepaßt ist. Ob die Gefahrenquelle dabei der Fahrer selbst ist oder die anderen Verkehrsteilnehmer es sind, ist insoweit unwichtig, als die öffentlichen Straßen ja für alle Verkehrsteilnehmer gedacht sind.

Grüße,
R.H.

Durch Geschwindigkeitsbegrenzungen könnte man die „Spitzen“
kappen und dadurch durchaus Unfälle verhindern.

Du kannst nicht den Wahnsinn abschalten.
Heute morgen, als ich meinen Sohn zur Schule brachte, wurde
ich von einem „Hutträger“ im verkehrsberuhigten Bereich
überholt, als ich einen Bus aus der Bucht lies.
Er war ganz sicher nicht schneller als 30 km/h, hätte aber
aufgrund fehlender Sicht bei einem Radfahrer oder Fußgänger
nicht reagieren können - TROTZ Geschwindigkeitsbegrenzung.

Soll man demnach in verkehrsberuhigten Bereichen die Geschwindigkeitsbeschränkungen abschaffen, weil sie sowieso von vielen nciht eingehalten werden?

Ich schrieb an anderer Stelle schon, dass es einen
unverantwortlichen Raser nicht juckt, was er darf.

Wozu gibt es dann überhaupt irgendwelche Beschränkungen? An sich könnte man die Geschwindigkeit ja ausschließlich über die Vorschrift zum angepaßten Fahren regeln.

Grüße,
R.H.

Soll man demnach in verkehrsberuhigten Bereichen die
Geschwindigkeitsbeschränkungen abschaffen, weil sie sowieso
von vielen nciht eingehalten werden?

Das habe ich WO gefordert?
Aber vergleiche mal die Zahlen der Unfälle in verkehrsberuhigten Bereichen oder Tempo30-Zonen mit denen auf unlimitierten Autobahnen…

Wozu gibt es dann überhaupt irgendwelche Beschränkungen? An
sich könnte man die Geschwindigkeit ja ausschließlich über die
Vorschrift zum angepaßten Fahren regeln.

Es geht doch darum, die Unfallzahlen zu minimieren, oder?
Und da sollte man sich vielleicht eher an Unfallschwerpunkte wagen, statt mit einem generellen Tempolimit die Straßen zu begrenzen, auf denen eh am wenigsten passiert.

Grüße
Guido

Das habe ich WO gefordert?
Aber vergleiche mal die Zahlen der Unfälle in
verkehrsberuhigten Bereichen oder Tempo30-Zonen mit denen auf
unlimitierten Autobahnen…

Aus dem laufend wiederkehrenden Verweis auf den Umstand, Geschwindigkeitsbeschränkgungen wären sowieso nutzlos, kann man eine solche Forderung schließen. Wenn sie auf der Autobahn nichts bringen, warum dann innerorts? In verkehrsberuhigten Zonen wird nicht selten die erlaubte Schrittgeschwindigkeit um das Vierfache überschritten, mehr als es bei jeder Beschränkung auf der Autobahn überhaupt möglich wäre.

Wozu gibt es dann überhaupt irgendwelche Beschränkungen? An
sich könnte man die Geschwindigkeit ja ausschließlich über die
Vorschrift zum angepaßten Fahren regeln.

Es geht doch darum, die Unfallzahlen zu minimieren, oder?
Und da sollte man sich vielleicht eher an Unfallschwerpunkte
wagen, statt mit einem generellen Tempolimit die Straßen zu
begrenzen, auf denen eh am wenigsten passiert.

Vielleicht sollte man besser die Forderung aufgeben, immer eine Maßnahme vom Vorangehen einer anderen, vermeintlich dringenderen abhängig zu machen, die damit überhaupt nicht in direktem Zusammenhang steht.

Grüße,
R.H.

In verkehrsberuhigten
Zonen wird nicht selten die erlaubte Schrittgeschwindigkeit um
das Vierfache überschritten, mehr als es bei jeder
Beschränkung auf der Autobahn überhaupt möglich wäre.

Womit die Wirksamkeit von Limitierungen selbst an Orten mit einer enorm erhöhten Unfallgefahr in Frage gestellt ist.

Vielleicht sollte man besser die Forderung aufgeben, immer
eine Maßnahme vom Vorangehen einer anderen, vermeintlich
dringenderen abhängig zu machen, die damit überhaupt nicht in
direktem Zusammenhang steht.

Ja, vielleicht.

Vielleicht sollte man aber auch einfach über den Sinn von Regelungen nachdenken…

Gruß
Guido

Also zunächstmal ist die kinetische Energie nicht die gleiche.
Die ist proportional zu m und proportional zu v^2.

Hast ja recht. Das war ein Schnellschuß ohne großes Nachdenken; danke für die Auffrischung. Worauf ich hinauswollte: Wenn sich zwei Fahrzeuge auf der Landstraße frontal begegnen, wird regelmäßig mehr Energie frei als bei einem Auffahrunfall bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn. Das ist anscheinend nicht allen bewußt.

Gruß
Christian

In der Tat stehen bereits heute auf über 90% aller Deutschen
Autobahnstrecken Schilder die das begrenzen.

Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern,
wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als
(faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.

Es gäbe sogar mehr Schilder, weil in den Bereichen, in denen jetzt keins steht, auch welche aufgestellt werden müßten bzw. würden.

ohne Beschränkung viele oft mit nicht der (im übrigen
vorgeschriebenen) den Straßenverhältnissen angepassten
Geschwindigkeit unterwegs sind.

Das ist der zweite Punkt, weswegen ich unsere Diskussion hier
als nutzvoll einstufen würde:
Jedem müsste jetzt klar sein, dass er auch bei dunkler, leerer
Autobahn nur so schnell fahren darf, dass er auf ein
unerwartetes Hindernis noch wirkungsvoll reagieren kann.

Ganz so ist es auch nicht, weil man dann gar nicht fahren dürfte. Man muß innerhalb der Sichtweite anhalten können, nicht aber vor jedem unerwarteten Hindernis.
http://www.focus.de/panorama/vermischtes/autounfall-…

C.

Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern,
wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als
(faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.

Es gäbe sogar mehr Schilder, weil in den Bereichen, in denen
jetzt keins steht, auch welche aufgestellt werden müßten bzw.
würden.

Warum soll das der Fall sein? Wenn eine bestimmte Beschränkung generell gilt, muß sie doch nicht eigens durch Schilder ausgewiesen werden?

Grüße,
R.H.

In verkehrsberuhigten
Zonen wird nicht selten die erlaubte Schrittgeschwindigkeit um
das Vierfache überschritten, mehr als es bei jeder
Beschränkung auf der Autobahn überhaupt möglich wäre.

Womit die Wirksamkeit von Limitierungen selbst an Orten mit
einer enorm erhöhten Unfallgefahr in Frage gestellt ist.

Welcher Schluß soll daraus gezogen werden? Alle Beschränkungen abschaffen und nur auf das „angepaßte Fahren“ verweisen?
In letzter Konsequenz müßten überhaupt alle Gesetze und Verordnungen abgeschafft werden, weil sie immer von irgendwem nicht eingehalten werden.

Vielleicht sollte man aber auch einfach über den Sinn von
Regelungen nachdenken…

Welchen Sinn hat denn die Regelung, die Geschwindigkeit nicht prinzipiell zu begrenzeh, während sie auf 90% der Strecken durch Schilder begrenzt wird?

Grüße,
R.H.

Vielleicht gäbe es noch Einsparmöglichkeiten von Schildern,
wenn man den Deutschen diese Richtgeschwindigkeit als
(faktische) Höchstgeschwindigkeit nahebringen würde.

Es gäbe sogar mehr Schilder, weil in den Bereichen, in denen
jetzt keins steht, auch welche aufgestellt werden müßten bzw.
würden.

Warum soll das der Fall sein? Wenn eine bestimmte Beschränkung
generell gilt, muß sie doch nicht eigens durch Schilder
ausgewiesen werden?

Kann ich nicht sagen, aber in allen anderen Ländern wird das so gehandhabt.

C.

Welcher Schluß soll daraus gezogen werden? Alle Beschränkungen
abschaffen und nur auf das „angepaßte Fahren“ verweisen?
In letzter Konsequenz müßten überhaupt alle Gesetze und
Verordnungen abgeschafft werden, weil sie immer von irgendwem
nicht eingehalten werden.

Nein, der Unterschied ist eine aus dem Verbot resultierende mögliche Strafe.

Welchen Sinn hat denn die Regelung, die Geschwindigkeit nicht
prinzipiell zu begrenzeh, während sie auf 90% der Strecken
durch Schilder begrenzt wird?

Andersrum wird ein Schuh draus.
Welchen Sinn hat es, ein Verbot einzuführen, wo es überflüssig ist?

Gruß
Guido

Welcher Schluß soll daraus gezogen werden? Alle Beschränkungen
abschaffen und nur auf das „angepaßte Fahren“ verweisen?
In letzter Konsequenz müßten überhaupt alle Gesetze und
Verordnungen abgeschafft werden, weil sie immer von irgendwem
nicht eingehalten werden.

Nein, der Unterschied ist eine aus dem Verbot resultierende
mögliche Strafe.

Die Frage war doch die nach dem Nutzen, wenn ich mich recht erinnere. Wie wir wissen, lassen immer irgendwelche Leute sich nicht von Strafen abschrecken.

Welchen Sinn hat denn die Regelung, die Geschwindigkeit nicht
prinzipiell zu begrenzeh, während sie auf 90% der Strecken
durch Schilder begrenzt wird?

Andersrum wird ein Schuh draus.
Welchen Sinn hat es, ein Verbot einzuführen, wo es überflüssig
ist?

Schon allein die Tatsache, daß die zahlreichen Begrenzungsschilder auf 130 km/h (wenn man einmal diese Geschwindigkeit als prinzipielle Höchstgeschwindigkeit annimmt) in Zukunft wegfallen könnten, wäre ein Nutzen. Abgebaut müßten die bestehenden nicht werden, da sich im Zusammenhang mit ihnen nichts an der bestehenden Regelung ändern würde. Für die Zukunft könnten neue Schilder eingespart werden, die bestehenden müßten nicht mehr gewartet werden.

Grüße,
R.H.

Hallo

Jeder, der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen ablehnt, gehört mit auf die Anklagebank!

Wieso, man muss doch so fahren, dass man immer noch bremsen kann, wenn hinter der nächsten Ecke die Autobahn zugemauert ist. Man könnte es ja noch erweitern und sagen, dass man auch mit Geisterfahrern rechnen muss, so dass man auf halber Strecke bremsen können muss.

Da es allerdings am ungefährlichsten ist, wenn alle ungefähr gleichschnell fahren, wie weiter unten ja schon erwähnt, ist allerdings ein Argument.

Ansonsten bin ich eher für Verantwortung statt Vorschriften. Aber für Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es ja auch noch andere Argumente außer Sicherheit.

Viele Grüße