EU-Verfassung

Hallo Marion,
Du machst einen entscheidenden Fehler: Du gehst immer von Deiner Warte auch.
Behaupte nicht einfach etwas, was du nicht wissen kannst.
Grüße
Babalou

Hallörchen.

Weißt du, was im Parlament dazu ablief?
Ich denke, mich hier mit jemandem zu unterhalten, der von größeren Vertragswerken ebenso zu reden weiß (17.000 Seiten und mehr…).
Du weißt, was dazugehört, solch eine Akte Punkt für Punkt zu prüfen. Im Parlament gab es dazu annähernd keine Diskussion. Auch war davon auszugehen, das die Abgeordneten keine Ahnung vom Vertragswerk hatten. Sie wurden schlicht zur Zustimmung beschwätzt. Vorsätzlich.
Damit bleibt unterm Strich, dass vorsätzlich nur eine Clique den Grundsatzvertrag von ganz Europa der gesamten Bevölkerung unter Vorspielung falscher Tatsachen aufoktroyiert hat, welche zudem noch das Parlament weitestgehend von der Selbstbestimmung erlöste.

Frage: würdest du mir einen Sklavenvertrag unterschreiben, der dir zugesteht, dass ich dich umweltschonend (!!) entsorge, wenn ich dich nicht mehr brauche?
Qualitativ ist diese Verfassung nix anders. Das noch vor dem Hintergrund, daß „die da oben“ eh machen, was sie wollen und Gesetze nach Bedarf für ihre Zwecke auslegen, wie es ihnen passt.
Bei den Amis stehen die Wahlergebnisse im Vorfeld fest, in Europa ist das unnötig…

Gruß
Frank

Hallo,

Wenn die irgendwer die vermeintliche Herrschaft des Volks vor
dem Volk schützt, ist es ja keine Herrschaft des Volks.

Willkommen in der Demokratie.

Gruß,
Hannes

wohl nix verstanden
Hallo,

Wie soll das funktionieren, wenn über eine Verfassung
abgestimmt wird???

Wie das funktioniert? Die Wähler wissen, dass eine Ablehnung der Verfassung eine Schlappe für die Regierung wäre. Daher stimmen sie gegen die Verfassung, weil sie gegen die Regierung sind, nicht aber weil sie gegen die Verfassung sind.

Diesen Effekt kannst du in jeder Meinungsbefragung zur Verfassung nachlesen.

Gruß,

Hannes

Hallo,

ist es nicht ein Armutszeugnis unserer Politiker, dass sie den
Deutschen eine Volksbefragung verweigern?

Nun zum x-ten Mal: In Deutschland ist eine Volksbefragung auf Bundesebene ebenso wie ein Volksbegehren oder ein Volksentscheid verfassungsrechtlich nicht möglich. Da können auch „unsere Politiker“ nichts daran ändern. Das Grundgesetz hat sich mit der repräsentativen Demokratie für eine ganz bestimmte Form staatlicher Willensbildung entschieden und andere Entscheidungsmöglichkeiten der Bevölkerung ausgeschlossen. Der Grund dafür ist wie vieles in unserer Verfassung (etwa auch die Dezentralisierung durch die besonderen Hoheitsrechte der einzelnen Länder) in den Geschehnissen vor 1945 zu finden. Die Alliierten waren der Ansicht, dass das deutsche Volk in der Vergangenheit gezeigt hat, dass es nicht unmittelbar an der Staatspolitik beteiligt werden sollte. Das ist auch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass sich hierbei jedoch auf die Unabhängigkeit der Bundestagsabgeordneten aus Art. 38 GG bezieht, durch die selbst eine faktische Einflussnahme auf Entscheidungen durch eine Volksbefragung ausgeschlossen wird.

Auf Länderebene ist das teilweise anders. Hier gibt es, wie zB. in Hessen, die Möglichkeit des Volksentscheids.

Andere Länder haben im Gegensatz zu uns die Möglichkeiten, bestimmte Entscheidungen in einer Volksabstimmung treffen zu lassen. Wir müssten hierfür jedoch unsere Verfassung grundlegend ändern.
Gruß,
Dea

Hallo,

Wenn die irgendwer die vermeintliche Herrschaft des Volks vor
dem Volk schützt, ist es ja keine Herrschaft des Volks.

Willkommen in der Demokratie.

Ich dachte „Demokratie“ heißt Volksherrschaft und nicth Herrschaft selbsternannter Auserwählter bei scheinbarer Volksherrschaft.

Hallo,

ist es nicht ein Armutszeugnis unserer Politiker, dass sie den
Deutschen eine Volksbefragung verweigern?

Nun zum x-ten Mal: In Deutschland ist eine Volksbefragung auf
Bundesebene ebenso wie ein Volksbegehren oder ein
Volksentscheid verfassungsrechtlich nicht möglich.

Unsinn halt. Nur weil das unsere Diktatoren vorplappern, muß das nicht richtig sein:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
http://www.bpb.de/wissen/95UO8P,0,0,Artikel_146%3A_G…

Fakt ist also, daß eher dieses Europapamphlet nicht durch Parlamentsbeschluß gültig wird.
Es sei denn, man beugt diese Aussagen wieder zurecht…

Gruß
Frank

Hallo,

Unsinn halt. Nur weil das unsere Diktatoren vorplappern, muß
das nicht richtig sein:

Was deutsches Verfassungsrecht ist oder nicht, wird nicht von „Diktatoren vorgeplappert“, sondern ergibt sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das kannst kannst die Ausführungen zur Unzulässigkeit der Beteiligung des Volkes an Regierungsentscheidungen gerne in BVerfG 8, Entscheidungsband S. 104 nachlesen. Aber wenn Du meinst, dass Du Dich da besser ausgennst als das Bundesverfassungsgericht und die herrschende Verfassungslehre, bin sehr darauf gespannt.

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung
in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist.
"
http://www.bpb.de/wissen/95UO8P,0,0,Artikel_146%3A_G…

Fakt ist also, daß eher dieses Europapamphlet nicht durch
Parlamentsbeschluß gültig wird.
Es sei denn, man beugt diese Aussagen wieder zurecht…

Sorry, aber ich habe wirklich keine Ahnung, was Du hier rechtlich aussagen willst. Art. 146 GG sagt, dass unser Grundgesetz ungültig wird, wenn wir uns selbst eine neue deutsche Verfassung geben. Das hat mit der Euopaverfassung rein gar nichts zu tun. Warum Du meinst, hiermit die Unzulässigkeit von Volksbefragungen widerlegen zu können, ist mir völlig schleierhaft, da Art. 146 GG mit dieser Thematik überhaupt nichts zu tun hat.
Dea

Hallo,

Was deutsches Verfassungsrecht ist oder nicht, wird nicht von
„Diktatoren vorgeplappert“, sondern ergibt sich aus dem
Grundgesetz und der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts. Das kannst kannst die Ausführungen
zur Unzulässigkeit der Beteiligung des Volkes an
Regierungsentscheidungen gerne in BVerfG 8, Entscheidungsband
S. 104 nachlesen. Aber wenn Du meinst, dass Du Dich da besser
ausgennst als das Bundesverfassungsgericht und die herrschende
Verfassungslehre, bin sehr darauf gespannt.

100 Jahre lang und anscheinend länger, hat kein einziger Physiker mal eine SRT oder ART richtigstellen können. Daß ein BVG damit durchaus auch mal daneben liegen kann, liegt also durchaus im Bereich des möglichen.
Immerhin ist es nicht sonderlich emanzipatorisch, solch ein Grundgesetz wiederum durch eine handvoll Leute nach Belieben ändern zu lassen (parlamentarisches Stimmvieh zähle ich hier nicht mit rein).

Sorry, aber ich habe wirklich keine Ahnung, was Du hier
rechtlich aussagen willst. Art. 146 GG sagt, dass unser
Grundgesetz ungültig wird, wenn wir uns selbst eine neue
deutsche Verfassung geben. Das hat mit der Euopaverfassung
rein gar nichts zu tun. Warum Du meinst, hiermit die
Unzulässigkeit von Volksbefragungen widerlegen zu können, ist
mir völlig schleierhaft, da Art. 146 GG mit dieser Thematik
überhaupt nichts zu tun hat.

Wie nun? Bleibt dann das GG weiterhin neben der EU-Verfassung gültig? Da dürfte sich aber einiges unmöglich decken.
Wenn dem nicht so ist, hätten wir kein legitimiertes GG/Verfassung. Was ein BVG darüber urteilt, geht mir dann irgendwo am „blümchenschenk“ vorbei. Soll mir aber auch egal sein. Wenn der (angebliche) Souverän die Auswirkungen der Nachteile mitbekommt, wird er sich vermutlich nicht halten lassen. Und dieses Gesetz lässt ne Menge Nachteile zu.

F.

Hi

Die Regierung hat es versäumt (bewusst) die breite Bevölkerung
über diese Verfassung zu informieren.

Du hast immer noch nicht gesagt wie diese Information aussehen hätte sollen.

Gruß
Edith

Hallo Frank,

nö, ich irre nicht, will ich mal ganz mutig gegenhalten!

Da lese ich in Artikel 146 aber etwas anderes.

Wieso? IST denn eine neue Verfassung in Kraft getreten? Sollte mir da was entgangen sein???

Es gab weder eine Diskussion im Bundestag noch, daß dem Gros
der Parlamentarier zuzutrauen wäre, sie würden den Inhalt des
beschlossenen kennen.

Selbstverständlich gab es eine Diskussion im Bundestag. Für Dich jetzt natürlich ganz blöd, dass quer durch wirklich alle Gruppierungen nur Plädoyers PRO EU-Verfassung gehalten worden sind.

Aber ich will Dir mal unterstellen, Du meintest eine Debatte oder ähnliches? Wobei mir da nicht so recht aufgehen will, was da wie anders hätte laufen können…

WARUM meinst Du jedoch, dass „dem Gros der Parlamentarier“ der Inhalt des Beschlossenen nicht bekannt sei???

Dieses Ermächtigungsgesetz wurde von einer handvoll Leuten
durchgesetzt, wie es das letztmalig nur 33 gab.

Beweise!!!

Hier sollte
aktiver Widerstand gegen dieses erzreaktionäre Pamphlet
folgen.

Das da wäre? Die EU-Verfassung??? Geh mal auf die Stellen ein, die Du genau meinst, dann können wir diskutieren, ohne uns in Allgemeinheiten unnötig zu verfangen. Hab ja schon mal gelinkt, wo es ganz einfach und schnell nachzulesen ist, falls Du es bislang noch nicht geschafft haben solltest (dieser Eindruck drängt sich mir nämlich förmlich auf).

Viele Grüße
Jana

Hallo Raimund!

Die Regierung hat es versäumt :frowning:bewusst) die breite :Bevölkerung über diese :Verfassung zu informieren.

Aha. Die Bundesregierung hat also versäumt… Wo würdest Du die Bundesregierung im Internet suchen? Vielleicht unter http://www.bundesregierung.de ? Siehste, ist gar nicht so schwer! Und wenn Du den Link anklickst, findest Du gleich auf der Startseite oben rechts ein Feld zum Anklicken. Dort kannst Du die EU-Verfassung bestellen. Etwas weiter unten auf der Startseite, diesmal auf der linken Seite, findest Du einen Punkt zum Anklicken, wo Du Druckschriften im Dutzend bestellen kannst. Bei der EU in Brüssel wirst Du auch geholfen, nötigenfalls in allen EU-Sprachen.

Den Ratzinger-Golf fanden Millionen Leute binnen weniger Tage im Internet. Aber bei der EU-Verfassung ist das ja sooo schwer. Du könntest Dein Glück auch mal bei Google (was 'n das?) versuchen. Das ist eine der bekanntesten Suchmaschinen des Internets, die der gemeine Bundesbürger spätestens ab dem 12. Lebensjahr kennt. Dort bekommst Du nach Eingabe des Suchworts „EU-Verfassung“ einige zig tausend Links. Dort findest Du z. B. unter http://www.eu-verfassung.org Statements von Leuten, die mit der EU-Verfassung eher nichts am Hut haben und sich insbesondere daran stören (gelle Frank!?), daß es kein Recht auf einen Arbeitsplatz gibt, was ja immerhin Abschaffung der Privatwirtschaft zugunsten staatlicher Planwirtschaft bedeutete.

Jedermann wird buchstäblich zugeschüttet mit Infos aller Art. Und welches Versäumnis wirfst Du der bösen Regierung noch gleich vor? Die wollten absichtlich Informationen über die EU-Verfassung unterdrücken? Tja, dann hat die Regierung angesichts der Fülle der verfügbaren Infos wohl versagt :smile:.

Gruß
Wolfgang

Hallo Ostlandreiter,

Das finde ich nicht; denn diese Volksbefragung hätte eine
Änderung unserer Verfassung vorausgesetzt. Diese wiederum hat
aus auch sehr triftigen Gründen, die in der Geschichte unseres
Landes liegen, eben NICHT das plebiszitäre Element.

Was war noch gleich der Grund? Daß im 3. Reich immer alles per
Volksentscheid beschlossen wurde?

Nein. DIESE Begründung wurde für Artikel 1 angeführt. Denn als erstes wurden 1933 die Menschen- und Grundrechte aufgehoben, weshalb diese demonstrativ gleich an den Anfang der neuen Verfassung für Deutschland gestellt worden sind.

Die Entscheidung des Parlamentarischen Rats für eine rein repräsentative Demokratie fußte auf den Erfahrungen zu Zeiten der Weimarer Republik; zum Beispiel (und ich zitiere jetzt Carlo Schmid) „dass man mit Volksbefragung und Volksentscheid wirkliche administrative, legislative und politische Probleme nie gelöst hat und gar nicht richtig zu lösen versuchte -, dass aber das Plebiszit ein vortreffliches Mittel ist, um in Zeiten der Krise, in Zeiten der Knochenerweichung der Demokratie, Diktatoren auf legalem Weg an die Macht zu bringen (…)“ (Zitat Ende)

Jana

Hi,

Da lese ich in Artikel 146 aber etwas anderes.

Wieso? IST denn eine neue Verfassung in Kraft getreten? Sollte
mir da was entgangen sein???

Offensichtlich.

Selbstverständlich gab es eine Diskussion im Bundestag. Für
Dich jetzt natürlich ganz blöd, dass quer durch wirklich alle
Gruppierungen nur Plädoyers PRO EU-Verfassung gehalten worden
sind.

…bei der einige Redner 3min Redezeit bekamen, die sie dafür nutzten, für das Ding zu werben (ausser PDS).

Aber ich will Dir mal unterstellen, Du meintest eine Debatte
oder ähnliches? Wobei mir da nicht so recht aufgehen will, was
da wie anders hätte laufen können…

Bei diesen Parlamentariern anscheinend nichts.

WARUM meinst Du jedoch, dass „dem Gros der Parlamentarier“ der
Inhalt des Beschlossenen nicht bekannt sei???

Hatten einige zugegeben.

Dieses Ermächtigungsgesetz wurde von einer handvoll Leuten
durchgesetzt, wie es das letztmalig nur 33 gab.

Beweise!!!

Das Parlament wurde teilentmündigt (Subsidaritätsprinzip). D.h. das letzte Wort hat wer in Brüssel.

Hier sollte
aktiver Widerstand gegen dieses erzreaktionäre Pamphlet
folgen.

Das da wäre? Die EU-Verfassung??? Geh mal auf die Stellen
ein, die Du genau meinst, dann können wir diskutieren, ohne
uns in Allgemeinheiten unnötig zu verfangen.

Nein, ich diskutiere dazu nicht. Ist mir zu echt zu doof geworden, hier mit Leuten zu diskutieren, die ständig nur alles besserwissen - was nicht für dich gelten muß.
Aber ich kann dir sagen, wohin aufgrund ökonomischer Zwänge die Entwicklung geht. Hast du dich noch nie gefragt, was ein Militäreinsatz im inneren bezwecken soll im VerfaSSungsrang?
Das ist aber nicht das einzige, das ganze Pamphlet ist schlicht wie Gummi. Weichgummi. Jegliche Bürgerrechte werden in weiteren Paragraphen wieder relativiert.

Gruß
Frank

Hallo,

Daß ein
BVG damit durchaus auch mal daneben liegen kann, liegt also
durchaus im Bereich des möglichen.

Unser Rechtssystem funktioniert leider ein weng anders. Es stellt sich nicht die Frage, ob das BVerfG „daneben liegt“, sonder das Gericht ist einer der maßgeblichen Begründer dessen, wie unsere Verfassung anzuwenden ist. Solange das so ist, und da sich die herrschende Verfassungslehre dem auch nicht wirklich entgegenstellt, sind Volksabstimmungen nun einmal unzulässigt in Deutschland.

Wie nun? Bleibt dann das GG weiterhin neben der EU-Verfassung
gültig? Da dürfte sich aber einiges unmöglich decken.

Selbstverständlich bleibt das Grundgesetz weiterhin in Kraft und ist auch das maßgebliche Recht für uns. Das Verhältnis zwischen diesem und dem Europarecht wie es bisher ist wird sich auch durch die Verfassung nicht ändern.

Was ein BVG darüber urteilt, geht mir dann
irgendwo am „blümchenschenk“ vorbei.

Dein Maß an Interesse an den Entscheidungen des Gerichts in allen Ehren, es hilft bei der vorliegenden Thematik jedoch nicht weiter. Die Frage war, ob Volksabstimmungen, etc. bei uns zulässig sind und das sind sie zur Zeit aufgrund der Rechtsprechung es BVerfG nicht, unabhängig davon wie man persönlich über die Urteile denkt. Das war auch die zentrale Anmerkung, um die es mir ging. Da Volksabstimmungen oder, wie hier, -Befragungen momentan bei uns nun einmal nicht möglich ist, ist der Vorwurf, „unsere Politiker“ würden diese nicht durchführen, ungerechtfertigt.
Dea

Den Ratzinger-Golf fanden Millionen Leute binnen weniger Tage
im Internet. Aber bei der EU-Verfassung ist das ja sooo
schwer.

Sehr schön gesagt.

Möchte noch hinzufügen, dass ich das Wort EU-Verfassung doch tatsächlich auch manchmal in der Tagespresse gelesen habe *staun* :smile:

Ciao
Kaj

Hallo,

Unser Rechtssystem funktioniert leider ein weng anders. Es
stellt sich nicht die Frage, ob das BVerfG „daneben liegt“,
sonder das Gericht ist einer der maßgeblichen Begründer
dessen, wie unsere Verfassung anzuwenden ist. Solange das so
ist, und da sich die herrschende Verfassungslehre dem auch
nicht wirklich entgegenstellt, sind Volksabstimmungen nun
einmal unzulässigt in Deutschland.

Zu gut deutsch: ihr Trottel habt zu schlucken, was „wir“ beschliessen. Bleibt die Frage, wer ist „wir“?
Hier erdreistet sich ein BVG ein komplettes Volk zu entmündigen. Dazu noch ein Herrschaftssystem zu schützen, in welchem sie sich selbst entmündigen und einer Ware (!!) die absolute Macht sichern.

Selbstverständlich bleibt das Grundgesetz weiterhin in Kraft
und ist auch das maßgebliche Recht für uns. Das Verhältnis
zwischen diesem und dem Europarecht wie es bisher ist wird
sich auch durch die Verfassung nicht ändern.

Diese Logik finde ich sehr eigenartig. Welches Grundgesetz ist denn dann grundiger? Wieso steht über die Gültigkeit eigentlich nix in dem Text? Einige Dinge decken sich darin definitiv nicht. So z.B. die Festschreibung eines Kapitalismus im neuen. Das kracht mit 110% Sicherheit.

Was ein BVG darüber urteilt, geht mir dann
irgendwo am „blümchenschenk“ vorbei.

Dein Maß an Interesse an den Entscheidungen des Gerichts in
allen Ehren, es hilft bei der vorliegenden Thematik jedoch
nicht weiter. Die Frage war, ob Volksabstimmungen, etc. bei
uns zulässig sind und das sind sie zur Zeit aufgrund der
Rechtsprechung es BVerfG nicht, unabhängig davon wie man
persönlich über die Urteile denkt.

Eben. Solange bis der Souverän dem BVG erklärt, daß es hier nichts mehr zu melden hat.
Du hast wenigstens eine Grobvorstellung, was aus dem Inhalt dieser Verfassung unter Beachtung der notwendigen Zwänge der ökonomischen Entwicklung entstehen kann?

fragt mal:
Frank

Hallo Raimund!

Die Regierung hat es versäumt :frowning:bewusst) die breite :Bevölkerung über diese :Verfassung zu informieren.

Aha. Die Bundesregierung hat also versäumt… Wo würdest Du
die Bundesregierung im Internet suchen? Vielleicht unter
http://www.bundesregierung.de ? Siehste, ist gar nicht so
schwer! Und wenn Du den Link anklickst, findest Du gleich auf
der Startseite oben rechts ein Feld zum Anklicken. Dort kannst
Du die EU-Verfassung bestellen.

Fein. Was sagt dir der nackige Text?
Wohin entwickeln wir uns ökonomisch und was hängen für weiterführende Gesetze und Ausführungsbestimmungen an dieser Verfassung? Wird die Oma ohne Internetanschluß auch darüber informiert?

fragt mal:
Frank

Frage
Hallo Dea
was mich interessiert: warum wurde die Verfassung und das Grundgesetz nach der Wiederveinigung nicht neu geschrieben? Warum wurde das alte den ehemaligen DDR´lern auf Auge gedrückt, obwohl gerade die Verfassung eine Neuorientierung fordert.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Diese Worte:" die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist" sagen ganz deutlich aus, dass hier nicht irgend welche Politiker darüber entscheiden, sondern das Volk.
Ich kann mich aber nicht erinnern, jemals gefragt worden zu sein.
Also, warum wurde das nicht gemacht? Und wenn nicht, haben wir überhaupt ein gültiges GG und Verfassung?
Grüße
Babalou

Hallo,

Daß ein
BVG damit durchaus auch mal daneben liegen kann, liegt also
durchaus im Bereich des möglichen.

Unser Rechtssystem funktioniert leider ein weng anders. Es
stellt sich nicht die Frage, ob das BVerfG „daneben liegt“,
sonder das Gericht ist einer der maßgeblichen Begründer
dessen, wie unsere Verfassung anzuwenden ist.

Im übrigen ist das auch schon wieder eine 1984-mäßige Verdrehung von Tatsachen.
Im GG heißt es, alle Macht gehe vom Volke aus. Nicht aber von den Vertretern über das Volk.
Fazit: wir sind weit davon entfernt, in einer Demokratie zu leben. Es ist eine Diktatur (erst des Kapitals, dann seiner Vertreter).

Gruß
Frank