EU-Verfassung

Hallo Raimund,

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist
.“

Diese Worte:" die von dem deutschen Volk in freier
Entscheidung beschlossen worden ist" sagen ganz deutlich aus,
dass hier nicht irgend welche Politiker darüber entscheiden,
sondern das Volk.
Ich kann mich aber nicht erinnern, jemals gefragt worden zu
sein.
Also, warum wurde das nicht gemacht? Und wenn nicht, haben wir
überhaupt ein gültiges GG und Verfassung?

Wenn, dann nur das, welches 1968 vom Volk in freier Entscheidung getroffen wurde.
Das hiesige wurde ja schon reichlich nach Gutdünken einiger weniger geändert.

Gruß
Frank

Hallo Frank!

Diese Logik finde ich sehr eigenartig. Welches Grundgesetz ist
denn dann grundiger? Wieso steht über die Gültigkeit
eigentlich nix in dem Text? Einige Dinge decken sich darin
definitiv nicht. So z.B. die Festschreibung eines Kapitalismus
im neuen. Das kracht mit 110% Sicherheit.

Tatsächlich ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral. Es verbietet nur Extremformen der Wirtschaftssysteme. Eine Marktwirtschaft ohne soziale Bindung wäre mit dem Sozialstaatsgebot unvereinbar. Eine zentrale Planwirtschaft käme mit den Grundrechten der Entfaltungsfreiheit (Art. 2 GG), der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), der Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht
(Art. 14 GG), der Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) in Konflikt.

Nun ist die EU eine Wertegemeinschaft mit vielen gemeinsam gestalteten Politikfeldern, u. a. Währungspolitik, Wirtschaftspolitik, Regionalförderung. Wenn auf diesen Feldern gemeinsam gestaltet werden soll, müssen mindestens inkompatible Wirtschaftssysteme in den Mitgliedsstaaten vermieden werden. Von daher war zwingend die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes aufzugeben. Die EU-Verfassung steht im Rang sogar über dem GG der Bundesrepublik. Nun kommt es aber hier zu gar keinem Konflikt, denn die EU-Verfassung füllt an dieser Stelle nur die Unbestimmtheit des GG mit einer Festlegung aus.

Das ist einer der Punkte, der in zahllosen Internet-Beiträgen heftig kritisiert wird. Da wird beklagt, daß die EU-Verfassung kein Recht auf einen Arbeitsplatz vorsieht. So ein Recht ist aber schon mit dem GG unvereinbar und überhaupt nur in einer staatlichen Planwirtschaft darstellbar.

Gruß
Wolfgang

Für Raimund von Babalou an Wolfgang,

Die Regierung hat es versäumt :frowning:bewusst) die breite :Bevölkerung über diese :Verfassung zu informieren.

Aha. Die Bundesregierung hat also versäumt… Wo würdest Du
die Bundesregierung im Internet suchen? Vielleicht unter
http://www.bundesregierung.de ?

erzähle nicht mir, wie ich an Informationen komme. Die Regierung hat sich nicht im Internet zu erklären, sondern Volksaufklärung zu betreiben. Und das macht sie nicht. Die jetzige noch weniger, als die Kohl-Regierung.
Es ist eine Überheblichkeit zu sagen: brauchst doch nur im Internet nachsehen. Weißt Du, wieviele der Deutschen mit dem Internet umgehen können? Wenn es viele sind (heute in den Nachrichten) dann sind es 50 %. Und die anderen werden mundtot gemacht? entrechtet? Zu Sklaven umgewandelt? Ich möchte Dich sehen, wenn Du evtl. die 80 oder 90 erreichen solltest und jemand, vielleicht Dein Enkel, sagt zu Dir: Du blöder Hund, erkundige Dich doch gefälligst im yx danach. Und Du wie der Ochs am Berg dastehst und nicht weisst, wovon der überhaupt spricht.
Die Aufgabe einer Regierung ist nicht nur die Geschicke eines Volkes zu lenken (in deren Namen, also als ihre Diener ), sondern auch für deren Wissensstand zu sorgen.
Diese Regierung hat aber nicht nur vergessen, dass sie die Diener des Volkes sind, sie haben auch vergessen, welche Aufgaben sie haben. Sie haben sich verselbständigt. Das passiert allen Regierungsformen so. So war früher der Adel nichts anderes, als der gewählte Heerführer, Rudelführer der jederzeit bei Erfolglosigkeit abgewählt wurde. Auch das hat sich in langer Zeit verselbstständigt zur Gottgleichheit. Die Bedeutung hat sich um 180 ° gewandelt: nicht er war für das Rudel (Volk) zuständig, sondern das Volk für den Gottkönig. Genau auf diesem Weg sind die Politiker.
Grüße
Babalou

Hallo,

http://www.imi-online.de/
Unterschriftenliste dagegen:
http://www.eu-verfassung.org/

da kann sich jeder selbst ein Urteil drüber bilden.

Gruß
Frank

Hallo

warum wurde die Verfassung und das
Grundgesetz nach der Wiederveinigung nicht neu geschrieben?
Warum wurde das alte den ehemaligen DDR´lern auf Auge
gedrückt, obwohl gerade die Verfassung eine Neuorientierung
fordert.

Weil die DDR der Bundesrepublik Deutschland „beigetreten“ ist und somit alle rechtlichen Regelungen übernommen hat. Die Wiedervereinigung war keine Fusion beider Länder.
Gruß,
Dea

warum wurde die Verfassung und das
Grundgesetz nach der Wiederveinigung nicht neu geschrieben?

Weil man das zeitlich nicht hinbekommen hat. Die Frage einer neuen Verfassung stand durchaus einige Zeit im Raum. Schäuble stellte als einer der Architekten der dt. Einheit frühzeitig fest, daß sich Union und SPD und DDR nicht auf eine neue Verfassung würden einigen können. Stattdessen überzeugte er die Regierungen von DDR und BRD davon, die Gunst der Stunde zu nutzen und die Einheit über den Beitritt der DDR herzustellen. Die Möglichkeit, später eine neue Verfassung zu entwickeln, schloß man dabei explizit nicht aus.

Bekanntermaßen wurde daraus bis heute nichts.

Also, warum wurde das nicht gemacht? Und wenn nicht, haben wir
überhaupt ein gültiges GG und Verfassung?

Ja, haben wir.

Gruß,
Christian

Hallo Frank!

http://www.imi-online.de/
Unterschriftenliste dagegen:
http://www.eu-verfassung.org/

da kann sich jeder selbst ein Urteil drüber bilden.

Aber kein Urteil über die Verfassung, sondern über die Verfasser der Internet-Seite. Eine zentrale Forderung der Herrschaften ist das Recht auf einen Arbeitsplatz. Dieses Recht ist aber weder mit dem GG der Bundesrepublik vereinbar, noch ist es in einer Marktwirtschaft egal welcher Ausprägung realisierbar. Das Recht auf einen Arbeitsplatz ist nur in vergesellschafteter Planwirtschaft darstellbar. In einem System, in dem jeder Bürger die Freiheit hat, sich wirtschaftlich eigenverantwortlich zu betätigen, kann man eben dem selbständigen Klempnermeister nicht vorschreiben, daß er jetzt diesen Menschen, der da gerade keinen Job hat, einzustellen hat. Das kann man nur machen, wenn für die Betriebe niemand mehr persönlich verantwortlich ist und in den weitaus meisten Betrieben jemand mit dem letzten Hemd persönlich haftet. Niemand kann ernsthaft erwarten, daß sich die bedeutendste und leistungsfähigste Wirtschaftszone der Erde mal eben in ein zentralistisches Planwirtschaftssystem verwandelt. Ganz abgesehen davon sind solche Ansinnen in einer arbeitsteiligen Weltwirtschaft augenblicklich der wirtschaftliche Tod.

Gruß
Wolfgang

Im übrigen ist das auch schon wieder eine 1984-mäßige
Verdrehung von Tatsachen.
Im GG heißt es, alle Macht gehe vom Volke aus. Nicht aber von
den Vertretern über das Volk.

Man müßte halt nur weiterlesen (Art. 20 Abs. 2):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Ja, eben. Hierbei wird sie aber durch Wahlen der das Volk vertretenden ausgeführt. =Volksentmündigung

Frank

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Hi,

Du weißt, was dazugehört, solch eine Akte Punkt für Punkt zu
prüfen. Im Parlament gab es dazu annähernd keine Diskussion.
Auch war davon auszugehen, das die Abgeordneten keine Ahnung
vom Vertragswerk hatten. Sie wurden schlicht zur Zustimmung
beschwätzt. Vorsätzlich.

so ein Quatsch. Der Verfassungsentwurf ist bequem an einem Sonntag nachmittag zu lesen und hat mitnichten einige tausend Seiten. Sie ist übrigens auch deutlich kürzer als die bestehenden EU-Verträge und im Zweifel nicht länger als das Einkommensteuergesetz, aber deutlich besser zu lesen.

C.

Im übrigen ist das auch schon wieder eine 1984-mäßige
Verdrehung von Tatsachen.
Im GG heißt es, alle Macht gehe vom Volke aus. Nicht aber von
den Vertretern über das Volk.

Man müßte halt nur weiterlesen (Art. 20 Abs. 2):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.

Ja, eben. Hierbei wird sie aber durch Wahlen der das Volk
vertretenden ausgeführt.

Hä? Genau so steht das im Grundgesetz: Die Staatsgewalt wird durch die gewählten Organe ausgeübt.

Hi,

Tatsächlich ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral.
Es verbietet nur Extremformen der Wirtschaftssysteme.

Nein, eher höchsten asoziale Formen. Aber auch nur in Grenzen, denn:

Eine
Marktwirtschaft ohne soziale Bindung wäre mit dem
Sozialstaatsgebot unvereinbar.

OK, ist aber wiederreine Definitionssache, was ein Sozialstaat ist. Wenn man das Volk (einen nicht unbedeutenden Teil) am nicht-verhungern erhält, ist das hierzulande schon sozial. Ich bezeichne das als asozial.

Eine zentrale Planwirtschaft
käme mit den Grundrechten der Entfaltungsfreiheit (Art. 2 GG),

Sehr wohl aber eine dezentrale, wie ich sie dir und RalfN beschrieben habe (Archiv)

der Berufsfreiheit (Art. 12 GG),

hier verweise ich mal auf 1-Euro-Jobs.
Obigem steht es nicht im Weg. Hierzulande aber eine großen Zahl, welche beruflich areitslos sind.

der Gewährleistung von
Eigentum und Erbrecht

wieder falsch. Hierzulande wird mein Eigentum nicht geschützt. Gemeineigentum wird privatisiert und die Massen davon ausgegrenzt, sprich enteignet.
Die Arbeitsleistung verstorbener kannst du eh nicht erben, nur deren Hinterlassenschaften. Ich sehe nicht, wo sich da im Erbrecht was schneidet.

(Art. 14 GG), der Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie (Art.
9 Abs. 3 GG) in Konflikt.

In einer basisdemokratisch organisierten Gesellschaft wäre ersteres erst vollständig gewährleistbar.
Tarifautonomie wäre tatsächlich ggf. ein Konfliktpunkt. Man könnte dann den Massen nicht niedrichstmögliche Löhne zahlen.
Ob die das zu ihrem Vorteil ändern würden?

Nun ist die EU eine Wertegemeinschaft mit vielen gemeinsam
gestalteten Politikfeldern, u. a. Währungspolitik,
Wirtschaftspolitik, Regionalförderung. Wenn auf diesen Feldern
gemeinsam gestaltet werden soll, müssen mindestens
inkompatible Wirtschaftssysteme in den Mitgliedsstaaten
vermieden werden.

Dass das national oder nur europaweit nicht möglich ist, ist absolut klar. Denn so wäre keine vollständige Solicitation erreichbar - es gäbe einen echten Kracher.

Von daher war zwingend die
wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes
aufzugeben. Die EU-Verfassung steht im Rang sogar über dem GG
der Bundesrepublik. Nun kommt es aber hier zu gar keinem
Konflikt, denn die EU-Verfassung füllt an dieser Stelle nur
die Unbestimmtheit des GG mit einer Festlegung aus.

Ganz und garnicht. In diesem GG ist Bürgerkrieg vorprogrammiert, weil diese Wirtschaft nicht mehr ewig funkltioniert.

Das ist einer der Punkte, der in zahllosen Internet-Beiträgen
heftig kritisiert wird. Da wird beklagt, daß die EU-Verfassung
kein Recht auf einen Arbeitsplatz vorsieht. So ein Recht ist
aber schon mit dem GG unvereinbar und überhaupt nur in einer
staatlichen Planwirtschaft darstellbar.

Unsinn.

Gruß
Frank

Hallo!

…dass quer durch wirklich :alle Gruppierungen nur :stuck_out_tongue:lädoyers PRO EU-Verfassung :gehalten worden sind.

Die EU als Wertegemeinschaft ist die Ursache, daß wir von lauter Partnern umgeben sind, daß tiefster Frieden herrscht. Trotz mancher Probleme im Detail: Wer wollte gegen dieses Ergebnis eines halben Jahrhunderts Bemühungen ernsthaft etwas einwenden? Ja, vielleicht ein paar Abgeordnete, die den Gottesbezug der Verfassung in der Präambel vermissen. Ich persönlich bin allerdings froh, daß wir uns nicht auf Göttliches und schon gar nicht eines bestimmten Gottes verlassen und es lieber mit dem Verstand versuchen.

Das Parlament wurde :teilentmündigt (Subsidaritätsprinzip).
D.h. das letzte Wort hat wer in Brüssel.

Erstens: Das Gegenteil ist der Fall. Die regionale Regelung vor Ort hat Vorrang und die Notwendigkeit einer zentralen Regelung muß nachgewiesen werden.
Zweitens: Es heißt Subsidiarität.

Gruß
Wolfgang

Man müßte halt nur weiterlesen (Art. 20 Abs. 2):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.

Ja, eben. Hierbei wird sie aber durch Wahlen der das Volk
vertretenden ausgeführt.

Hä? Genau so steht das im Grundgesetz: Die Staatsgewalt wird
durch die gewählten Organe ausgeübt.

Witzig, wie schön gummihaft dieser Artikel ist, nicht?
Er suggeriert, das Volk hätte irgendeine Gewalt und die Ausführung bleibt dennoch bei Vertretern. Der Souverän ist Mündel, mehr nicht.

Hi,

Du weißt, was dazugehört, solch eine Akte Punkt für Punkt zu
prüfen. Im Parlament gab es dazu annähernd keine Diskussion.
Auch war davon auszugehen, das die Abgeordneten keine Ahnung
vom Vertragswerk hatten. Sie wurden schlicht zur Zustimmung
beschwätzt. Vorsätzlich.

so ein Quatsch. Der Verfassungsentwurf ist bequem an einem
Sonntag nachmittag zu lesen und hat mitnichten einige tausend
Seiten. Sie ist übrigens auch deutlich kürzer als die
bestehenden EU-Verträge und im Zweifel nicht länger als das
Einkommensteuergesetz, aber deutlich besser zu lesen.

Du hast an einem Sonntagnachmittag sämtliche Auswirkungen auf das restliche deutsche Recht geprüft?
Du bist echt ein Schnelllesedenker. „staun“

f.

Hallo Frank!

http://www.imi-online.de/
Unterschriftenliste dagegen:
http://www.eu-verfassung.org/

da kann sich jeder selbst ein Urteil drüber bilden.

Aber kein Urteil über die Verfassung, sondern über die
Verfasser der Internet-Seite. Eine zentrale Forderung der
Herrschaften ist das Recht auf einen Arbeitsplatz.

Leider gibts auch Aufschluß über die Herrschafften, die diese Seite lesen.
Wenn man schon nichtmal per Verfassungsrang dsie Möglichkeit bekommt, sein Dasein als Lohnsklave zu fristen, ist die freie Entfaltung prinzipiell stark eingeschränkt. Sowas wird heutzutage mit dem Schlagwort „Neoliberalismus“ betitelt.
Mit dieser EU-Verfassung wird lediglich verkrampft versucht, für wenige Eliten einen Wohlstand und Macht auf Kosten der restlichen Bevölkerung, hierarchisch abgestuft, zu sichern.

Deine Phrasen mit „zentraler Planwirtschaft“ nerven langsam, lass dir ne neue Platte einfallen. Offensichtlich fehlt dir auch nur jede Grobvorstellung von Ökonomie und meine bisherigen Aufklärungsversuche waren kostenlos wie auch umsonst.

F.

Hallo!

…dass quer durch wirklich :alle Gruppierungen nur :stuck_out_tongue:lädoyers PRO EU-Verfassung :gehalten worden sind.

Die EU als Wertegemeinschaft ist die Ursache, daß wir von
lauter Partnern umgeben sind, daß tiefster Frieden herrscht.

Falsch. Frieden erreicht man nicht durch gemeinsame Werte sondern er hat ökonomische Ursachen.
Dem Kapital hat es noch nie Kopfsxchmerzen bereitet, sich zu nehmen, was es haben will. Auch durch Krieg nicht. Daher die Kriegsverpflichtung in der EU-Vertfassung.
Weil dui natürlich keine Ahnung hast von diesen ökonomischen Zwängen, wirst du auch nicht begreifen, wem der Frieden bislang zu verdanken war.
Wann gabs eigentlich die ersten Kriege wieder in Europa?

Trotz mancher Probleme im Detail: Wer wollte gegen dieses
Ergebnis eines halben Jahrhunderts Bemühungen ernsthaft etwas
einwenden? Ja, vielleicht ein paar Abgeordnete, die den
Gottesbezug der Verfassung in der Präambel vermissen. Ich
persönlich bin allerdings froh, daß wir uns nicht auf
Göttliches und schon gar nicht eines bestimmten Gottes
verlassen und es lieber mit dem Verstand versuchen.

Jemand, der wesentlich schlauer ist als die Deppen in Brüssel: eine Ware. Nämlich Kapital.

Das Parlament wurde :teilentmündigt (Subsidaritätsprinzip).
D.h. das letzte Wort hat wer in Brüssel.

Erstens: Das Gegenteil ist der Fall. Die regionale Regelung
vor Ort hat Vorrang und die Notwendigkeit einer zentralen
Regelung muß nachgewiesen werden.

Nitschewo, Beispiel:
"Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in der Verfassung zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Alle der Union nicht in der Verfassung übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.

(3) Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind."

Über die Militarisierung hat DE nicht zu entscheiden. Das macht in Zukunft die EU-Ko,ission und das Europaparlament darf sich sogar darüber informieren.

Frank

Hallo,

in diesem Land werden die Treter des Volkes bewählt. Wer gewählt wird, entscheiden die Parteien im Klüngel ihrer eigenen Verstrickungen. Und damit hat es sich. Der Bürger hat nach der Wahl das Maul zu halten.

Stell Dir mal vor, es gibt eine Volksbefragung für den Beitritt der Türkei. Stell Dir mal vor, der Bürger hätte auch nur einen Ansatz von Mitspracherechten. dann wäre die Macht aller Parteien am Ende und die politische Klasse und deren Korruptionsinstrumentarium würde gnadenlos zusammenbrechen.

Nein, lassen wir es so, wie es ist. Solange der Deutsche nicht denken muss, nicht mitdenken muss, kann er immer den anderen die Schuld geben. So lebt es sich in DE seit 1932 schon. Und offenbar für viele mehr als gut.

Grüsse Günter

ist es nicht ein Armutszeugnis unserer Politiker, dass sie den
Deutschen eine Volksbefragung verweigern?
Dass überhaupt über diese Verfassung so wenig heruasgelassen
wurde, dass 90 % der Bevölkerung überhaupt nicht wissen, um
was es eigentlich geht?
Jeder Franzose ist besser informiert, kennt den Inhalt.
Ich habe den Eindruck, dass unsere Politiker sich als
Absolutisten moderner Prägung fühlen.
Nach dem Motto: „Was geht es das Volk an, was ich beschließe?
Es soll das Maul halten und Steuern zahlen!“
Gauweiler hat eine Klage gegen diese neue Verfassung
angekündigt. Grund: sie ist teilweise gegen die Bestimmungen
des Grundgesetzes der BRD.
Ich glaube zwar, dass das ein Kampf gegen Windmühlen sein
wird. Doch ist es schön zu hören, dass es jemanden gibt, der
nicht zu allem „ja und Amen“ sagt. Auch wenn er teilweise
nicht ganz ernst genommen wird.
Grüße
Babalou

der Berufsfreiheit (Art. 12 GG),

hier verweise ich mal auf 1-Euro-Jobs.
Obigem steht es nicht im Weg. Hierzulande aber eine großen
Zahl, welche beruflich areitslos sind.

Wieder so ein Quatsch. Einem Hartz IV-ler ist nicht untersagt, den Beruf seiner Wahl zu ergreifen. Hartz-IV-ler wird man typischerweise genau dann, wenn man von dem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht hat.

Du hast an einem Sonntagnachmittag sämtliche Auswirkungen auf
das restliche deutsche Recht geprüft?
Du bist echt ein Schnelllesedenker. „staun“

Ich bin zumindest ein Leser. Um die Auswirkungen auf das deutsche Recht zu prüfen, braucht man nicht wirklich lang, wenn man das Grundgesetz kennt. Daß es da ein bißchen hapert, ist nicht erst heute klargeworden.

C.