Hi,
Tatsächlich ist das Grundgesetz wirtschaftspolitisch neutral.
Es verbietet nur Extremformen der Wirtschaftssysteme.
Nein, eher höchsten asoziale Formen. Aber auch nur in Grenzen, denn:
Eine
Marktwirtschaft ohne soziale Bindung wäre mit dem
Sozialstaatsgebot unvereinbar.
OK, ist aber wiederreine Definitionssache, was ein Sozialstaat ist. Wenn man das Volk (einen nicht unbedeutenden Teil) am nicht-verhungern erhält, ist das hierzulande schon sozial. Ich bezeichne das als asozial.
Eine zentrale Planwirtschaft
käme mit den Grundrechten der Entfaltungsfreiheit (Art. 2 GG),
Sehr wohl aber eine dezentrale, wie ich sie dir und RalfN beschrieben habe (Archiv)
der Berufsfreiheit (Art. 12 GG),
hier verweise ich mal auf 1-Euro-Jobs.
Obigem steht es nicht im Weg. Hierzulande aber eine großen Zahl, welche beruflich areitslos sind.
der Gewährleistung von
Eigentum und Erbrecht
wieder falsch. Hierzulande wird mein Eigentum nicht geschützt. Gemeineigentum wird privatisiert und die Massen davon ausgegrenzt, sprich enteignet.
Die Arbeitsleistung verstorbener kannst du eh nicht erben, nur deren Hinterlassenschaften. Ich sehe nicht, wo sich da im Erbrecht was schneidet.
(Art. 14 GG), der Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie (Art.
9 Abs. 3 GG) in Konflikt.
In einer basisdemokratisch organisierten Gesellschaft wäre ersteres erst vollständig gewährleistbar.
Tarifautonomie wäre tatsächlich ggf. ein Konfliktpunkt. Man könnte dann den Massen nicht niedrichstmögliche Löhne zahlen.
Ob die das zu ihrem Vorteil ändern würden?
Nun ist die EU eine Wertegemeinschaft mit vielen gemeinsam
gestalteten Politikfeldern, u. a. Währungspolitik,
Wirtschaftspolitik, Regionalförderung. Wenn auf diesen Feldern
gemeinsam gestaltet werden soll, müssen mindestens
inkompatible Wirtschaftssysteme in den Mitgliedsstaaten
vermieden werden.
Dass das national oder nur europaweit nicht möglich ist, ist absolut klar. Denn so wäre keine vollständige Solicitation erreichbar - es gäbe einen echten Kracher.
Von daher war zwingend die
wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes
aufzugeben. Die EU-Verfassung steht im Rang sogar über dem GG
der Bundesrepublik. Nun kommt es aber hier zu gar keinem
Konflikt, denn die EU-Verfassung füllt an dieser Stelle nur
die Unbestimmtheit des GG mit einer Festlegung aus.
Ganz und garnicht. In diesem GG ist Bürgerkrieg vorprogrammiert, weil diese Wirtschaft nicht mehr ewig funkltioniert.
Das ist einer der Punkte, der in zahllosen Internet-Beiträgen
heftig kritisiert wird. Da wird beklagt, daß die EU-Verfassung
kein Recht auf einen Arbeitsplatz vorsieht. So ein Recht ist
aber schon mit dem GG unvereinbar und überhaupt nur in einer
staatlichen Planwirtschaft darstellbar.
Unsinn.
Gruß
Frank