da sind viele gute Tips, die leider zu spät kommen.
Ich hatte, ehe ich damals den Anwalt einschaltete auch hier
bei www gefragt, was man da machen solle und recht einhellig
den Ratschlag - Anwalt einschalten- bekommen.
Der Rat ist auch an sich nicht schlecht - nur sollte es halt einer sein, der tut, was noetig ist bzw. dem man von vorneherein auch sagt, was man erreichen will. Und meine Erfahrungen sind auch ohne Anwalt (selbst bei zugegebener Schuld) bei aehnlichen Faellen keine schlechten. Ich habe das nur deshalb erwaehnt, um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass man nur richtig behandelt wird, wenn man Geld hat bzw. das Geld einsetzt, um durch einen RA vertreten zu sein.
Wie schon geschrieben: von seiner Seite aus, war der RA erfolgreich (keine Verurteilung), ueber das, was du dich aufregst, hat er sich sicher noch nie Gedanken gemacht.
Ausserdem finde ich nachwievor seine Gebuehr zu hoch. Wie oft habt ihr euch denn mit ihm deswegen unterhalten?
Was dann wie läuft - da habe ich keine Erfahrung und kann als
Nichtjurist einem Anwalt schlecht Tips geben.
Nein. Aber man kann selbst nachfragen, wenn nichts geschieht. Aussitzen ist nie eine gute Methode.
Und ja, mein Sohn hat Zuhause Bier mitgehen lassen - aber ich
habe ihn ja nicht angezeigt und ohne Anzeige kein Verfahren.
Damit wollte ich nur darauf hinweisen, dass man das durchaus als erzieherische Lehre gelten lassen kann. Auch der Grundsatz „mitgegangen - mitgefangen“ ist in seiner Wichtigkeit vorm Gesetz nicht von der Hand zu weisen. Gerade das koennte fuer den Sohn eine Lehre sein, weil du diesen Aspekt so betonst.
Zum Thema Klauen Zuhause: melde sich doch hier bitte mal
jeder, der/die Zuhause nie Süßigkeiten, Kekse, Dosenfrüchte,
schöne Knöpfe, später Bier, Wein oder Käsestangen stibitzt
oder für Parties verwendet hat.
Sehen wir doch mal, wieviele Grundehrliche bei www dabei sind.
Darum geht es doch nicht, sondern darum, wie man damit umgeht. Und eine Lehre koennte man daraus durchaus ziehen. Nicht immer sind die Konsequenzen einer Tag gradlinig, aber es gibt Konsequenzen.
Aber O.K., die allgemeine Ansicht hier ist wohl: was bist Du
so doof, einen Anwalt einzuschalten?
Siehe oben. Anwalt einschalten, aber bei ihm ganz klar machen, was man erreichen wollte. Fuer den RA war nicht abzusehen, dass du mehr willst als nur ungeschoren davon kommen.
Warum läuft Dein Sohn mit
Bier rum? Was geht der mit klauenden Freunden auf Tour?
Da herrscht ja wohl staatsanwalticher Erziehungsbedarf.
Mir ist nachwievor nicht klar, was du realistisch von der Staatsanwältin erwartest. Sie hat von der Polizei einen Bericht bekommen, was ermittelt wurde. Der Bericht beinhaltet die Feststellung, dass der Beschuldigte nicht zum Termin bei der Polizei erschienen ist und somit keine Aussage vorliegt. (was mit der Akteneinsicht geschehen ist, lasse ich mal aussen vor - irgendwo liegt ein Fehler/Versehen/Vergessen, ob beim RA, bei der Verwaltung, bei der Staatsanwaelting selbst, ist nicht klar - klar ist, dass der RA nach einiger Zeit haette nachhaken sollen). Und dann schickt sie eben diesen Standardbrief, der von einem geringen Vergehen ausgeht.
Fazit meines Postings: `selbst schuld´.
Nein, nur deine Reaktion etwas ueberzogen.
Vieleicht ist www eher ein Forum um Rezepte und
Rosenpflegetipps austauschen.
Du solltest wissen, dass ein Forum immer nur das sein kann: die Meinung von Unbekannten. Selbst bei Postern mit gutem Forums-Leumund, weiss niemand, ob sie wirklich das sind, was sie vorgeben.
Und einen Fachmann einschalten ist nie verkehrt, du willst nur nicht zugebeben, dass der von dir beauftragte RA im besten Falle ein bisschen gepennt hat, aber durch falsche Vermittlung eurer Absicht dennoch einen Erfolg (von seiner Sicht) eingefahren hat, im schlechtesten Fall euch dafür ziemlich heftig abkassiert hat.
Gruss