Falsche Anschuldigung - und was daraus wird

Meinst Du wirklich, ein inzwischen 15jähriger bekommt einen
guten Eindruck von und Achtung vor unserem Rechtssystem, wenn
eine Staatsanwältin sicherheitshalber (ohne Kenntniss der
Wahrheit)

Und die Wahrheit aber ist, dass er gestohlen hat. Vielleicht nicht dem Supermarkt, aber dir. Das Bier.

War’s wenigstens eine vernünftige Sorte?

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Hallo,

wenn Du das generell siehst: Wo gedeiht Chili am besten? Dann
mach Dich da auf die Socken!
Ernsthaft: wir haben schon eine ziemlich faire Situation hier.
Vorurteile, Fehlurteile und Überschreitungen gibt es und wird
es immer geben.

Ja, das sehe ich auch so und deshalb habe ich es im letzten Absatz auch geschrieben (wohl nicht zu Ende gelesen :wink:

Gerade Vorurteile: Wenn ein Diebstahl in einer Gruppe
vorgelegen hat, dann ist dieses dann schon ziemlich dicht an:
mitgegengen - mitgehangen…
Ferner: wie könnte denn das Auftreten des Sohnes während der
(noch) Abwesenheit der Mutter ausgefallen sein?

Wärest Du nicht empört, wenn Du zu Unrecht beschuldigt wirst?

Viele Grüße

… wem ist das noch nicht passiert?

  • ja, man hat mich sogar schon verhaftet… Namensgleichheit und keinen Perso dabei…
  • Urkundenfälschung an einem Fahrzeugschein (war die Werkstatt, die mit Kuli drauf rumgeschmiert hat)
  • ein Unfall, da das Stopschild in der Nacht nicht da war (hatten wohl Jugendliche in der Nacht umgebogen bis Polizei kam stands wieder provisorisch aufgerichtet)
  • eine komplette Leibesvisite wegen Verdachts auf Drogenschmuggel…
  • angeblich alkoholisiert Autogefahren (hatte es aber jemanden geliehen)

Aber dennoch: im Prinzip stehe ich hinter diesem Rechtssystem… Das ist bei der MP (amerikaner) mal sowas von anders abgelaufen…

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Hallo,

Scherze dieses Niveaus gehören ins Witzebrett - guck doch lieber da, wenn Dir nach Humor zumute ist.

Gruß, Hovke

Hallo,

schlicht: der Anwalt hat Akteneinsicht angefordert und uns geraten, vorher nichts zu sagen. Ist ja an sich sinnig, erstmal zu gucken, was einem vorgeworfen wird, ehe man sich dazu äußert.
Der Anhörungstermin war mit der Anforderung der Akten automatisch hinfällig.

Und die Akten sind nie gekommen.

Gruß, Hovke

Hallo,

Inwiefern und warum genau soll/kann/muss/darf die von deinem
Anwalt beantragte Akteneinsicht dich und deinen Sohn daran
hindern können, der Vorladung Folge zu leisten, die ganz im
Gegenteil sogar nichts, absolut nichts als Vorteile für deien
Sohn gebracht hätte?

Ja, bist Du dessen so sicher?

Ich habe damals halt gegoogelt und auch hier bei www den Rat bekommen, bei unschluldig des Ladendiebstahls angeklagt solle man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Angesichts der Tatsache, das der zweite Freund meines Sohnes wegen mit geführtem, nicht geklautem, Süßkram einen Prozess bekam (allerdings kenne ich da keine Details, nur dass er das Zeug schon vorher bei sich hatte), kann ich das nachvollziehen.
Vielleicht sind 380 Euro eine gute Investition, wenn damit eine Vorstrafe verhindert ist.

Der Fall wäre erst gar nicht zur Staatsanwaltschaft gelangt
und meine schönen Steuergelder wären nicht verschleudert
worden.

Deine Steuergelder wären gespart worden, wenn diese etwas dumpfen Polizisten oder die Mitarbeiter aus dem Supermarkt ein bißchen nachgedacht und die Haltbarkeitsdaten verglichen hätten. Das hätte völlig gereicht und echt eine Menge unnützer Kosten gespart.

Was hat ein Antrag zur Akteneinsicht mit einer Vorladung zu
tun?

Keine Ahnung. Bin auch nur Normalmensch, kein Jurist.

Weisst du was, Hovke? Sei mir bitte nicht böse, aber seit ich
jetzt deine ganzen Antworten in diesem Thread gelesen habe, in
denen du empört und weiträumigst mit großer Vehemenz jegliche
Verantwortung deines Herzblättchens von dir weist und stur
darauf pochst, dass die einzige „Böse“ in diesem Fall ja nun
keine andere als die Staatsanwältin sein kann und du wieder
mal nicht die leisesten Einwände gelten lässt, musste ich doch
glatt *welch Überraschung* an ein ganz ähnliches Problem
denken, welches du vor ein paar Monaten im Erziehungsbrett
„erläutert“ hattest:

/t/seltsames-verhalten-der-lehrerin-was-machen/6470075

Sorry, ist kein Link, geht auch per Eingabe nicht und mir sagt das jetzt nichts. Geht es etwas konkreter?

Mein Sohn ist kein Herzblättchen, aber überwiegend vernünftig.
Und die Staatsanwältin ist nur ein Rädchen im stumpfsinnigen Getriebe.
Nicht die einzig Schuldige, aber die, die einen zumindest der vermutlich vorgeworfenene Tat (wie der exakte Vorwurf lautet, haben wir ja nicht erfahren, da 5 Monate nicht reichten, die Akten zu kopieren oder zu faxen) unschuldigen Jugendlichen einer Schuld bezichtigt und mir die Rechnung für doofe Polizisten geschickt hat.

Es sind immer die anderen, nicht wahr?

Wegen mir selbst müßte ich hier nicht anfragen, nicht wahr?

Ich wiederhole mich:
2008 wurde in mein Geschäft eingebrochen - waren definitiv andere.
2009 Einbruch in mein Auto, waren auch andere, ich bin nicht versichert, hätte dazu also keinen guten Grund.
2010 Einbruch in meinen Garten, dito.
2011: zwei Einbrüche in mein Geschäft - ich wars schon wieder nicht, auch nur Schaden meinerseits.

Mein Sohn wurde in den letzten 4 Jahren zweimal im Beisein von Freunden (also Zeugen) überfallen, geschlagen und teils bestohlen - hat er auch nicht selbst gemacht.

Die Schuldigen für die aufgeführten Delikte laufen alle noch frei herum und haben bislang keine Rechnungen erhalten.

Also ja, es waren andere.

Es kommt vor, dass man von anderen viel Mieses erfährt - passiert sicher nicht jedem und dauernd, aber es passiert. Uns in letzter Zeit erstaunlich gehäuft. Finde ich auch nicht gut, aber ich kann es beim besten Willen nicht ändern und ich weigere mich, mich deswegen jetzt schuldig zu fühlen - oder was auch immer dieser ominöse Hinweis bewirken soll.

Gruß Hovke

Hallo,

vielen Dnak für Deinen Beitrag.

Er mach mir klar, dass ich zwar Probleme habe, aber im Vergleich zu manch anderen recht harmlose. Das hilft.

Gruß, Hovke

Hallo,

da sind viele gute Tips, die leider zu spät kommen.
Ich hatte, ehe ich damals den Anwalt einschaltete auch hier bei www gefragt, was man da machen solle und recht einhellig den Ratschlag - Anwalt einschalten- bekommen.

Was dann wie läuft - da habe ich keine Erfahrung und kann als Nichtjurist einem Anwalt schlecht Tips geben.

Und ja, mein Sohn hat Zuhause Bier mitgehen lassen - aber ich habe ihn ja nicht angezeigt und ohne Anzeige kein Verfahren.

Zum Thema Klauen Zuhause: melde sich doch hier bitte mal jeder, der/die Zuhause nie Süßigkeiten, Kekse, Dosenfrüchte, schöne Knöpfe, später Bier, Wein oder Käsestangen stibitzt oder für Parties verwendet hat.
Sehen wir doch mal, wieviele Grundehrliche bei www dabei sind.

Ich hab meinen Eltern sogar mal Benzin aus dem Autotank stibitzt. Mein Moped war völlig blank und schieben bis zur nächsten Tankstelle wäre etwas arg gewesen (2km), Kanister hatte ich nicht.
Kann aber nur abraten, Bezin ansaugen endet meist mit unfreiwillig Probieren - bschmeckt echt scheußlich.

Aber O.K., die allgemeine Ansicht hier ist wohl: was bist Du so doof, einen Anwalt einzuschalten? Warum läuft Dein Sohn mit Bier rum? Was geht der mit klauenden Freunden auf Tour?
Da herrscht ja wohl staatsanwalticher Erziehungsbedarf.
Fazit meines Postings: `selbst schuld´.

Je nun.
Ich glaube nicht alles, was hier gepostet wird; der Tip mit dem Anwalt war ja offenbar auch nicht der Döllste - im nachhinein.
Vieleicht ist www eher ein Forum um Rezepte und Rosenpflegetipps austauschen.

Gruß, Hovke

Hallo,

bin froh, dass ich Deine Probleme nicht habe.

Gruß, Hovke

Hallo,

das ist eine gute Idee.

Gruß, Hovke

Der Frohsinn ist ganz auf meiner Seite.

da sind viele gute Tips, die leider zu spät kommen.
Ich hatte, ehe ich damals den Anwalt einschaltete auch hier
bei www gefragt, was man da machen solle und recht einhellig
den Ratschlag - Anwalt einschalten- bekommen.

Der Rat ist auch an sich nicht schlecht - nur sollte es halt einer sein, der tut, was noetig ist bzw. dem man von vorneherein auch sagt, was man erreichen will. Und meine Erfahrungen sind auch ohne Anwalt (selbst bei zugegebener Schuld) bei aehnlichen Faellen keine schlechten. Ich habe das nur deshalb erwaehnt, um dem Eindruck entgegenzuwirken, dass man nur richtig behandelt wird, wenn man Geld hat bzw. das Geld einsetzt, um durch einen RA vertreten zu sein.

Wie schon geschrieben: von seiner Seite aus, war der RA erfolgreich (keine Verurteilung), ueber das, was du dich aufregst, hat er sich sicher noch nie Gedanken gemacht.
Ausserdem finde ich nachwievor seine Gebuehr zu hoch. Wie oft habt ihr euch denn mit ihm deswegen unterhalten?

Was dann wie läuft - da habe ich keine Erfahrung und kann als
Nichtjurist einem Anwalt schlecht Tips geben.

Nein. Aber man kann selbst nachfragen, wenn nichts geschieht. Aussitzen ist nie eine gute Methode.

Und ja, mein Sohn hat Zuhause Bier mitgehen lassen - aber ich
habe ihn ja nicht angezeigt und ohne Anzeige kein Verfahren.

Damit wollte ich nur darauf hinweisen, dass man das durchaus als erzieherische Lehre gelten lassen kann. Auch der Grundsatz „mitgegangen - mitgefangen“ ist in seiner Wichtigkeit vorm Gesetz nicht von der Hand zu weisen. Gerade das koennte fuer den Sohn eine Lehre sein, weil du diesen Aspekt so betonst.

Zum Thema Klauen Zuhause: melde sich doch hier bitte mal
jeder, der/die Zuhause nie Süßigkeiten, Kekse, Dosenfrüchte,
schöne Knöpfe, später Bier, Wein oder Käsestangen stibitzt
oder für Parties verwendet hat.
Sehen wir doch mal, wieviele Grundehrliche bei www dabei sind.

Darum geht es doch nicht, sondern darum, wie man damit umgeht. Und eine Lehre koennte man daraus durchaus ziehen. Nicht immer sind die Konsequenzen einer Tag gradlinig, aber es gibt Konsequenzen.

Aber O.K., die allgemeine Ansicht hier ist wohl: was bist Du
so doof, einen Anwalt einzuschalten?

Siehe oben. Anwalt einschalten, aber bei ihm ganz klar machen, was man erreichen wollte. Fuer den RA war nicht abzusehen, dass du mehr willst als nur ungeschoren davon kommen.

Warum läuft Dein Sohn mit
Bier rum? Was geht der mit klauenden Freunden auf Tour?
Da herrscht ja wohl staatsanwalticher Erziehungsbedarf.

Mir ist nachwievor nicht klar, was du realistisch von der Staatsanwältin erwartest. Sie hat von der Polizei einen Bericht bekommen, was ermittelt wurde. Der Bericht beinhaltet die Feststellung, dass der Beschuldigte nicht zum Termin bei der Polizei erschienen ist und somit keine Aussage vorliegt. (was mit der Akteneinsicht geschehen ist, lasse ich mal aussen vor - irgendwo liegt ein Fehler/Versehen/Vergessen, ob beim RA, bei der Verwaltung, bei der Staatsanwaelting selbst, ist nicht klar - klar ist, dass der RA nach einiger Zeit haette nachhaken sollen). Und dann schickt sie eben diesen Standardbrief, der von einem geringen Vergehen ausgeht.

Fazit meines Postings: `selbst schuld´.

Nein, nur deine Reaktion etwas ueberzogen.

Vieleicht ist www eher ein Forum um Rezepte und
Rosenpflegetipps austauschen.

Du solltest wissen, dass ein Forum immer nur das sein kann: die Meinung von Unbekannten. Selbst bei Postern mit gutem Forums-Leumund, weiss niemand, ob sie wirklich das sind, was sie vorgeben.

Und einen Fachmann einschalten ist nie verkehrt, du willst nur nicht zugebeben, dass der von dir beauftragte RA im besten Falle ein bisschen gepennt hat, aber durch falsche Vermittlung eurer Absicht dennoch einen Erfolg (von seiner Sicht) eingefahren hat, im schlechtesten Fall euch dafür ziemlich heftig abkassiert hat.

Gruss

Hallo,

in dem Punkt, dass ev. durch den Anwaltseinsatz das Ganze gar nicht erst zum Thema geworden ist, hast Du sicher recht.
Wenn mein Sohn schuldig gewesen wäre, hätte ich ev. keinen Anwalt eingeschaltet - was soll der da schon machen?
Es wäre verm. auch nicht arg geworden.

Aber für falsche Anschuldigungen habe ich halt per Internet nur den Tip bekommen, Anwalt einschalten - und man will ja nichts falsch machen. Einen Anwalt einschalten kann ja an sich nicht groß falsch sein - oder? Das Recht dazu hat man zumindest.

Mir ging es in erster Linie darum, dass die Schuld vernünftig geprüft wird. Wir hatten, wie schon irgendwo erwähnt, ganz gute Belege dafür, dass er nicht schuldig war. Für so ein Verfahren ist ein Anwalt sicher nützlich - zumindest hätte ich da gern Unterstützung von einem Rechtskundigen.

Die Kosten ergeben sich ürbigens nicht allein aus Anwaltshonorar, ca. ein Drittel sind Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft.

Zum Thema Anwalt tat nichts: was soll ein Anwalt machen, wenn er nicht einmal die Basisinformationen erhält?
Die Abrechnung basiert auf normalen Honorarsätzen.

Übrigens habe ich mal bei anderen Anwälten nach Beratungskosten angefragt und Preise um 200 € pro angefangene halbstündige Beratung waren eher die Regel als die Ausnahme.

Mein Anwalt nimmt dafür 50.-, wenn in zehn Minuten alles geklärt ist, entsprechend weniger - oder auch schon mal garnichts. Das finde ich schon sehr O.K.
Von irgendwas muss der ja auch Büromiete und Nebenkosten zahlen.

Also wenn ich dem jetzt mal ein bißchen mehr zahle ist das für mich in Ordnung, hat er insgesamt schon verdient - nur: wenn die Anklage nicht fallengelassen worden wäre und die Korpus Delikti von der Polizei sichergestellt worden waren, hätten wir belegen können, dass diese Flaschen nicht aus dem Supermarkt stammen könnne, hätten gewonnen und damit hätte die anzeigende Partei, der Supermarkt, alles zahlen müssen.
Was bei so grundsätzlicher Anzeigerei ohne genauem Nachgucken m.E. fairer wäre.
Aber hätte und wäre hilft nix.

Sauer war ich vor allem über diesen Ton der Staatsanwältin. Geringe Schuld und belehrt - was soll sowas?
Man könnte ein überflüssiges Verfahren auch einstellen, ohne den `Angeklagten´ per se schuldig zu sprechen. Das wäre schon mal was und würde die Staatsanwaltschaft nichts kosten. Der Ton macht halt die Musik.

Noch besser wäre es, wenn derjenige, der ein zu geringfügiges Vergehen anzeigt, dass aus eben diesem Grund eingestellt wird, per se die kompletten Verfahrenskosten trägt - das würde unsere Gerichte sicher sehr entlasten.

Ich rufe nicht die Polizei, wenn jemand bei mir im Laden einen Hammer zu klauen versucht - der Polizeieinsatz kostet ja unverhältnismäßig mehr, als der Hammer. O etwas machen nur die großen Ladenketten zwecks Abschreckung - lassen sich damit die Diebstahlabschreckung zu einem großen Teil über die Steuern bezahlen.

Gruß, Hovke

Hallo,

das setzt sich aus RA-Kosten, Verfahrenkosten (ca. 1/3) und div. Gebühren zusammen.
Wie schon andernorts erwähnt: andere Rechtsanwälte nehmen locker 200 bis 260 Euro für jede angefangene halbstündige Beratung, die ich für 0-50 Euro bekomme.
Dieser RA hat was gut bei mir, selbst wenn er 100 Euro zuviel berechnet hätte, ist das ingesamt O.K. wegen zwei kostenlosen und einer paar-Euro Beratungen. Die mir deutlich mehr wert gewesen wären.

Kurz, die RA-Rechnung ist in Ordnung, so oder so. Der kann ja nicht alles fürn Appel undn Ei machen.

Hätte es ein Verfahren gegeben, wäre der Supermarkt recht sicher auf allen Kosten sitzen geblieben, einschließlich meiner RA.Kosten.
Ich hatte wirklich gute Belege dafür, dass die angeblich gestohlenen Waren von Zuhause mitgenommen und im Supermarkt mit dem Haltbarkeitsdatum garnicht zu haben waren.

Gruß, Hovke