… Nichtsdestotrotz hat er seine ihm aus dem Recht
erwachsene Verpflichtung zur ehelichen Treue verletzt.
Steht so nicht im Gesetz, auch wenn viele aufrechte Christen
das so hätten. Wir sind aber kein Gottesstaat, weder
christlich noch muslimisch. Lies mal um den §1353 im BGB
herum.
Trotz mehrfacher Erklärungen scheinst du absolut beratungsresistent zu sein. Denn du schreibst:
„Wer wann mit wem Sex hat, ist ja nicht gesetzlich reglementiert […]“
Hierzu folgende Quelle: Nach § 1353 I BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen für einander Verantwortung. Hieraus folgen die Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft, die Pflicht zur Wahrung der ehelichen Treue […]
Das heißt ganz klar, man unterwirft sich einer Pflicht, nur mit der Ehefrau Sex zu haben. Dass jemand, der das nicht einhält, straffrei davonkommt, ändert - wie schon mehrfach dargelegt - nichts an dem Verstoß gegen diese Pflicht.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, auch wenn du die
ganze „Bande“ am liebsten im Knast und abgeschoben sähest.
Wenn ich dich richtig verstehe, setzt du alle aus dem muslimischen Kulturkreis stammenden Einwanderer mit einer kriminellen „Bande“ gleich. Das halte ich für äußerst bedenklich, denn es sind bei weitem nicht alle diese Menschen kriminell. Aber du hattest ja schon vorher mal alle in einen Topf geworfen, was ich kritisiert hatte. Aber offensichtlich lernst du nie.