Gauck und die zwei Frauen

Hallo,

hat nur wenig mit dem Thema zu tun. Der Antisemitismus bis hin zum Holocaust ist nun eine ganz andere Sache als die tradierten Wertvorstellungen, die im jüdischen ( und zuvor u.a. auch ägyptischen ) Kulturraum entstanden und von den Christen weiterentwickelt wurden.

Sonst könnte man auch sagen, dass demokratische Wertvorstellungen über Bord zu werfen sind, weil „im Namen der Demokratie“ schon haufenweise Leute umgebracht wurden.

In beiden Fällen wurden und werden nur die jeweiligen Glaubenslehren gerne mißbräuchlich verwendet.

Gruß
vdmaster

die
tradierten Wertvorstellungen, die im jüdischen ( und zuvor
u.a. auch ägyptischen ) Kulturraum entstanden und von den
Christen weiterentwickelt wurden.

Welche sind das denn wohl?

Gruß

TET

hallo,

Und da würde die Bi-
und Polygamie durchfallen.

Wie würde denn das Kriterium genau lauten, nach dem dieser
Fall dann ausgeschlossen wäre?

vermutlich: mit zwei frauen in einer wohnung wohnen geht nicht, aber eine freundin in der nachbarwohnung ist in ordnung. noch besser eine freundin in der nachbarstadt, von der die ehefrau nichts weiß.

gruß

m.i.g.

Ich rede nicht vom Antisemitismus Marr-scher Prägung, sondern vom Christlichen Antijudaismus, der bereits in der Spätantike einsetzte und einen traurigen Höhepunkt (nicht Endpunkt) in den Massenmorden an Juden in der Folge der Großen Pest fand.

LG
Mike

Und dennoch gilt nach wie vor mein letzter Satz. Ein Mißbrauch der Religion.

Die von „Christen“ theologisch unterfütterte Verfolgung der Juden in Teilen Europas flackerte immer wieder auf, war jedoch nie durchgängig. Sie läßt sich auch mit den christlichen Wertvorstellungen nicht vereinbaren. Insoweit sind diese Werte nicht obsolet.

Gruß
vdmaster

Hi,

ich empfehle Wikipedia. Da wirst Du erkennen, dass „christliche Werte“ nur schwer umreißbar ist. Und dann lies mal „Menschenrechte“, da ist es genaugenommen ebenso.
Solltest Du hingegen davon ausgehen, dass ich anderen Glaubensrichtungen diese Werte abspreche, so irrst Du. Genausowenig wie den Atheisten oder Agnostikern.

Ansonsten und ohne Vollständigkeitsanspruch:

  1. Teile der mosaischen Rechtspraxis
  2. Zehn Gebote
  3. Nächstenliebe
  4. Bergpredigt

Näheres erfährst Du sicher im Religionsbrett.

Gruß
vdmaster

Ehrlich gesagt ist mir dein Moralkodex relativ egal. Ich kann
an seiner Haltung ebenso wenig verwerfliches finden, wie an
Patchworkfamilien oder rein sexuellen Beziehungen zu mehreren
Partnern. Auf rechtlicher Ebene kannst du nicht argumentieren,
deine persönliche Einstellung ist kein allgemeiner Massstab.

Wer das machen will, soll dann bitte aber auch keine Ehe eingehen bzw. sich vorher auf die rechtlich vorgesehene Weise scheiden lassen. Denn eine Ehe ist ein rechtlich geformtes Institut. Das hat mit persönlicher Einstellung ja gerade nichts zu tun, es steht im Gesetz und die Gesetzesstellen unterliegen der Auslegung (eheliche Pflichten).

Lies hierzu mal diesen Artikel:
http://www.bild.de/regional/duesseldorf/bigamie/fami…

Das Pamphlet rühre ich nicht einmal mit der Kneifzange an.
Hast du auch seriöse Quellen?

Netter Versuch. Könnte ja drinstehen, dass ich Unrecht habe, also tue ich so, als sei ich zu fein für soetwas…

Sind sie aber nicht. Insofern bleibt auch hier der Skandal
aus. Wie sollten denn diese Kriterien deiner Meinung nach
aussehen?

Ausschlussgründe einführen (Familie basiert auf einer religiös begründeten Mehrehe --> keine Ehrenpatenschaft). Hab ich mir jetzt in wenigen Sekunden erarbeitet.

Welch dämliche Unterstellung. Das Profil ist auch nicht mehr
ganz aktuell.
TET = Theoretische Elektrotechnik

Das möchte ich gerne glauben. Aber:

31.7.2013 09:36
31.7.2013 09:45

Mensch Mädels…

… Nichtsdestotrotz hat er seine ihm aus dem Recht
erwachsene Verpflichtung zur ehelichen Treue verletzt.

Steht so nicht im Gesetz, auch wenn viele aufrechte Christen
das so hätten. Wir sind aber kein Gottesstaat, weder
christlich noch muslimisch. Lies mal um den §1353 im BGB
herum.

Trotz mehrfacher Erklärungen scheinst du absolut beratungsresistent zu sein. Denn du schreibst:

„Wer wann mit wem Sex hat, ist ja nicht gesetzlich reglementiert […]“

Hierzu folgende Quelle: Nach § 1353 I BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen für einander Verantwortung. Hieraus folgen die Pflicht zur häuslichen Gemeinschaft, die Pflicht zur Wahrung der ehelichen Treue […]

Das heißt ganz klar, man unterwirft sich einer Pflicht, nur mit der Ehefrau Sex zu haben. Dass jemand, der das nicht einhält, straffrei davonkommt, ändert - wie schon mehrfach dargelegt - nichts an dem Verstoß gegen diese Pflicht.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, auch wenn du die
ganze „Bande“ am liebsten im Knast und abgeschoben sähest.

Wenn ich dich richtig verstehe, setzt du alle aus dem muslimischen Kulturkreis stammenden Einwanderer mit einer kriminellen „Bande“ gleich. Das halte ich für äußerst bedenklich, denn es sind bei weitem nicht alle diese Menschen kriminell. Aber du hattest ja schon vorher mal alle in einen Topf geworfen, was ich kritisiert hatte. Aber offensichtlich lernst du nie.

Einfach nur billige polemik deinerseits.

Das hinge von dem zu findenden Konsens ab. Und ich bin ziemlich sicher, dass man in D keinen Konsens für Bi- oder Polygamie findet.

Mephisto hatte geschrieben „…sondern dürfte auch an einem konsens bezüglich dessen, was akzeptable weltanschauungen und lebensstile sind, scheitern.“

Denkst Du, dass die Mehrheit der Deutschen pro Bi- und Polygamie wäre? Ich jedenfalls denke dies nicht. Die Überprüfbarkeit oder strafrechtliche Relevanz ist etwas ganz anderes. Hier ging es um den mehrheitlichen Konsens, welche Weltanschauung oder welcher Lebensstil akzeptabel für die Mehrheit ist.

Gruß
vdmaster

Guten Abend!

Hierzu folgende Quelle: Nach § 1353 I BGB sind die Ehegatten
einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie
tragen für einander Verantwortung. Hieraus folgen die Pflicht
zur häuslichen Gemeinschaft, die Pflicht zur Wahrung der
ehelichen Treue
[…]

Das heißt ganz klar, man unterwirft sich einer Pflicht, nur
mit der Ehefrau Sex zu haben.

Das ist deine und sicher auch eine weit verbreitete Interpretation, aber eine unzulässig verengte Vorstellung von Treue, schon gar nicht die einzig mögliche Vorstellung. Wie Paare ihre Ehe leben, ist ihnen selbst überlassen. Es gibt Paare, die einander (nach ihrem Verständnis) treu sind, obwohl sie mit Wissen, oft genug im Beisein oder mit Unterstützung des anderen, Sex mit Dritten haben. Oder mit ganzen Gruppen. Jeder kann selbst entscheiden, ob er/sie Treue nur oder überhaupt an Sexualität festmacht. Man kann einander treu sein und sich gegenseitig sexuelle Betätigung mit wem auch immer zugestehen. Man kann einander treu sein und trotzdem noch einen oder mehrere andere Menschen lieben. Der Gesetzgeber macht diesbezüglich überhaupt keine Vorgaben. Glaubensgemeinschaften kennen solche Vorgaben, aber - mit Verlaub - das darf jederman am Allerwertesten vorbei gehen.

Die Begriffe Treue und Untreue tauchen im Recht an verschiedenen Stellen auf, ohne auch nur entfernt etwas mit Sex zu tun zu haben.

Gruß
Wolfgang

Au Mann, Wolfgang. Was du in deiner Freizeit machst, ist mir vollkommen schnuppe. Aber die Rechtslage ist eben so, wie sie ist.

Was du so als Gegen"argument" anführst, ist nichts anderes als die Feststellung „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Der Gesetzgeber hat sich aber etwas vollkommen anderes unter der Ehe vorgestellt. Ansonsten wäre auch Polygamie legal.

Der Besitzer eines Supermarktes darf Kuddel gerne bei sich eine Flasche Korn klauen lassen. Dadurch ändert sich die Rechtslage zum Ladendiebstahl nicht.

Hierzu folgende Quelle: Nach § 1353 I BGB sind die Ehegatten
einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie
tragen für einander Verantwortung. Hieraus folgen die Pflicht
zur häuslichen Gemeinschaft, die Pflicht zur Wahrung der
ehelichen Treue
[…]

Das ist ein Kommentar zum Gesetzestext, die Treue kommt in dem Paragraphen gar nicht vor, nur die Veranwortung.:

Das heißt ganz klar, man unterwirft sich einer Pflicht, nur
mit der Ehefrau Sex zu haben.

Und das ist jetzt deine persönliche Ansicht, die sich nichtmal im obigen Kommentar niederschlägt.

Moin,

der Grossteil dessen, was ich unter Menschenrechte finde, spiegelt sich in der Geschichte der grossen monotheistischen Weltreligionen gerade nicht wieder. Daraus eine christlich-jüdische Grundlage für selbige zu konstruieren, halte ich für gewagt.

Gruß
TET

Es ging um ein Kriterium zur Gewährung der Ehrenpatenschaft. Da hier keine Bigamie vorliegt, taugt diese eben nicht, um die Ehrenpatenschaft nicht zu gewähren.

Gruß

TET

Wer das machen will, soll dann bitte aber auch keine Ehe
eingehen bzw. sich vorher auf die rechtlich vorgesehene Weise
scheiden lassen. Denn eine Ehe ist ein rechtlich geformtes
Institut. Das hat mit persönlicher Einstellung ja gerade
nichts zu tun, es steht im Gesetz und die Gesetzesstellen
unterliegen der Auslegung (eheliche Pflichten).

In welchem Gesetz steht denn, dass das kritisierte Verhalten nicht gestattet ist? Richtig, in keinem. Daher ist das genauso legal, wie Beziehungen zu unterschiedlichen Partnern gleichzeitg zu haben oder 10 Kinder mit 10 verschiedenen Partnern. Alles andere ist nur deine persönliche Wunschvorstellung.

Netter Versuch. Könnte ja drinstehen, dass ich Unrecht habe,
also tue ich so, als sei ich zu fein für soetwas…

In einem Blatt, in dem zu mehr als 50% Müll steht und der Rest Sportergebnisse sind, kann man eben keine Belege für irgendetwas finden.

Ausschlussgründe einführen (Familie basiert auf einer religiös
begründeten Mehrehe --> keine Ehrenpatenschaft). Hab ich mir
jetzt in wenigen Sekunden erarbeitet.

Wo ist denn hier die Mehrehe. Verheiratet ist er doch nur mit einer Frau.

Das möchte ich gerne glauben.

Das ist mir ehrlich gesagt egal.

Hallo,

wie gesagt, die Menschenrechte wie sie entwickelt wurden, entstanden nicht einfach aus dem luftleeren Raum heraus. Man verzichtete bei ihrer Entwicklung auf die Tradierung eines Gottesbezugs und nahm die Vernunft zur Grundlage.

Ich behaupte ja nicht, dass die Menschenrechte ohne eines Gottesbegriff nicht möglich gewesen wären, ich sage lediglich, dass sie erstmals in den Religionen entwickelt wurden.

Und dies nicht nur in monotheistischen Religionen. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte#Geschich… hier das Kapitel zur Antike.

Gruß
vdmaster

Ergänzender Link
Hallo,

http://www.henning-klingen.de/2012/06/11/die-idee-de…

Vielleicht ergibt sich aus dem Studium des Links der Grund, warum wir hierbei noch nicht handelseinig geworden sind.

Ich kann mich den dort dargelegten Thesen inhaltlich vollständig anschließen.

Gruß
vdmaster

Das ist ja schon ausgiebig an anderer Stelle durchgekaut worden.

In welchem Gesetz steht denn, dass das kritisierte Verhalten
nicht gestattet ist? Richtig, in keinem. Daher ist das genauso
legal, wie Beziehungen zu unterschiedlichen Partnern
gleichzeitg zu haben oder 10 Kinder mit 10 verschiedenen
Partnern. Alles andere ist nur deine persönliche
Wunschvorstellung.

Das habe ich dir doch oben schon erklärt, mit Verlinkung und dort genannter Gesetzesstelle.

In einem Blatt, in dem zu mehr als 50% Müll steht und der Rest
Sportergebnisse sind, kann man eben keine Belege für
irgendetwas finden.

Dann ist also das Foto, das ihn bei der Hochzeit mit seiner Zweitfrau zeigt (du wirst es ja gesehen haben) gefälscht?

Wo ist denn hier die Mehrehe. Verheiratet ist er doch nur mit
einer Frau.

Das sieht der Typ aber anders. Kennst du seine persönlichen Verhältnisse besser als er?

Das möchte ich gerne glauben.

Das ist mir ehrlich gesagt egal.

Mir aber nicht. Ich finde Nutzer mit Doppelaccounts - ebenso wie Bigamisten - nicht gut.