Hallo!
Die gibt es ja auch in anderen Bereichen nicht. Nur geht die
derzeitige Regelung sehr zu Lasten der Opfer.
Kannst du die derzeitige Rechtslage eigentlich richtig wiedergeben, wenn du sie kritisierst? Ich frage da ernsthaft nach, weil es ist ja auch oft so, dass Leute nach Straferhöhungen rufen, aber auf Nachfrage nicht sagen können, wie hoch der Strafsatz denn eigentlich ist.
Man sieht ja in
anderen Ländern, dass es auch anders geht. Und nur weil vor
dem Gesetz die Opfer gestärkt würden, hieße das ja noch lange
nicht, dass plötzlich die Gefängnisse voll mit
Falschbeschuldigten wären - auch unter veränderten
gesetzlichen Regelungen müsste die Tat ja immer noch
nachgewiesen werden.
Stimmt, wobei jeder zusätzliche Tatbestand auch die Zahl der unschuldig Verurteilten erhöht. Das liegt in der Natur der Sache, es gibt keine Justiz ohne Fehlurteile.
Ich führe jetzt auch gerne ein echtes Beispiel aus der Diskussion an, das sich in Österreich vor zwei Jahren abgespielt hat: da griff ein Mann, es war ein afghanischer Asylwerber, als er mit dem Fahrrad an einer Frau vorbeifuhr, dieser auf den Hintern und dann einfach weiter. Das wars.
Das ist in Österreich strafbar, allerdings kein Offizialdelikt, wird also vom Staat nicht verfolgt (§ 115 öStGB). Die Frau hätte allerdings eine Privatanklage erheben können, tat dies jedoch nicht, sondern begann eine Medienkampagne zum Schutz von Opfern von Sexualdelikten.
Jetzt gibts zwei Gruppen, die sich da am lautesten gemeldet haben: Erstens die rechten Ideologen, die wollten schärfere Asylregeln. So und dann warens die Gender und Opfer-ideologInnen, die natürlich wollten, dass das zum Offizialdelikt wird. Begründung: Opfer von solchen sexuellen Übergriffen sind psychisch und auch faktisch nicht dazu in der Lage von sich aus auch noch einen Prozess anzufangen, der auch noch ein Kostenrisiko nach sich trägt. Da muss der Staat her. Der Griff auf den Hintern ohne Zustimmung der Frau soll ein Offizialdelikt werden so und allen die da dagegen waren wurde mehr oder weniger pauschal unterstellt, sie würden Opfer verunglimpfen oder patriarchalische Strukturen reproduzieren.
Klingt zunächst nicht so unlogisch, aber: Jetzt kann man das unter dem Aspekt des Opferrollenmythos diskutieren. Das will ich jetzt gar nicht, sondern ich bleib bei meinem Metier. Wenn das ein Offizialdelikt ist, dann heißt das, dass jeder objektive Griff auf den Hintern einen Anfangsverdacht begründen würde. Das heißt, wenn z.B. bei einem Ehepaar oder Pärchen, das durch die Stadt geht, der Partner seine Hand in der Gesäßtasche seiner Frau/Freundin hat, dann erfüllt das rein objektiv betrachtet den Tatbestand und somit auch einen Anfangsverdacht iSd StPO. Man muss also herausfinden, ob das mit oder ohne Einverständnis der Frau war. Es müsste also ein Polizist im Dienst, der das auf der Straße sieht, sofort einschreiten, Personalien aufnehmen, Ermittlungsverfahren einleiten, den Mann als Beschuldigten befragen, die Frau als Zeugin befragen, und dann wenn sich herausstellt, dass das einvernehmlich war, dann wirds natürlich eingestellt.
Natürlich hast du Recht, wenn du sagst, dass da so eine Verschärfung nicht unbedingt dazu führt, dass mehr Unschuldige im Gefängnis sitzen, das wäre auch in meinem Beispiel nicht der Fall. Aber mein Beispiel - das nicht übertrieben ist, sondern nur juristisch konsequent durchgedacht - zeigt was es bedeutet, wenn man ständig nach der Ausweitung von Tatbeständen ruft und wo man hinkommt, wenn man immer gleich nach dem Staat schreit.
Schlussendlich war das im Übrigen dann auch der Hauptgrund, wieso diese Novelle nie beschlossen wurde, still und heimlich hat man das dann fallen gelassen.
Gruß
Tom