Aber worauf willst du hinaus?
Es hat mich nur interessiert ob man das von außen erkennen
kann.
Wenn die Frage ganz allgemein ist, dann noch einmal genauer: Nein, kann man nicht unbedingt. Man sieht im Zweifel, dass derjenige etwas hat. „Verstört“ ist, „irritiert“ ist,„überrascht“. Das „Starre“ kann man ggf. wahrnehmen.
aber absichtlich nicht getan, dann ist das in jedem Fall eine
Form von Missbrauch.Du schreibst „Missbrauch“ und nach einer deutschen Sicht wäre
das, soweit ich weiß, eben keine Vergewaltigung.
Das ist ja eine juristische Frage, die schwierig ohne, aber leichter mit dem / den zugehörigen Paragraphen zu beantworten.
„Den“ Vergewaltigungsparagraphen gibt es nämlich nicht. Wir haben einerseits ein ganzes Bündel von Paragraphen zu Sexualdelikten, die nicht differenzieren (Paragraphen bezogen), was der Täter gemacht hat, sondern auf besondere Merkmale des Opfers bzw. dessen besondere Merkmale begründendes Verhältnis zum Täter eingehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexualstrafrecht#Tatbes…
Heißt, gesonderte Systematisierung in eigenen Paragraphen danach, wie alt das Opfer ist, ob es widerstandsunfähig ist, ob eine besondere Abhängigkeit bzw. ein besonderes Garantenverhältnis besteht (bspw. bei Gefangen oder Patienten)
Die Vergewaltigung ist kein eigener Paragraph, sondern lediglich eine Qualifizierung, ein besonderer Tatbestand, ein „besonders schwerer Fall“ innerhalb des § 177 sexuelle Nötigung. Besonderes Merkmal: das Eindringen (wobei oral auch als Eindringen zählt) und / oder das gemeinschaftliche Vergehen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html
Der Begriff „Missbrauch“ wird bei uns juristisch nur verwendet, wenn das Opfer minderjährig ist oder in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, das sieht man gut in der oben verlinkten Übersicht der Tatbestände. Umgangsprachlich steht er als Überbegriff zu praktisch allen Sexualdelikten.
Missbrauch hier wäre es bei uns halt auch juristisch, weil die Betroffene zumindest bei Beginn der Handlung geschlafen hat. Wobei es da vor Gericht wohl auch darauf ankommt, wie schnell das Opfer wach wurde.
Hast du übrigens meinen Artikel in dieser Diskussion gelesen
in dem ich von der Belästigung durch eine
Hochschulmitarbeiterin sprach?
Nein, hatte ich nicht, die Diskussion ist sehr umfangreich. Aber dann weisst du ja, wovon ich geschrieben habe, aus sehr direkter Erfahrung.