Begrabt die Kinderinnen und Kinder …
… und legt das große „I“ gleich dazu.
Denn:
- Beide Formen sind sprachlich absoluter Unfug. Die eine (das große „I“), weil sie der Grammatik fremd ist und den Text unaussprechbar macht. Die andere (die Kinderinnen und Kinder), weil sie Textungetüme hervorbringt, die niemand mehr sinnvoll bewältigen kann. Etwa das folgende:
„Die Grundordnung kann vorsehen, daß die Aufgaben und Befugnisse der Dekanin oder des Dekans von einem Dekanat wahrgenommen werden, welches aus einer Dekanin oder einem Dekan sowie einer in der Grundordnung festgelegten Anzahl von Prodekaninnen oder Prodekanen besteht. Von den Mitgliedern des Dekanats vertritt die Dekanin oder der Dekan den Fachbereich innerhalb der Hochschule. Die Dekanin oder der Dekan und die Prodekanin oder der Prodekan, der oder die die Dekanin oder den Dekan vertritt, müssen der Gruppe der Professorinnen und Professoren angehören …“ und so weiter, und so weiter. Nachzulesen in § 27 Abs. 5 des Hochschulgesetzes in NRW.
- Es ist schlicht falsch anzunehmen, daß die grammatisch maskuline Form nicht umfassend zu verstehen sei und Frauen ausschließe.
Niemand käme doch ernstlich auf die Idee, daß das in jeder (älteren) Straßenbahn zu findende Schild „Während der Fahrt bitte nicht mit dem Fahrer sprechen“ dahin zu verstehen wäre, daß eine Fahrerin nach Belieben vollgequatscht werden dürfte. Ebensowenig käme jemand auf die Idee anzunehmen, daß deutsche Frauen nach Gutdünken an das Ausland ausgeliefert werden dürften, weil es in Artikel 16 Abs. 2 Grundgesetz lediglich heißt „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.“
- Der sprachliche Ansatz geht völlig am Problem vorbei. Wir können das Strafgesetzbuch noch so geschlechtsneutral formulieren und in Stellenanzeigen das Unterschlagen der weiblichen Bezeichnung schadensersatzrechtlich sanktionieren. Dennoch wird deshalb keine Frau weniger vergewaltigt und keine Pilotin mehr eingestellt. Nicht die Sprache, sondern die Gesellschaft müssen wir ändern.
Herzliche Grüße, barbara!