Die ganze Diskussion ist irgendetwas zwischen amüsant und
haarstäubend,
Es ist kaum mehr amüsant, wie du beschönigst.
Um diese Passagen, die man übernimmt, (als fremde Leistung)
kenntlich zu machen, werden die Quellen auf definierte Art und
Weise gekennzeichnet.
Richtig.
Wörtliche Zitate werden dabei mit Anführungszeichen und
ordnungsgemäßer Quellenangabe in der Fußnote gekennzeichnet,
sinngemäß zitierte Passagen mit Quellenangabe und vorstehendem
„vgl.“ o.ä.
Auch richtig.
Im Gegensatz zu dem, was hier erzählt wurde, gibt es auch
wörtliche Zitate, die weder der Auseinandersetzung noch der
Diskussion noch der Demontage des Autors dienen, sondern
einfach als Teil der Arbeit übernommen werden, weil sie bspw.
berühmte Zitate darstellen, besonders prägnant sind usw.
Das mag sein, hat das irgendetwas mit dem Thema zu tun?
Die anscheinend nicht markiert übernommenen Passagen, die ich
bisher gesehen habe, enthielten keine nennenswerten
Erkenntnisse. Aus diesem Grund werden zumindest diese Passagen
wohl auch nicht zu einer Aberkennung des akademischen Grades
führen, weil er sich schlichtweg nicht auf fremde Erkenntnisse
stützt, sondern allenfalls auf fremde Formulierungen.
Woher nimmst du die Erkenntnis, dass nur „nennenswerte Erkenntnisse“, wenn zitiert, als solches gekennzeichnet werden müssen?
Dissertationsordnung der Uni Köln, jur. Fakultät, verlangt wird eine eidesstattliche Versicherung, dass
„keine anderen als die in der Arbeit angeführten
Quellen und Hilfsmittel benutzt und die aus anderen Werken ganz oder
annähernd wörtlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht hat;“
Von nennenswert steht da nichts.
Uni Heidelberg, keine eidesstattliche, sondern nur eine schriftliche Erklärung, dass der Bewerber:
„andere Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen nicht benutzt hat,“
http://www.uni-heidelberg.de/stud/infos/ordnungen/fa…
Von nennenswert steht da nichts.
Humboldt-Uni Berlin, ähnlich.
http://www.amb.hu-berlin.de/2005/31/3120050
Von nennenswert steht da nichts.
Und last not least zur Uni Bayreuth:
„Die benutzte Literatur und Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen“
http://www.rw.uni-bayreuth.de/de/committees/download…
Von Nennenswert auch hier - nicht zu lesen.
fachlich fundiert
ist das, was du zu dem Thema schreibst, jedenfalls nicht. Abgesehen davon, dass die einzig relevante die der Uni Bayreuth ist: Zeige mir eine Prüfungsordnung bzw. Promotionsordnung, in der nur verlangt wird, nennenswerte Zitate zu kennzeichnen.