Hi
§ 17 Abs. 1 StVO:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die
Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die
Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder
verschmutzt sein.
Wahrscheinlich ist das in Ö auch so. Ich brauche allerdings kein Gesetz um bei schlechter Sicht das Licht aufzudrehen und die im-Dunkeln-kann-man-auch-gut-fahren Fahrer scheint es nicht zu interessieren.
Ich bin immer wieder entsetzt wieviele Autos mir bei Nebel,
Regen, Dämmerung… unbeleuchtet entgegenkommen.Ja, alle einsperren. Der Polizist meines Vertrauens hat sich
die Nummer auch schon seit Jahren aufs Holster geschrieben.
Ah ja *grübel*, ich scheine jetzt auf dem Schlauch zu stehen.
Gruß
Edith