Inhaftierter Schüler in der Türkei

Hallo,

Klar. Man muß Druck machen, das sie nicht mit ausländischen
Staatsbürger machen können was sie wollen. Gegenüber dem Iran
waren wir viel zu lasch, das zeugt von Schwäche.

Im Moment tut die Türkei das, was eine englische (also nicht aus einem „Schurkenstaat“ :wink: stammende) Familie möchte. Ob mit oder ohne Grund, wird ja gerade ermittelt. Dazu werden die üblichen Gesetze angewendet, die in diesem Falle eigentlich nicht von anderen Europäischen Standards abweichen.

Die aktuellen Ermittlungen bringen anderes zu Tage: …

Was Du nicht alles weißt. Stand das in der Zeitung mit den großen Buchstaben oder hast du Verbindung zu „gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen“?

Gruß
Torsten

wie jetzt?
Sollen wir versuchen, der Türkei unsere Gesetze aufzudrücken?

Darum geht es nicht.

Doch, darum geht es dir, wie man im Folgenden sehr schön sehen kann:

Sollen wir mit was auch immer drohen, wenn sie nicht so wollen
wie wir?

Klar. Man muß Druck machen, das sie nicht mit ausländischen
Staatsbürger machen können was sie wollen. Gegenüber dem Iran
waren wir viel zu lasch, das zeugt von Schwäche.

Um mal festzuhalten: der „ausländische Staatsbürger“ hat sich freiwillig in die Türkei begeben und damit in den Geltungsbereich eines anderen Rechtssystems! Und die machen nicht „was sie wollen“, sondern genau das, was gemacht werden muss!

Soll die Türkei um des lieben Friedens willen einen
Verdächtigen einfach laufen lassen?

Davon war nicht die rede. Da er deutscher Staatsbürger ist,
könnte er auch in Deutschland in U-Haft sitzen.

Wieso? Er wird in der Türkei eines Verbrechens verdächtigt und türkische Staatsanwälte sind nicht blöd, die wissen genau, dass Deutschland keine eigenen Staatsbürger ausliefern darf! Zudem steht eine U-Haft in Deutschland überhaupt nicht zur Debatte!

Das hätte unter anderem den Vorteil, das er sein Schulabschluss
nachhohlen könnte, das er die Eltern öfter sehen könnte, das
die Eltern nicht dauernt zwischen T. und D. pendeln müssten…

Ja ganz toll, pendeln halt dir türkischen Ermittlungsbehörden…
WIr reden hier vom Verdacht des Missbrauchs einer Minderjährigen und nicht davon, dass er irgendwo ein Brötchen geklaut hat! Also komm mal von deiner Bananenstaatmentalität runter!

Sexuelle Belästigung (wenn auch nur der Verdacht) ist ein
nichtiger, ein lächerlicher Grund ???

Die aktuellen Ermittlungen bringen anderes zu Tage :

Soso, du gehörst also zu den Ermittlern? Oder suchst du dir deine „Informationen“ in einer Zeitung mit vier großen Buchstaben zusammen?

Dir ist aber schon klar, welchen Sinn ein Gerichtsverfahren hat? Es dient der Wahrheitsfindung und der Bestrafung von Straftätern
Wenn es keine Beweise gibt wird er freigesprochen, wenn er der Tat überführt werden kann wird er verurteilt - so einfach ist das, auch wenn es dir offenbar neu ist.

Wieso wird nicht gegen die Eltern wegen verletzung der
Ausichtspflicht ermittelt??

Strafbar wonach?

Währenddessen sitzt Marco wieder Wochenlang im Knast und darf seine :Eltern 1 Wal pro Woche 10Min sehen.

Ja, weil ein eines Verbrechens verdächtigt wird…wie oft den nun noch! ER ist einer Tat verdächtig und NICHT das mutmaßliche Opfer.

Andreas

Hallo,

wie jetzt?
Sollen wir versuchen, der Türkei unsere Gesetze aufzudrücken?

Darum geht es nicht.

Worum geht es Dir dann ???

Sollen wir mit was auch immer drohen, wenn sie nicht so wollen
wie wir?

Klar. Man muß Druck machen, das sie nicht mit ausländischen
Staatsbürger machen können was sie wollen. Gegenüber dem Iran
waren wir viel zu lasch, das zeugt von Schwäche.

Also darf ich als Deutscher im Ausland gegen dort gültige Gesetze verstoßen, und wenn ich erwischt werde dürfen die dortigen Behörden mich nicht zur Rechenschaft ziehen, weil ich ja Deutscher bin ???
Und was bitte hat das mit dem Iran zu tun ???

Soll die Türkei um des lieben Friedens willen einen
Verdächtigen einfach laufen lassen?

Davon war nicht die rede. Da er deutscher Staatsbürger ist,
könnte er auch in Deutschland in U-Haft sitzen. Das hätte
unter anderem den Vorteil, das er sein Schulabschluss
nachhohlen könnte, das er die Eltern öfter sehen könnte, das
die Eltern nicht dauernt zwischen T. und D. pendeln müssten…

Warum könnte er in Deutschland in U-Haft sitzen? Die Tat passierte in der Türkei, also wird sie auch dort untersucht.
Was hat das mit seinem Schulabschluss zu tun?
Warum soll die Türkische Justiz sich nach seinen Eltern richten?

Sexuelle Belästigung (wenn auch nur der Verdacht) ist ein
nichtiger, ein lächerlicher Grund ???

Die aktuellen Ermittlungen bringen anderes zu Tage : Offenbar
war die 13-Jährige betrunken, hat ohne Aufsicht der Eltern bis
in die Nacht in einer Disco verbracht, hat falsches Alter
angegeben, hat ihn mit aufs Zimmer genommen… Und das beste:
Der Prozess wurde nach einer kurzen Anhörung wieder vertagt,
und die „Hauptzeugin“ erschiehn erst gar nicht. Das stinkt
nicht nur zum Himmel sondern ist auch noch dreist ohne Ende.
Wieso wird nicht gegen die Eltern wegen verletzung der
Ausichtspflicht ermittelt?? Währenddessen sitzt Marco wieder
Wochenlang im Knast und darf seine Eltern 1 Wal pro Woche
10Min sehen.

Als Du 13 warst, standest Du da rund um die Uhr unter Aufsicht Deiner Eltern?

Gruß
Frank

Hallo,

Als Du 13 warst, standest Du da rund um die Uhr unter Aufsicht
Deiner Eltern?

zumindest haben mich meine Eltern - entsprechend dem damals geltenden JÖSchG - nicht nachts in der Hoteldisco rumturnen lassen. Die Aufsichtsfrage ist m.E. durchaus ein bedenkenswerter Aspekt.

Gruß,
Christian

Hallo,

Sollen wir versuchen, der Türkei unsere Gesetze aufzudrücken?

darum geht es zumindest mir nicht. Ich halte 90 Tage Untersuchungshaft für ein bißchen übertrieben, zumal von Fluchtgefahr ohne Reisepaß bzw. Personalausweis nicht wirklich die Rede sein kann.

Gruß,
Christian

Hallo,

Als Du 13 warst, standest Du da rund um die Uhr unter Aufsicht
Deiner Eltern?

zumindest haben mich meine Eltern - entsprechend dem damals
geltenden JÖSchG - nicht nachts in der Hoteldisco rumturnen
lassen. Die Aufsichtsfrage ist m.E. durchaus ein
bedenkenswerter Aspekt.

OK, aber ist ein unbeaufsichtigtes Kind dann Freiwild?
Dann wäre nach der Argumentation quasi jedes unbeaufsichtigte Kind dem potentiellen sexuellen Missbrauch freigegeben.
Nachher wären die Eltern schuld, nicht der eigentliche Täter?

Gruß
Frank

zumindest haben mich meine Eltern - entsprechend dem damals
geltenden JÖSchG - nicht nachts in der Hoteldisco rumturnen
lassen. Die Aufsichtsfrage ist m.E. durchaus ein
bedenkenswerter Aspekt.

OK, aber ist ein unbeaufsichtigtes Kind dann Freiwild?

Was erhoffst Du Dir mit derartigen, plumpen Unterstellungen? Eine Stützung Deines Standpunktes?

Im übrigen hat das eine mit dem anderen ohnehin nichts zu tun, weil die Frage der Aufsichtspflicht aus dem Zivilrecht kommt, während die in Rede stehende Tat - logischerweise - nach dem Strafrecht zu beurteilen ist.

Die Frage der Aufsichtspflicht ist aber vor allem interessant, weil die Eltern des Opfers die moralische Karte gespielt haben und gerade dann kann man sich doch fragen, ob die Eltern nicht einen Teil der Verantwortung zu übernehmen haben.

Dann wäre nach der Argumentation quasi jedes unbeaufsichtigte
Kind dem potentiellen sexuellen Missbrauch freigegeben.
Nachher wären die Eltern schuld, nicht der eigentliche Täter?

Wie gesagt: Alles plumpe Unterstellungen.

Gruß
Christian

Hallo,

ich unterstelle hier niemandem irgendetwas.

Ich habe nur mal zeigen wollen, was es bedeuten könnte, hier die Eltern als Schuldige heranziehen zu wollen.
Weil, genau das, was ich geschrieben habe, ist der Umkehrschluss dazu, die Eltern in die Schuldfrage einzubeziehen.
Selbst aufteilen kann man die Schuld nicht unter dem Jungen und den Eltern.
Auch wenn die Eltern hier ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten, so rechtfertigt es noch lange nicht den sexuellen Missbrauch ihres Kindes.

Und wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, wieso wird die Verletzung der Aufsichtspflicht im Verfahren überhaupt erwähnt?
Sicher weil sie zur Entlastung des Verdächtigen herangezogen werden soll, Zivilrecht hin oder her.

Gruß
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ich unterstelle hier niemandem irgendetwas.

Natürlich. Du hast mir Aussagen in den Mund gelegt, die ich niemals so getroffen habe.

Ich habe nur mal zeigen wollen, was es bedeuten könnte, hier
die Eltern als Schuldige heranziehen zu wollen.

Wie ich schrieb, sollte man Zivil- und Strafrecht trennen. Daß hier kaum jemand Plan von dem einen oder dem anderen Rechtsgebiet hat, ist offensichtlich.

Weil, genau das, was ich geschrieben habe, ist der
Umkehrschluss dazu, die Eltern in die Schuldfrage
einzubeziehen.

Auch das ist nicht zutreffend. Die Aufsichtspflicht hat mit den strafrechtlichen Implikationen nichts zu tun.

C.

ich unterstelle hier niemandem irgendetwas.

Natürlich. Du hast mir Aussagen in den Mund gelegt, die ich
niemals so getroffen habe.

NEIN, ich habe Dir gar nichts in dem Mund gelegt.
Das war nie meine Absicht. Da haben wir uns wohl missverstanden.

Ich habe lediglich versucht (vielleicht etwas drastisch) darzustellen, wie es ausgelegt werden könnte, wenn man die Eltern hier zu den Schuldigen stempelt.

Ich habe nur mal zeigen wollen, was es bedeuten könnte, hier
die Eltern als Schuldige heranziehen zu wollen.

Wie ich schrieb, sollte man Zivil- und Strafrecht trennen. Daß
hier kaum jemand Plan von dem einen oder dem anderen
Rechtsgebiet hat, ist offensichtlich.

Ja, das sollte man vielleicht trennen, doch in den ganzen Diskussionen in den Medien und hier kommt es im gleichen Kontext vor.
Ob Plan oder nicht Plan, darum gehts doch hier nicht, wir sind ja hier nicht im Jura-Forum. :wink:
Hier gings doch ursprünglich nur um einen Meinungsaustauch darüber, ob die Türkei das Recht hat, einen deutschen mutmaßlichen Straftäter nach ihren Gesetzen zu behandeln. Und wie man sieht, gehen die Meinungen doch arg auseinander.

Weil, genau das, was ich geschrieben habe, ist der
Umkehrschluss dazu, die Eltern in die Schuldfrage
einzubeziehen.

Auch das ist nicht zutreffend. Die Aufsichtspflicht hat mit
den strafrechtlichen Implikationen nichts zu tun.

Ja, das habe ich verstanden, doch wieso wird in den Medien plötzlich die Aufsichtspflicht angeführt (und dann auch hier in die Diskussion eingebracht), wenn sie doch mit dem Strafrecht, also der Bestrafung oder Freilassung des Jungen, nichts zu tun hat?
Wenn sie Zivilrecht ist und strafrechtlich unrelevant, wieso wird dann überhaupt die Aufsichtspflicht zur Sprache gebracht?
Da habe ich doch schwer den Eindruck, das hier, ob letztendlich strafrechtlich relevant oder nicht, Front gegen die Eltern gemacht werden soll, welche mit dem sexuellen Missbrauch an sich nichts zu tun haben.

Gruß und nix für ungut
Frank

Hallo zusammen,

"Steinmeier will sich für inhaftierten Schüler einsetzen

Ist die Festnahme überhaupt rechtens? Darf der Schüler ohne
Zeitbegrenzung festgehalten werden oder muß er nach einer
gewissen Frist zum Richter oder freigelassen werden?

Analog zum deutschen Recht: Anklage oder vorläufige Freilassung (laut einem Freund, der regelmäßig in die Türkei fährt)
Ist es in

der Türkei geltendes Recht, das die Eltern den Jungen gerade
10 Minuten am tag sehen können?

Ja- und das ist mehr, als in manchen mitteleuropäischen Ländern!

Was für Möglichkeiten hat
Steinmeier überhaupt - kann er z.B. mit einem
EU-Beitrittsverhandlungsstopp drohen?

WAS? Ohne überhaupt den Casus genauer zu kennen? Schlimm genug, daß Schleimsche… sich da einmischt, bevor die Fakten überhaupt geklärt sind!

So wie es aussieht, ist die Türkei nicht gerade um europäische
Verhältnisse bemüht

Oh! Du meinst beispielsweise belgische? Wo die Kinderficker ungestraft bleiben?

( ganz im gegenteil ). Einige Länder sind
ja dauerhaft bemüht, ausländische Staatsbürger ( Iran… ) aus
nichtigen oder lächerlichen Gründen festzuhalten und
Schauprozesse abzuhalten.

Sagt wer? in welchem Zusammenhang?

Also mal von vorne: Es steht bislang Aussage gegen Aussage- wer will wissen, was gelogen ist, was nicht? Extreme:
1.) Der Junge hat die Kleine mehr oder wenige penetriert
2.) Das „Opfer“ hat ihn angemacht, traut sich aber nicht, dies gegenüber ihren Eltern zuzugeben
Was stimmt denn nun? Ich möchte das nicht entscheiden müssen!
whk

darum geht es zumindest mir nicht. Ich halte 90 Tage
Untersuchungshaft für ein bißchen übertrieben, zumal von
Fluchtgefahr ohne Reisepaß bzw. Personalausweis nicht wirklich
die Rede sein kann.

Sehe ich angesichts der üblichen Kontrollpraxis an den Grenzen anders!

Nachher wären die Eltern schuld, nicht der eigentliche Täter?

In gewissem Maße sind sie dies auch, wenn sie ihr Kind nicht entsprechend erzogen/gewarnt hätten- dennoch: Die Sachlage ist bislang ungeklärt!

Hallo Wolfgang

Ja- und das ist mehr, als in manchen mitteleuropäischen
Ländern!

Wirklich? Wie heißen diese Länder?

WAS? Ohne überhaupt den Casus genauer zu kennen? Schlimm
genug, daß Schleimsche… sich da einmischt, bevor die Fakten
überhaupt geklärt sind!

Wie sollen die Fakten geklärt werden, wenn zum Prozess nicht mal die „Hauptzeugin“ erscheint?

So wie es aussieht, ist die Türkei nicht gerade um europäische
Verhältnisse bemüht

Oh! Du meinst beispielsweise belgische? Wo die Kinderficker
ungestraft bleiben?

Das war ein handfester Skandal und hatte auch seine Auswirkungen:

„In- und außerhalb des Landes wurde Belgien in den Medien aufgrund des Falles um Dutroux schnell zum „Land der Kinderschänder erklärt; so sagte etwa der belgische Polizist Patick Debaets über seine Ermittlungen in dem Fall: Sobald man gegen Pädophilie vorgehen will, stößt man auf ein System von Protektionen und bekommt sofort Probleme. In Belgien hat der größte Teil der Presse die Opfer und die Ermittler lächerlich und unglaubwürdig gemacht, um selbst eben keine Probleme zu bekommen.“ ( Wicki )

( ganz im gegenteil ). Einige Länder sind
ja dauerhaft bemüht, ausländische Staatsbürger ( Iran… ) aus
nichtigen oder lächerlichen Gründen festzuhalten und
Schauprozesse abzuhalten.

Sagt wer? in welchem Zusammenhang?

Sage Ich. Der Iran hat schon 2mal Angler festgenommen, weil diese angeblich in Iranischen „Hoheitsgewässer“ angelten. Ist schon extrem kriminell, wenn man im Urlaub Hochseefischen geht, und man weder Waffen, Spionageausrüstung oder sonst was verdächtiges hat, kurzerhand verhaftet und dann für ein paar Monate eingesperrt wird.
Zum Prozess durfen weder Medien- noch Familienangehörige teinnehmen. Es waren einfache Schauprozesse.

Also mal von vorne: Es steht bislang Aussage gegen Aussage-
wer will wissen, was gelogen ist, was nicht? Extreme:
1.) Der Junge hat die Kleine mehr oder wenige penetriert
2.) Das „Opfer“ hat ihn angemacht, traut sich aber nicht, dies
gegenüber ihren Eltern zuzugeben
Was stimmt denn nun? Ich möchte das nicht entscheiden müssen!

Das müssen die Gerichte entscheiden. Aber wenn die Verhandlungen vertagt werden und die Hauptzeugen nicht erscheinen, sitzt er wahrscheinlich noch länger in „U-Haft“.

gruß

Hallöchen,

Auch das ist nicht zutreffend. Die Aufsichtspflicht hat mit
den strafrechtlichen Implikationen nichts zu tun.

Ja, das habe ich verstanden, doch wieso wird in den Medien
plötzlich die Aufsichtspflicht angeführt (und dann auch hier
in die Diskussion eingebracht), wenn sie doch mit dem
Strafrecht, also der Bestrafung oder Freilassung des Jungen,
nichts zu tun hat?

keine Ahnung, warum die Medien etwas tun oder lassen. Wenn Du aber wissen willst, warum ich das Thema Aufsichtspflicht für nicht ganz unbedeuten halte, dann verweise ich auf meine vorherigen Artikel. Dort habe ich u.a. erwähnt, daß ich das Verhalten der Eltern des Opfers für nicht ganz angemessen halte. Unabhängig davon, daß man natürlich eine Strafanzeige stellen kann, wenn man eine Straftat vermutet, stünde ein bißchen selbstkritisches Verhalten den Eltern gut zu Gesicht.

Ohne über tiefgehende Kenntnisse des türkischen Rechtssystems zu verfügen, gehe ich doch mal davon aus, daß auch dort der Zugang von Minderjährigen zu öffentlichen Veranstaltungen in irgendeiner Form geregelt ist. Weiterhin gehe ich davon aus, daß der nächtliche Besuch von Discotheken im Alter von 13 Jahren nicht gestattet ist. Hinzu kommt aus meiner Sicht die Frage, wie ein 13 Jahre altes Mädchen darauf kommt, daß es völlig normal ist, mit einem 17 Jahre alten Unbekannten in aller Öffentlichkeit Zärtlichkeiten auszutauschen. Offensichtlich haben die Eltern die vorhergehenden Discobesuche nicht unterbunden und dem Mädchen auch nicht die aus meiner Sicht angemessene Erziehung angedeihen lassen. Beides für sich allein hätte schon dazu geführt, daß es zu dem Vorfall nie gekommen wäre.

Alles in allem keine hinreichenden Voraussetzungen nun mit der moralischen Axt auf den Täter (sofern er denn einer ist) einzudreschen und durch das eigene Verhalten eine beschleunigte Abwicklung der Angelegenheit zu behindern. Wie gesagt: Meine ganz persönliche Einschätzung.

Gruß
Christian

Hallöchen,

keine Ahnung, warum die Medien etwas tun oder lassen. Wenn Du
aber wissen willst, warum ich das Thema Aufsichtspflicht für
nicht ganz unbedeuten halte, dann verweise ich auf meine
vorherigen Artikel. Dort habe ich u.a. erwähnt, daß ich das
Verhalten der Eltern des Opfers für nicht ganz angemessen
halte. Unabhängig davon, daß man natürlich eine Strafanzeige
stellen kann, wenn man eine Straftat vermutet, stünde ein
bißchen selbstkritisches Verhalten den Eltern gut zu Gesicht.

Ja, sicher stünde ein bißchen selbstkritisches Verhalten den Eltern gut zu Gesicht, aber trotzdem würde das die Schuld des Jungen, wenn sie denn bewiesen wird, in keiner Weise abmildern.

Ohne über tiefgehende Kenntnisse des türkischen Rechtssystems
zu verfügen, gehe ich doch mal davon aus, daß auch dort der
Zugang von Minderjährigen zu öffentlichen Veranstaltungen in
irgendeiner Form geregelt ist. Weiterhin gehe ich davon aus,
daß der nächtliche Besuch von Discotheken im Alter von 13
Jahren nicht gestattet ist. Hinzu kommt aus meiner Sicht die
Frage, wie ein 13 Jahre altes Mädchen darauf kommt, daß es
völlig normal ist, mit einem 17 Jahre alten Unbekannten in
aller Öffentlichkeit Zärtlichkeiten auszutauschen.
Offensichtlich haben die Eltern die vorhergehenden
Discobesuche nicht unterbunden und dem Mädchen auch nicht die
aus meiner Sicht angemessene Erziehung angedeihen lassen.
Beides für sich allein hätte schon dazu geführt, daß es zu dem
Vorfall nie gekommen wäre.

Sicher, moralisch gesehen sollte man wirklich mal hinterfragen, was da bei der Erziehung schief gegangen ist. Auch kann es sein, das die Eltern durch die Anzeige ihr eigenes erzieherisches Unvermögen kaschieren wollen.
Aber auch wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, auch wenn die 13-jährige irgendwie Nachts in die Disco kommt, wo sie eigentlich in ihrem Alter nicht hingehört, trotzdem relativiert das meiner Meinung nach nicht den möglichen sexuellen Missbrauch.

Gruß
Frank

Hallo!

Natürlich wäre es wünschenswert, wenn sich Kinder nicht in Discotheken rumtreiben. Aber keiner von uns war in diesem Hotel. Erstmal sollte man feststellen, dass die Discothek zum Hotelkomklex gehörte und man den Fall deshalb bestimmt nicht so behandeln kann, als wäre ein Kind nach 24Uhr ausgerissen und in eine ausserhalb des Hotelgeländes gelegene Dico gegangen.
Es kann sich genausogut um eine Jugenddisko gehandelt haben auf der die Kinder der Urlauber jeden Abend gehen und die zum Betreuungsangebot des Hotels gehört. Dann wäre nur dem Hotelpersonal ein Vorwurf zu machen, nicht den Eltern.
Auch wenn dem nicht so war. Was sollen die Eltern denn machen? Ihre Kinder um 22Uhr in ihr Zimmer einschliessen (was bestimmt wegen Brandschutzverordnungen verboten ist). Sollen die Eltern mit den Kindern in einem Zimmer übernachten wegen der besseren Kontrolle?

Alles etwas realitätsfern.

Und wenn meine Tochter zu mir gekommen wäre und behauptet hätte, dass die sexuell missbraucht worden wäre, Spermaspuren auf ihrer Kleidung zeigt und sagt, dass der Junge 4 Jahre älter war, dann wäre ich ganz sicher auch zur Polizei gegangen.

Und sicher gibt es noch konservative, stark religiöse oder ängstliche Menschen, die auch mit weniger Gründen oder aus Verunsicherung die Polizei einschalten. Was das zur Folge hat, war der armen Familie bestimmt nicht bewusst. Sie leidet ja auch unter dem Presserummel.

Der Fall zeigt eigentlich nur, dass man bei ungeschütztem sexuellen Kontakt und sexuellem Kontakt zu quasi unbekannten Personen vorsichtig sein muss, weil man die Reaktionen von Unbekannten nicht immer abschätzen kann.
Wenn man etwas riskiert, kann man eben auch mal verlieren. Und der Junge wurde zum Glück weder vergewaltigt, noch hat er sich mit unheilbaren sexuellen Krankheiten angesteckt.
Mein Bruder ist 20 und hat bei seinem letzten Urlaub in China und Thailand auch keine sexuellen Abenteuer gewagt, aus eben diesen Gründen. Sich für Enthaltsamkeit zu entscheiden (besonders im jugendlichen Alter) ist eben häufig die richtige Wahl.

Die Strafe für den Jungen ist zwar hart und unangemessen (wenn seine Aussage der Wahrheit näher ist als die des Mädchens), sie könnte aber durchaus als Warnung dienen und die Jugendlichen vorsichtger werden lassen.

LG, biggi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sage Ich. Der Iran hat schon 2mal Angler festgenommen, weil
diese angeblich in Iranischen „Hoheitsgewässer“ angelten. Ist
schon extrem kriminell, wenn man im Urlaub Hochseefischen
geht, und man weder Waffen, Spionageausrüstung oder sonst was
verdächtiges hat, kurzerhand verhaftet und dann für ein paar
Monate eingesperrt wird.

Du willst es nicht verstehen, oder? Der Spruch „Andere Länder, andere Sitten!“ ist eine Tatsachenbeschreibung und kein dumpfes Gelaber 8wie es von dir hier kommt).
Wenn ich mich irgendwo außerhalb meines Kulturkreises bzw. außerhalb meines Heimatlandes bewege mache ich das a) sehr vorsichtig und b) nur nachdem ich mich in die örtlichen Spielregeln hab einweisen lassen! Tue ich das nicht und übertrete eine mir unbekannte Regel deswegen bin ich selbst schuld! Und im Iran ist illegale Grenzübertretung eine Straftat - wobei ich wohl flgerichtig davon ausgehe, dass du dem Iran im nächsten Schritt die staatliche Souveränität absprichst.
Es mag dir ja gefallen mit deiner wahnsinnigen Lebenserfahrung und abendländischen Arroganz mit europäischen oder gar deutschen Maßstäben die Welt zu messen, aber damit kommst du außerhalb Deutschlands teilweise auch in Teilen Europas Europas nicht mal von einer Straßenseite zur anderen!
Nur weil hier etwas richtig ist, muss es das am anderen Ende der Welt noch lange nicht sein!
Wobei es in diesem Fall um etwas geht, was auch in Deutschland als Verbrechen gilt - Mißbrauch von Kindern ist - auch wenn es dir offenkundig besser gefallen würde - kein Kavaliersdelikt!

Aber um eine Antwort auf meine Anmerkungen weiter unten drückst du dich ja geflissentlich.

Das müssen die Gerichte entscheiden.

Ach, dürfen sie jetzt doch plötzlich?

Aber wenn die Verhandlungen vertagt werden und die Hauptzeugen nicht
erscheinen, sitzt er wahrscheinlich noch länger in „U-Haft“.

Die HauptZEUGIN ist das Opfer - und dass eine gerichtliche Einvernahme eines Opfers sexuellen Missbrauchs - insbesondere, wenn es sich um ein Kind handelt - schon alleine sehr diffiziel ist und nicht gerade einfacher wird, wenn das Opfer aus dem Ausland kommt und dorthin auch wieder zurückgekehrt ist dürfte klar sein.

Und das U-Haft für die türkischen Behörden das einzig angemessene Mittel ist habe ich dir auch bereits erläutert - worauf du natürlich nicht eingehst.

Andreas

Hallo,

Du willst es nicht verstehen, oder? Der Spruch „Andere Länder,
andere Sitten!“ ist eine Tatsachenbeschreibung und kein
dumpfes Gelaber …
Wenn ich mich irgendwo außerhalb meines Kulturkreises bzw.
außerhalb meines Heimatlandes bewege mache ich das a) sehr
vorsichtig und b) nur nachdem ich mich in die örtlichen
Spielregeln hab einweisen lassen! Tue ich das nicht und
übertrete eine mir unbekannte Regel deswegen bin ich selbst
schuld!

das ändert nichts daran, daß man auch die Rechtsauffassung in diesen anderen Ländern kritisieren kann und darf. AI tut das (zum Glück) ständig.

Und im Iran ist illegale Grenzübertretung eine Straftat

Wie in es auch in der DDR war. Vor relativ wenigen Jahren war ich in der DDR von den Gesetzen richtig begeistert. Hätte ich versucht die DDR ohne Erlaubnis zu verlassen, wäre ich mit vollem recht erschossen worden. Für einen Witz über die DDR in der Öffentlichkeit, wäre ich mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft worden.

Bist Du der Meinung, daß die Leute, die an der Mauer erschossen worden sind, selbst Schuld waren? Sie hätten sich ja an die Gesetze der DDR halten können. IMO machst Du es Dir zu einfach, auch Gesetze können Unrecht sein.

Gruß, Rainer

Hallo,

Und im Iran ist illegale Grenzübertretung eine Straftat

Wie in es auch in der DDR war. Vor relativ wenigen Jahren war
ich in der DDR von den Gesetzen richtig begeistert. Hätte ich
versucht die DDR ohne Erlaubnis zu verlassen, wäre ich mit
vollem recht erschossen worden. Für einen Witz über die DDR in
der Öffentlichkeit, wäre ich mit mehreren Jahren Gefängnis
bestraft worden.

Den Iran mit der DDR zu vergleichen ist an sich schon etwas gewagt und trifft in diesem Fall auch nicht zu.
Hier ging es um „in den Iran rein“, nicht „aus dem Iran raus“.

Ich komme so wie Du aus der ehemaligen DDR.
Und ich kenne viele, die auch in öffentlichen Runden, in denen Horch und Guck sicher präsent waren, Witze über die DDR gemacht haben, und von denen war keiner im Gefängnis.
Und es war allgemein bekannt, dass an der Grenze geschossen wurde, wenn ich also versuchte auszubrechen, dann war ich mir des Risikos bewusst.

Bist Du der Meinung, daß die Leute, die an der Mauer
erschossen worden sind, selbst Schuld waren? Sie hätten sich
ja an die Gesetze der DDR halten können. IMO machst Du es Dir
zu einfach, auch Gesetze können Unrecht sein.

Wenn ich also ein Gesetz als Unrecht empfinde, so steht es mir frei, es zu brechen?
Wenn ich es also persönlich als Unrecht empfinde, wenn der Iran illegalen Grenzübertritt als Straftat ahndet, dann kann ich dort munter über die Grenze spazieren (äh paddeln) und mich dann drüber aufregen (oder wundern) wenn man mich einbuchtet?

Man konnte die DDR auch „legal“ verlassen, über eine Ausreiseantrag.
Sicher wurde man dafür dann vorher noch ein wenig schikaniert, sicher ging das alles nicht sofort und konnte sich über Jahre hinziehen, aber man musste sich nicht in Lebensgefahr begeben.

ACHTUNG:
Ich möchte hier jetzt NICHT eine Diskussion über die Begebenheiten in der DDR anzetteln!

Gruß
Frank