Hallo,
dem würde ich auch zustimmen, zumindest im rein formal juristischen Sinne. Tante Wiki hat das hier ausgespuckt:
Artikel 101 des Seerechtsübereinkommens definiert dazu gleichlautend mit Artikel 15 des Übereinkommens über die Hohe See:
„Seeräuberei ist jede der folgenden Handlungen:
a) jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes oder Luftfahrzeugs zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist
i) auf Hoher See gegen ein anderes Schiff oder Luftfahrzeug oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs;
ii) an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, gegen ein Schiff, ein Luftfahrzeug, Personen oder Vermögenswerte;
b) jede freiwillige Beteiligung am Einsatz eines Schiffes oder Luftfahrzeugs in Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß es ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug ist;
c) jede Anstiftung zu einer unter Buchstabe a oder b bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung.“
Diese Definition grenzt Seeräuberei explizit ab gegen vergleichbare Handlungen staatlich beauftragter Akteure. Hierbei handelt es sich völkerrechtlich um Maßnahmen eines Staates. Wenn eine solche Maßnahme nicht rechtmäßig ist, kann im Extremfall eine Angriffshandlung dieses Staates im Sinne des Artikels 39 der Charta der Vereinten Nationen vorliegen.
Wie man nun sehen kann ist die Realität weitaus schlimmer. Hier wurde, im juristischen Sinne, kein Akt der Piraterie begangen, sondern eine Angriffshandlung. Was bedeutet das die Türkei auf diese Angriffshandlung mit einer Kriegserklärung gegen Israel reagieren könnte.
Wenn wir aber einfach mal die juristische Haarspalterei beiseite lassen, dann hat Israel schlicht und ergreifend einen Akt der Piraterie begangen. Denn das was Israel getan hat, entspricht dem was die Piraten vor der Küste Somalias tun. Wie die Politiker und Juristen das nun nennen wollen und werden, ist mir ehrlich gesagt egal. Wir erinnern uns an den „duck test“: Wenn es aussieht wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wohl auch eine Ente.
Wie der Anwalt vor Gericht sagen würde: Beweisführung abgeschlossen.
Gruß
Michael