Ist der Verschärfte Verweis berechtigt?

Hallo!

Desgleichen!

Eigentlich sollte es SEINE Arbeit sein,

Ist es ja auch.

keine „Urkunde“ der Schule.

Dochdoch! Wie sollte sonst im Fall einer Beschwerde (vielleicht erst zum Schuljahrsschluss, wenn man nach dem schwächsten Glied des Zustandekommens einer Fünf oder Sechs sucht) ein Nachweis geführt werden können, ob die fragliche Note berechtigt ist?

Wenn z.B. Klopapier knapp ist sollte er die Arbeit benutzen
dürfen, wenn er sie nicht mehr braucht.

Bisschen dürftig das, nicht nur als Klopapier, auch als Argument.

Ich würde vom verschärften Verweis den Rand abschneiden und
persönlich beim Lehrer abgeben.

Da würde dann auch der letzte aufhören, sich noch über den Sohn zu wundern.

Warum schreiben Eltern nie Verweise an die Schulen, wenn die
Schulen nen Fehler machen UND sich erwischen lassen?

Hast du ne Ahnung! Nicht nur Querulanten hängen sich sofort ans Telefon und beschweren sich beim Direktor über irgendwas aus dem Unterricht oder schicken Mails und Briefe. Kürzlich in der Zeitung gelesen: Hierzulande prozessiert gerade ein Vater gegen die Schule wegen eines Verweises. Jede Maßnahme der Schule ist ein Verwaltungsakt, den man entsprechend überprüfen lassen kann.

Timsy - zugegebenermassen mit ner leichten, aber unheilbaren
Lehrerallergie.

Schönen Gruß!
Hannes,
der von Pollen abgesehen allergiefrei zu sein glaubt.

Hallo Hannes…
… und danke - endlich mal ne vernünftige Antwort!

Natürlich war nicht alles in meinem Post ernst gemeint :smile:

Jede Maßnahme der
Schule ist ein Verwaltungsakt, den man entsprechend überprüfen
lassen kann.

Klar - aber ich (Elter) bin im Nachteil, weil ichs in meiner Freizeit machen muss, während sichs die Gegenseite bezahlen lässt.
Deshalb (und NUR deshalb) verzichte ich auf so manche Nachhilfestunde, die „unseren“ Schulen nicht schaden würden.

Bei Kids wird gerne das Mehrfachtäter - Prinzip angewendet, wenn sie den selben Fehler öfters machen.
Die Schule sagt in so ner Situation :„Hoppala, haben wir vergessen!“

Konkret:
Kind kriegt Verweis wegen mehrfach Hausaufgabe „vergessen“. Ich hab ne Vereinbarung mit der Schule, dass mir sowas (Verweise, Mitteilungen, Zeugnisse und sonstiger Schriftwechsel) per Post zugestellt wird - was aber nicht wirklich klappt:
Wann hatten wir in Bayeren eigentlich Zeugnissausgabe?
Am 29.7. an der betreffenden Schule, so so.
Ich hab noch keins bekommen… hmmm…

Schule „vergisst“ mehrfach, Kind auch.
Kind kriegt Verweise, die Schule leider nicht.
Dass das im näxten Jahr nicht besser wird ist vorhersehbar - die Schule hat offensichtlich kein Verfahren um die von der Schule (!) angebotene Vorgehensweise sicherzustellen (Post an Mama UND Papa)
Die Sekretärin kann sich nicht alles merken, also wirds wieder schief gehen.

Wer im Glashaus sitzt, sollte doch nicht mit Steinen werfen, oder??
Das Kind kriegt die laufenden Pannen der Schule natürlich mit - was den Respekt vor den Erwachsenen enorm reduziert.

Vorneweg: passiert nicht nur an dieser Schule, auch im Bekanntenkreis, teils viel krasser. Aber Eltern haben selten Zeit und Nerven, die Schulleitung ins Gebet zu nehmen und zu Schulen oder mit dem Schulamt zu diskutieren…

Grüße!

Timsy - immer noch leicht allergisch :smile:

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Hallo,

Der Lehrer handelt absolut richtig. Normalerweise müßte er das
Fehlverhalten erziehungswirksam vor der ganzen Klasse
ansprechen und scharf verurteilen,
Das geständige Verhalten des Kindes sollte darüber hinaus vor
der Klasse positiv dargestellt, bekräftigt und gelobt werden.
Die Strafe muß es trotzdem geben.

Kinder vor ihren Mitschülern öffentlich an den Pranger zu stellen hat in meinen Augen mit Pädagogik nichts zu tun.
Ich sehe da keinen pädagogischen Sinn darin.

Auch ein Kind hat eine Privatsphäre, und die gehört sicher nicht im Klassenzimmer breitgetreten und verurteilt.
Das ist Sache zw. Lehrer Schüler und Eltern.
Pädagogik bedeutet auch, hier eine Zusammenarbeit herbeizuführen, die dem Kind etwas bringt und zu seiner Entwicklung beiträgt.

Öffentlicher Pranger finde ich unter aller Kannone.

ms

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Natürlich kann die Lehrerin das Thema Lügen, Verheimlichen, Ängste und Unterschriftenfälschung in den Unterricht einfließen lassen.

Dann aber bitte NEUTRAL und nicht am Beispiel eines bestimmten Kindes und eines konkreten Vorfalls.

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Hi,

Timsy !
endlich mal ne vernünftige Antwort!

Oh, danke!

Jede Maßnahme der
Schule ist ein Verwaltungsakt, den man entsprechend überprüfen
lassen kann.

Klar - aber ich (Elter) bin im Nachteil, weil ichs in meiner
Freizeit machen muss, während sichs die Gegenseite bezahlen
lässt.

Werde ich als Lehrer denn für einen Beschwerdefall bezahlt? Sowas ist zeitraubend, nervenschädigend und, wenn’s schief ausgeht, ruf- und karriereschädlich.

Deshalb (und NUR deshalb) verzichte ich auf so manche
Nachhilfestunde, die „unseren“ Schulen nicht schaden würden.

Schade! Könnte ja was bringen.

Bei Kids wird gerne das Mehrfachtäter - Prinzip angewendet,
wenn sie den selben Fehler öfters machen.

Zugegeben: das Prinzip der Steigerung der Strafe.

Die Schule sagt in so ner Situation :„Hoppala, haben wir
vergessen!“

Würde ich mir nicht gefallen lassen.

Ich hab ne Vereinbarung mit der Schule, dass mir sowas
(Verweise, Mitteilungen, Zeugnisse und sonstiger
Schriftwechsel) per Post zugestellt wird - was aber nicht
wirklich klappt:
Wann hatten wir in Bayeren eigentlich Zeugnissausgabe?
Am 29.7. an der betreffenden Schule, so so.
Ich hab noch keins bekommen… hmmm…

Bei uns ist das bei Strafen (Mitteilungen, Verweise) so geregelt, dass sie keinesfalls Schülern mitgegeben werden dürfen, weil das zu Problemen führen kann. Also Post über das Sekretariat. (Auch in Zeiten der Budgetierung wird es einen Portoetat geben.) Zeugnisse allerdings werden „ausgehändigt“, wenn das Kind anwesend ist. Es wäre ja irgendwie kompromittierend, wenn alle ein Zeugnis bekommen und einem wird gesagt, er kriegt keins, es muss seinem Vater zugeschickt werden.

Kind kriegt Verweise, die Schule leider nicht.

Ja, schade!

Dass das im näxten Jahr nicht besser wird ist vorhersehbar -
die Schule hat offensichtlich kein Verfahren um die von der
Schule (!) angebotene Vorgehensweise sicherzustellen (Post an
Mama UND Papa)

Die Angabe, wer erziehungsberechtigt ist informiert werden soll, müsste sich doch in den Schulcomputer aufnehmen lassen; und wenn informiert werden muss, wird doch dort nach den Adressen geklickt. (Was haben die für eine Büroorganisation?)

Die Sekretärin kann sich nicht alles merken, also wirds wieder
schief gehen.

s. o.!

Eltern haben selten
Zeit und Nerven, die Schulleitung ins Gebet zu nehmen und zu
Schulen oder mit dem Schulamt zu diskutieren…

Dann wär’s aber vielleicht anders. Vernunft setzt sich durch, aber sie muss sich wahrnehmbar machen.
Schönen Gruß!
Hannes

Hi,

die Zeugnisse kriegt das Kind in die Hand, punkt. Ich würde also da mal nachfragen. Kein Zeugnis bekommen ist nicht drin (wir hatten auch grad wieder die Diskussion, wir würden das so gerne machen, um endlich mal die Schulbücher pünktlich zurückzubekommen, aber wirdürfen die Zeugnisse nicht einbehalten. Ok, Abschlusszeugnisse, aber trotzdem). Das Kind bekommt nur in zwei Fällen kein Zeugnis in die Hand: 1. es war körperlich zur Zeugnisausgabe nicht anwesend. Dann kann man es im Sekretariat abholen, vielleicht stellen sie es aus zu, aberein Zeugnis würde ich sicherheitshalber abholen. 2. Das Kind bekommmt kein Zeugnis, weil es z.B. auf Grund von langer Krankheit nicht genug Noten bekommen hat.
Was sonstige Mitteilungen, Verweise etc angeht: Die Eltern müssen das bei Minderjährigen bekommen. Punkt. Und das wird nicht dem Kind in die Hand gegeben, sondern den Eltern per Psot zugestellt. Dass das geschieht, dafür sorgt der Lehrer, der die entsprechende Maßnahme ergriffen hat. Der füllt das Formular aus und gibt es im Sekretariat ab (da wird sich an den verschiedenen bayerischen Schulen nichts grundlegendes unterscheiden, ich war selbst an 5 staatlichen und 1 privaten tätig). Also bei der betreffenden Lehrkraft nachhaken (ok, übers Sekretariat bzw persönlich in der Sprechstunde, oder in der Pause anrufen und ans Telefon holen lassen)

Die Franzi

‚Vollautomatik - Kopie‘
Hallo Franzi!

die Zeugnisse kriegt das Kind in die Hand, punkt. Ich würde
also da mal nachfragen.

Es handelt sich zwar um mein Kind, aber es wohnt nicht bei mir, sondern bei seiner Mutter.
Daher die Vereinbarung mit der Schule, mir Kopien zuzusenden.
Das Kind hat das Zeugnis bekommen, nur ich wieder mal nicht.
Auf Nachfrage übrigens inzwischen mit Verspätung dann doch.
Aber ich kann und will ja nicht zyklisch unterm Schuljahr nachfragen, ob was vorgefallen ist, was ich evtl. wissen sollte. Daher mein Wunsch nach „Vollautomatik - Kopie“ - wie es die Schule ja auch angeboten hatte.

Kein Zeugnis bekommen ist nicht drin
(wir hatten auch grad wieder die Diskussion, wir würden das so
gerne machen, um endlich mal die Schulbücher pünktlich
zurückzubekommen, aber wir dürfen die Zeugnisse nicht
einbehalten. Ok, Abschlusszeugnisse, aber trotzdem).

Interessant.
Heisst das, dass Abschlusszeugnisse bei fehlenden Büchern einbehalten werden dürfen?

Was sonstige Mitteilungen, Verweise etc angeht: Die Eltern
müssen das bei Minderjährigen bekommen. Punkt. Und das wird
nicht dem Kind in die Hand gegeben, sondern den Eltern per
Psot zugestellt. Dass das geschieht, dafür sorgt der Lehrer,
der die entsprechende Maßnahme ergriffen hat.

Also bei der betreffenden Lehrkraft nachhaken (ok,
übers Sekretariat bzw persönlich in der Sprechstunde, oder in
der Pause anrufen und ans Telefon holen lassen)

Wie sollte ich nachhaken - ohne Indizien, dass ein Verweis kommen könnte? Siehe oben!
Einfach auf Verdacht 1x pro Monat???
Da denke ich muss schon die Schule dafür sorgen, dass wenigstens ne Kopie an mich geht.
Bis die Schule diesen Arbeitsablauf „gelernt“ hat, geht mein Sohn vermutlich in Rente…

Grüße!

Timsy

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Verwaltungskram = Lehrerarbeit?
Hallo Hannes!

Jede Maßnahme der
Schule ist ein Verwaltungsakt, den man entsprechend überprüfen
lassen kann.

Klar - aber ich (Elter) bin im Nachteil, weil ichs in meiner
Freizeit machen muss, während sichs die Gegenseite bezahlen
lässt.

Werde ich als Lehrer denn für einen Beschwerdefall bezahlt?
Sowas ist zeitraubend, nervenschädigend und, wenn’s schief
ausgeht, ruf- und karriereschädlich.

Ich versteh die Frage nicht - ich denke schon, dass Lehrer für Ihre Arbeit bezahlt werden.
Oder stellst du in Frage, dass Verwaltungskram zur Lehrerarbeit gehört?
Das ich NIX dafür krieg ist unbestritten, oder?

Die Schule sagt in so ner Situation :„Hoppala, haben wir
vergessen!“

Würde ich mir nicht gefallen lassen.

Wenn ich Zeit hab, dann lass ich es mir nicht gefallen - aber bei den meisten Eltern kommt die Schule damit ganz gut durch. Die Mehrheit der Eltern „wehrt“ sich nicht im Geringsten - und manche Eltern denken, ihr Kind sei ein Engel und „wehren“ sich auch gegen vernünfigste Massnahmen.

Bei uns ist das bei Strafen (Mitteilungen, Verweise) so
geregelt, dass sie keinesfalls Schülern mitgegeben werden
dürfen, weil das zu Problemen führen kann. Also Post über das
Sekretariat. (Auch in Zeiten der Budgetierung wird es einen
Portoetat geben.) Zeugnisse allerdings werden „ausgehändigt“,
wenn das Kind anwesend ist. Es wäre ja irgendwie
kompromittierend, wenn alle ein Zeugnis bekommen und einem
wird gesagt, er kriegt keins, es muss seinem Vater zugeschickt
werden.

Das passt auch soweit. Bei getrennt lebenden Eltern wärs sinnvoll, dem 2. Elter ne Kopie zu senden (Zeugnis, Verweis etc.)
Das war Vorschlag der Schule, mehr will ich gar nicht. Klappt halt nicht, weil die „Organisation“ Schule die Messlatte für die Schüler, nichts zu vergessen höher legt als für sich selbst.
Ironie des Schicksals: die beiden Verweise meines Sohnes betreffen „vergessene“ Hausaufgaben - aber die Schule „vergisst“ die Zustellung des Zeugnisses :smile:

Kind kriegt Verweise, die Schule leider nicht.

Ja, schade!

Stimmt!

Die Angabe, wer erziehungsberechtigt ist informiert werden
soll, müsste sich doch in den Schulcomputer aufnehmen lassen;
und wenn informiert werden muss, wird doch dort nach den
Adressen geklickt. (Was haben die für eine Büroorganisation?)

Mag sein - aber vielleicht haben die ein Tuschefass oder ne OLYMPIA- Schreibmachine aus der Nachkriegszeit…
Ich weiß es nicht.

Danke für deinen Beitrag!

Timsy

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Hi,

zum Zeugnisse einbehalten: sorry für das Missverständnis. Zeugnisse dürfen nicht einbehalten werden (wir würden uns freuen, denn wir haben volljährige Schüler und somit so gar kein Druckmittel. Nur andauerndes hinterhertelefonieren, und trotzdem fehlen nach dem Abgabetermin hunderte Bücher und am Anfahnbg das Folgeschuljahres immer noch Dutzende. Jedes Schuljahr. Aber das ist off topic)
Deine Familiensituation ist ja ganz anders, als es anfangs klang. Sowas ist mir noch nicht untergekommen (was nichts weiter bedeuten soll, als dass es mir noch nicht untergekommen ist. Habe ja auch schon lange keine minderjährigen Schüler mehr). Daher kann ich dir auch keine Tipps geben, Es bleibt natürlich meine Beschreibung der grundlegenden Geschehnisse auf Schulseite - niemand hat den Oberüberblick über die Verweise etc. eines Schülers - natürlich der Klassenlehrer, aber der kriegt das idR erst mit (wenn er die maßnahme nicht selbst getroffen hat), wenn sie im Notenbogen eingetragen wurde. Ich weiß ja nicht mal, ob du eine Kopie bekommen MUSST (wenn Du sorgerecht hast, vermutlich schon). Vermutlich hilft nichts, als andauernd nachzuhaken, je nach Verhäöltnis zur Mutter auch da, damit du nicht auf verdacht einfach bei der Schule anrufen musst.

Die Franzi

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Hi,

Werde ich als Lehrer denn für einen Beschwerdefall bezahlt?
Sowas ist zeitraubend, nervenschädigend und, wenn’s schief
ausgeht, ruf- und karriereschädlich.

Ich versteh die Frage nicht - ich denke schon, dass Lehrer für Ihre :Arbeit bezahlt werden.
Oder stellst du in Frage, dass Verwaltungskram zur Lehrerarbeit gehört?
Das ich NIX dafür krieg ist unbestritten, oder?

Ihr redet n bissl aneinander vorbei. Du hattest vorgher gesagt (so habe ich es auch verstanden), dass Du es dir nicht leisten kannst, zeitlich und finanziell, jede Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme der Schule gerichtlich / anwaltlich überprüfen zu lassen. Dem Lehrer hingegen würde das nichts ausmachen, der bekommt ja einen Anwalt gestellt und bezahlt. Hatte ich das richtig verstanden?
Also mir persönlich wäre es nciht egal, wenn sowas vor Gericht gehen würde, denn es kostet mich auf jeden Fall Nerven (wenn dich jemand vor Gericht zitiert, geht dir das am Allerwertesten vorbei - egal, ob du was angesteltl hast oder nicht?). Es hinterläßt in jedem Fall einen Makel, es spricht sich rum, es beschädigt den Ruf ((„Die Klassleiterin meines Sohnes war ja schonmal vor Gericht wegen xyz!“) -dem Tratsch ist es da völlig egal, ob die Mami die die Lehrkraft vor Gericht gezerrt hat, nun recht hatte oder einfach gesponnen hat. Man ist dann jemand, „der schon mal vor Gericht war“. Und das führt dann dazu, das ab sofort jede Note noch argwöhnischer betrachtet wird, und noch mehr Eltern sich beschweren, und so weiter und so fort. Abgesehen davon hat die Lehrkraft auch Zeitaufwand hinter den Kulissen: Auch mit einem anwalt, den ich nciht bezahlen und nicht auswählen muss, muss ich Gespräche führen, GRünde für Meßnahmen / noten erklären, schriftliche Noten gehen in die Zweitkorrektur zum Fachbetreuer, etc. Und schließlich, wenn man mal davon ausgeht, dass ein Fehlverhalten der Lehrkraft sich erst vor Gericht rausstellt (warum auch immer): was ich nicht weiß, ist, ab wann sowas in die Personalakte eingetragen wird. Ich persönlich bin Angestellte, also kündbar. Aber auch Beamte haben Konsequenzen für Fehlverhalten zu tragen. Es ist alles nicht so spaßig / cool ( locker, wie du dir das vorstellst. Du hast dein Kind… ich hab als Lehrer jedes Jahr so 150 Kinder… ich muss meine Noten dokumentieren (wann, wofür), wenn ich Zeugnisbögen signiere, akribisch auf Richtigkeit überprüfen, ab verschärftem Verweis zum Direktor gehen und Rücksprache halten, Vieraugengespräche mit Schülern, die Seminararbeit bei mir schreiben, exakt protokollieren,… Immer mit dem impliziten oder expliziten „wenn der damit vor Gericht geht…“ im Kopf. So schnell geht das nämlich (auch wenn es mir, Gottseidank, noch nciht geschehen ist): Ein Schüler fällt wegen Note 5 in der Seminararbeit durchs Abitur, er sucht und findet einen Formfehler (wir nehmen einfach mal an, ich habe die Note richtig vergeben, aber wichtige Dinge nicht protokolliert), geht vor Gericht - ich kann meine Sichtweise nicht belegen, es steht Aussage gegen Aussage, dann kriegt vermutlich der schüler recht (Plagiat…). …

Die Franzi

Hallo Franzi!

Danke für deine ausführlichen Infos.

Ihr redet n bissl aneinander vorbei. Du hattest vorgher gesagt
(so habe ich es auch verstanden), dass Du es dir nicht leisten
kannst, zeitlich und finanziell, jede Ordnungs- und
Erziehungsmaßnahme der Schule gerichtlich / anwaltlich
überprüfen zu lassen. Dem Lehrer hingegen würde das nichts
ausmachen, der bekommt ja einen Anwalt gestellt und bezahlt.
Hatte ich das richtig verstanden?

Sorry, nein.
Ich rede keinesfalls von Gericht, Anwalt etc.
Dafür ist der kleine Formfehler der Schule (nichtzugestellte News, Nichteinhalten einer Vereinbarung) viel zu unproblematisch.
Durch mein umsichtiges Verhalten :smile: ist ja auch noch keinerlei Schaden entstanden und Fehler macht jeder mal.
Wer hier ein Gericht bemüht, sollte ALLE Kosten selbst tragen müssen.

Also mir persönlich wäre es nciht egal, wenn sowas vor Gericht
gehen würde, denn es kostet mich auf jeden Fall Nerven (wenn
dich jemand vor Gericht zitiert, geht dir das am
Allerwertesten vorbei - egal, ob du was angesteltl hast oder
nicht?). Es hinterläßt in jedem Fall einen Makel, es spricht
sich rum, es beschädigt den Ruf ((„Die Klassleiterin meines
Sohnes war ja schonmal vor Gericht wegen xyz!“) -dem Tratsch
ist es da völlig egal, ob die Mami die die Lehrkraft vor
Gericht gezerrt hat, nun recht hatte oder einfach gesponnen
hat. Man ist dann jemand, „der schon mal vor Gericht war“. Und
das führt dann dazu, das ab sofort jede Note noch
argwöhnischer betrachtet wird, und noch mehr Eltern sich
beschweren, und so weiter und so fort. Abgesehen davon hat die
Lehrkraft auch Zeitaufwand hinter den Kulissen: Auch mit einem
anwalt, den ich nciht bezahlen und nicht auswählen muss, muss
ich Gespräche führen, GRünde für Meßnahmen / noten erklären,
schriftliche Noten gehen in die Zweitkorrektur zum
Fachbetreuer, etc. Und schließlich, wenn man mal davon
ausgeht, dass ein Fehlverhalten der Lehrkraft sich erst vor
Gericht rausstellt (warum auch immer): was ich nicht weiß,
ist, ab wann sowas in die Personalakte eingetragen wird. Ich
persönlich bin Angestellte, also kündbar. Aber auch Beamte
haben Konsequenzen für Fehlverhalten zu tragen.

Ich hatte nur gemeint, dass ein Lehrer für „Verwaltunsanteile“ seines Jobs bezahlt wird (Chefgespräche, Elterngespräche, Schreibereien).

Es ist alles
nicht so spaßig / cool ( locker, wie du dir das vorstellst.

Wie kommst denn da drauf? Wenn ich mir das so vorstellen würde, dann wär ich evtl. Lehrer geworden :smile:
Ich beneide keinen Lehrer - ausser nachmittags und in den Ferien :smile:

Du
hast dein Kind… ich hab als Lehrer jedes Jahr so 150
Kinder… ich muss meine Noten dokumentieren (wann, wofür),
wenn ich Zeugnisbögen signiere, akribisch auf Richtigkeit
überprüfen, ab verschärftem Verweis zum Direktor gehen und
Rücksprache halten, Vieraugengespräche mit Schülern, die
Seminararbeit bei mir schreiben, exakt protokollieren,…
Immer mit dem impliziten oder expliziten „wenn der damit vor
Gericht geht…“ im Kopf. So schnell geht das nämlich (auch
wenn es mir, Gottseidank, noch nciht geschehen ist): Ein
Schüler fällt wegen Note 5 in der Seminararbeit durchs Abitur,
er sucht und findet einen Formfehler (wir nehmen einfach mal
an, ich habe die Note richtig vergeben, aber wichtige Dinge
nicht protokolliert), geht vor Gericht - ich kann meine
Sichtweise nicht belegen, es steht Aussage gegen Aussage, dann
kriegt vermutlich der schüler recht (Plagiat…). …

Franzi, du verkennst die Realität: im „richtigen“ Leben haben viele Berufe diese Problematik - mit dem Unterschied, dass deren Kunden erwachsen und wesentlich professioneller und wehrhafer als eure Kids sind.
Das was du oben beschreibst nennt man Arbeit - das ist kein lehrerspezifisches Problem.
Lehrerspezifisch ist nach meiner Erfahrung nur, dass Fehler kaum Konsequenzen haben - im Gegensatz zur „freien Wirtschaft“.
Was denkst du was meine Kunden mit unseren Verträgen machen, wenn ich nen Fehler gemacht haben sollte: das hat fast immer finanzielle Konsequenzen. Zunächst nur für das Unternehmen, aber…

Grüße!

Timsy

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Hallo!

zum Zeugnisse einbehalten: sorry für das Missverständnis.
Zeugnisse dürfen nicht einbehalten werden

Interessant: der Sohn einer Bekannten hat immer noch kein Zeugnis.
Es hatte nen Schulausschluss, war also abwesend.
Man ließ ihm mündlich über einen Mitschüler (!) mitteilen, dass er das Zeugnis erst nach Bücherabgabe bekommen wird.
Ist das „Einbehalten“?
Die betreffende Schule ist bekannt für „unkonverntionelle“ Massnahmen…
Schulausschluss OHNE die Eltern zu informieren etc.

OT - ich weiß.

… - niemand hat den Oberüberblick über die
Verweise etc. eines Schülers

Schade - aber ich hab ja nur das CC- Angebot der Schule freudig angenommen. Warum macht die Schule Versprechen, die sie sowieso nicht halten kann?

Ich weiß ja nicht mal, ob du eine Kopie bekommen MUSST

Klar, weil mit der Schulleitung vereinbart.

Der Timsy :smile:

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Hi,

jeeeeetzt wird es sehr diffizil, weil detailliert. Also: UNSERE SCHULE hat dieses Jahr die Zeugnisse nicht einbehalten, andersrum formuliert: auch die Schüler, die ihre Bücher noch nicht abgegeben hatten und die Schule verlassen, haben ihr Zeugnis bekommen. WARUM wir das aber so gemacht haben, weiß ich nicht. Es hieß zwar, wegen rechtlicher Probleme, aber wir haben die Diskussion ja nciht das erste Mal - und nciht das letzte Mal, fürchte ich. Wobei ich, wie gesagt, auch nicht den eleganten Weg der Einflussnahme über die Erziehungsberechtigten habe. Wenn man bei denen anruft und sagt, das minderjährige Kind hat usw., dann entsteht da wesentlich mehr stress, als wenn ich von einem volljährigen Schüler verlange, alles pünktlich zurückzugeben… Die meisten sind ja pünktlich.
Oberüberblick über Maßnahmen: Ist schwer zu behalten, aber ich kenne es so, dass alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Notenbogen eingetragen werden, allerdings erst, wenn sie schon ausgesprochen sind (auch deine CC kriegst du ja erst, wenn die Maßnahme ausgesprochen ist). WENN jeder Fachlehrer ordentlich einträgt, KANN der Klassleiter auch sehen, ob etwas verhängt wurde.
Ich weiß nicht, wer bei dir zuständig ist, dass die CC zu dir kommt (zumind. theoretisch). Dass die Sekretärinnen da den Überblick haben, kann ich mir schwer vorstellen.Ähnliche Extratouren (nicht wertend gemeint) sind ja für mehr als einen Schüler fällig, und sind unterschiedlicher Art, das können die nciht schaffen. M.E. wäre der Klassleiter der Ansprechpartner. Ich würde ein Gespräch mit ihm / ihr suchen, vorzugsweise persönlich, damit er / sie die Kollegen, die den Sohnemann unterrichten, instruieren können. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass man es dann trotzdem vergisst, ist sehr hoch. Noch infahcer wäre natürlich die Kommunikation mit der Mutter, aber ab hier geht es mich wirklich ncihts mehr an.

Die Franzi

Hallo,

an unserer Schule gibt es das Einbehalten bei Nichtabgabe von Büchern nicht (bei meinen Söhnen schon, an allen deutschen Schulen, an denen sie bis jetzt waren), aber es wird darüber nachgedacht, um eben ein Druckmittel in der Hand zu haben. Es muss ja vor dem Beginn des nächsten Schuljahres sicher gemacht werden, dass für alle Klassen für alle Bücher Klassensätze vorhanden sind.

Ich weiß nicht, wer bei dir zuständig ist, dass die CC zu dir
kommt (zumind. theoretisch). Dass die Sekretärinnen da den
Überblick haben, kann ich mir schwer vorstellen.

Schwierig. In Hessen (immer bedenken: gerade in diesen Details unterscheiden sich die Regelungen in verschiedenen Bundesländern) ist Zeugnisausgabe und alles, was damit zusammenhängt, im Aufgabenbereich der Klassenlehrer. Es ist eine der wenigen Aufgaben, wo ich mich als Sekretärin ganz konkret auf die Hinterbeine stellen kann und Mitarbeite verweigern darf (das hab ich schriftlich :wink: ).

Noch
infahcer wäre natürlich die Kommunikation mit der Mutter, aber
ab hier geht es mich wirklich ncihts mehr an.

Die erwähnte Extratour (alles doppelt an beide Elternteile) wurde übrigens von unserem Schulleiter mit folgender Begründung abgelehnt:
Entweder hat nur einer ein Sorgerecht, dann darf rein rechtlich nur derjenige die Informationen erhalten (Großeltern, z.B., geht ja auch nicht).
ODER es gibt das gemeinsame Sorgerecht, dann sollte man davon ausgehen, dass die Eltern es auf die Latte bekommen, gewisse grundsätzliche Informationen austauschen zu können.

Wenn die Schule diese Vorgehensweise natürlich selbst vorschlägt und verspricht, dann ist das etwas anders. Ich nehme hier an, dass der Schulleiter etwas versprochen hat, ohne sicherzumachen, dass es für die Durchführung einen Verantwortlichen gibt.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Regelung vor zwei Jahren wunderbar geklappt hat und Eltern und Schulleiter denken, das liefe einfach so weiter. Wenn es aber einen Lehrerwechsel gibt, kann es durchaus sein, dass die außerordentliche Regelung dem neuen Lehrer nicht mitgeteilt wurde. Hier sehe ich die Eltern in der Pflicht mit dem Lehrer zu reden. Für den Schulleiter ist das einfach zu unwichtig, um sich darum zu kümmern.

Gruß
Elke

Hi,

achso, dann hatte ich dich falsch verstanden, nehme alles, was nach Vorwurf klingt, zurück und behaupte das Ggenteil. Auf die Diskussion, ob du mich wirklich nachmittags und in den Ferien beneidest, verzichte ich mal (ich habe gestern und werde heute und morgen meine Zeit damit totschlagen, den im Schuljahr angehäuften Papierkram zu sortieren, Unterrichtsaufzeichnungen archivieren und so Sachen. Zeitungstexte, die für die ersten Wochen des nächsten Jahres relevant sein könnten, habe ich auch schon zu archivieren begonnen. Dabei sind die Sommerferien der Zeitraum, in dem ich meinen Jahresurlaub bevorzugt nehmen soll, denn davon hab ich auch nur 6 Wochen, wie alle anderen). Mit der Klamer dürften sich auch ein paar Ideen einschleichen, was ich so nachmittags oder abends oder manchmal nachmittags und abends mache :wink:
Richtigstellen wollte ich auch noch, dass ich mich nciht beschweren wollte (und auch hier nicht will), wie gesagt, ich hatte dich vorher falsch verstanden. Der Vergleich der Lehrertätigkeit mit der Arbeit in der freien Wirtschaft hinkt auch ein bisschen, weil eben nicht jeder meiner Fehler einen Vertragsbruch oder einklagbaren Mangel oder Garantieleistung etc zur Folge hat. Hat er ja auch in der Wirtschaft nicht. Es macht einen Unterschied, ob ich einem Klienten Schimpfwörter hinterherrufe (einem Schüler der wiederholt, einen 6er aufs Zeugnis gebe), oder ob ich als Verkäuferin (das hab ich gelernt und da hab ich nach der Lehre 5 Jahre meine Brötchen als Studentin verdient) die Kundschaft immer fragen muss, wie dick / dünn sie ihren Schinken geschnitten haben will / die Fotokopie eines verweies erst auf Nachfrage mitschicke. Trotzdem lassen sich die genannten Beispiele nicht miteinander vergleichen, auch wenn ich sie nebeneinandergestellt habe. Mit Kundschaft konnte ich meistens über solche Sachen lachen, Eltern…

Die Franzi

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Hi,

stimmt, mitdem Sorgerecht… So stell ich mir das eigentlich auch vor - vor allem, wenn es nur einer hat. Da verletzt man sogar den Datenschutz, wenn der andere eine Kopie bekommt, außer, der mit dem Sorgerecht stimmt zu.
Zeugnisse: Notenbogen überprüft der Klassleiter, Direktoratsassistenz druckt die Zeugnisse, Klassleiter überprüft und unterschreibt die Zeugnisse. Sekretariat nimt die unterschriebenen Zeugnisse entgegen und tütet sie gegebenenfalls in die schicken roten Mappen ein, plus Anmeldeunterlagen. Die liegen ja eh im Sekretariat. Die Sekretärinnen sind auch die anlaufstellen für korrekturbedürftige Zeugnisse, als Durchreichstation.
Falls noch jemand Fragen hat, was ich so unter anderem nachmittags mache :wink:

Die Franzi

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Hallo Franzi!

Du hast sicher recht mit deiner Schilderung.
Mir ist auch klar, dass sowas organisatorsch nicht einfach ist - wenns nicht in der „Kundendatei“ im PC hinterlegt werden kann.

Warum nur macht mir dann die Schule solche Angebote, die sie selbst nicht im Griff hat?

Natürlich kann ich auch die Mutter fragen, aber wann? Wie oft?
„Hallöchen! Ich wollt wieder mal fragen ob Junior nen Verweis bekommen hat?“
Ohne jeden aktuellen Anlass. Find ich dämlich, macht schlechte Stimmung.

Das Ziel wäre doch, SICHER und ZEITNAH zu erfahren was Sache ist.
Stressfrei für alle.

Grüße!

Timsy

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Hallo,

Natürlich kann ich auch die Mutter fragen, aber wann? Wie oft?
„Hallöchen! Ich wollt wieder mal fragen ob Junior nen Verweis
bekommen hat?“
Ohne jeden aktuellen Anlass. Find ich dämlich, macht schlechte
Stimmung.

Es ist aber nicht die Aufgabe der Schule, sich in die Kommunikations(un)fähigkeit der Familie einzumischen.

Das Ziel wäre doch, SICHER und ZEITNAH zu erfahren was Sache
ist.
Stressfrei für alle.

Außer für die Schule.

Gruß
Elke

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Hallo!

Die erwähnte Extratour (alles doppelt an beide Elternteile)
wurde übrigens von unserem Schulleiter mit folgender
Begründung abgelehnt:
Entweder hat nur einer ein Sorgerecht, dann darf rein
rechtlich nur derjenige die Informationen erhalten
(Großeltern, z.B., geht ja auch nicht).
ODER es gibt das gemeinsame Sorgerecht, dann sollte man davon
ausgehen, dass die Eltern es auf die Latte bekommen, gewisse
grundsätzliche Informationen austauschen zu können.

Das ist Unsinn und weltfremd: typisch ist, dass beide sorgeberechtigten Eltern gut mit dem Kind können, aber häufig nicht (mehr) miteinander.
Ich kann zwar mit meiner Ex was vereinbaren, aber sie interessiert sich leider nicht wirklich für Schulthemen.
Da können schon mal Monate (!) vergehen, bis ich was erfahre - und dann kanns zu spät sein.

Wenn die Schule diese Vorgehensweise natürlich selbst
vorschlägt und verspricht, dann ist das etwas anders. Ich
nehme hier an, dass der Schulleiter etwas versprochen hat,
ohne sicherzumachen, dass es für die Durchführung einen
Verantwortlichen gibt.

Denke ich auch. Es gibt wohl weder nen Verantwortlichen noch ein geeignetes Verfahren.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Regelung vor zwei
Jahren wunderbar geklappt hat und Eltern und Schulleiter
denken, das liefe einfach so weiter. Wenn es aber einen
Lehrerwechsel gibt, kann es durchaus sein, dass die
außerordentliche Regelung dem neuen Lehrer nicht mitgeteilt
wurde. Hier sehe ich die Eltern in der Pflicht mit dem Lehrer
zu reden. Für den Schulleiter ist das einfach zu unwichtig,
um sich darum zu kümmern.

Ich hab keine Vereinbarung mit nem lehrer - nur mit der Schulleitung.
Wie soll EIN Lehrer dafür sorgen, dass ich ALLE Mitteilungen bekomme?
Und ich erfahr ja nicht mal, wenn der Lehrer wechselt!
Das klappt also keinesfalls.
Wenns die Schulleitung nicht kann und das Sekretariat keine Technik dafür hat, dann:
„Setzen, 6.“

Grüße!

Timsy - der künftig evtl. doch mal Verweise an die Schule schreiben sollte?

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Hallo,

Das ist Unsinn und weltfremd: typisch ist, dass beide
sorgeberechtigten Eltern gut mit dem Kind können, aber häufig
nicht (mehr) miteinander.

Aber nicht das Problem der Schule.

Denke ich auch. Es gibt wohl weder nen Verantwortlichen noch
ein geeignetes Verfahren.
Ich hab keine Vereinbarung mit nem lehrer - nur mit der
Schulleitung.

Mag sein, aber der Lehrer ist dennoch der, der sich um die Ausführung kümmern muss.

Wie soll EIN Lehrer dafür sorgen, dass ich ALLE Mitteilungen
bekomme?

Dafür ist er Klassenlehrer. Alles, was ernst genug ist, um über die Schulleitung/Sekretariat zu laufen, sieht auch der Klassenlehrer.

Und ich erfahr ja nicht mal, wenn der Lehrer wechselt!

Das ist keine Bringschuld der Schule. Ein interessierter Elternteil kann Kontakt mit der Schule halten.

Wenns die Schulleitung nicht kann und das Sekretariat keine
Technik dafür hat, dann:
„Setzen, 6.“

Dann setz dich bitte politisch dafür ein, dass die Verwaltung von Schulen besser finanziert wird (ob durch mehr Steuergelder oder vielleicht auch durch Schulgebühren), dann können diese besonderen Dienstleistungen auch geleistet werden. Oder schicke deinen Sproß auf eine Privatschule, auch dort sind die Verhältnisse so, dass man dir da entgegenkommen kann.
An staatlichen Schulen ist dies derzeit nicht möglich.

Gruß
Elke