Wie kann denn bitte jemand zivil- und strafrechtlich
angreifbar sein
wenn er gar nichts strafbewertes gemacht hat? Bis jetzt dachte
ich
immer man müßte gegen geltendes Recht verstoßen wenn man
strafrechtlich belangt wird.
Du wirst das jetzt sicher aufklären.
Aber gerne doch.
Das bedeutet, dass der Lehrer die Türe abschließen darf wie er will und dass ihm das kein Gericht und kein Plem verbieten kann. Das entscheidet der Lehrer ganz allein.
Hast du das nun verstanden?
Der zweite Teil bedeutet, dass ein Lehrer zivil- und strafrechtlich angreifbar wird, wenn durch eine seiner Maßnahmen Schüler zu Schaden kommen. Das heißt nicht - und das steht da auch nicht - dass er strafrechtlich belangt wird. Da ich keinen Präzedenzfall dazu kenne, ist das reine Spekulation, ob er dann auch tatsächlich belangt werden würde. Das hängt dann natürlich von den besonderen Umständen ab.
Durch jede Maßnahme, durch die ein Schüler zu Schaden kommt, wird ein Lehrer angreifbar. Aber das ist doch jetzt nicht wirklich überraschend, oder?
Und das gilt doch für viele andere Berufsgruppen genauso. In Ermangelung von konkreten Fällen der diskutierten Schulsituation eine kleine Analogie, die du sogar verstehen könntest:
Auch durch ärztliche Eingriffe sind schon Menschen zu Schaden gekommen, aber deswegen wird doch das Operieren nicht verboten und ist auch nicht strafbar. Wenn dann doch mal jemand durch eine ärztliche Maßnahme zu Schaden kommt, wird genau dieser spezielle Fall untersucht und nicht das Operieren grundsätzlich in Frage gestellt. Wenn sich dann herausstellt, dass in diesem speziellen Fall eine Maßnahme nicht angemessen war, drohen dem Arzt tatsächlich Konsequenzen. Ein Arzt wird also durch seine Maßnahmen, wenn sie sich hinterher als nicht angemessen herausstellen - angreifbar. Aber er wird nicht grundsätzlich verurteilt, nur weil er eine Operation durchgeführt hat. Sollten die Maßnahmen tatsächlich nicht angemessen gewesen sein und er zivil- und strafrechtlich belangt wird, so bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass das Operieren selbst strafbar ist.
Hast du das mit dem „angreifbar“ nun verstanden? Ich denke schon, war doch gar nicht so schwer, oder?
So, und was hast du nun wieder nicht kapiert?
R.