Kol hakavod H. Köhler!

Irrtum, mag sein. Aber wer irrt ?
Hallo Malte

So beispielsweise Deutschland, dort ist sie im Polizeirecht
verankert.

Das ist falsch.

Der ‚finale Rettungsschuß‘ ist Bestandteil des deutschen Polizeirechtes.

Liebe Grüsse

Jacobias

Hi,

Schließlich gab es ja für den getöteten
feindlichen soldaten weder prozess noch urteil. Daher ist ein
vergleich zwischen straf- und militärgerichtsbarkeit mit
vorsicht zu ziehen…

Ein im Krieg getöteter Feind hat mit Militärstrafrecht erstmal
nur wenig zu tun… Das Militärstrafrecht bezieht sich auf die
eigenen Soldaten, nicht auf die anderen.

DAS sagte ich ja…

Krieg an sich ist ein
anderes Thema, welches auch gesondert diskutiert werden muß,
denke ich.

Beides bleibt aber staatlich geduldetes töten eines menschen…

Das ist zwar korrekt, aber wie gesagt: Krieg ist ein anderes
Thema, und die von Jacobias aufgestellten Behauptungen waren
in der Form falsch.

Und hier sieht man wieder, wie missverständlich falsche wortwahl und falsche definitionen sein können.
Würden mehr menschen ein wenig differenzierter über mord, todesstrafe und töten im krieg denken und nicht gleich „Is eh alles MORD!“ schreien kämen solche missverständnisse erst gar nicht zu stande…

DAS würde jetzt aber in immer neuere diskussionen ausarten…

Alaaf!

LG Alex:smile:

Irrtum. Nach wievor ist die Frage wer hier irrt.
Hallo Malte.

ich denke was jacobias sagen wollte, ist daß es im militär
nunmal u.u. zum töten eines feindes kommen kann, was dann für
den tötenden ohne strafrechtliche folgen bleibt (bitte jetzt
keine ausnahmen rauskramen).

Das einer todesstrafe gleichzusetzen ist vielleicht etwas
unglücklich.

Es ist schlicht nicht zulässig.

Ja, das mag sein. Diese Gleichsetzung hast Du aber in einem vorherigen Post gemacht : sowie vermeintliche Straftäter fremder Nationalität trotz Schwerbehinderung mittels Luft-Boden-Raketen „festnimmt“

Ich habe lediglich Deine Argumentationsschiene weitergeführt.

Schließlich gab es ja für den getöteten
feindlichen soldaten weder prozess noch urteil. Daher ist ein
vergleich zwischen straf- und militärgerichtsbarkeit mit
vorsicht zu ziehen…

Ein im Krieg getöteter Feind hat mit Militärstrafrecht erstmal
nur wenig zu tun… Das Militärstrafrecht bezieht sich auf die
eigenen Soldaten, nicht auf die anderen. Krieg an sich ist ein
anderes Thema, welches auch gesondert diskutiert werden muß,
denke ich.

Beides bleibt aber staatlich geduldetes töten eines menschen…

Das ist zwar korrekt, aber wie gesagt: Krieg ist ein anderes
Thema, und die von Jacobias aufgestellten Behauptungen waren
in der Form falsch.

Auch das ist richtig.

Derjenige jedoch, der ignoriert, dass sich Israel im Krieg mit den palästinensischen Terroristen befindet bist Du.

Also auch hier bist Du wieder derjenige, der die Dinge gleichsetzt.

Liebe Grüße

Jacobias

Immer der, der fragt…

Hallo Malte

So beispielsweise Deutschland, dort ist sie im Polizeirecht
verankert.

Das ist falsch.

Der ‚finale Rettungsschuß‘ ist Bestandteil des deutschen
Polizeirechtes.

Polizeirecht ist Landesrecht, das zunächst vorab.

Der finale Rettungsschuß hat mit der Todesstrafe nichts zu tun.

Gruß,

Malte.

Hi,

Ja, das mag sein. Diese Gleichsetzung hast Du aber in einem
vorherigen Post gemacht : sowie vermeintliche Straftäter
fremder Nationalität trotz Schwerbehinderung mittels
Luft-Boden-Raketen „festnimmt“

Ich habe lediglich Deine Argumentationsschiene weitergeführt.

Keineswegs.

Das ist zwar korrekt, aber wie gesagt: Krieg ist ein anderes
Thema, und die von Jacobias aufgestellten Behauptungen waren
in der Form falsch.

Auch das ist richtig.

Derjenige jedoch, der ignoriert, dass sich Israel im Krieg mit
den palästinensischen Terroristen befindet bist Du.

Achso ist das… Nein, das ist kein Krieg. Israel erkennt ja noch nicht mal Palästina als souveränen Staat an, geschweige denn das Recht der Palästinenser auf einen solchen. Da es Krieg nur zwischen souveränen Staaten geben kann, liegt dort AFAIK kein Krieg im Sinne des Völkerrechts vor. Was da passiert, ist Staatsterrorismus.

Gruß,

Malte.

Hallo,

Zur Erinnerung: Sie haben behauptet, der Begriff „Land der
Täter“ impliziere, alle Deutschen seien Täter.

Das tut er nicht, genausowenig wie der Begriff „Land der
Dichter und Denker“ impliziert, alle Deutschen seien Dichter
und Denker.

Jetzt verstanden?

Wieso konnte dann eine rede zum 3. oktober einen solchen
skandal auslösen, weil jemand israel als tätervolk
bezeichnete???
DAS dürfte dann doch auch auf keinen fall eine
verallgemeinerung gewesen sein.

Oder ist es vielleicht so, daß connotation und denotation doch
zwei unterschiedliche dinge sind…

Oder ist es vielleicht so, dass ‚Tätervolk‘ und ‚Land der Täter‘ unterschiedliche Begriffe sind…

Übrigens ging’s dabei nicht um Israel, sondern um die Juden.

M.

Nachtrag

Wieso konnte dann eine rede zum 3. oktober einen solchen
skandal auslösen, weil jemand israel als tätervolk
bezeichnete???
DAS dürfte dann doch auch auf keinen fall eine
verallgemeinerung gewesen sein.

Der „Skandal“ resultierte nicht aus einer unzulässigen Verallgemeinerung, sondern aus der grundsätzlichen Anwendung des Begriffs ‚Tätervolk‘ auf die Juden.

M.

Hallo,

Zur Erinnerung: Sie haben behauptet, der Begriff „Land der
Täter“ impliziere, alle Deutschen seien Täter.

Das tut er nicht, genausowenig wie der Begriff „Land der
Dichter und Denker“ impliziert, alle Deutschen seien Dichter
und Denker.

Jetzt verstanden?

Wieso konnte dann eine rede zum 3. oktober einen solchen
skandal auslösen, weil jemand israel als tätervolk
bezeichnete???
DAS dürfte dann doch auch auf keinen fall eine
verallgemeinerung gewesen sein.

Messalina meint, das die - selbstverständlich falsche und unzulässige - Bezeichnung von juden als Tätervolk einen Skandal zu Recht hervorrief, eine Bezeichnung von Israel als „Land der Täter“ jedoch dies natürlich nicht getan hätte.

*pruuuuust*

Messalina meint, das die - selbstverständlich falsche und
unzulässige - Bezeichnung von juden als Tätervolk einen
Skandal zu Recht hervorrief, eine Bezeichnung von Israel als
„Land der Täter“ jedoch dies natürlich nicht getan hätte.

*pruuuuust*

Ihre logische Begabung, werter Malte, ist wahrlich … bemerkenswert.

Doch ein Mann wie Köhler, auch in dem Alter, den überwinden
nicht die Gefühle.

wie gut du den kennst - das ist ja beeindruckend.

dataf0x

Drittens: Warum erzählen Sie das ausgerechnet mir?

weil sie (sic) hier eine dezidierte meinung äußerten. das habe ich nicht. ich habe nur standpunkte referiert, die mir begegneten.

gruß
dataf0x

Meine Generation hat den z.B. Austausch Franzosen-Deutsche
erlebt. Die beiden Feindstaaten, sie sich über hundert Jahre
bekämpft haben, haben durch die Jugend beider Nationen ein
völlig anderes Verständnis erhalten. Aus Feinden wurde
Freunde. Heute versteht doch kein Mensch mehr, weshalb sich
unsere Eltern und Grosseltern derartiges Leid zugefügt haben.
Köhler hofft, dass dies auch eines Tages zwischen Juden und
Deutschen möglich sein kann.

das stößt einem ein wenig sauer auf. was für „feindstaaten“ waren denn israel und deutschland? in welchem krieg waren das feinde? und welches „leid haben sich israelische und deutsche großeltern gegenseitig zugefügt“? irgendwie paßt diese analogie nicht. merkst du das nur nicht oder ist das absicht?

gruß
dataf0x

Drittens: Warum erzählen Sie das ausgerechnet mir?

weil sie (sic) hier eine dezidierte meinung äußerten. das habe
ich nicht. ich habe nur standpunkte referiert, die mir
begegneten.

Ist das so? Gut, dass Sie’s sagen - andernfalls wäre bei mir doch glatt der Eindruck entstanden, Sie versuchten gerade eine dezidierte Meinung über Leute loszuwerden, die nicht " nur Standpunkte referieren, die ihnen begegnen."

Aber ich will Sie nicht aufhalten - wenn Sie jeden, der hier eine Meinung geäußert hat, mit Ihrem Hint beglücken wollen, haben Sie noch viel zu tun heute!

M.

‚Immer der, der fragt‘,welch schöner Sinnspruch !
Hallo Malte.

So beispielsweise Deutschland, dort ist sie im Polizeirecht
verankert.

Das ist falsch.

Der ‚finale Rettungsschuß‘ ist Bestandteil des deutschen
Polizeirechtes.

Polizeirecht ist Landesrecht, das zunächst vorab.

Danke für den Hinweis. Auch sofern unterscheidet sich Deutschland dann also nicht von den USA, denn auch bei denen ist die Todesstrafe ja Landesrecht.

Und, wie bei uns die Verfassung dem ‚finalen Rettungsschuss‘ nicht widerspricht, so widerspricht auch die amerikanische Verfassung nicht der Todesstrafe.

Der finale Rettungsschuß hat mit der Todesstrafe nichts zu
tun.

Nicht ? Lieber Malte, Deine Aussage mag aus juristischer Sichtweise ja richtig sein, ganz sicher aber nicht aus der Sicht dessen der getötet wird.

Liebe Grüsse,

Jacobias

Hallo!

Die Passage, die ich als „braune Sauce“ bezeichnet habe, hast du wie folgt versucht zu entschärfen.

  1. Der Satz „führen die Politik Hitlers fort“ klingt
    vielleicht etwas scharf, dennoch ist er nicht als Vorwurf,
    sondern als Warnung zu verstehen. Hitler sagte: „Die Juden
    sind keine Religion, sie sind eine Rasse.“ Bewusst versuchte
    er Juden in Deutschland, die sich am deutschsprachigen
    Kulturleben engagierten und sich mit der deutschen Sprache
    identifizierten, AUSZUGRENZEN: Hier sind die Juden, das
    andere, das sind Deutsche! ER hat die Grenze zwischen
    „Deutschen“ und „Juden“ so verfestigt, wie wir sie heute
    kennen. Und wer sie weiterhin klar aufrecht erhält, steht nun
    einmal in der Tradition dieser Abgrenzerei. Man muss sich
    dabei wirklich überlegen: „Werde ich damit all den Juden
    gerecht, die für die Anerkennung ihrer kulturellen Arbeit im
    deutschsprachigen Kulturleben gekämpft haben, gegen die
    Nationalsozialisten?“

Und man muss sich überlegen, welche Haltung dann die wirklich
revisionistische ist, und welche Äußerungen („braune Sauce“)
tatsächlich die niveaulosen sind.

Damit hast du so gut wie alle Teilnehmer der Diskussion überzeugt. Ich bleibe gerne auf meinem niveaulosen Niveau. Da fühle ich mich wie immer viel besser.

In deinem ersten Text steht:

Wenn also
ursprünglich deutschsprachige Holocaust-Überlebende die deutsche
Sprache und Kultur meiden, führen sie im Grunde die Politik
Hitlers fort und vollenden sie.

In deiner „Stellungnahme“ zitierst du dich anders. Es sind keine „Holocaust-Überlebenden“ mehr da, es sind „die Juden“.

Aus meiner niveaulosen Sicht ist es nicht dasselbe. Da sich nicht jeder hier in der Logik stark fühlt, sehe ich mich gezwungen, dies zu unterstreichen: Nicht alle Juden sind Holocaust-Überlebende, nicht alle Israelis sind Holocaust-Überlebende, nicht alle Juden sind Israelis, nicht alle Israelis sind Juden, nicht alle Israelis haben mit ihren Traumata deutsche Stammtische in Aufregung gebracht usw.

Unter der Hitler-Politik verstehst du, wie du schreibst, „die Ausgrenzung“.

Ich halte es für falsch, in meiner gewohnt unbegrenzten Niveaulosigkeit. Die Ausgrenzung war nur ein Teil seines Plans, ein taktisches Mittel, um seine strategischen Ziele zu erreichen, nämlich den Raub und Ermordung der Juden.

Alles Weitere folgt als logische Konsequenz aus diesen zwei Verschiebungen. Die Juden müssten laut deiner Explikation „weiter“ „für die Anerkennung ihrer kulturellen Arbeit im deutschsprachigen Kulturleben“ kämpfen, sogar „gegen die Nazionalsozialisten“ müssten sie weiter kämpfen. Und sich dabei nicht abgrenzen.

Wenn ausserdem Opfer einen für sie schmerzvollen Kontakt mit der - wie auch immer für sie aussehenden - Gefahr vermeiden wollen, werden sie bei dir mit ihren Tätern gleichgesetzt, da sie, aus deiner Sicht, deren Politik „vollenden“. Nicht Täter also fügen den Opfern unauslöschbare Wunden zu, sondern Opfer sich selbst. Später hast du das relativiert, dies sei eine Warnung. Echt feinfühlig, warum nur hat das noch kein Bundespräsident den Opfern so gesagt?

Es ist kein Geheimnis, am lautesten schreien immer Stammtischspießer, in Israel sind es offensichtlich solche, die an der Stelle der „echten“ Holocaust-Überlebenden auftreten. Sie mit Holocaust-Überlebenden gleichzusetzen, ist falsch. Das Beispiel des Abgeordneten Lapid sollte eigentlich genügen.

Ich führe deine niveauvollen Gedanken jetzt nicht weiter. Die Juden haben offensichtlich viel vor sich, es wartet auf sie eine große Arbeit. Die große Last der Hitler-Politik liegt allein und ausschliesslich bei ihnen.

Sei bedankt für deine Stellungnahme. Ich hoffe, meine Niveaulosigkeiten bringen dich weiter. Wenn nicht, es ist nicht schlimm. Die Juden werden halt noch mehr zu tun haben. Nicht neu, wie du eben ausgeführt hast.

Alle andere dürfen weiter ruhig auf Wortspielchen schauen.

Viel Erfolg beim weiteren Ausweichen.

Hallo Malte.

Ja, das mag sein. Diese Gleichsetzung hast Du aber in einem
vorherigen Post gemacht : sowie vermeintliche Straftäter
fremder Nationalität trotz Schwerbehinderung mittels
Luft-Boden-Raketen „festnimmt“

Ich habe lediglich Deine Argumentationsschiene weitergeführt.

Keineswegs.

Du solltest Deine schlagkräftigen Argumente in Sinnsprüche packen Malte, dann kommen die noch besser rüber.

Das ist zwar korrekt, aber wie gesagt: Krieg ist ein anderes
Thema, und die von Jacobias aufgestellten Behauptungen waren
in der Form falsch.

Auch das ist richtig.

Derjenige jedoch, der ignoriert, dass sich Israel im Krieg mit
den palästinensischen Terroristen befindet bist Du.

Achso ist das… Nein, das ist kein Krieg. Israel erkennt ja
noch nicht mal Palästina als souveränen Staat an, geschweige
denn das Recht der Palästinenser auf einen solchen. Da es
Krieg nur zwischen souveränen Staaten geben kann, liegt dort
AFAIK kein Krieg im Sinne des Völkerrechts vor. Was da
passiert, ist Staatsterrorismus.

Lieber Malte, ob die sich im Krieg befinden oder nicht, entscheidet sich ganz sicher nicht an der vermeintlichen Definitionshoheit deutscher Stammtischprediger.

Fakt ist :

  1. Die Hamas hat Israel den Krieg erklärt
  2. Israel hat sich als ‚in Krieg befindlich‘ gegen die Hamas u.a erklärt.

Wie Stammtischbrüder im Lande der Täter darüber befinden, ist ziemlich unerheblich.

Herzliche Grüße

Jacobias.

Ja, nicht?
Hallo Jacobias,

So beispielsweise Deutschland, dort ist sie im Polizeirecht
verankert.

Das ist falsch.

Der ‚finale Rettungsschuß‘ ist Bestandteil des deutschen
Polizeirechtes.

Polizeirecht ist Landesrecht, das zunächst vorab.

Danke für den Hinweis. Auch sofern unterscheidet sich
Deutschland dann also nicht von den USA, denn auch bei denen
ist die Todesstrafe ja Landesrecht.

Und, wie bei uns die Verfassung dem ‚finalen Rettungsschuss‘
nicht widerspricht, so widerspricht auch die amerikanische
Verfassung nicht der Todesstrafe.

Doch, tut sie. Es sei denn, Du zählst auch eine Tötung in Notwehr oder Nothilfe unter den Begriff „Todesstrafe“, was schon ziemlich pervers wäre :smile:

Der finale Rettungsschuß hat mit der Todesstrafe nichts zu
tun.

Nicht ? Lieber Malte, Deine Aussage mag aus juristischer
Sichtweise ja richtig sein, ganz sicher aber nicht aus der
Sicht dessen der getötet wird.

Oh doch, auch für den, der getötet wird, macht das einen himmelweiten Unterschied. Im Falle des finalen Rettungsschusses hat er nämlich bis zur Sekunde vor Abgabe des Schusses die Möglichkeit, diesen abzuwenden und am Leben zu bleiben.

Gruß,

Malte.

Hallo,

die Frage ist hier nun wirklich weshalb Du den ersten Teil meiner Antwort, auf die Du Dich beziehst gelöscht hast und dann völlig herausgerissen aus dem Gesamttext meinen Text auf Israel beziehst. Dass ich mich hier auf die Geschichte zwischen Franzosen und Deutschen beziehe, auf den Jugendaustausch, was alles möglich war zwischen zwei Staaten die sich als Feinde gegenseitig gesehen haben ist wohl eidneutig.

Aber ich gebe Dir soweit recht, dass der letzte Satz zu Köhler nicht dorthin passt. Er will natürlich, so war es auch gemeint, eine Tages, er hofft es, wie viele von uns, dass eine Tages zwischen Juden und Deutschen auch ein entspanntes Verhältnis ähnlich wie Franzosen - Deutsche möglich ist.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, nicht? na,aufjedenfall!Sinnsprüche kommen gut!
Hallo Malte.

So beispielsweise Deutschland, dort ist sie im Polizeirecht
verankert.

Das ist falsch.

Der ‚finale Rettungsschuß‘ ist Bestandteil des deutschen
Polizeirechtes.

Polizeirecht ist Landesrecht, das zunächst vorab.

Danke für den Hinweis. Auch sofern unterscheidet sich
Deutschland dann also nicht von den USA, denn auch bei denen
ist die Todesstrafe ja Landesrecht.

Und, wie bei uns die Verfassung dem ‚finalen Rettungsschuss‘
nicht widerspricht, so widerspricht auch die amerikanische
Verfassung nicht der Todesstrafe.

Doch, tut sie.

Wer tut was lieber Malte? Die Todesstrafe widerspricht der amerikanischen Verfassung ?

Hast Du dafür auch einen Sinnspruch parat ?

Der finale Rettungsschuß hat mit der Todesstrafe nichts zu
tun.

Nicht ? Lieber Malte, Deine Aussage mag aus juristischer
Sichtweise ja richtig sein, ganz sicher aber nicht aus der
Sicht dessen der getötet wird.

Oh doch, auch für den, der getötet wird, macht das einen
himmelweiten Unterschied. Im Falle des finalen
Rettungsschusses hat er nämlich bis zur Sekunde vor Abgabe des
Schusses die Möglichkeit, diesen abzuwenden und am Leben zu
bleiben.

Zweifellos gibt es Unterschiede. Die Todesstrafe wird von einem Gericht nach amerikanischem Recht gesprochen. Beim finalen Rettungsschuß hingegen ist es die Executive die den Tod beschließt und ausführt.

Der Tod ist das was beides untrennbar miteinander verbindet.

Auch der zum Tode verurteilte hatte die Wahl das Verbrechen zu begehen oder es zu lassen. Im Gegensatz zu dem der durch finalen Rettungsschuss getötet wird, hat aber ersterer ein Verbrechen begangen, im Fall des finalen Rettungsschusses jedoch, wird präventiv getötet.

Liebe Grüße

Jacobias