Was falsch ist? Ich hatte es bereits an anderer Stelle geschrieben. Das Verbot verstößt gegen die Menschenrechte, die bei uns im Grundgesetz verankert sind, die Schweizer haben eine Verfassung. Und genauso, wie bei uns eine Bundesregierung, also gewählte Volksvertreter eines vor den Latz bekommen können vom Bundesverfassungsgericht, so hoffe ich mal, dass das auch in der Schweiz funktioniert. Denn dort heißt es:
Artikel 8:
…„Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.“
Artikel 15:
"Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen."
Artikel 36:
"Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.
3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar."
Gerade der letzte Artikel beinhaltet ganz eindeutig, dass es auch nicht mit der Schweizer Verfassung vereinbar ist, ein Kreuzchen zu setzen, um irgendwem einmal einen Denkzettel zu verpassen - so wie derzeit von denen argumentiert wird, die sich im Angriff sehen, dass es zu so einem Entscheid in einem demokratischen Land im Zentrum Europas kommen kann.
Ich bleibe dabei bei meiner Meinung: Die Schweizer haben damit nur demonstriert, dass sie doch nicht reif sind für eine direkte Demokratie. Denkzettelwahlen gehören bei so einem Thema nicht hin.
LG Petra