Postsendung von Nachbarn im eigenen Briefkasten

@Tokei_ihto
Ich wollte Nichts sagen, aber Du hast es ausgesprochen :face_with_hand_over_mouth:

Die AfD und die GrĂŒnen und Tesla noch 


Ich denke, trotz der vielen BeitrÀge (auch meiner) ist der einzige, mit dem der Fragesteller etwas anfangen könnte, der von @asteiner mit dem link.

Falls er ĂŒberhaupt noch mitliest.

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Ich habe noch nie einen Brief im „GeschĂ€ftsbereich“ als irgendein Einschreiben bekommen.

Der Fragesteller trĂ€gt beim Öffnen der UmschlĂ€ge seine Brille nicht, sondern erst beim spĂ€teren Studium der Briefe. Das wĂ€re aber schon ein toller Zufall, wenn der Name in einer SchriftgrĂ¶ĂŸe geschrieben wĂ€re, die ihm es keinesfalls ermöglicht, seinen Namen von dem des Nachbarn zu unterscheiden, aber die SchriftgrĂ¶ĂŸe von behördlichen Schreiben immer absolut ausreichend ist, um ihn innehalten und den Brief beiseite legen zu lassen.

Warum diskutierst Du das nicht mit dem Mietglied, das das Thema als erstes aufgebracht hat? Und ja, ich bleibe dabei: fremde Briefe versehentlich oder „versehentlich“ zu öffnen kann passieren, die dann aber wegzuwerfen ist die Oberarschigkeit in TĂŒten und zwar ganz unabhĂ€ngig davon, wie der Nachbar im allgemeinen so drauf ist.

Alle Probleme ließen sich aber umschiffen, wenn der Fragesteller von seiner seltsamen Eigenheit abließe, ohne Brille und damit anscheinend auf kurzer Distanz halbblind alle Briefe aufzureißen und erst dann seine Brille zu holen, um die Briefe zu lesen. Was ich vom Wahrheitsgehalt dieser Geschichte halte, habe ich bereits dargelegt.

Das hat niemand behauptet. Die KausalitÀt lÀuft genau in die andere Richtung.

Hier noch ein paar juristische Gedankenfetzen:

Meine kursorische PrĂŒfung hat im Internet keine Quelle zutage gefördert, welche die Behauptung, die Entsorgung eines Briefes im Altpapier erfĂŒlle den Straftatbestand der SachbeschĂ€digung, konkret hĂ€tte belegen können. Zwar gibt es Verweise auf die Kommentare von Fischer und Schönke/Schröder. Ob in denen aber das steht, was da angeblich stehen soll, ist unklar. Letztlich geht es um die Abgrenzung der strafbaren SachbeschĂ€digung von der straflosen Sachentziehung.

NatĂŒrlich erfĂŒllt es den objektiven Tatbestand von § 202 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses), einen falsch zugestellten Brief einfach zu öffnen. Die Strafbarkeit setzt aber voraus, dass die Tat von einem entsprechenden (Eventual-)Vorsatz getragen wird: Der TĂ€ter hĂ€lt es wĂ€hrend der Tat zumindest fĂŒr möglich, dass er unbefugt einen Brief öffnet, der an einen anderen Adressaten gerichtet ist, und er nimmt diese Möglichkeit billigend in Kauf. Absicht und direkter Vorsatz wĂŒrden natĂŒrlich erst recht genĂŒgen, fahrlĂ€ssiges, auch leichtfertiges Verkennen hingegen nicht.

Zivilrechtlich könnte man an einen Schadensersatzanspruch aus Deliktrecht, insbesondere aus § 823 BGB, denken. Vielleicht macht die Frage nach dem Strafrecht hier einen Unterschied. Denn nur bei § 823 Abs. 2 BGB kommt der Ersatz eines Vermögensschadens ins Betracht, und der setzt den Verstoß gegen ein Schutzgesetz voraus, welchen man in § 303 StGB (SachbeschĂ€digung) sehen mĂŒsste.

Andererseits wird der redliche und unverklagte Besitzer einer Sache bei Vorliegen einer sogenannten Vindikationslage weitgehend vor SchadensersatzansprĂŒchen geschĂŒtzt (§ 993 Abs. 1 Hs. 2 BGB). Von einer Vindikationslage spricht man, wenn der EigentĂŒmer von dem Besitzer die Herausgabe einer Sache verlangen kann (§ 985 BGB). Das spricht deutlich gegen eine deliktische Haftung und beschrĂ€nkt eine Haftung auf §§ 989 f. BGB.

Damit kann vermutlich auch die Frage dahinstehen, ob SchadensersatzansprĂŒche aus § 280 Abs. 1 BGB möglich sind. Diese setzen ein SchuldverhĂ€ltnis voraus. Ein NachbarschaftsverhĂ€ltnis ist kein solches. Vielleicht ergibt sich etwas anderes, wenn es hier um eine WohnungseigentĂŒmergemeinschaft geht. Das mĂŒsste mal jemand prĂŒfen 


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Ich war letztens in einer Anlage, in der Altpapier verarbeitet wurde. Da hatte ich schon den Eindruck, dass sich der Zustand des eingebrachten Papiers bei der Verarbeitung substantiell verschlechterte und da auch allgemein bekannt ist, dass Altpapier recycelt wird, dĂŒrfte es schwierig sein, zu begrĂŒnden, warum man die Sache dem EmpfĂ€nger zwar entzogen hat, sie aber weder zu beschĂ€digen beabsichtigte noch davon wusste, dass sie als Folge der Entsorgung Schaden nehmen wĂŒrde. Eine Alternative wĂ€re vielleicht noch, die Briefe unauffĂ€llig in einem entliehenen Buch zu verstauen und das dann der Bibliothek zurĂŒckzugeben


Und wer hat das Papier substantiell verschlechtert? Wer hat diese Tat begangen?

Das schon. Aber verwerten kann man das nur bei der Frage nach dem Vorsatz. Auf den kommt es nur an, wenn der objektive Tatbestand erfĂŒllt wird und zwar von unserem Fragesteller.

wer meint was heißt das nun hier?
was soll denn dieses aufeinandergekloppe? Ohne irgendwelchen Mehrwert?

Sorry
 nur meine 2 Euro Fuffzich


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Ich kenne es nur so, dass es keine Rolle spielt, wer die spÀtere BeschÀdigung verursacht, sondern wer sie dort hinbringt, wo das geschieht. Es mag aber sein, dass es dazu unterschiedlich lautende Kommentare gibt. Auf die Schnelle rausgesucht und verlinkt:
„Eine bloße Sachentziehung begrĂŒndet in der Regel keine SachbeschĂ€digung. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der TĂ€ter die Sache an einen Ort bringt, an dem sie verkommt, verdirbt oder eingeht.“
SachbeschÀdigung - Strafrecht Besonderer Teil 2 (juracademy.de)

Die Sachentziehung wird ja auch in der Regel gegen den Diebstahl abgegrenzt, d.h. es ist nicht strafbar, eine Sache zu entziehen, ohne sie sich aneignen zu wollen. Wichtig ist dabei dann aber, dass die Sache keinen Schaden nimmt, d.h. wenn man auf einer nĂ€chtlichen Wanderung einen Gartenstuhl von einer fremden Terrasse mitnimmt und ihn zwei Straßen weiter abstellt, dann macht man sich nicht strafbar. Wirft man den Stuhl hingegen in einen Fluss, ist man zwar nicht mit Diebstahl, aber eben mit SachbeschĂ€digung dabei.

Insofern ist da pure an sich nehmen des Briefes natĂŒrlich weder Diebstahl noch SachbeschĂ€digung. Wenn man ihn aber anschließend in einen Papiercontainer wirft, dann ist sie nicht nur dem EmpfĂ€nger entzogen worden, sondern wird einer Verwertung zugefĂŒhrt, so dass der EmpfĂ€nger ihn auch nicht wieder unbeschĂ€digt zurĂŒckerhalten kann.

Aber wie gesagt:
Ich kenne es nur so, dass es keine Rolle spielt, wer die spÀtere BeschÀdigung verursacht, sondern wer sie dort hinbringt, wo das geschieht. Es mag aber sein, dass es dazu unterschiedlich lautende Kommentare gibt.

Hallo,

die aufgekommene Diskussion, die zunehmend zerfasert, scheint ja den UP gar nicht mehr zu interessieren. Nicht nur deswegen sollten sich mE alle Kombatanten mal ĂŒberlegen, ob sie weiterhin ĂŒber jedes Stöckchen springen mĂŒssen.

Ansonsten gibt es Probleme, die hĂ€tte ich gerne. Ich weiß nicht, was so schlimm dabei sein soll, einfach diese Briefe in den passenden Briefkasten zu werfen. Und die nicht zum Briefkasten mitgenommene Lesebrille ist auf Dauer auch kein Argument

Sorry, aber auch das ist einfach grotesk ĂŒbertrieben, wenn es nur darum geht, einen Namen zu lesen.

&tschĂŒĂŸ
Wolfgang

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Das gab es schon immer und so wurde dann einst im alten Griechenland der HĂŒrdenlauf erfunden.

So hat jedes Ding 3 Seiten. Eine schlechte, eine gute und eine komische.

Danke an @ Threepwood ffĂŒr die ausfĂŒhrliche Erörterung.

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Bislang haben wir weder einen StGB-Kommentar noch ein Urteil, aus dem wir hier schlau werden könnten.

TĂ€ter ist nur, wer die Tat selbst oder durch einen anderen begeht (§ 25 Abs. 1 StGB). Die KausalitĂ€t zwischen „in das Altpapier geben“ (Tathandlung) und „das Altpapier wird in der entsprechenden Anlage von anderen Personen ordnungsgemĂ€ĂŸ recycelt“ (tatbestandlicher Erfolg) genĂŒgt jedenfalls nicht, um dem, der den Brief in das Altpapier gibt, zum TĂ€ter zu erklĂ€ren. Die Eltern eines Mörders haben fĂŒr den Mord auch eine Ursache gesetzt, ohne sich des Mordes schuldig zu machen. Neben der KausalitĂ€t brauchen wir noch die objektive Zurechnung. Außerdem mĂŒssen wir bedenken, dass die Angestellten der Einrichtung, in der Altpapier recycelt wird, ganz sicher den objektiven Tatbestand der SachbeschĂ€digung erfĂŒllen. Es gibt verschiedene Fragen aus dem Bereich von TĂ€terschaft und Teilnahme, die man hier erörtern könnte. Ich möchte das aber jetzt nicht vertieren, sondern nur anmerken:

Diese FÀlle, in denen Leute glauben, eine Sache sei juristisch ganz klar, weil sie das rechtliche Problem wiederzuerkennen glauben, erweisen sich oft als Falle. Ich denke da an eine Klausur aus dem ersten Staatsexamen 
 Da haben alle (?), mit denen ich spÀter gesprochen habe, genau diesen Fehler begangen. Und Leute ohne juristische Expertise tappen besonders gern in die Falle.

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Wie Du selber schreibst:

Der VollstÀndigkeit halber sollte man vielleicht erwÀhnen, dass die Aussage

u.a. auf den Internetseiten von Rechtschutzversicherungen, der Stiftung Warentest und RechtsanwÀlten zu finden ist. In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft Memmingen einen Strafbefehl gegen einen Postboten beantragt, der einen Teil der Post im Altpapier entsorgte.

Ich möchte noch zufĂŒgen, dass man sicher auch (versehentlich) schon geöffnete Briefe wieder in einen Post-Briefkasten werfen kann.
Einfach mit Klebestreifen wieder zukleben und draufschreiben „falsch zugestellt!“.
Dann umgeht man auch eventuelle Beleidigungen des EmpfÀngers, und wichtige Post findet trotzdem noch ihr Ziel.

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@Frau_Jana_Boemer Ich hÀtte gerne Otternasen und ein Bier.

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Ich bin verblĂŒfft, dass, wie du schreibst, die KausalitĂ€t zwischen „ins Altpapier geben“ und „Altpapier wird von anderen zerstört, um daraus neues Papier herzustellen“ nicht reicht. Das Sammeln von Altpapier hat doch genau den Grund, das Papier zu zerstören und etwas Neues daraus herzustellen. Und das weiß auch jeder.
Wenn ich meinen nervigen Nachbar gefesselt auf eine Eisenbahnschiene lege, muss ich doch auch mit einer Anklage wegen Totschlag rechnen.
Dass man als Laie juristische Fragestellungen ganz falsch einschÀtzen kann, ist mir bewusst.

Als kausal wird im Strafrecht die Handlung bezeichnet, welche nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmĂ€ĂŸige Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Was ich mit dem Beispiel der Eltern, deren Kind einmal einen Mord begehen wird, verdeutlichen wollte: Eine solche KausalitĂ€t kann nicht, kann nie genĂŒgen, jemanden strafrechtlich als TĂ€ter zu bezeichnen.

Die Korrektur der uferlosen KausalitĂ€t, von der man in der Juristerei zu meiner Erheiterung meint, sie sei „naturwissenschaftlich“, erfolgt vor allem durch die von mir bereits genannte objektive Zurechnung. Hier wird nach einer normativen, nach einer wertenden Zurechnung gefragt. Die ist hier insofern spannend, als ja die Mitarbeitenden der Anlage, in welcher das Papier verarbeitet wird, unzweifelhaft einen eigenen Tatbetrag leisten, der fĂŒr den tatbestandlichen Erfolg definitiv kausal und objektiv zurechenbar ist. Das heißt nicht, dass derjenige, der den Brief in das Altpapier gegeben hat, straflos bleibt. Es heißt nur, dass die Feststellung der KausalitĂ€t allein nicht genĂŒgt.

Nicht nur als Laie. Folgenden Fall hat mir eine zuverlĂ€ssige Quelle zugetragen: Auf einem Parkplatz stießen zwei Fahrzeuge zusammen: Das Heck des vorderen kollidierte mit der Front des hinteren Fahrzeugs. Vor Gericht war streitig, ob das beim ZurĂŒcksetzen des vorderen Fahrzeugs oder beim VorwĂ€rtsfahren des hinteren Fahrzeugs geschehen war. Die Richterin erkannte ein Muster. Wenn die Front mit dem Heck kollidiert, nennt man das Auffahrunfall, und da gilt die tatsĂ€chliche Vermutung, dass die Person am Steuer des hinteren Fahrzeugs (mindestens eine Mit-, vielleicht aber auch die alleinige) Schuld trĂ€gt. Grundlage dieser Vermutung ist aber die Erfahrung, dass bei einem Auffahrunfall auf der Straße das hintere Fahrzeug zu wenig Abstand gehalten hat; mit angemessenem Abstand wĂŒrden AuffahrunfĂ€lle ja regelmĂ€ĂŸig vermieden. Das hat die Richterin verkannt. Ein Auto hinten beschĂ€digt, das andere vorne, das reicht nicht fĂŒr eine tatsĂ€chliche Vermutung.

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mir reicht ein Weissbier und ne TĂŒte Chips


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Hallo,
mir wĂŒrde es schon genĂŒgen, wenn sich jemand erbarmt und den Thread schließt.
Gruss
Czauderna

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Endlich hier mal eine positive Antwort,
„natĂŒrlich“ von Jemandem dem es unabsichtlich auch schon so ging.

Antworten wie hier auf diesem Board wie:
„gehe ich richtig in der Annahme, dass Dir die Situation durchaus VergnĂŒgen bereitet?“

Empfinde ich als ein bodenlose FRECHHEIT.

Ich schreiben hier in der Annahme, das man es ehrlich meint.

SO WIE DEINE ANWORT,

Überlege mir ob ich auf Grund von solch niedertrĂ€chtigen Antworten, wie von dem anderen,
aus diesem Board austreten werde.

Ehrliche Fragen scheinen hier fehlen am Platz zu sein.

Diese vielen Worte hier sollen sein:
DAS soll ein LOB an DICH sein,

Du gehörst hier vermutlich zu den wenigen VernĂŒnftigen!

Gruss
und unbekannterweise einen Blumenstraus an Dich.

Schon mal etwas von NamensÀhnlichkeit gehört,
wie vielleicht:

Scholz und Schölz

Um so etwas geht es hier!
Dadurch kommt es schon mal vor, dass der BrieftrÀger oder die BrieftrÀgerin
den Namen nicht richtig erkennt und falsch einwerfen tut.

Mein Name ist nicht der obige aber es handelt sich exakt um 1 einzelnen Buchstaben bei komplett
sonstiger IdentitÀt.

Diesen Sachverhalt konnte man aus meiner Frage ableiten.
Man wĂŒrde mit Sicherheit unĂ€hnliche Namen wie vielleicht
Scholz und vielleicht Buchholz auseinanderhalten.
Oder?

Zweitens:
Wenn man mir Freude beim Öffnen fĂŒr mich nicht bestimmte Briefe, die in meinem Briefkasten gelandet sind, vorhĂ€lt,

wie von einigen hier geschehen,
dann bitte schön,
"mĂŒĂŸte man auch dem oder der Briefzustellerin
ebenso Absicht und Freude beim falschen Einwerfen unterstellen.

WAS fĂŒr ein schwachsinniger und in meinen Augen niedertrĂ€chtiger Gedanke.

DIESE Kommentare sollten fĂŒr mich Grund genug sein,
aus dieser sog. gegenseitiger Hilfe-Webseite
auszutreten.

alles und immer geschehen