Wäre wahrscheinlich auch zuviel verlangt,
denn warum sollten für Radler dieselben Gesetze, wie für den
Rest der Welt gelten?
Das tun sie doch, siehe § 27 StVO Verbände
Das eine Kolonne, von z. B. 15 (als Kolonne-) markierten
Autos, soetwas auch einfach machen dürfte, halte ich für
ausgeschlossen und glaube ich auch nicht!
Nochmal der Verweis auf § 27 StVO
- Ich denke mal, das
würde die „blau-weiße Rennleitung“ dann eher als illegales
Straßenrennen mit Rotlichtverstoß auslegen!
Tatbestände sind keine Auslegungssache, sie werden erfüllt oder nicht erfüllt.
Dazu sei dann aber
gesagt, dass AUCH RADFAHRER vorsichtig an Kreuzungen
ranzufahren haben; und besser auch schön hintereinander, weil
es ja sonst etwas eng wird, wenn man mit dem Auto vorbei
fährt.
Und nochmals der Verweis auf § 27 StVO, dann dürfen Radfahrer zu zweit nebeneinander fahren.
Man fährt dann auch nicht vorbei, man überholt.
Dieses Gesetz ist schei…, wer hat sich den Schwachsi…
ausgedacht?!
(Diese rhetorische Frage bedarf keiner Antwort!)
Außer Polemik und Unwissenheit kann man der Frage nichts entnehmen.
Gruß Crack