"Rassistisch und Hetzerisch"

Nur bei Christen ist das erlaubt? So wie die Kirche immer
angegangen wird, darf man auch andere Glaubsrichtungen
kritisieren.

Soll ich jetzt lachen oder angepisst sein darüber, dass du den Teil meiner Antwort weglässt, in dem explizit erwähnt wird das selbiges ebenso für das Christentum gilt?

Anonsten liefere doch mal einen Link zu einer ebenso exponierten Stelle, in der Ähnliches über das Christentum gesagt wird.

Deine Argumentation, ab wann Hass verbreitet würde, ist hanebüchen und wird sicher von keiner Staatsanwaltschaft in D geteilt werden.

Auf Deine Fragespielchen gehe ich nicht ein. Lies den einschlägigen Paragraphen.

Deine Argumentation, ab wann Hass verbreitet würde, ist
hanebüchen und wird sicher von keiner Staatsanwaltschaft in D
geteilt werden.

Was aber nichts daran ändert, dass viele dadurch aufgestachelt werden. Wie man ja auch hier sieht.
Nebenbei - woher kennst du denn alle Staatsanwaltschaften?
Hier mal der Gesetzestext zum Üben
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

Moin,

Anonsten liefere doch mal einen Link zu einer ebenso
exponierten Stelle, in der Ähnliches über das Christentum
gesagt wird.

Naja, ich fand das hier schon nicht so nett:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/11…

Grüße

Alex

Hallo Scotty,

Im Kern hat Hr. Fest recht. Nach Statistiken sind Türken
besonders schlecht integriert. Andere kommen trotz
unterschiedlicher Sprache und Kultur besser klar.

Aber das Land schafft sich ab.

Von welchem Land sprichst Du?
MfG
Merlin2013

Hallo,

http://www.dw.de/meinungsfreiheit-oder-volksverhetzu…
Udo Vetter: http://de.wikipedia.org/wiki/Udo_Vetter
Ali B. Norouzi (mutmaßlich): http://www.widmaiernorouzi.de/norouzi.html

vdmaster

Ich kenne den Paragraphen.

Moin,

Anonsten liefere doch mal einen Link zu einer ebenso
exponierten Stelle
, in der Ähnliches über das Christentum
gesagt wird.

Naja, ich fand das hier schon nicht so nett:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/11…

Grüße

Alex

Nun ist ein Blog ja eine deutlich weniger exponierte Stelle als ein Kommentar der Blöd-Zeitung…

es ist aber ebenfalls keine Hetze im Sinne des STGB.
Sicherlich undifferenziert sowie antiamerikanisch, aber ebenso
über die Meinungsfreiheit gedeckt.

Das ist mir durchaus klar. Ich wollte lediglich herausstellen, dass diese Herr mal lieber vor seiner eigenen Haustür kehren sollte, bevor er großspurig andere Menschen mit anderer Meinung vor den Kadi zerren will.

Der Komentator schreibt nicht über Straftäter und greift deren
Straftaten an, sondern über eine komplette Religion. Dies ist
in Deutschland nun mal illegal, egal ob es sich dabei um das
Judentum oder den Islam handelt.

Nun mal illegal? Hast du eine vertiefte verfassungsrechtliche Prüfung einschließlich Abwägung der betroffenen Grundrechte durchgeführt? Letztendlich stellt bei uns die Meinungsfreiheit ein hohes Gut dar. Hinzu kommt, da du von Werturteilen über Religionen sprichst, die Religionsfreiheit. Diese besagt, dass ich Religionen auch ablehnen darf.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Maaßen, soll einmal gesagt haben:

In Deutschland darf man sagen, dass man den Islam nicht mag, genauso wie man sagen darf, dass man das Christentum nicht mag.

In dem recht kurzen BamS-Kommentar geht es in erster Linie um die negativen Begleiterscheinungen einer Religion. Viele, die für diese Begleiterscheinungen verantwortlich sind, berufen sich auf die Glaubenslehren. Solange diese Personen nicht zumindest im innerreligiösen Dialog an den Rand gedrängt werden, erscheint mir der Kommentator als der falsche Adressat für Anschuldigungen. Wir hatten hier neulich übrigens auch über Studien aus den letzten Jahren diskutiert. Dies ist dir womöglich entfallen.

Es kann auch einen Grund geben, dass ich jemanden für ein
Arschloch halte, so nennen darf ich ihn trotzdem nicht.

Ja, aber wenn du schon juristisch diskutierst, solltest du den Unterschied erkennen. Im Übrigen hat der Kommentator seine Ansicht anders formuliert.

Die meisten Religionen sind nicht pauschal friedfertig. Die
Differenzierung muss dann eben zwischen den einzelnen
Gläubigen erfolgen.

Wer sagt „muss“? Ich habe hier bereits auf Khorchide verwiesen. Ein anderes Beispiel wäre Abdel-Samad. Diese Muslime bzw. Ex-Muslime sehen in den Glaubenslehren an sich etwas gefährliches. Natürlich können einzelne Gläubige von der wortwörtlichen Auslegung abrücken. Auch viele Moslems tun dies ja auch. Wenn man aber mal davon ausgeht, dass der Bild-Stil nun mal ein recht direkter Stil ist, könnte man den Kommentar auch als Appell an alle Muslime verstehen, eben dies zu tun.

Nellen merkt hierzu an:

Natürlich verallgemeinert und verkürzt er, was einem Kommentator mit wenig Platz erlaubt sein muss. Er tut es im Übrigen nicht anders, als jeder von uns alle möglichen Sachverhalte tagtäglich verallgemeinert, wahrnehmbare Phänomene begrifflich klassifiziert, subsummiert, Hauptsächliches betont, Nebensächliches ignoriert, um nicht im Gestrüpp der Differenzierungen hängenzubleiben und dann zu keiner Aussage, zu keinem praktischen Schritt mehr zu gelangen. Dabei reflektiert Fest, wenn auch zugespitzt bis zur Schmerzgrenze, bekannte Fakten und Erkenntnisse der Sozialwissenschaft und Kriminologie, über die seine Kritiker typischerweise bei ihren Gegenattacken kein Wort verlieren.

Ungeachtet dessen muss man auch mal sehen, dass von jeder Kanzel und in jeder Moschee ebenso pauschale Urteile über die jeweilige Religion gesprochen werden. Diese sind pauschal und verallgemeinernd, allerdings im für die jeweilige Religion positiven Sinne.

Abgesehen davon hast du von Augstein oder Grass wohl noch
nichts gehört, deren Positionen in den Medien zum Teil sogar
positiv aufgenommen wurden.

Du hast offensichtlich Augsteins letzten Kommentar im Spiegel
nicht gelesen.

Manchmal ist es ganz schön, wenn man auch mal etwas nicht mitkriegt…

Nur weil du da keine Urteile kennst heisst das nicht, dass es sie nicht gibt. Es gibt sogar Urteile zu Ausweisungen aufgrund von §130, wie auch zu den entsprechenden Abschnitten im Asylrecht. Die Schwelle im asylrecht ist übrigens noch ein bisschen nioedriger angesetzt, als die des §130.

Nur weil du da keine Urteile kennst heisst das nicht, dass es
sie nicht gibt. Es gibt sogar Urteile zu Ausweisungen aufgrund
von §130, wie auch zu den entsprechenden Abschnitten im
Asylrecht. Die Schwelle im asylrecht ist übrigens noch ein
bisschen nioedriger angesetzt, als die des §130.

Das würde mich mal interessieren. Kannst du hier näheres zu ausführen?

Im Prinzip wäre ja damit das, was der BamS-Kommentator fordert, im Ansatz umgesetzt.

Moin,

naja, das Urteil war dann doch in einigen Zeitungen, sonst wäre es auch an mir vorbei gegangen. Und im Ton finde ich es auch deutlich schlimmer als der Bild Kommentar. Oder das, was sich FDP Mitglieder über die Jahre anhören mussten.

Die Suche ist, zugegeben, nicht einfach. Unter §130 findet man sehr viele Rudolf-Heß-Gedächtnis-Märsche, ausserdem extrem häufig die beiden JABMs (Juristenarbeitsbeschaffungsmaßnahmen) Mahler und Voigt und wenn man durch den Wust mal durch ist auch mal ein paar andere Urteile. Unter anderem habe ich da jetzt ein noch anhängiges Verfahren gegen einen Moslem, der andere Moslems zum Abschuss freigegeben hat, sofern sie nicht den Ramadan strikt einhalten.

Filtern kann man aber ein wenig, indem man Verwaltungsrecht (ist wohl so bei Migranten und Asylanten, Abschiebung ist Verwaltungsakt) dazunimmt, da fliegt zumindest schonmal der größte Teil des Machwerks von Horst und Udo raus. Der Wunsiedelkram ist noch da, aber es wird besser.

Alternativ kann man auch §54 AufenthG dazunehmen, das macht das Ganze aber wieder unübersichtlicher, da hier einige Tatbestände aufgeführt sind, insbesondere Abs. 1 macht es schwer.

Trotzdem hier mal zwei Urteile…

Von August 2009
http://openjur.de/u/142236.html

Von November 2009
http://openjur.de/u/305053.html

Beides Prediger, beides ziemlich harter Tobak. Generell scheinen Prozesse und Urteile nach §130 StGB nicht so oft vorzukommen, egal wo der Beklagte herkommt.

MfG,
TheSedated

Setzen sich die entsprechenden Damen und Herren eigentlich mit
gleichem Herzblut gegen Islamismus, Zwangsverheiratung und
antisemitische Hetze ein? Könnte man auf diese Weise nicht
viel besser erreichen, dass dem Kommentar die Grundlage
entzogen wird, als durch Strafanzeigen gegen den Verfasser?

Hallo Ultra,

Oben erwähnte Damen und Herren getrauen sich nie und nimmer die bekehrenswütige, dem Westen verachtenden Islamisten und deren Gepflogenheiten zu kritisieren weil:

a) sie angst haben um unter ihresgleichen als nicht tolerant zu gelten und die Gefahr ausgesetzt werden aus deren geschlossener Gruppe ausgestossen zu werden. Und somit als rückständig zu gelten. Daher biedern alle sich lieber die Islamisten an, als selber logisch/kritisch nachzudenken und mit offene Augen durch die Welt zu gehen. (Dogma)

  1. man hat einfach angst vor den Islamisten worunter ich auch Saoudië Arabiën verstehe.

Gruss:
Gerrit

Hallo,

ein virtuelles Sternchen für den Kommentar von Nellen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Mit Verlaub, …(in einem Fall beleidigender Angriff auf den Vorposter)…

nein, das war ohne Erlaubnis, einfach nur lächerliche Willkür, nicht nur weil dir - wieder einmal - inhaltlich/sachlich etwas nicht deiner eigenen Meinung entsprochen hat (ja, Realitäten wie Statistiken, sind manchmal schwer zu ertragen) sondern auch, weil du - respektiv deines vorpostenden „Mündels“ - die enthaltenen Fragen nicht - vor allem für euch selbst - zufrienstellend, hättet beantworten können.

Wann ein Beitrag gegen die Forumsregen verstößt, entscheidet im Zweifel der :Moderator…

Auch hier ein klares nein, nicht im Zweifelsfall, sondern die Forumsregeln willkürlich und nach gutdünken ausgelegt.
Behaupte ich nicht nur, sondern kann es auch - auf Wunsch - belegen!
Ich werde das was ich geschrieben habe hier noch einmal einstellen, und dann suchen wir die Stelle(n) der Beleidigung, gemeinsam!?

So, und nun kannst du - beleidigt - wieder löschen!

Gruß
rolli

1 Like

Der Komentator schreibt nicht über Straftäter und greift deren
Straftaten an, sondern über eine komplette Religion. Dies ist
in Deutschland nun mal illegal, egal ob es sich dabei um das
Judentum oder den Islam handelt. Und das aus gutem Grund.
Einzelne Moslems, Juden, Christen, Atheisten, … und ihre
Handlungsweisen darf man derart polemisch angreifen,
Religionen nicht.

Und wie ist das mit der Herrenmenschenreligion des Propheten Adolf?

Du siehst, es kann auch einen Grund geben für das, was man
meint.

Es kann auch einen Grund geben, dass ich jemanden für ein
Arschloch halte, so nennen darf ich ihn trotzdem nicht.

Weil es keine erweislich wahre Tatsache ist. Aber eine als Religion getarnte Hassideologie, die ständig Terroristennachschub produziert, als eine als Religion getarnte Hassideologie zu bezeichnen, die ständig Terroristennachschub produziert, das ist sehr wohl erlaubt und deswegen tue ich das auch ganz explizit.

Um so mehr, als die sich betroffen Fühlenden ja nicht müde werden zu betonen, dass es den Islam, der so übel verleumdet werde, gar nicht gebe. Wie kann man etwas verleumden, dass es doch gar nicht gibt?

Falls du dir irgendwann doch mal noch den § 130 StGB durchlesen willst: Darin wird die Aufstachelung zum Hass gegen Menschen mit Strafe bedroht. Und nicht Vorwürfe an eine Religion , nicht mal, wenn diese unberechtigt wären. Eine Religion ist nämlich ein Gedankenkonstrukt, ein Abstraktum, keine juristische Person, also insbesondere etwas anderes als ein Mensch, der allein mit dem § 130 geschützt werden soll, und daher sogar etwas anderes als die Menge aller Menschen, die dieser Religion anhängen, gleich ob diese in einer Körperschaft oirganisiert sind oder nicht - denn auch eine Körperschaft und ihre Mitglieder sind etwas anderes als die Religion, die sie zu repräsentieren vorgeben.

Ebenso straffrei darf ich sagen, dass der Nazismus der größte Schwachsinn ist, der der Menschheit je unter die Augen zu treten wagte und sogar, dass alle Nazis gut daran täten, ihre Hitlerbilder und Hakenkreuze auf einem großen Scheiterhaufen zu verbrennen, sich selbst im Büßergewand zu geißeln und dabei ihrer Irrlehre abzuschwören. Ebenso darf ich sagen, dass kein Nazi jemals die Schwelle meines Hauses überschreiten wird, weil ich Nazis für Platzverschwendung halte, so lange sie dem Nazismus anhängen. Und weil der Nazismus auffällig oft gewalttätige Fanatiker hervorbringt. Und was machst du nun? Rennst du zum StA und zeigst mich wegen „Volksverhetzung“ an? Muhahaha!

Die meisten Religionen sind nicht pauschal friedfertig. Die
Differenzierung muss dann eben zwischen den einzelnen
Gläubigen erfolgen.

Die meisten Religionen sind sehr wohl pauschal friedfertig und deswegen erfolgt Religionskritik auch an den Inhalten der Religion und nicht am Grad der Umsetzung dieser Inhalte durch die „Gläubigen“. Letzteres zu würdigen ist Aufgabe der Strafjustiz und, wenn es, wie in Deutschland und ganz Europa, statistische Auffälligkeiten bei der Religionszugehörigkeit von Kriminellen gibt, dann auch Aufgabe der Politik, der Medien und der Gesellschaft insgesamt.

s.

Ich kenne den Paragraphen.

Das hast du in der Diskussion aber geschickt verborgen.