Rechtsabbiegen

Hast du die anderen Beiträge gelesen? Ich mag nicht alles wiederholen, was hier schon Richtiges gesagt wurde.

  1. Die Rechtslage
  2. Die Frage, wann man dann als Radfahrer die Kreuzung queren soll
  3. Schuldfrage und Schuldumkehr
  4. Wie dabei mit Kindern umgehen?
    Usw.
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Vielleicht weißt du es nicht, aber vor dem Ausparken rückwärts muss man sich vergewissern, ob der Raum hinter dem Fahrzeug frei ist. Bestimmt muss man sich auch vergewissern, ob da Kleinkinder auf dem Parkplatz rumlaufen. Ich denke, dass das Gleiche auch gilt, wenn man auf einer normalen Straße irgendwie rückwärts fährt (was ja eher selten vorkommt). Aber meistens ist es ja übersichtlich genug, dass man abschätzen kann, ob es möglich sein könnte, dass plötzlich kleine Kinder hinter einem rumstehen, schließlich materialisieren die sich ja nicht aus der dünnen Luft.

Gut, wenn du auf einer Autobahn rückwärts fährst, musst du wahrscheinlich nicht mit hinter deinem Pkw stehenden Kleinkind rechnen, da müsstest du also nicht vorher aussteigen und gucken.

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… und wer den größeren Schaden davonträgt.

Ich halte schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb großen Abstand zu LKW, auch wenn ich im Recht bin bzw. Vorfahrt habe.

Grüße
Dirk

Vielleicht weißt Du es nicht, Kinder sind schnell.

Und was Die Autobahn betrifft, rückwärts fahren ist dort verboten.

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Um einfach nur deine Frage zu beantworten mal folgenden Link klicken:
http://www.unfallanalyse.de/unfallforschung/rechtsabbiegender_lkw.html

Sorry, das ist zynisch.
Dieser Junge hier hat alles richtig gemacht:


und ist trotzdem unter einen LKW gekommen.

Super. Du willst also 9 jährige Kinder erst einmal in den LKW setzten bevor sie auf das Rad dürfen? In der 3. Klasse macht man in Deutschland den „Fahrradführerschein“ und bereits vorher dürfen Kinder sich per pedes fortbewegen. Auch dabei kann man von einem LKW-Fahrer übersehen werden. Oder darf man demnächst erst auf das Rad, wenn man den Führerschein mit dann obligatorischer LKW-Fahrstunde hatte? Aber natürlich war das von dir nicht so überspitzt gemeint, trotzdem überdenke bitte noch einmal deine Argumentation. Dazu dann mal bitte Lektüre des §1 der StVo.

Dich persönlich würde ich gerne mal auf eine Spritztour mit dem Rad einladen. Easy Schnitt, so 25-28 km/h, 30 km auf Bundes- und Kreisstraßen dürften für einen Überblick reichen. Dann siehst du sehr schnell, wie viele Auto-, LKW-, Bus-, Rad- & Mopedfahrer, wie viele Fußgänger einen Radfahrer übersehen oder wissentlich ignorieren und den Schulterblick, den alle in der Fahrschule gelernt haben, nicht machen.

Gruß, Little.
(mit altem Klasse-3-Führerschein inkl. Hänger nachträglich noch Klasse A offen nachgeschoben. Hat schon mal im LKW gesessen und den auch gefahren. Fährt normalerweise Auto, Motorrad und diverse Räder)

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Ich könnte jetzt einen Polizeibericht aus Hamburg verlinken, habe jedoch gerade keine Lust, den zu suchen. Daher die Zusammenfassung.

In HH wurden einen Tag schwerpunktmäßig die Verkehrsverstöße der Auto- und Radfahrer überprüft. Fakt ist, dass mehr Autofahrer verwarnt wurden als Radfahrer. So oder so: Idioten gibt es bei jeder Fortbewegungsform.

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Ja, bitte. Scheitert aber wohl leider an fehlendem Personal.

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Hallo,

und da widerspricht sich der Gesetzgeber: Auszug aus § 9 Abs. 1 StVO:
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts,

Will sagen: normalerweise müßte man sich so weit rechts einordnen, wie es nur geht und das heißt wiederum, daß da eigentlich kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr hinpasst; auch kein Fahrrad- oder Mofafahrer. Ich habe es allerdings oft genug erlebt, daß ich als Rechtsabbieger mit den rechten Reifen schon fast am Bordstein von Fahrradfahrern passiert wurden, die sich mangels Platz schon mit einem Fuß auf dem Bordstein entlanghangelten. Ob die Selbstmordgedanken trieben, weiß ich natürlich nicht.

Gruß
C.

Das steht doch nirgends. Wie ich schon schrieb, quetschen sich die Radfahrer gern an Rechtsabbiegern vorbei, auch wenn das einen zirkusreifen Auftritt verlangt. Natürlich darf ich die dann als LKW- oder PKW-Fahrer nicht einfach plattfahren, aber die Frage ist doch, warum man sich selbst das antut. Vom Rechthaben allein ist noch keiner wieder lebendig geworden.

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Tja, wenn da schnelle kleine Kinder auf dem Parkplatz oder in der Nähe rumrennen, kann man halt nicht rückwärts rausfahren. Oder man muss der Aufsichtsperson dieser Kinder bescheid sagen, dass sie aufpassen möge. Oder so.

Ach was, das hätte ich ja gar nicht gewusst!!

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Nein. Aber das liegt nicht daran, dass ich nicht mag, sondern an der besch… Darstellung - die dann doch dazu führt, dass ich nicht mag. Ich weiß nicht mal genau, ob sich dein Beitrag auf den von mir bezieht, aber nachdem ich die Benachrichtigung bekommen habe, gehe ich einfach mal davon aus…

Ja, ist eindeutig. Nützt aber doch nix, wenn der Radfahrer unterm Auto/LKW liegt!

Ein guter Plan wäre z.B.: Wenn man sicher ist, dass einen der Rechtsabbieger gesehen hat.
Über den Fußgängerüberweg spazierst du doch auch nicht einfach drüber, obwohl du es dürftest. In der StVO heißt es lapidar, es muss Fußgängern „welche den Überweg erkennbar benutzen wollen“, die Überquerung ermöglicht werden.
Du müsstest dich also gar nicht umschauen, ob die Autos anhalten. Tust du’s nicht trotzdem?

Es geht - zumindest mir - nicht um Schuld und ihre Umkehr. Wenn der Unfall passiert ist, ist jemand schlimmstenfalls unumkehrbar tot.

Kindern schärft man nicht ein „der LKW muss warten!“, sondern „pass auf, dass der auch wirklich anhält.“ Oder etwa nicht?

Abgesehen davon wird dein Ansatz, die „Quelle der Gefahr“ zu entschärfen, doch verfolgt: Der in der Ursprungsfrage angesprochene Abbiegeassistent ist eine Maßnahme. Spiegel sind eine andere.
Trotzdem sitzen in den Fahrzeugen Menschen, die Fehler machen.
Aber warte noch zehn bis zwanzig Jahre, dann wird autonomes Fahren so weit sein, dass man darüber nachdenken wird, ob man Menschen erlauben soll, selbständig ein Kraftfahrzeug zu lenken. Und es wird Stimmen geben, die sagen „Um Gottes Willen, viel zu gefährlich!“.

Gruß,

Kannitverstan

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Kapée gutt? middel? mies?

Salü,

bedenke, dass es auch Leute ohne Schwerbehinderung gibt, die nicht nur Treppen steigen, sondern auch fünfzig Meter zu Fuß zurücklegen können, ohne röchelnd zusammenzubrechen.

Ich fände es ziemlich unbequem, immer mit dem Cayenne vom Bett bis zur Dusche zu fahren.

Schöne Grüße

MM

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Natürlich könnte der Radfahrer warten - wenn er sowieso an einer roten Ampel steht. Aber bei grüner Welle wäre das ziemlich müßig, bei jeder Kreuzung oder Querstraße anzuhalten, um zu gucken, ob der LKW hält.

Problem ist doch, daß es aufgrund der LKW-Höhe unmöglich ist, als Radfahrer Sichtkontakt zum LKW-Fahrer zu haben. Sowohl wenn beide stehen als auch wenn beide in Fahrt sind.

Nun ja, das hieße im Prinzip: du Radfahrer hast zwar Vorrang, aber du mußt trotzdem schauen, ob dir der Vorrang auch gewährt wird. Ein Vorrang 2. Klasse?

Btw. Fußgänger tun auch gut daran, wenn sie sich trotz „grün“ vergewissern, aber diese können einfach stehenbleiben.
Radfahrer haben aufgrund Geschwindigkeit halt auch sowas wie einen Bremsweg.

Es müßten sich alle mehr an die Regeln halten.

P.S. Vor einigen Tagen gesehen, wie 2 Radfahrer beinahe einen Fußgänger umgefahren hätten.
Einbahnstraße ohne Belag als Baustelle, es fuhren kaum Pkws, 2 Radfahrer mit reichlich Tempo fuhren in der falschen Richtung, Fußgängerampel mit ca. 10 wartenden Leuten wurde grün und einer marschierte ohne zu Gucken los. Sein Glück war, daß er starr vor Schreck auf halbem Weg stehenblieb. Der eine Radfahrer fuhr rechts, der andere links am Fußgänger vorbei. Das war knapp, da gings um Zentimeter.

Gruß
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Doch, genau so macht man das.

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Nein, es ging mir um hier schreibende Foristen, bei denen deutlich wurde, dass ihnen diese Perspektive fehlt.

Eine Regelung für mehr Sicherheit. Momentan liegt die Verantwortung allein beim Abbieger: Es genügt, dass er einen Fehler macht. Würde man den Radfahrer ebenfalls in die Pflicht nehmen, müssen schon zwei Fehler gleichzeitig auftreten, damit was passiert.

Schon klar. Aber so eine Kreuzung kommt ja nun nicht aus heiterem Himmel, und ein Fahrrad ist kein Güterzug. Von mir aus kann der Radfahrer auch ungebremst mit 40 Sachen und Scheuklappen über die Kreuzung brettern. Wenn’s kracht, hat er halt Pech gehabt. Aber zum Glück ist der Abbieger schuld… :confused:

Bringt aber doch nix, wenn der Abbieger den Radler einfach nicht sieht. Nicht etwa weil er sich nicht umgeschaut hat, sondern weil er ihn einfach nicht sieht.
Ist mir selbst schon passiert, dass ich trotz umschauen erschrocken bin: „Hoppla, wo kommt der denn jetzt her!? :open_mouth:“.

Gruß,

Kannitverstan

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Danke für den Link. Sehr interessant.

Gruß
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Und der Lkw stellt sich auch nicht neben mich? Nehmt doch Mal bitte zur Kenntnis, dass es meist gar nicht die Ursache dieser Unfälle ist, dass sich ein Radler neben einen Lkw stellt, sondern umgedreht. :frowning:

Diese Schuldumkehr ist einfach unmöglich, gibt es meist auch nur für Radfahrer. Bei Autounfällen stand die Sonne tief, war die Straße nass oder jemand anderer hat was falsch gemacht. Ein Radfahrer ist scheinbar immer schuld, ganz ohne näher hinzugucken, wie der Unfall wirklich abgelaufen ist.
Schaut doch mal bitte in die Statistik der Verkehrstoten, wer Opfer ist und was die Ursachen.