Rechtsabbiegen

Genau. Und steht man, um so etwas zu vermeiden, vor der Ampel mittig auf der Spur kann man als Radfahrer froh sein, wenn man nur angehupt wird. Wenn man dann nach dem anfahren mit einem wahnsinnigen Überholvorang des Autofahrers, der ja 2 Meter weiter hinten warten musste und dabei mehrere Tode gestorben ist, eine Dusche mit der Scheibenwaschanlage bekommt ist es auch richtig gefährlich. Ja, das passiert. Nicht nur in Großstädten auch auf dem Land mit 5 Ampeln im Ort.

Ja, ich bekommen auch so manchmal Verbaldiarrhoe bei manchen Formulierungen. Es ist nämlich auch immer ein Auto oder ein LKW, das durch übersehen den Unfall versacht. Zumindest mein Auto fährt noch nicht allein und für das gucken bin auch ich zuständig.
Auch wird immer auf einen möglicherweise fehlenden Helm (bei nicht vorhandener Helmpflicht) hingewiesen, egal ob sich der Radler einen Finger, den der Helm eh nicht schützt, oder ein paar Schürfwunden zugezogen hat.

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Eine Schuldumkehr findet schon deswegen nich statt, weil der LKW Fahrer überhaupt nicht aus seiner Verantwortung entlassen wird.

Bei den hier vorliegenden Fällen ist das aber gar nicht so gewesen. Ich verstehe einfach nicht, warum eine falsche Verallgemeinerung hier ständig als Argument eingesetzt wird.

Genauso gilt: viele Auto- oder lkwfahrer blinken gar nicht, gucken ins Smartphone, sind unaufmerksam.
Und zumindest gegen „unaufmerksam“ könnte der Abbiegeassist helfen.

Habe in dieser Diskussion hier und anderswo übrigens noch kaum Argumente gegen diesen gelesen. Nur reflexartig Radfahrerbashing.

Bufo

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Hm. Bei anderen merkt man wiederum, dass sie ein Fahrrad nicht als vollwertiges Verkehrsmittel ansehen, mir dem man von a nach b kommen möchte.

Und viele verdrehen die Tatsachen völlig. Verhöhnen damit die meist unschuldigen Opfer dieser Vorfälle. Ich habe nun schon zehn Mal hier geschrieben: ich stelle mich niemals neben einen blinkenden Lkw. Aber es ist mir schon einige Male andersrum passiert, auch die Schilderung von Christa zeigt eine Situation, in der die Radfahrer keineswegs riskant gehandelt haben. Das ignorieren aber viele hier.

Auch ich wurde schon auf einer Kreuzung vom Rad gefahren, von einem Pkw, dessen Fahrer mich Sekunden vorher noch überholt hat, noch neben mir fuhr und mich, so seine Aussage „aus dem Spiegel verloren“ hat.

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Sie können es versuchen und da nur wenige lebensmüde sind, tun es die meisten auch. Klappt aber leider nicht immer.

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Ich habe gar nicht behauptet, daß das in irgendwelchen konkreten, hier erwähnten Einzelfällen so passiert wäre. Ich habe nur auf einen anderen Artikel reagiert, in dem behauptet wurde, den Radfahrern würde eine Schuld zugeschoben, weil sie sich neben einen LKW gestellt haben.

Ich wollte in dem Zusammenhang darauf hinaus, daß man sich gut überlegen sollte, ob man das, was man darf, wirklich macht oder lieber doch aus Eigeninteresse etwas vorsichtiger agiert. Ich bin übrigens nicht nur Autofahrer, sondern bewege mich auch zu Fuß und als Radfahrer durch den Verkehr und bis vor kurzem auch noch als Mofa-Fahrer. Ich habe insofern schon hunderte Situationen erlebt, in dem Rechthaben und körperliche Unversehrtheit nicht zusammengepaßt hätten.

So etwas gibt es tatsächlich schon:

Funktioniert nicht nur beim Spurwechsel, sondern zeigt generell Hindernisse an, die sich seitlich entlang des Fahrzeugs bewegen.

Allerdings besitzt Littlescare die von dir erwähnte Perspektive, und dennoch ist sie nicht mit dir einer Meinung.

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Du schreibst von einigen Radfahrern, die sich riskant verhalten. Soweit okay.
Dann schließt du von den „einigen“ auf die Unfallopfer und tust so, als wären das die, die sich vorher riskant verhalten haben. Das sind aber so gut wie nie dieselben. Also nicht okay.

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Ich weiß zwar nicht, worum es gerade geht, aber das ist eine Binsenweisheit. Kleine Kinder legen 20 Meter in wenigen Sekunden zurück. Nur, weil da eben keines war, heißt das nicht, daß zwei Sekunden später - also ungefähr die Zeit, die man braucht, um seinen Gurt anzulegen - immer noch keines ist. Nicht umsonst haben schon etliche Eltern ihre Kinder in ihrer eigenen Einfahrt überfahren. Letztens habe ich unserer eigenen Tochter fast die Autotür an die Rübe gehauen, weil die in den vielleicht fünf Sekunden, die ich vom Passieren der Haustür (die war zu und es war kein Mensch zu sehen) bis zum Abstellen des Fahrzeuges brauchte, die Haustür geöffnet hat, einmal ums Haus geflitzt ist und sich erwartungsfroh ans Auto gestellt hat.

Das ist ihr gutes Recht. Ich wäre auch nie soweit gegangen, zu behaupten, dass jeder, der schon mal einen LKW gefahren hat, deswegen automatisch meine Ansicht teilt.

Also bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Tatsache, schon mal in einer LKW-Kabine gesessen zu haben oder gar einen LKW gefahren zu haben so rein gar nichts zum Sachverhalt beiträgt.

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Was folgt den nun daraus? Also im Sinne der Ursprungsfrage…

Viele autos haben inzwischen übrigens Rückwärtsfahrsensoren.

Hallo Bufo,

der oben zitierte Kommentar (von wegen sich nicht neben einen LKW stellen) war nicht von mir, sondern ich hatte ihn auch zitiert.
Ich stimme deiner Ansicht zu.

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Doch, nämlich die Einnahme einer anderen Perspektive. Die Verwertung dieser Erfahrung ist dann jedem selber überlassen.

Das wird so ähnlich auf dem Land (hier auch in der Stadt an mehreren Stellen) fast überall praktiziert: die Bundesstraße hat durchgängig Vorfahrt, der begleitende Radweg hat an jeder Einmündung ein großes Vorfahrt-achten-Schild. Dort wird ihm also sein Vorfahrtsrecht gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen genommen.

Angeblich dient das ja nur der Sicherheit der Radfahrer. In meinen Augen tritt das Gegenteil ein: Autofahrer lernen, dass sie an solchen stellen Vorfahrt haben und übertragen das auch auf andere Kreuzungen. Eine Verwässerung der einfachen Regel und somit mehr Unsicherheit in Summe.

Mal davon abgesehen, dass diese Regelungen für einen Radfahrer die pure Schikane sind. Kombiniert mit spannend kurvigen schmalem Radweg und Bordsteinkante führt das bei mir dazu, dass ich den Radweg meide und auf der Straße fahre (was an der Strecke auch erlaubt ist und schon lange gut funktioniert)

Grundsätzlich kann man das Radfahren natürlich reglementieren bis zum Abwinken und so gänzlich unattraktiv machen. Kommt eben darauf an, wohin man in der Verkehrspolitik steuern möchte.

Kannst Du diese Behauptung irgendwie stützen?

Ich schrieb doch, daß ich nicht weiß, worum es bei dieser Nebendiskussion geht. Nichtsdestrotrotz wollte ich klarstellen, daß es eben nicht damit getan ist, beim Einsteigen einen Blick auf die Umgebung zu werfen, um sicherzustellen, daß man beim Ausparken kein Kind umfährt.

Die Rückfahrtsensoren helfen im Falle von Kindern auch nur begrenzt. Die sind nämlich schnell, wie schon erwähnt wurde, und wenn die in der Reichweite der Sensoren oder der Kamera erscheinen, kann es schon zu spät sein, um zu reagieren.

Kannst du andersrum den Zusammenhang belegen, den du hergestellt hast?
So funktioniert das ja: wer eine Behauptung / Zusammenhang aufstellt, muss sie belegen.

Ich lese aufmerksam entsprechende Unfallberichte. Und wie von Christa beschrieben, läuft sowas meist ab. Deckt sich auch mit meiner langjährigen Erfahrung. Und ja: ich fahre auch schon sehr lange und durchaus viel Auto in verschiedensten Regionen und Städten.

In dieser fahren Diskussion habe ich erst ein Argument gegen den Abbiegeassistenten gelesen.
lkw-Fahrer wären von noch einen piepsenden Gerät überfordert… Was ich nicht gelten lasse: es überfordert ja offensichtlich auch, ohne Assistenten sicher rechts abzubiegen. Gerade als Lkw-Fahrer würde ich mich für das System einsetzen.

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100% Sicherheit gibt es eben nicht. Gerade, was Kinder angeht. Übrigens auch ein Argument für die Rechtsabbiegeassistenten. Viele der Getöteten sind Kinder und Jugendliche.

Den Vergleich mit dem rückwärtsfahrenden Auto hat jemand hier angeführt, wohl um abzulenken. Er hinkt aber gewaltig:
Zum Einen wegen der Opferzahlen und zum anderen, weil beim Rückwärtsfahren eben eine besondere Gewissenhaftigkeit vorgeschrieben ist. Und wegen der Opferzahlen. Eine komplett andere Diskussion.

Bufo

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Ich zitiere aus § 9 Abs. 5 StVO:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Der Gesetzgeber macht also bei der „besonderen Gewissenhaftigkeit“ also keinen Unterschied zwischen Abbiegen und Rückwärtsfahren. Insofern keine komplett andere Diskussion, sondern - zumindest rechtlich - genau der gleiche Sachverhalt.

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