Hi,
heute morgen ist es glatt vor Deiner Wohnung und Du hast vergessen zu streuen. Es fällt einer hin, bricht sich den Arm. Und da Du ja würfeln willst, kommst Du vor Gericht wegen zumindest fahrlässiger Körperverletzung. Haste Glück und die richtige Zahl, darfst Du heim, haste Pech, benötigst Du die nächste Mahlzeit nicht mehr. Weiterhin nun für dieses Modell, würde es Dich treffen, denn Fahrlässigkeit - oder Steuerhinterziehung - das Finanzamt mal kurz wegen ein paar Mark besch… muss dann ja auch so behandelt werden. Willst Du wirklich von einem 80 Millionen-Volk nur noch die Säuglinge überleben lassen ?
Gruss Günter oder soll ich besser Gute Nacht Deutschland sagen
das Konzept der probabilen (wahrscheinlichkeitsvariablen)
Todesstrafe sollte ich wohl etwas genauer darstellen. Ich bin
darauf zum erstenmal in den 80er-Jahren in einer Glosse von
Mike Royko gestoßen, einem von mir hochverehrten Kolumnisten
des Chicago Herald oder Tribune, weiß ich jetzt nicht mehr.
Demnach sollten die Gefängnisse und Geldstrafen abgeschafft
werden und überhaupt nur noch Todesstrafen verhängt werden.
Allerdings mit variabler Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen
Tötung.
Konkret könnte das Urteil z.B. bei einem Mord mit mildernden
Umständen auf „Ein Drittel“ lauten. Der Richter schreibt zwei
Zahlen von 1 bis 6 auf. Der Delinquent darf einmal würfeln.
Die Zahlen werden aufgedeckt. Hat er eine der beiden Zahlen
gewürfelt, dann stirbt er noch am selben Tag, andernfalls ist
er ein freier Mann.
Oder nehmen wir an, jemand hat betrunken einen Autounfall
verursacht. Das Gericht muß sich nun damit auseinandersetzen,
was eine wie lange Führerscheinsperre für den Schuldigen in
dessen beruflicher Situation bedeuten würde,
weshalb ? wer als Berufskraftfahrer alkoholisiert einen Unfall verursacht, sorry, der gehört nicht mit seinem Laster auf eine Strasse. Ich bin mit Richtern und Staatsanwälten einer Meinung. Alkohol am Steuer und dies von einem Berufskraftfahrer kann für diesen keinen Bonus bedeuten, weil er den Führerschein benötigt, im Gegenteil, an dessen Verantwortung müssem im Strassenverkehr höhere Maßstäbe angesetzt werden.
ob er vielleicht
eine hohe Geldstrafe aufgrund seiner sozialen Situation locker
wegstecken würde usw.
Die letzte Behauptung ist ein Gerücht. Eine Geldstrafe wird nach dem Einkommen bemessen, was bedeutet, dass ein Sozialhilfempfänger 60 Tagessätze à 5 € erhalten kann, ein Topp-Manager wegen seines Einkommens aber 60 Tagessätze à 300 €. Da muss heute schon kein Gericht nachdenken, weil es hier klare - auf soziale Belange abgestellte Tagessätze gibt, die eingehalten werden müssen.
Gäbe es nur diese Art der Todesstrafe, dann bräuchte das
Gericht lediglich die Schwere der Schuld zu ermitteln. Ein
Urteil wie beispielsweise 1:19 hätte auf den Berufskraftfahrer
genau die gleiche Wirkung wie auf den Sozialhilfeempfänger
oder den Topmanager.
Wenn ich würfle, benötige ich keine Feststellung der Schwere der Schuld, denn dann ist es wohl egal, ob ich wegen geringer Schuld hingerichtet werde oder wegen schwerer Schuld. Im Umkehrschluss darf ich - egal wie die Schere der Schuld wiegt ja heim. Stell Dir nun mal vor. Da begeht jemand ein Sittlichkeitsdelikt, würfelt die richtige Zahl wird sofort entlassen , macht weiter, würfelt wieder, wird wieder entlassen und hat sein Leben lang Glück beim Würfeln. Kein Stopp käme sicher spätestens dann, wenn jemand aus Deienr Familie betroffen wäre. Deshalb, solche Vorschläge sind für die Opfer blanker Hohn, auch wenn es nur angedachte Vorschläge sind. Für mich ist der, der diese Idee aufgebracht hat, wohl wirklich psychiatrie-fähig.
Ich unterstelle Dir, dass Du diese Eskapaden nur mal anführen wolltest, selbst dies für undenkbar und unmöglich betrachtest.
Gruss Günter