http://www3.stzh.ch/internet/bra/home.html
Gruss Ivo
Und?
Hi!
Dann lebst Du vermutlich im „falschen“ Land,
Würde ich jetzt den Unterschied zwischen Land und Staat
einwerfen, würde sich das wohl zu weit von der eigentlichen
Diskussion entfernen.
Was hier völlig irrelevant ist, denn als Bewohner des Landes Deutschland oder eines der hiesigen Bundes länder hälst Du Dich automatisch im Staat der relevanten Gesetzgebung auf!
Selbst in der BRD gibt es neben den Allgemeinrechten, die für
alle Leute gelten, auch eine Reihe von Bürgerrechten, die nur
für Staatsangehörige zutreffen. Somit begünstigst selbst die
BRD die eigenen Staatsangehörigen (zumindest auf dem Papier in
mancher Hinsicht).
Bei solch Dingen, wie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit und Wahlrecht…
Du redetest aber hier von einer Selbstverständlichkeit, die es in dieser Form nicht gibt!
Gerade beim Strafrecht hängt unser Grundgesetz als Richtschnur für die Gesetzgebung und deren Auslegung der Judikativen sehr deutlich vor den Augen der Juristen!
Oder existiert da etwas, was ich nicht kennen sollte? Dann klär mich bitte auf!
Guido
Was hier völlig irrelevant ist, denn als Bewohner des
Landes Deutschland
hälst Du Dich automatisch im Staat der
relevanten Gesetzgebung auf!
Mh…darüber…
in Ordnung, das Thema ist hier ein anderes.
Du redetest aber hier von einer Selbstverständlichkeit, die es
in dieser Form nicht gibt!
In fast jedem Staat haben selbstverständlcih die Staatsbürger mehr Rechte als Fremde.
In der BRD wird das vielleicht nicht als selbstverständlich angesehen, ist aber selbst da der Fall. Das hast du ja auch bereits erkannt.
ja UND?
In fast jedem Staat
Wir reden hier nicht über „fast jeden Staat“! Wir reden hier über Deutschland!
In der BRD wird das vielleicht nicht als selbstverständlich
angesehen,
Wie auch, wenn es nicht der Fall ist?!
ist aber selbst da der Fall. Das hast du ja auch
bereits erkannt.
Du hast Dinge angesprochen, bei denen es eben nicht selbstverständlich ist, Nicht-Deutsche zu benachteiligen!
Als Beleg dafür jetzt Beispiele anzuführen, die ich genannt habe, ist nicht nur äußerst armseelig, sondern einfach nur falsch und unzutreffend!
Macht man das so, wenn keine Argumente (oder Fakten) vorhanden sind? Dann bittesehr: Eindeutiger kann man sich eigentlich nicht selbst disqualifizieren…
Guido
Ich habe nichts in dem Link finden können, was einem
Staatswesen eine Bevorzugung der eigenen Staatsbürger
verbietet.
Na, dann helfe ich dir mal.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“
Warum beziehst du dich auf einmal auf Staatsbürger, wo du oben noch von Ausländern redest. Ist für dich ein in Deutschland Geborener aber nicht von deutscher Abstammung, nun ein Ausländer oder ein Staatsbürger? Was ist mit den Ausländern, die seit jahren inDeutschland leben und arbeiten? Das sind ja eigentlich Staatsbürger. Wie sieht es für dich aus?
In fast jedem Staat haben selbstverständlcih die Staatsbürger
mehr Rechte als Fremde.
Definiere doch mal bitte „Fremde“, damit man eindeutig feststellen kann, wen du meinst.
nur klischees, nicht meine meinung…!
hallo iwan,
bei den aelteren semestern kommt die abneigung noch von den erfahrungen aus dem 2. wk. bei den juegeren jedoch kaum mehr.
woher genau die missstimmung kommt, weiss ich eigentlich auch nicht und verstehe es auch nicht wirklich. am meisten jedoch wird ueber die deutschen am arbeitsplatz geschimpft. ein paar der klischees sind:
ich selber moechte mich hier deutlich von diesen aeusserungen distanzieren. sie wiederspiegeln nicht meine meinung! mein stiefvater ist selber deutscher und ich bin mit beiden „kulturen“ grossgeworden… und es gibt auch viele andere schweizer, welche gleich denken, wie ich… ich moechte hier jetzt kein falsches bild zeichnen…
liebe gruessli
coco
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Lieber Franz,
ich respektiere (das habe ich Ivo auch per Mail mitgeteilt) jede Kritik an meiner Meinung oder an der Meinung anderer. Aber irgendwo werden hier Grenzen überschritten. Du legst mir Worte in den Mund, die an das Vokabular einer bestimmten Zeit erinnern. Das tun in der Regel Leute, denen die Argumente ausgehen.
Weiterhin kapierst du nicht, dass es einen Unterschied zwischen der ausländerrechtlichen und der strafrechtlichen Behandlung von Kriminalität gibt. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Dementsprechend müssen Aus- und Inländer in Strafverfahren gleich behandelt werden. Aber bei jedem Ausländer ist der Aufenthalt in Deutschland durch die ausländerrechtlichen Bestimmungen eingegrenzt. Unter bestimmten Umständen ist der Aufenthalt in Deutschland zu beenden, auch nach dem geltenden Gesetz, nicht nur nach dem, was manche fordern.
So werden manche Asylbewerber zurückgeführt, weil deren Asylantrag abgelehnt wurde, obwohl diese keiner Fliege was zu leide getan haben. Sind jetzt die Bundestagsabgeordneten, die das dementsprechende Gesetz beschlossen haben, ausländerfeindlich? Wenn bosnische Kriegsflüchtlinge in die Heimat zurückgeführt werden, sind dann die Beamten, die die Ausweisung veranlasst haben, ausländerfeindlich?
Es wird immer bestimmte Kriterien geben, nachdem der Aufenthalt in Deutschland für Ausländer enden kann. Solange diese nicht gegen Grundrechte verstoßen (z.B. Willkür, Abschiebung in Staaten, in denen gefoltert wird, Trennung der Eltern von den Kindern usw.), kann eine demokratische Gesellschaft diese Kriterien festlegen. Nach deiner Ansicht sollten diese Kriterien sehr weich sein. Das ist deine Meinung, das ist OK. Aber beschimpfe nicht diejenigen, die härtere Kriterien fordern.
Axel
Haben wir denn Personalmangel ?
Definitiv in vielen Branchen…
Da muss ich dir recht geben.
Nur kann dies nicht zum Zuzug anatolischer Bergbauern führen.
Schau dir mal eine Hochschule an, Türken und Araber gibt es da so gut wie keine.
Es sind fast nur Asiaten und Osteuropäer unter den ausländischen Studenten anzutreffen.
Den Moslems bleibt Bildung (selbstverschuldet) verwehrt.
MfG
Lieber Axel,
ich respektiere (das habe ich Ivo auch per Mail mitgeteilt)
jede Kritik an meiner Meinung oder an der Meinung anderer.
Aber irgendwo werden hier Grenzen überschritten.
Hier werden in keinster Weise Grenzen überschritten, weil ich Dich mit „Ausländerfeind“ nicht einfach beleidige, sondern ausführlich und eindeutig sachlich begründet dargelegt habe, dass ich es für widersprüchlich halte, sowohl eine Position wie die Deine zu vertreten und zugleich diesem Etikett entgehen zu wollen.
Du legst mir
Worte in den Mund, die an das Vokabular einer bestimmten Zeit
erinnern.
??? Hä? Die einzigen Worten, die ich mir vorstellen könnte wären „schädlich/nützlich“; diese entstammen in der Tat dem Denken des NS; aber nicht ich habe sie eingeführt, sondern Ostlandreiter, und von ihm, nicht von Dir, habe ich diesen Begriff übernommen (und das ist vom Leser auch erkennbar)
Vor
dem Gesetz sind alle gleich. Dementsprechend müssen Aus- und
Inländer in Strafverfahren gleich behandelt werden. Aber bei
jedem Ausländer ist der Aufenthalt in Deutschland durch die
ausländerrechtlichen Bestimmungen eingegrenzt.
Aha, und diese „ausländerrechtlichen Bestimmungen“ sind kein Gesetz?
Sowohl Ausländerrecht wie Strafrecht gehören zum „Gesetz“; und wenn nun in der Tat strafrechliche Gleichbehandlung gegeben ist, dann deckt dies eben halt nicht ganz das „Gesetz“ ab.
Und vor dem „ganzen Gesetz“ sind Inländer und Ausländer halt dann eben nicht gleich (rein juridisch betrachtet natürlich schon, aber Gesetze lassen sich ja auch unter dem Gesichtspunkt betrachten, für welche Personengruppen sie überhaupt gemacht sind, wer also überhaupt unter das Gesetz fallen kann; und unter das Ausländerrecht fällt eben kein Inländer)
Asylrecht …
Nach deiner Ansicht
sollten diese Kriterien sehr weich sein. Das ist deine
Meinung, das ist OK. Aber beschimpfe nicht diejenigen, die
härtere Kriterien fordern.
Wen habe ich denn beschimpft? Gesetze und Bestimmungen, die einer Gruppe X Vorteile über eine andere Gruppe Y verschaffen (und das dürfte hier unstrittig sein) haben einen Bias; und derjenige, der sich dafür entscheidet, diesen Bias zu befürworten und zu fordern, den darf man jenseits aller Beleidigungen ganz sachlich pro-X oder X-Freund, oder kontra-Y oder Y-Feind nennen.
Warum wehrst Du Dich gegen die Bezeichnung „Ausländerfeind“ denn so sehr, wenn Du doch eine bestimmte Position vertrittst (was ja erst mal OK ist!)?
Das Wesen des Politischen ist es nun mal, hier pro und hier kontra, Freund der einen und Feind der anderen zu sein.
Viele Grüße
franz
Hallo Ostlandreiter,
Ergo betrifft die Strafe der Ausweisung alle Ausländer,
nicht nur den „Schädling“, sondern auch den „Nützling“
(wodurch die Gleichsetzung mit „Axel“ gerechtfertigt ist, weil
so alle Ausländer als eine homogene Einheit erscheinen).Diese Strafe betrifft aber nicht den Inländer, weder den
schädlichen noch den nützlichen.Dementsprechend dürfte klar sein, dass die Forderung nach
Ausweisung (wenn sie auch nur für den „Schädling“ erhoben
wird), alle Ausländer schlechter stellt als alle Inländer bzw.
alle Inländer gegenüber den Ausländern bevorzugt, weshalb eben
die Etikettierung „Ausländerfeind“ deshalb absolut berechtigt
ist.Ja, demnach ist auch jeder ein Menschenfeind, sofern er nicht
die Abschaffung des Strafrechts fordert.
Hast Du mein Posting nicht gelesen, oder hast Du es nicht kapiert?
Es ging um Bevorzugung bzw. Benachteiligung des Einen gegenüber dem Anderen; da es außerhalb der Gruppe der Menschen keinen Anderen mehr geben kann (es sei denn Götter, Tiere oder Aliens, die aber alle eher nicht unter das Strafrecht fallen können), ist der Begriff „Menschenfeind“ in diesem Zusammenhang vollkommen unmöglich und absurd …
Viele Grüße
franz
Lieber Axel,
ich respektiere (das habe ich Ivo auch per Mail mitgeteilt)
jede Kritik an meiner Meinung oder an der Meinung anderer.
Aber irgendwo werden hier Grenzen überschritten.Hier werden in keinster Weise Grenzen überschritten, weil ich
Dich mit „Ausländerfeind“ nicht einfach beleidige, sondern
ausführlich und eindeutig sachlich begründet dargelegt
habe, dass ich es für widersprüchlich halte, sowohl eine
Position wie die Deine zu vertreten und zugleich diesem
Etikett entgehen zu wollen.
Es ist ganz einfach. Da ich Humanist bin und in erster Linie den Menschen sehe, achte ich auch darauf, was der einzelne Mensch tut. Jeder soll - egal ob Aus- oder Inländer - die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Wenn jemand Gast in diesem land ist, muss er bei bewusstem Fehlverhalten auch mit Ausweisung rechnen. Ein Ausländerfeind wirft alle Ausländer in einen Topf. Ich tue genau das Gegenteil.
Du legst mir
Worte in den Mund, die an das Vokabular einer bestimmten Zeit
erinnern.??? Hä? Die einzigen Worten, die ich mir vorstellen könnte
wären „schädlich/nützlich“; diese entstammen in der Tat dem
Denken des NS; aber nicht ich habe sie eingeführt, sondern
Ostlandreiter, und von ihm, nicht von Dir, habe ich diesen
Begriff übernommen (und das ist vom Leser auch erkennbar)
Zitat eines gewissen F.Ben Hechenrieder, zwei Beiträge weiter unten:
„Auch Axel unterteilt die Ausländer ja in Nützliche Ausländer und Schädliche Ausländer.“
Dieses wirst du nicht weiter behaupten.
Sowohl Ausländerrecht wie Strafrecht gehören zum „Gesetz“; und
wenn nun in der Tat strafrechliche Gleichbehandlung gegeben
ist, dann deckt dies eben halt nicht ganz das „Gesetz“ ab.Und vor dem „ganzen Gesetz“ sind Inländer und Ausländer halt
dann eben nicht gleich (rein juridisch betrachtet natürlich
schon, aber Gesetze lassen sich ja auch unter dem
Gesichtspunkt betrachten, für welche Personengruppen sie
überhaupt gemacht sind, wer also überhaupt unter das Gesetz
fallen kann; und unter das Ausländerrecht fällt eben kein
Inländer)
Jetzt willst du dich also ernsthaft dafür aussprechen, das Ausländerrecht abzuschaffen, weil es ja das Strafrecht gibt? Demnach müsste auch ein Grafitti-Sprayer seine Schäden zivilrechtlich nicht wiedergutmachen müssen, wenn er schon vom Strafrichter bestraft worden ist. Das Recht besteht aus mehreren Bestandteilen, ein Ausländer muss neben dem Straf- und Zivilrecht auch immer die ausländerrechtliche Seite beachten. Darüber diskutier ich nicht weiter, sonst müsste ich auch darüber diskutieren, ob der Himmel blau oder das Wasser nass ist.
Das Wesen des Politischen ist es nun mal, hier pro und hier
kontra, Freund der einen und Feind der anderen zu sein.
Ich habe zwar eine klare Position, eine völlig vereinfachte Einordnung dieser Ansicht ist jedoch falsch. Im Gegenteil, hier liegt ja gerade das Problem. Aufgrund solcher Leute wie dir schaffen es abweichende Meinungen nicht, in die allgemeine politische Diskussion zu gelangen. Früher waren Leute mit dem Spruchband „Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden“ die Helden. Jetzt werden die Andersdenkenden wieder in eine bestimmte Ecke gestellt. Ich halte das für schädlich gegenüber unserer Demokratie.
Axel
Du hast Dinge angesprochen, bei denen es eben nicht
selbstverständlich ist, Nicht-Deutsche zu benachteiligen!
Als Beleg dafür jetzt Beispiele anzuführen, die ich genannt
habe, ist nicht nur äußerst armseelig, sondern einfach nur
falsch und unzutreffend!Macht man das so, wenn keine Argumente (oder Fakten) vorhanden
sind? Dann bittesehr: Eindeutiger kann man sich eigentlich
nicht selbst disqualifizieren…
Tatsache ist, daß selbst in der BRD Staatsangehörige Rechte haben, die andere nicht haben, was eine rechtliche Begünstigung der Staatsbürger = Benachteiligung der anderen bedeutet, und darüber besteht kein Zweifel.
Fremde ´sind in dem Fall alle, die keine STaatsangehörigen des betreffenden Staats sind.
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Ich habe nichts in dem Link finden können, was einem
Staatswesen eine Bevorzugung der eigenen Staatsbürger
verbietet.Na, dann helfe ich dir mal.
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten
geboren [der 2. Satz ist hier irrelevant]
Das bezieht sich ganz offensichtlich nur auf die Allgemeinrechte, ansonsten wäre die BRD-Gesetgebung gegen die Menschenrechte, da sie unter anderem auch spezielle Bürgerrechte beinhaltet, die nur für Staatsangehörige gelten.
Warum beziehst du dich auf einmal auf Staatsbürger, wo du oben
noch von Ausländern redest.
Weil Begünstigung von Staatsbürgern im Prinzip nichts anderes als Benachteiligung von Ausländern ist.
Ist für dich ein in Deutschland
Geborener aber nicht von deutscher Abstammung, nun ein
Ausländer oder ein Staatsbürger?
Ob er Staatsangehöriger ist, kommt darauf an, ob er von der BRD die Staatsangehörigkeit erhalten hat, und das weißt du selbst auch.
Was ist mit den Ausländern,
die seit jahren inDeutschland leben und arbeiten? Das sind ja
eigentlich Staatsbürger. Wie sieht es für dich aus?
Auch hierfür gilt entsprechend dasselbe wie im vorhergehenden Abschnitt.
Hi,
Wenn jemand Gast in
diesem land ist,
genau dieses Denken halte ich für „ausländerfeindlich“ par excellence.
Warum ist denn z.B. der hier geborene „Mehmet“ ein Gast, während der ebenfalls hier geborene „Axel“ oder „Ben“ der Gastgeber ist?
Dieses Thema hatten wir ja schon bei der „Kneipe“, nämlich dass diese seltsame Metaphorik von Gast und Gastgeber mit Einladen und Rauswerfen, etc. aus meiner Sicht als „ausländerfeindlich“ zu betrachten ist.
Ein Ausländerfeind wirft alle Ausländer in
einen Topf. Ich tue genau das Gegenteil.
In meinem Posting an Ostlandreiter habe ich gezeigt, weshalb das meiner Meinung nach eben nicht der Fall ist. Darum verweise ich hier nur darauf, weil ich es nicht ein zweites Mal schreiben möchte.
Zitat eines gewissen F.Ben Hechenrieder, zwei Beiträge weiter
unten:
„Auch Axel unterteilt die Ausländer ja in Nützliche
Ausländer und Schädliche Ausländer.“
Dieses wirst du nicht weiter behaupten.
Zitat eines Axels:
„… rechtschaffenen Ausländer Leid, dass sie mit den kriminellen in einen Topf geworfen werden …“
So: es dürfte keinen Zweifel geben, dass Rechtschaffenheit einer Gemeinschaft nützt, und Kriminalität einer Gemeinschaft schadet.
Von daher finde ich meine Aussage eine treue Wiedergabe Deiner Unterteilung, zumal ich Nützlich/Schädlich ja nicht als Zitation ausgegeben habe.
Ich verstehe also auch in diesem Punkt nicht, weshalb Du hiermit ein Problem hast.
Jetzt willst du dich also ernsthaft dafür aussprechen, das
Ausländerrecht abzuschaffen, weil es ja das Strafrecht gibt?
keineswegs das Ausländerrecht als solches, sondern bestimmte Teile davon, insbesondere die Möglichkeit der Ausweisung wegen begangener Straftaten.
Dies ist klarerweise nicht Deine Position, zu fragen aber: „Willst Du ernsthaft…?“ erscheint mir schon weit übertrieben. Was soll denn daran so abwegig sein, dass man Rechtsreformen fordert?
Demnach müsste auch ein Grafitti-Sprayer seine Schäden
zivilrechtlich nicht wiedergutmachen müssen, wenn er schon vom
Strafrichter bestraft worden ist. Das Recht besteht aus
mehreren Bestandteilen, ein Ausländer muss neben dem Straf-
und Zivilrecht auch immer die ausländerrechtliche Seite
beachten. Darüber diskutier ich nicht weiter, sonst müsste ich
auch darüber diskutieren, ob der Himmel blau oder das Wasser
nass ist.
Sorry, Du bist derjenige, der hier den „blauen Himmel“ diskutieren will, und dann wieder doch nicht will.
Ich spreche vom Ausländerrecht; und über dessen Artikel kann man genauso diskutieren wie über alle anderen Gesetzesartikel auch.
Das Wesen des Politischen ist es nun mal, hier pro und hier
kontra, Freund der einen und Feind der anderen zu sein.Ich habe zwar eine klare Position, eine völlig vereinfachte
Einordnung dieser Ansicht ist jedoch falsch.
Ich bin zwar ein großer Anhänger von Differenziertheit, aber alle Komplexität läuft an Punkten der Entscheidung auf Binarität hinaus; z.B. Ausweisen-Nicht-Ausweisen; ein Drittes gibt es hier nicht.
Aufgrund solcher Leute wie
dir schaffen es abweichende Meinungen nicht, in die allgemeine
politische Diskussion zu gelangen.
Und Du glaubst allen Ernstes, Deine hier vertretene Meinung wäre die abweichende, und meine die majoritäre? Das würde ich stark bezweifeln, auch wenn …
Jetzt werden die Andersdenkenden
wieder in eine bestimmte Ecke gestellt.
… Du Deine Position -genau wie Infotalk und die anderen „Realitäts-Erkenner“ hier- aus mir völlig schleierhaften Gründen in die Opfer-Rolle stellst.
Ich halte das für
schädlich gegenüber unserer Demokratie.
oops; dieses Kompliment gebe ich gerne zurück!
Viele Grüße
franz
Ja, demnach ist auch jeder ein Menschenfeind, sofern er nicht
die Abschaffung des Strafrechts fordert.Hast Du mein Posting nicht gelesen, oder hast Du es nicht
kapiert?
Du hast geschrieben, da die möglichen Konsequenzen für alle Ausländer gelten würden, nciht nur für die sich entsprechend verhaltenden Ausländer, wäre dies prinzipiell ausländerfeindlich.
Die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch allen Leuten, nicht nur den Straftätern, bei denen sie angewandt werden, folglich muß das Strafrecht dann menschenfeindlich sein.
Hi,
Wenn jemand Gast in
diesem land ist,genau dieses Denken halte ich für „ausländerfeindlich“ par
excellence.Warum ist denn z.B. der hier geborene „Mehmet“ ein Gast,
während der ebenfalls hier geborene „Axel“ oder „Ben“ der
Gastgeber ist?
Weil es für ihn schon ein Privileg ist, überhaupt (durch die vorherige Einreise seiner Eltern) hier geboren zu sein. Wenn daraus noch Forderungen abgeleitet würden, müßte es Ausländern konsequenterweise untersagt werden, in Deutschland Kinder zu gebären.
Das bezieht sich ganz offensichtlich nur auf die
Allgemeinrechte, ansonsten wäre die BRD-Gesetgebung gegen die
Menschenrechte, da sie unter anderem auch spezielle
Bürgerrechte beinhaltet, die nur für Staatsangehörige gelten.
Ich glaube nicht, dass du überhaupt verstehst, was man unter Menschenrechten versteht. Deutschland achtet sehr wohl die Menschenrechte und die Bürherrechte sind ein Teil davon. Oder kannst du ganz konkret einen Fall nennen, wo Deutschland die Menschenrechte missachtet, also die Bürgerrechte vor die Menschenrechte stellt?
Warum beziehst du dich auf einmal auf Staatsbürger, wo du oben
noch von Ausländern redest.Weil Begünstigung von Staatsbürgern im Prinzip nichts
anderes als Benachteiligung von Ausländern ist.
Und das ist falsch, denn in Deutschland leben jede Menge Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Ist für dich ein in Deutschland
Geborener aber nicht von deutscher Abstammung, nun ein
Ausländer oder ein Staatsbürger?Ob er Staatsangehöriger ist, kommt darauf an, ob er von der
BRD die Staatsangehörigkeit erhalten hat, und das weißt du
selbst auch.
Ist er nun ein Ausländer oder Staatsbürger? Du wirfst hier nämlich alles in eien Topf. Für dich ist ein in Deutschland geborener Türke, der auch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ein Ausländewr.
Was ist mit den Ausländern,
die seit jahren inDeutschland leben und arbeiten? Das sind ja
eigentlich Staatsbürger. Wie sieht es für dich aus?Auch hierfür gilt entsprechend dasselbe wie im vorhergehenden
Abschnitt.
Was gilt da? Du hast keien Antwort gegeben. Ich denke, du kennst sie nicht.
Definiere doch mal bitte „Fremde“, damit man eindeutig
feststellen kann, wen du meinst.Fremde ´sind in dem Fall alle, die keine STaatsangehörigen des
betreffenden Staats sind.
Das sind nicht sehr viele. Wie sieht es denn mit Kindern aus, z.B. mit denen an der Berliner Schule? Waren das Ausländer oder nicht?