Warum regen sich dann die Händler auf, dass sie nun alle neue Registrierkassen anschaffen müssen?
Wenn ich ein Zettelchen bekomme, weiss ich als Kunde aber, dass der Kaufpreis in der Buchführung erfasst ist und versteuert wird. Oder nicht?
Das soll doch der Sinn der ganzen Aktion sein?
Dieser Faschismus ist kein rechtes Privileg, auch von links kommt ständig der Wunsch, dass Meinungsäußerungen überwacht und gemeldet werden sollen. Somit könnte man beim Denunziantenvolk nicht nur „Sieg Heil!“ rufen, sondern auch „Brüder zur Sonne, Brüder zur Freiheit!“. Links und rechts sind sich oft erschreckend ähnlich.
Nein. Der Bon muss nicht in Papierform ausgehändigt werden, es geht auch elektronisch - siehe zB hier: https://www.aachen.ihk.de/recht/aktuelles-u-warnmeldungen/registrierkassen-belegausgabepflicht-ab-2020-4644612
Auch kann ich als Kunde den Papierbon direkt im Laden in den dafür bereitgestellten Mülleimer entsorgen, als Kunde bin ich weder verpflichtet, mir den anzusehen, auf Vollständigkeit der Angaben zu prüfen oder ihn mitzunehmen. Dafür ist der Verkäufer verpflichtet eine lizenzierte (TSE) Kasse zu verwenden - die Testbuchungen nicht im Nirgendwo verschwinden lässt - eben wegen der Prüfmöglichkeiten.
Und selbst hier auffm Dorf und inner Pampa ist es durchaus möglich, einen elektronischen Bon zu bekommen. Erstaunlich, aber ist so.
Bis hiervor war ich ja noch bei Dir. Ich runzle auch ab und an die Stirn. (Aber überwiegend nicht.)
Aber das ist ein inzwischen von weit größeren Geistern, als ich einer bin analysiert worden, dass diese Hufeisentheorie undifferenzierter und dummer Quatsch ist.
So wie es bisher schon zahlreiche Versuche gab, parallel zu der Kasse für die Kundschaft eine zweite zu betreiben, deren Tageslosungen dann in die FiBu übernommen wurden, wird es diese künftig weiterhin geben. Das Zettelchen selber sagt gar nichts darüber aus, was von der Kasse in die FiBu übernommen wird und was nicht, bzw. ob überhaupt die Kasse, mit der das Zettelchen gedruckt wird, auch die ist, die die FiBu speist.
Tun sie nicht. Such doch mal einen einzigen, der keine Registrierkasse da stehen hat, und nenne mir seine Adresse.
Die Bäcker haben sich laut, aber ein paar Jahre zu spät darüber geärgert, dass sie jetzt umständlichere Vorgänge beim Kassieren haben, weil sie für jede Mohnschnecke auf die Hand nicht bloß den Verkauf eintippen müssen (was sie sowieso tun, schon seit Jahren und Jahrzehnten), sondern auch noch den Zettel rauslassen, den Kunden fragen, ob er ihn haben möchte, und ihn dann entweder in die eine oder in die andere Richtung werfen. Dieser Extraschlenker im Verkaufsvorgang verlängert diesen je nach Geschick des Verkaufspersonals ganz erheblich, und das ist bei einem Geschäft, in dem es um Margen im ein- bis zweistelligen Centbereich geht, überaus hinderlich.
Wie auch immer: Die Geschichtlein von „Testkäufern“ und „Testgästen“, die heimlich den Bong fotografieren, den ihnen der Kellner mit dem Sändwitsch und dem Pilsbier hinwirft, sind Nebelkerzen. Entscheidend bei USt-Nachschau und Bp ist das, was der Prüfer ganz un-heimlich aus der Registrierkasse ausliest. Der braucht keine Zettelchen dafür, bloß eben die von @Littlescare jetzt und von @DrSoon (glaub ich, oder wars jemand anders) schon vor einiger Zeit erwähnte Software IDEA. Damit passt nämlich das pro Manntag eingespielte Ergebnis viel besser zu den traurigen Personalschlüsseln beim Fiskus, als wenn man irgendwelche Undercover-Schnüffler losschickte, die den ganzen Tag Fritten rot/weiß verzehren und dann heimlich die Kassenbongs fotografieren müssen, womöglich noch mit der Minox B oder C, weil für was Neueres grade keine Mittel freigegeben werden konnten, und weil die ja bei James Bond auch schon manchmal vorgekommen ist.
Ich kenne keinen. Was soll denn da wohl drauf stehen auf dem Bon?
Eine Rechnung von einem Handwerker enthält eine Kopie vom Stundenzettel. Wie kommt die auf den Bon?
Du liest nicht komplett. Es ging um das nachtägliche Draufrechnen der Umsatzsteuer.
Das behauptest du nun schon zum zweiten Mal. Was ist ein Batzen?
Da ist keine Quelle. Eine Quelle enthält einen Link.
nein - aber eine Rechnung mit eindeutiger Nummer - den Betrag habe ich dann überwiesen und die Rechnung dann bei der Steuererklärung eingetragen.
Das Anzeigen einer Straftat ist „petzen“?
Wenn der Kundes das mitmacht - so ohne Garantie auf die Handwerksleistung…
stimmt - bis auf das eine mal, wo der Beleg bei einer Kassenprüfung durch den Prüfer des FAs gesucht und nicht gefunden wird. Kommt (mangels Personal) selten vor, aber wer erwischt wird ist dran - dann wird auf Jahre rückwärts geschätzt und nachgezahlt.
Eine Kosten-Nutzen-Analyse würde ergeben, dass es sinnvoll wäre, die Finanzverwaltungen mit ausreichend Personal und EDV auszustatten.
Jeder Prüfer bringt wesentlich mehr, als er kostet und wirkt präventiv, was man leider zahlenmäßig nicht beziffern kann.
Wenn Unternehmer und Steuerberater wissen, dass nach einer Prüfung der nächste Prüfer erst in 30 Jahren wieder erscheint, dann hat er Jahrzehnte freie Hand, wenn er nicht übertreibt.
Bei den im Vergleich zur freien Wirtschaft bescheidenen Anfangsgehältern der Prüfer (Steuerinspektor A9), der in der Großstadt kaum seine Miete zahlen kann, fällt es schwer, Abiturienten mit mehrjährigem, schwierigem Fachstudium zu gewinnen.
Daran ist die Politik aber auch gar nicht interessiert, wenn sich die Länder gegenseitig die großen Unternehmen abwerben wollen: „In Bayer sehen die Finanzämter nicht so genau hin!“. Das machen aber alle Bundesländer.
Das ist ja nicht so. Die Durchschnittswerte (Kleinbetrieb alle 30 Jahre) sagen überhaupt nichts aus, da das Finanzamt die Intensität nach Branchen und nach Risikomerkmalen sehr unterschiedlich gestaltet. Ich kenne Betriebe, die werden alle vier Jahre geprüft, immer drei Jagre zurück und dann bei Auffälligkeiten das Zwischenjahr noch durch Erweiterung des Prüfungszeitraums. Das machen die im Finanzamt, weil sie ihre Schlawiner kennen.
Andere Betriebe muss man nicht einer Betriebsprüfung unterziehen, da reicht eine Prüfung der Erklärung im Rahmen der Veranlagung völlig aus, weil die Branche unproblematisch ist, die Werte plausibel, die beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben unauffällig sind und weil alle Anmeldungen und Erklärungen stets pünktich erfolgen, keine Korrekturanmeldungen vorliegen und ein Steuerberater den Betrieb betreut. Wozu sollte man da den Außendienst losschicken?
Mir sind die bayrischen Finanzämter bislang als eher effizient aufgefallen, ineffizient sind die üblichen Verdächtigen, z.B. Bremen und Berlin.
und hier geht es dann um ein ganz anderes Thema. Es ist in diesem Fall völlig gleichgültig, ob der fehlende Beleg in Keilschrift auf Tontafeln, handschriftlich auf Durchschreibe-Quittungsblock oder mit einer dafür eingerichteten Kasse hergestellt worden ist, bevor er fehlte.
Die grundsätzliche Pflicht des Kaufmanns, Aufwendungen bzw. Ausgaben (je nach Gewinnermittlungsart) mit geeigneten Belegen nachzuweisen, ist übrigens deutlich älter als der Staat, dessen Gesetzgeber in seiner ermesslichen Weisheit vor ein paar Jahren beschlossen hat, das Kassenwesen bei seinen Unternehmern umzukrempeln, einschließlich der letzten drei Rechtsvorgänger dieses Staates. Schnee von vorgestern, sozusagen.
Die diskutierte „Bonpflicht“ bedeutet nicht, dass ein Unternehmer für Barausgaben Kassenbons vorlegen muss (das muss er schon seit ewig und drei Tagen), sondern, dass ein Unternehmer für Bareinnahmen Kassenbons ausgeben muss (das muss er noch nicht so sehr lange, und es gibt keine einleuchtende Begründung dafür, dass er es muss).
Bitte erst lesen, dann antworten:
Bei allen geprüften deutschen Unternehmen waren im Veranlagungsjahr 2019 die Mehrergebnisse der Betriebsprüfungen 13,9 Mrd.€,
nicht wie Du schreibst 19 Mrd.€. Davon entfiel 1 Mrd.€ auf Kleinstbetriebe.
Die „ominöse Quelle“ ist der Monatsbericht Oktober 2019 des Bundesfinanzministeriums.
Google: BMF-Monatsbericht Oktober 2019
Der von mir angeführte Link stimmt leider nicht mehr. Sorry.