Unzugängliches Wespennest über der Haustür

Hallo,

naja, die wespen(1-3/Tag) liegen halt direkt vor unserer Tür und wenn die Tür mal knallt (was nun mal ab und an vorkommt) schwirren die Wespen in Panik aus. Mir ist einfach nicht wohl bei dem Gedanken an das Nest. Auf dem Dachboden oder im Schuppen sind mir die Tierchen egal, und mit Absicht reingreifen oder -treten tut bestimmt auch niemand, aber die befinden sich eben an und um unserem Eingangsbereich, wo die Kinder auch mal barfuß laufen. Einen benachbarten Imker habe ich heute morgen schon gefragt, und er hat gemeint, ich solle mir im Zoogeschäft, so ein Spezialspray kaufen, er würde das Nest dann aussprühen.
Naja, mal schaun’…
Danke an alle

Hi Ralf,

ok, natürlich sterben Wespen „regulär andauernd“, ich meinte aber das Große Wespensterben im Herbst.
Grundsätzlich wundere ich mich nur, wieso die Wespen praktisch vor ihrer eigenen Nestöffnung und damit vor der Haustüre des Posters sterbend darniedersinken.
Da denke ich doch an ein Vergiften.

Gruß
BT

Hallo,
nein es ist natürlich kein großes Wespensterben. Aber so ein-zwei Wespen am Tag liegen halt so rum…
Und nein, ich habe noch nicht versucht sie selbstständig zu vergiften. Ich bin schließlih nicht lebensmüde!

Viele Grüße

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muss man einen Spezialisten rufen? Was kostet das? Und wie war
das mit der Feuerwehr bei Wespennestbeseitigung?

Danke schonmal

Liebe Sarah, nein, nicht selber! Beim Sprayen werden alle Wespen aggresiv.

Lass den Fachmann kommen(früher sagte man ihm Kammerjäger )
bei uns hat er gute Arbeit geleistet. Mit speziell angefertigten Spraydosen mit langem dünnen beweglichem Röhrchen gelang es ihm an die fast unerreichbare
Zwischenwand zu gelangen. Gut eingepackt störten ihn die Wespen nicht. Ich verzog mich ins Haus.
Bei uns sind die Hornissen geschützt.

Hoffe es gelingt bei euch auch so gut

Grüsse dich Inge

wie ich Kinder so kenne, ist die Gefahr eher gering, weil sie
zwar neugierig, aber nicht doof sind.

Bitte? Ein- und Zweijährige stecken _alles_ in den Mund, und wenn dann noch eine mögliche Allergie vorhanden ist…
Sorry, bin ja wirklich Tierfreund, aber in der Nähe von Kleinkindern haben Bienen, Wespen und Hornissen nichts zu suchen.

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FAQ:1143

Hallo,

Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen) unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden.

Die Wespen im Ökosystem
Wespen dürfen nicht vergiftet, ausgeräuchert oder ertränkt werden. Sie stehen unter Naturschutz, weil sie eine wichtige Rolle spielen im Haushalt der Natur. Ein Wespenstaat von 1.000 Tierchen vertilgt pro Tag bis zu 3.000 Fliegen, Mücken, Raupen, Spinnen und sonstiges Getier. Sie sind Gesundheitspolizei, weil sie gestorbene Tiere verzehren. Umgekehrt wiederum ernähren sich von ihnen viele Vögel.

Gefährlichkeit: Lange Zeit galt die größte Wespe, die Hornisse, als Inbegriff eines böswilligen Insekts, das durch ihre Existenz allein für Mensch und Pferd ein Risko sei, und wurde rücksichtslos verfolgt. Zwar wurde sie mittlerweile von Naturschützer im öffentlichen Bewußtsein weitgehend rehabilitiert, aber immer noch werden jedes Jahr unnötig tausende Nester der kleineren Arten als potentielle Gefahrenquellen vernichtet. Die meisten Arten hingegen sind für den Menschen nicht einmal potentiell gefährlich, sondern im Gegenteil außerordentlich nützlich.

Schützen statt vernichten

Dabei sollte man sich über ein Wespennest im Garten eher freuen. Wespen leisten einen wichtigen Beitrag zur Biologischen Schädlingsbekämpfung. So versorgen soziale Faltenwespen ihre Brut mit erheblichen Mengen verschiedener Insekten und die vielen solitären Wespen haben sich auf die Jagd von Blattläusen, Thripse, Zikaden und Rüsselkäferlarven spezialisiert. Ihren Eigenbedarf an zuckerhaltiger Nahrung decken ausgewachsene Wespen zum großen Teil mit Blütennektar und sorgen damit gleichzeitig für die Bestäubung von Blüten. Nicht zuletzt dienen sie Vögeln als Nahrung. Deshalb, haben Sie keine Angst vor einer immer stärkeren Vermehrung der Wespen, die Tiere haben zahlreiche Feinde!

Alternativen bieten

Stellen Sie einfache Kästen aus Holz, mit Einflugslöchern versehen, in einer abgelegenen Gartenecke zur Verfügung. Wespen nutzen Ihre Gartenlaube nur deshalb, weil ihnen geeignete Hohlräume, z.B. in Baumhöhlen fehlen.

Viele solitäre Wespen und auch Wildbienen suchen für ihre Brut Löcher im Holz. Ein Klotz aus Hartholz mit unterschiedlich großen Löchern (Bohrmaschine!) versehen, sonnig aufgestellt oder gehängt ist die Grundlage. Koniferenholz eignet sich schlecht wegen seinem Harzgehalt.

Mfg.
BelRia

Hi,

FAQ:1143

Hallo,

Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen)
unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und
Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht
getötet werden.

Ein Wespennest über der Haustür mit Kleinkindern im Haus ist kein vernünftiger Grund?
Wenn das nicht entfernt wird handeln die Eltern eher grob fahrlässig.

Joey

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Hallo Adam
Mein American Pitbull tut auch nichts, der will ja nur spielen.

Gruß
Volker

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Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen)
unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und
Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht
getötet werden.

Ein Wespennest über der Haustür mit Kleinkindern im Haus ist
kein vernünftiger Grund?
Wenn das nicht entfernt wird handeln die Eltern eher grob
fahrlässig.

Ich denke nicht, dass man Kinder von allen Gefahren fern halten kann, besser ist, sie lernen den Umgang mit den Tieren. Wespen greifen keine Kinder an und tote Wespen auf dem Boden sehen auch Kinder.

Es werden keine Eltern grob fahrlässig handeln, wenn sie das Wespennest belassen.

Ich sehe da eine ganz andere Gefahr und die ist durchaus ernst zu nehmen, nämlich, dass diese Gifte die versprüht werden, weitaus schädlicher sind, da sie auch in Innenräume dringen, als ein paar tote Wespen auf dem Boden.

Gruß
BelRia

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Mein American Pitbull tut auch nichts, der will ja nur
spielen.

Um spielen und Pitbull geht es hier nicht, sondern
es geht um Wespen.

Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen) unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden.

Die Wespen im Ökosystem
Wespen dürfen nicht vergiftet, ausgeräuchert oder ertränkt werden. Sie stehen unter Naturschutz, weil sie eine wichtige Rolle spielen im Haushalt der Natur. Ein Wespenstaat von 1.000 Tierchen vertilgt pro Tag bis zu 3.000 Fliegen, Mücken, Raupen, Spinnen und sonstiges Getier. Sie sind Gesundheitspolizei, weil sie gestorbene Tiere verzehren. Umgekehrt wiederum ernähren sich von ihnen viele Vögel.

/t/unzugaengliches-wespennest-ueber-der-haustuer/469…

Gruß
BelRia

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Moin, Hermann,

Bitte? Ein- und Zweijährige stecken _alles_ in den Mund

schau mal genau hin: Sie stecken nichts in den Mund, was sich bewegt. Tote Wespen stechen nicht.

und wenn dann noch eine mögliche Allergie vorhanden ist…

99,9% aller Wespenstiche werden von Wespen abgegeben, auf die jemand drauftritt. der Rest von denen, die sich gegen die Zerstörung des Nestes wehren.

Sorry, bin ja wirklich Tierfreund, aber in der Nähe von
Kleinkindern haben Bienen, Wespen und Hornissen nichts zu
suchen.

Ich bin Kinderfreund. Kleinkinder haben ohne Aufsicht draußen nichts zu suchen. Vor allem aber haben Erwachsene in der Nähe von Bienen, Wespen und Hornissen nicht herumzufuchteln und zu -hampeln, das ist nämlich der einzige Grund, warum diese extrem kurzsichtigen Hautflügler auf Menschen losgehen.

Gruß Ralf

Moin, BT,

Grundsätzlich wundere ich mich nur, wieso die Wespen praktisch
vor ihrer eigenen Nestöffnung und damit vor der Haustüre des
Posters sterbend darniedersinken.

das ist ein Wahrnehmungsproblem: DIe, die draußen sterben, siehst Du nicht.

Selbst ein kleines Nest in Kohlkopfgröße beherbergt über die Zeit bereits 3.000 Tiere. Das müsste ein großer Friedhof sein :smile:

Gruß Ralf

ot: das problem der faq:
hallo,

in den faq werden artikel/meinungen/veröffentlichungen gesammelt, die vorrangig dem „umweltschutz“ dienen sollen. dabei wird nicht geprüft, ob es sich um eine tendenzielle interpretation handelt oder um fachwissen, welches eher selten vorzufinden ist.

der satz

Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen)
unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und
Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht
getötet werden.

lässt auf tendentielle interpretation schliessen und muss deshalb noch lange nicht dem gesetz entsprechen.

millia

Bitte? Ein- und Zweijährige stecken _alles_ in den Mund

schau mal genau hin: Sie stecken nichts in den Mund, was sich
bewegt. Tote Wespen stechen nicht.

Falsch, denn eines der wichtigsten taktilen Organe von Kleinkindern ist der Mund, damit „erkunden“ sie ihre Welt. Was meinst du, warum alles Spielzeug, Kindermöbel und Co. aus ungiftigem, bissfesten Material sein muss? Und glaub mir, ich schau oft genug genau hin, mein Kleiner ist grade eineinhalb.

Und auch eine halbtote Wespe wird stechen.

der satz

Alle wildlebenden Tiere (somit auch Wespen)
unterliegen grundsätzlich den generellen Tier- und
Naturschutzgesetzen und dürfen ohne vernünftigen Grund nicht
getötet werden.

lässt auf tendentielle interpretation
schliessen und muss deshalb noch lange nicht dem gesetz
entsprechen.

Falsch. Zwar ist die Aussage etwas allgemein gehalten, aber prinzipiell sind _alle_ Pflanzen und Tiere erst mal geschützt. Jeder Eingriff in die Natur muss begründet sein, je nach Sachlage sind die Hürden aber auch sehr klein. Das Tierschutzgesetz regelt ebenso, daß das Töten von Tieren nicht „einfach so“ geschehen darf, sondern ein berechtigtes Interesse bestehen muss.
Beispiel Hessisches Naturschutzgesetz:

_§ 36 Allgemeiner Schutz von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen

(1) Es ist verboten,

  1. ohne vernünftigen Grund wild wachsende Pflanzen zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten;

  2. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten;

  3. die Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören;

  4. Hecken, Gebüsche, Röhricht, Feldraine, Wegränder und Schilfbestände oder nicht bewirtschaftete Flächen durch das Ausbringen von Stoffen zu beeinträchtigen;

  5. die Bodendecke abzubrennen, soweit dies nicht durch Rechtsvorschrift zugelassen ist.

(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für

  1. Maßnahmen, die nach § 13 keiner Genehmigung bedürfen, nach § 31 Abs. 1 Satz 2 zulässig sind oder nach den Vorschriften des Dritten Abschnitts oder § 31 Abs. 2 zugelassen wurden;

  2. das Sammeln von Kräutern, Beeren und Pilzen sowie die Entnahme von Blumen, Gräsern und Farnkraut sowie von Zweigen in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch; dies gilt nicht für besonders geschützte Arten und Pflanzen, die Kätzchen tragen;

  3. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen auf Hof- und Gebäudeflächen, Friedhöfen sowie in Gärten und Sportanlagen;

  4. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit von Schienenwegen, Straßen, Wegen, Plätzen oder Gewässern sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit wasserbaulicher Anlagen, insbesondere von Deichen, Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren, erforderlich sind, soweit die Vögel in ihrer Brutzeit, die in der Regel zwischen 16. März und 31. August liegt, nicht gestört werden, wobei die Maßnahmen zeitlich und räumlich so durchzuführen sind, dass vorhandene Lebensräume in ihrer Funktion erhalten bleiben;

  5. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen zu Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege, denen eine Naturschutzbehörde zugestimmt hat;

  6. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder

  7. Maßnahmen, die aufgrund einer besonderen gesetzlichen Pflicht geboten sind.

(3) Die Naturschutzbehörden können, soweit die Arten nicht besonders geschützt sind, das Sammeln von wild lebenden Tieren und von wild wachsenden Pflanzen über das ohne Genehmigung zulässige Maß hinaus genehmigen, wenn durch das Sammeln der Bestand oder die Verbreitung der Art nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt wird._

Absatz 1.2 und 1.3 sind klar auf ein Wespennest anwendbar, eine z.B. _mutwillige_ Zerstörung also verboten und ggf. stafbewehrt. Allerdings schränken die folgenden Absätz dieses Verbot in so fern ein, als eine begründete Maßnahme z.B. in Kindergärten und Co. (2.6) erlaubt ist. Die Zerstörung eines Wespennestes im eigenen Garten ohne Gefährdung anderer oder eigenem berechtigten Interesse wäre aber demnach als illegal zu beurteilen! Und dabei spielt es nicht mal eine Rolle, ob Vespa vulgaris speziell geschützt ist (was nicht der Fall ist), jedes Tier und jede Pflanze ist generell erst mal geschützt.

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Hallo,

in den faq werden artikel/meinungen/veröffentlichungen
gesammelt, die vorrangig dem „umweltschutz“ dienen sollen.

FAQ dienen vielen und nicht nur dem Umweltschutz, sondern
Frequently Asked Questions, kurz FAQ, englisch für häufig gestellte Fragen, sind eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema, wie auch dem Umweltschutz.

Bekannt geworden sind FAQ in der Informationstechnik, insbesondere im Internet, wo viele Newsgroups des Usenet eine FAQ-Sammlung erstellt haben, um die Foren und auch die Archive zu entlasten, damit diese nicht mit doppelten und mehr Fragen zum selben Thema zugemüllt werden.

dabei wird nicht geprüft, ob es sich um eine tendenzielle
interpretation handelt oder um fachwissen, welches eher selten
vorzufinden ist.

Vielleicht hättest du erst in die FAQ geschaut und dann deinen Artikel geschrieben, denn dann wäre dir nämlich aufgefallen, dass diese Gesetze direkt am Anfang zu lesen sind:

Nach § 20 f Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Es ist jedem Mitglied zu zutrauen erst in den FAQ zu lesen und dann seinen Artikel zu verfassen.

Gruß
BelRia

Bitte? Ein- und Zweijährige stecken _alles_ in den Mund

schau mal genau hin: Sie stecken nichts in den Mund, was sich
bewegt. Tote Wespen stechen nicht.

Falsch, denn eines der wichtigsten taktilen Organe von
Kleinkindern ist der Mund, damit „erkunden“ sie ihre Welt. Was
meinst du, warum alles Spielzeug, Kindermöbel und Co. aus
ungiftigem, bissfesten Material sein muss?

Man kann Kinder durchaus so erziehen, dass sie nichts in den Mund stecken was a) auf dem Boden liegt und b) was sie nicht kennen, dann erübrigt sich das Problem …Wespen in den Mund stecken von alleine.

Tote Wespen stechen bestimmt nicht mehr und schmecken tun sie sicher auch nicht.

Gruß
BelRia

Es gibt 70 Wespenarten, ganz verschieden lebende. Die tun alle
nichts und sind geschützt.

Dann war es wohl Einbildung, dass sich mein 4-jähriger Sohn am letzten Wochenende 4 Wespenstiche einfing, als er unbewusst einem Wespennest zu nahe kam. Die umgehend heftig anschwellenden Einstichstellen… wen kümmert’s? Und die Schmerzen - ein Indianer spürt keinen Schmerz.

Jedem das Seine. Ich will jedenfalls kein Wespennest bei uns im Haus und würde es von einem Fachmann entfernen lassen, aber es steht jedem frei, es anders zu handhaben.

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hallo hermann,

wenn du dir die erste faq durchliest, wirst du feststellen, dass dort nirgends(!) mehr als eine tendentielle meinung bzw. interpretation des naturschutzgesetzes zu finden ist. der in der faq angeführte erste absatz des gesetzes ist so etwas wie der wunsch des gesetzgebers, den er danach im detail ausarbeitet. auch dein gesetzestext ist nicht vollständig und auch du interpretierst dinge hinein, die so nicht dastehen.

du behauptest also, §1.2 und 1.3 verbieten ganz klar die zerstörung des wespennestes der ursprungsposterin.

Ich lese dann aber auch noch:

(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für

  1. Maßnahmen, die nach § 13 keiner Genehmigung bedürfen, nach § 31 :Abs. 1 Satz 2 zulässig sind oder nach den Vorschriften des Dritten :Abschnitts oder § 31 Abs. 2 zugelassen wurden;

da würde es doch erst richtig spannend werden, zu erfahren, was denn der § 13 oder der §31 sagen.

und dann:

(2) Die Verbote des Abs. 1 gelten nicht für

  1. Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahmen auf Hof- und Gebäudeflächen, :Friedhöfen sowie in Gärten und Sportanlagen;

was, wenn nicht eine „pflegemassnahme“ auf hof- und gebäudeflächen käme bei der ursprungsposterin in frage?

so ganz nebenbei interessiert mich, weshalb deiner meinung nach das gesetz kinder eines kindergartens besser schützen soll als kinder im normalen familienverband?

millia

ot: zeobakterlith
könntest du mir etwas über das mittel sagen, das war doch auch für die fische?