Urteil des Kölner Landgerichtes

Jemand der auf Kosten der Gemeinschaft lebt muss sich damit
Abfinden, dass er von der Gemeinschaft abhängig ist und diese
die Regeln vorgibt (die in Deutschland leider liberaler sind
als in jedem anderen Land).

Wer das nicht will muss halt für sich selber sorgen…

wenn sich die Empfänger von Hartz IV freiwillig dafür
entschieden hätten, wäre Dein Beitrag eine
Diskussionsgrundlage.

Nein, denn es ist völlig irrelevant aus welchen Gründen jemand von der Gemeinschaft unterstützt wird. Wer diese Hilfe in Anspruch nimmt muss eben auch mit den Einschränkungen leben. Wer das nicht will muss (wie gesagt) selber über die Runden kommen.
Das ist nicht nur fair, das ist notwendig.
Und es hat niemand behauptet, dass es schön sein soll ALG zu beziehen - egal ob I oder II. Damit muss aber der einzelne selber klar kommen. Nicht der Bedürftige legt fest was er bekommt und und in teilen auch nicht was er damit machen darf, sondern die Gemeinschaft, die ihn unterstützt. Das Leben ist nunmal kein Ponyhof.

Ich weiß ja, daß es in ist, gegen Bezieher von
Sozialleistungen zu hetzen, aber das hier ist nicht die BILD,

Vielleicht solltest du mal deinen sozialen Kompass überprüfen.

Du darfst Dich ruhig an Tatsachen orientieren.

Also ich habe bisher nur Tatsachen benannt.

Gruß Andreas

Hä? Was willst Du mir damit sagen?

Glaubst Du es macht Sinn Mitarbeiter einzustellen, die schon mit Alkoholfahne zum Vorstellungsgespräch erscheinen oder die frei heraussagen, sie möchten nicht arbeiten, sie brauchen nur den Stempel fürs Amt?

Aber was sehe ich falsch? Daß 98% der Empfänger von
Sozialleistungen lieber vom Erlös der eigenen Arbeit leben
würden, wenn es möglich wäre, ist eine Tatsache.

Ja, aber das ist für die Frage ob derjenige, der die Rechnung bezahlt auch (zumindest in Teilen) bestimmen darf was gekauft wird völlig irrelevant.

Daß ‚der-weiß-vielleicht-was‘ gern den Einruck vermitteln möchte
als wäre es nicht so ist auch offensichtlich.

Dann ist es wohl das, was du falsch siehst.
Und auch wenn du solche Vorwürfe vielleicht gerne immer raushaust, wenn dir Tatsachen nicht passen, möchte ich mir doch solche Unterstellungen verbitten.

Mit solchen Lügen die Opfer der Marktwirschaft zu Tätern
umzuetikettieren bezeichne ich als Hetze. Ich wüsste nicht was
falsch daran sein sollte.

Du lieber Gott, was hast du denn genommen?

Gruß Andreas

Du sollst nicht Chips und Bier holen, Du sollst Arbeiten und
die Kosten Deines Studiums zurückzahlen.

Ja Mami!

Nix Mami, wenn dann müsstest Du mein großer Bruder sein!

Tja, dann weiß ich aber, was mir lieber ist:

Der Transferleistungsempfänger, der 1,20 € für einen Lottoschein abzwackt, weil er vom großen Glück träumt - oder der blökende „Leistungsträger“, der sich auf ganzer Linie für etwas besseres hält, dessen, möglicherweise durch pathologische Engstirnigkeit eingeschränkter, Intellekt aber offenbar nicht ausreicht, um zu begreifen, worum es bei diesem Urteil wirklich geht.

Hi,

Nein, denn es ist völlig irrelevant aus welchen Gründen jemand
von der Gemeinschaft unterstützt wird. Wer diese Hilfe in
Anspruch nimmt muss eben auch mit den Einschränkungen leben.
Wer das nicht will muss (wie gesagt) selber über die Runden
kommen.
Das ist nicht nur fair, das ist notwendig.

da irrst Du Dich gewaltig.

Daß ein Empfänger von Sozialleistungen von Steuergeld lebt nimmt ihm kein Recht und bürdert im keine weiteren Beschränkungen auf, als sich nach Kräften zu bemühenn den Umstand zu ändern so weit es in seiner Macht steht und die Belastung für den Staat auf das Notwendige zu beschränken.
Daß Du Steuern zahlst, räumt Dir keine Rechte ein. Schon gar nicht gegenüber von Leistungsempfängern.

Ein Leistungsempfänger hat die selben Rechte wie Du.

Wer von Sozialleistungen leben muss, muss mit weniger Geld auskommen als andere, das war’s aber auch schon mit den Einschränkungen, die er akzeptieren muss. Was darüber hinausgehen würde, stände im Widerspruch zu Artikel 1 der Grundgesetzes.

Gruß Rainer

Was ist eure Meinung dazu?

Dass die Leute, die durch ihre Arbeit die Steuern
erwirtschaften (und das ist immer noch die demokratische
Mehrheit in diesem Land), es vermutlich sinnvoller finden,
wenn davon Richter bezahlt werden, als wenn davon
HartzIV-Empfänger Lotterielose kaufen.

Ich bin auch so einer von der erwirtschaftenden Mehrheit… Trotzdem wundere ich mich, dass von dieser Mehrheit ein großer Teil voller Wonne bereit ist, wegen 1,20 € vermeintlicher Zweckentfremdung „seines“ Geldes bereit ist, einer Gruppe Souveränität und Menschenwürde abzusprechen, der gleichen Gruppe ist es aber völlig gleich, dass weit größere Summen an anderer Stelle völlig sinnlos ausgegeben werden, ohne dass man krakeelt. Auch wird nicht krakeelt oder ein Nachweis verlangt bei anderen Transfergeldern, die so fließen, vom Kindergeld bis zur Pendlerpauschale.

Noch spannender aber ist, dass dieser notorische Beißreflex gegenüber einer schwachen, lobbylosen Gruppe dazu führt, dass diese Mehrheit Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte generös toleriert oder gar begrüßt, und dabei so blind geworden ist, dass sie nicht merkt, dass dieses Urteil mitnichten gegen HartzIV-Empfänger gerichtet ist, sondern uns alle betrifft und damit faktisch einen deutlichen Eingriff in unser aller Rechte darstellt:

Im Kern ist nämlich nicht der Status als Transferempfänger gemeint, mit dem man nicht mehr Lottospielen soll, sondern jeder, der sich das nicht leisten kann. Das kann der Rentner genauso wie der Geringverdiener sein, dass kann und muss aber bei konsequenter Auslegung sogar der so hoch gelobte, arbeitende Leistungsträger sein, wenn der statt 1,20 € pro Monat einen Großteil seines Einkommens in die Lottozentrale tragen würde.

Wie sieht es jetzt aus? Hartzlern darf das Lottospielen verboten werden? Und was machen wir mit den Rentnern? Oder der gering verdienenden, aber nicht aufstockenden Pflegekraft?

Hi,

Aber was sehe ich falsch? Daß 98% der Empfänger von
Sozialleistungen lieber vom Erlös der eigenen Arbeit leben
würden, wenn es möglich wäre, ist eine Tatsache.

Ja, aber das ist für die Frage ob derjenige, der die Rechnung
bezahlt auch (zumindest in Teilen) bestimmen darf was gekauft
wird völlig irrelevant.

da gebe ich Dir Recht.

Das darf er so oder so nicht.
Du erwirbst keine Rechte dadurch, daß Du Steuern zahlst und Empfänger von Sozialleistungen verlieren dadurch kein Rechte.

Gruß Rainer

Wer von Sozialleistungen leben muss, muss mit weniger Geld
auskommen als andere, das war’s aber auch schon mit den
Einschränkungen, die er akzeptieren muss. Was darüber
hinausgehen würde, stände im Widerspruch zu Artikel 1 der
Grundgesetzes.

Und da liegt wohl dein grundsätzliches Missverständnis, denn die Leistungen der Gesellschaft garantieren ein menschenwürdiges Leben. :wink:

Einschränkungen für Bezieher von ALG im täglichen Leben und durch gesetzliche Vorgaben resultieren daraus, dass der einzelne im Normalfall eben seine Ansprüche zurückschrauben muss.
Es gibt aber kein recht auf Konsum, kein Recht auf Luxus und kein Recht darauf etwas „über“ zu haben. Und durch wird auch nicht die Menschenwürde eingeschränkt.
Die Gesellschaft gibt, was sie sie leisten kann. Nicht mehr, nicht weniger (was sie sich nicht leisten kann, kann sie nämlich auch nicht geben).

Und es bleibt dabei: Du solltest deinen sozialen Kompass überprüfen.
Und dich vielleicht auch mit den rechtsgrundlagen beschäftigen.

Gruß Andreas

Das darf er so oder so nicht.
Du erwirbst keine Rechte dadurch, daß Du Steuern zahlst und
Empfänger von Sozialleistungen verlieren dadurch kein Rechte.

Doch, das funktioniert bei uns dankenswerter Weise mittels representativer Demokratie. :smile:

Gruß Andreas

Hi,

Wer von Sozialleistungen leben muss, muss mit weniger Geld
auskommen als andere, das war’s aber auch schon mit den
Einschränkungen, die er akzeptieren muss. Was darüber
hinausgehen würde, stände im Widerspruch zu Artikel 1 der
Grundgesetzes.

Und da liegt wohl dein grundsätzliches Missverständnis, denn
die Leistungen der Gesellschaft garantieren ein
menschenwürdiges Leben. :wink:

daran habe ich ja auch gar nichts auszusetzen.
Deine Wünsche weichen davon aber erheblich ab, über die rede ich.

Einschränkungen für Bezieher von ALG im täglichen Leben und
durch gesetzliche Vorgaben resultieren daraus, dass der
einzelne im Normalfall eben seine Ansprüche zurückschrauben
muss.
Es gibt aber kein recht auf Konsum, kein Recht auf Luxus und
kein Recht darauf etwas „über“ zu haben. Und durch wird auch
nicht die Menschenwürde eingeschränkt.
Die Gesellschaft gibt, was sie sie leisten kann. Nicht mehr,
nicht weniger (was sie sich nicht leisten kann, kann sie
nämlich auch nicht geben).

Ja. Und was die Gesellschaft gegeben hat wird Eigentum des Empfängers und was der dann damit tut, geht Niemanden mehr etwas an.

Und es bleibt dabei: Du solltest deinen sozialen Kompass
überprüfen.
Und dich vielleicht auch mit den rechtsgrundlagen
beschäftigen.

Ich habe da kein Problem, aber Du ganz offensichtlich erheblich.
Du solltest Deinen eigenen Rat unbedingt befogen!

Gruß Rainer

Moin!

Ohne den „blökenden Leistungsträger mit eingeschränktem Intellekt“ gäbe es allerdings reichlich wenig umzuverteilen.

Etwas mehr von „wer zahlt, schafft an“ wäre auch in gesellschaftlicher Hinsicht geboten, meint

M. (pathologisch engstirniger, braver Steuerzahler)

Hallo!

Laß´ Dich nicht provozieren. Dass unter den Langzeitarbeitlosen eher wenige einigermassen gesunde Ingenieure mit leidlich aktuellem Fachwissen sind, ist den Menschen, die in DIESER Welt leben, durchaus klar.

Gruß,
M.

Deine Wünsche weichen davon aber erheblich ab, über die rede
ich.

Das ist faszinierend, denn ich habe hier noch keinen einzigen Wunsch geäußert.

Ja. Und was die Gesellschaft gegeben hat wird Eigentum des
Empfängers und was der dann damit tut, geht Niemanden mehr
etwas an.

Ich will dich jetzt nicht mit Fakten verwirren, aber wir reden z.B. gerade über ein Gerichtsurteil was eben genau das Gegenteil besagt…
Und was Eigentum und Vermögensverhältnisse angeht wirst du in den gesetzen zum ERbeitslosengeld sogar sehr viele Beschränkungen finden.

Gruß Andreas

Hallo,

Die Firmen sind selbst schuld, wenn da unfähige Personaler
sind.

Da urteilt jemand, der „Null“ Ahnung von der Materie hat.

Gruß:
Manni

Hi,

Ich will dich jetzt nicht mit Fakten verwirren, aber wir reden
z.B. gerade über ein Gerichtsurteil was eben genau das
Gegenteil besagt…

Nein, lies richtig. Das Urteil schreibt Empfängern von Sozialleistungen nicht vor, was sie mit ihrem Geld tun dürfen. Das steht da nicht und ist auch nicht Gegenstand der Diskussion.
Eingeschränkt wird nicht der Empfänger der Sozialleistung, sondern der Anbieter.

Du möchtest da gern mitbestimmen, weil du Steuern zahlst. Der Staat tut das nicht und auch in dem Urteil steht etwas anderes.

Die Sozialgestze sind durchaus Verfassungskonform, das Urteil des kölner Landgerichts ist zumindest nahe dran. Ob das vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, bin ich aber nicht ganz sicher.

Was Du da aber schreibst …

Ja, aber das ist für die Frage ob derjenige, der die Rechnung
bezahlt auch (zumindest in Teilen) bestimmen darf was gekauft wird
völlig irrelevant.

… ist meilenweit weg vom Grundgesetz.
Lies es noch einmal und versuche es zu verstehen.

Gruß Rainer

Stimmt… fängt schon beim Lottoschein an wo es im Urteil um Sportwetten ging…

Und das - auch aus meiner Sicht realitätsferne Urteil, denn es lässt sic aus meiner Sicht nicht überprüfen wer die Mittel hat und wer nicht - ist jurustisch aus dem Glücksspiel Staatsvertrag ableitbar und verständlich.

_§ 8
Spielersperre

(2) Die zur Teilnahme am Sperrsystem verpflichteten Veranstalter sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von denen sie aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals oder aufgrund von Meldungen Dritter wissen oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie spielsuchtgefährdet oder
überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen (Fremdsperre)._

Nicht das Urteil ist Mist sondern der Staatsvertrag, weil er realitätsfern ist - dies zu korrigieren ist aber nicht Aufgabe des LG sondern des Gesetzgebers… hier der Länder.

Gruss HighQ

Nein, lies richtig. Das Urteil schreibt Empfängern von
Sozialleistungen nicht vor, was sie mit ihrem Geld tun dürfen.
Das steht da nicht und ist auch nicht Gegenstand der
Diskussion.
Eingeschränkt wird nicht der Empfänger der Sozialleistung,
sondern der Anbieter.

…und damit auch der Empfänger der Sozialleistung.
Ist übrigens nichts neues, das Ursache und Wirkung miteinander irgendwie verknüpft sind.

Du möchtest da gern mitbestimmen, weil du Steuern zahlst.

Nein, ich bestimme mit, weil ich wahlberechtigt bin. Steuern haben damit nichts zu tun. Zu deiner Information: Klassenwahlrecht haben wir in Deutschland schon länger nicht mehr.

Die Sozialgestze sind durchaus Verfassungskonform, das Urteil
des kölner Landgerichts ist zumindest nahe dran. Ob das vor
dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, bin ich aber nicht
ganz sicher.

Ist aber irrelevant, weil deine Meinung.

Ja, aber das ist für die Frage ob derjenige, der die Rechnung
bezahlt auch (zumindest in Teilen) bestimmen darf was gekauft wird
völlig irrelevant.

… ist meilenweit weg vom Grundgesetz.

Nein, das ist des Pudels Kern in einer Demokratie - wenn man mal von Minderheiten- und Individalschutznormen absieht.

Gruß Andreas

Nicht das Urteil ist Mist sondern der Staatsvertrag, weil er
realitätsfern ist - dies zu korrigieren ist aber nicht Aufgabe
des LG sondern des Gesetzgebers… hier der Länder.

Genau das sehe ich genauso. Ich bin mir auch nicht sicher, inwieweit Hauptansinnen dieses Richters ist, genau da den Finger in die Wunde zu legen.

Dass Sinn des Staatsvertrages nun nicht vorrangig der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht ist, daran zweifelt auch nur der Gesetzgeber :wink:

Das sind aber genau die Hintergründe, die ich meinte. Deshalb finde ich das HartzIV-Bashing an dieser Stelle ja auch gleich doppelt (moralisch und sachlich) deplatziert. Ich kann mir das nur mit tiefer Lebensunzufriedenheit und / oder reichlichen Minderwertigkeitskomplexen erklären, wenn jemand seine „Leistungsträgerschaft“ und damit seine Stellung in unserer Gesellschaft darüber zu identifizieren sucht, dass er anderen auf Teufel komm raus die Verwendung von 1,20 € vorschreiben will.

Hass auf das Leben, das Universum und den ganze Rest :stuck_out_tongue:

Du bekommst sachlich schon gar nicht mehr mit, worum es eigentlich geht bei dem Thema. Komm mal aus deiner Rolle raus. Und wenn du das nicht alleine schaffst und der Leidensdruck zu groß wird: Es gibt professionelle Hilfe!