Hallo,
Nun meint zwar der Bundesrichter und
StGB-Kommentator Thomas Fischer, ausgerechnet bei Beschneidung
aus religiösen Gründen träfe dies nicht zu, vermag dies aber
nicht argumentativ zu stützen sondern beruft sich lediglich
auf die nebulöse „herrschende Meinung“.
Wieso nebulös? Ist halt ein Instrument des Rechts.
http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/schluss-der-deb…
Natürlich ist dies
Unfug - der Tatbestand einer Körperverletzung ist ein
objektiver und nicht durch die Motivation des Verletzers
bestimmt. Wenn eine Zirkumzision z.B. zur Behebung einer
Phimose eine Körperverletzung ist, dann ist sie es erst recht,
wenn sie einzig aus dem Grund vorgenommen wird, weil das in
der Thora (Gen 17,10–14) so verlangt wird.
Wieso erst recht?
Wenn Du medizinische Motive höher bewertest als glaubensbedingte, so ist das erst mal allein Deine persönliche Meinung - die halt aus DEINEM GLAUBENSSYSTEM stammt. Manche Menschen sterben für ihren Glauben.
In
diesem Zusammenhang ist übrigens auch darauf zu verweisen,
dass es ja durchaus auch vorkommt, dass Eltern ihre Zustimmung
zu medizinisch gebotenen Eingriffen gelegentlich auch schon
einmal aus religiösen Gründen verweigern - dafür hat die
Öffentlichkeit merkwürdigerweise deutlich weniger Verständnis
als für die Befürworter der Kindesbeschneidung.
Das ist i.a. nicht merkwürdig, sondern liegt daran, das es in diesen, an die Öffentlichkeit kommenden Fällen oft um die akute Frage von Leben und Tod geht. Wie z.B. bei Bluttransfussionen für JZ. Und es sieht für die Öffentlichkeit dann regelmäßig so aus, als würden die betroffenen Eltern ihr Kind lieber sterben lassen obwohl sie es retten könnten.
Im Gegenteil -
man findet es völlig in Ordnung, wenn hier der Staat eingreift
und an Stelle der Eltern das wohlverstandene Interesse des
Kindes wahrnimmt.
Ja … wie gesagt …
Wir haben hier zwei konkurrierende Rechte - das Recht von
Eltern, über die religiöse Erziehung ihrer religionsunmündigen
Kinder zu entscheiden und das Recht der Kinder auf körperliche
Unversehrtheit.
Wobei man die „körperliche Unversehrtheit“ schon weiter ausdifferenzieren kann, wenn man das möchte. Und es dann auffällt, das einige Menschen aus vielfältigen Motiven, sogar aus optisch, modischen Erwägungen Eingriffe in ihre eigene „körperliche Unversehrtheit“ gestatten.
Erstens hat das zweite Rechtsgut einen
deutlich höheren Rang als das erste,
Was sich ein klein wenig relativiert wenn man differenziert zwischen „Arm abschneiden“ und z.B. Beschneidung am männlichen Genital.
Wenn man dies für unzumutbar hält, muss man die Rechtslage
ändern.
Es gibt auch noch so was wie die „normative Kraft des Faktischen“
http://www.rechtslexikon.net/d/normative-kraft-des-f…
Es kann und darf
keine Sonderrechte für Juden und Moslems geben - weder solche,
die sie vor anderen Bürgern privilegieren noch solche, die sie
im Vergleich zu anderen Bürgern benachteiligen.
Stimme ich Dir zu.
Muss also anders gelöst werden.
Auch dürfen für männliche
Kinder keine anderen Gesetze gelten als für weibliche. Wenn
die ausschließlich religiös motivierte Beschneidung von Jungen
offiziell legalisiert wird, warum dann nicht auch die von
Mädchen?
Das ist gelinde gesagt Unsinn.
Du solltest Dich vielleicht mal über den Unterschied informieren.
Die Argumentation von Petra weiter unten ist doch
völlig abwegig - natürlich würden diese Eingriffe in
Deutschland nicht von ungewaschenen religiösen Fanatikerinnen
mittels Glasscherbe ausgeführt, sondern in einem sterilen OP
nach allen Regeln der ärztlichen Kunst und unter örtlicher
Betäubung. Warum also nicht?
Weil es halt einen Unterschied macht ob jemand Ohrringe bekommt oder Taub gemacht wird - ein Zungenpiercing bekommt oder den Geschmackssinn entfernt bekommt, die Vorhaut abgeschnitten bekommt oder niemals mehr sexuelle Lust empfinden können wird.
Es geht doch um eine Grundsatzfrage und diese ist auch nur
grundsätzlich zu regeln.
So kann man es überhöhen. Muss man aber nicht. Es geht um die Frage der Beschneidung männlicher Kinder bei bestimmten Religionsgruppen, die dieses seit Ewigkeiten in ihrer Tradition haben.
Und die Frage ob sich das irgendwie, für alle zufriedenstellend lösen, und mit unserem Wertesystem vereinbaren lässt.
Grüße
K.