Es geht im Ausgang an
dieser Stelle um die Vergleichbarkeit. In diesem Zusammenhang
stellt diese Aussage sprachlich ein Argument dar, völlig egal,
welchen Charakters es ist.
Das stimmt einfach nicht und wird auch durch Wiederholung nicht wahr. Ich habe gesagt, „dass es insbesondere in den üblichen Piercing- und Tattoo-Fällen gar nicht so sehr auf die Eltern ankommt“. Dabei war das Wort „üblich“ unglücklich gewählt. Ein Argument habe ich damit aber nicht liefern wollen. Um die Vergleichbarkeit ging es mir, wie ich nun schon zum zweiten Mal betone, an dieser Stelle nicht. Ich hatte lediglich den Eindruck, du würdest denken, das Anbringen eines Piercings oder Tattoos bei einem Jugendlichen sei, wenn die Eltern nicht zustimmen, per se rechtswidrig und strafbar. Wenn du das gedacht hast, weißt du nun, dass das nicht stimmt. Wenn du das nicht gedacht hast, habe ich dich hier missverstanden, doch wird meine Aussage dadurch nicht zu einem Argument.
Ich hatte schon verstanden, wie du das gemeint hast. Nur ist
das eben kein Argument, zu erklären, warum man in dem Punkt
nicht beide Fälle gleich sehen, kann.
Es war ja von mir auch nicht als Argument gemeint! Du kannst mir doch nicht ein Argument unterstellen, um dann zu sagen, das sei aber kein Argument.
Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass oft Dinge, die eigentlich unerträglich sind, schlicht aus Gewohnheit lange akzeptiert und gar nicht hinterfragt werden. Es ist das Recht und auch die Pflicht eines jeden Gerichts, den zur Beurteilung gestellten Sachverhalt „richtig“ und nicht etwa gewohnheitsmäßig zu beurteilen.
Das heißt ganz simpel: Nur weil etwas bisher nicht üblich war,
ist es nicht „richtig“. Insofern kommst du mit hier dann nicht
mehr mit der Aussage weiter, dass die bisherigen
Tattoo/Piercingfälle, die vor Gericht gelandet sind, diesen
Aspekt nicht im Visier hatten.
Davon habe ich ja auch kein Wort geschrieben und schon gar nicht gemeint.
In dem Zusammenhang, wo und wie du das geschrieben hast, ist
es eben nicht nur die Einsichtsfähigkeit gewesen, auf die du
im luftleeren Raum hingewiesen hast, sondern du hast genau
diese als Unterschied hervorgehoben, um den Piercingfall vor
dem Beschneidungsfall abzugrenzen.
Nein! Das ist ausschließlich deine Interpretation. Ich habe einleitend sogar „Ich weise an dieser Stelle darauf hin“ geschrieben, um von dem vorher Geschriebenen etwas abzugrenzen. Aber selbst ohne diese Wörter würde es nicht stimmen, was du sagst.
Darum schrieb ich ja auch von den „üblichen“ Fällen, also den
„meisten“ Fällen. Es sind ja in aller Regel gerade nicht
Kleinkinder von drei Jahren, die ein Piercing bekommen.
Und genau das („in aller Regel“) ist so nicht haltbar. Es gibt
bestimmte Bevölkerungskreise, da ist es eher schon üblich,
dass Kindergartenkinder schon Piercings bekommen. Ich bin mir
nicht einmal sicher, was zahlenmäßig im Vergleich zu den
Beschneidungen vorn liegt. Wir haben weniger als 5% der
Bevölkerung, die einen Kreis bilden, aus dem Beschneidung
überhaupt in Frage kommt. Umgekehrt - das hatte ich schon
geschrieben - ist meine Wahrnehmung (mehr ist es zugegeben
nicht), dass bis Einschulung deutlich mehr als 5% der Kinder
ein solches Piercing haben.
Wenn das stimmen sollte, bin ich - insoweit - von falschen tatsächlichen Annahmen ausgegangen. Das macht aber aus etwas, das nie ein Argument sein sollte, kein Argument, weder ein richtiges noch ein falsches. Nebenbei bemerkt halte ich deine Annahmen für sehr fraglich. Ich sehe ja nun auch gelegentlich mal Kinder, aber ich sehe nie, wirklich nie, Piercings an ihnen. Aber darauf kommt es mir nun nicht an, denn mir geht es um Rechtsfragen, nicht um Tatsachenfragen.
Und meine Einschätzung scheint nicht falsch zu sein, sondern
eher noch - erschreckend - zu niedrig. Folgt man den
Kinderärzten, dann hat schon jedes 5. Kind im Alter von 1 Jahr
ein Ohrloch!
http://www.eltern.de/schulkind/jugendliche/piercingv…
Wie gesagt: Wenn dem so ist, ist das was anderes, aber das ändert nichts an meiner Argumentation, die nämlich klar ersichtlich von einem anderen Lebenssachverhalt ausgeht. Wenn der nicht stimmt, ändert sich - natürlich - auch die rechtliche Würdigung.
Nur sind es hier halt die Eltern, die das wollen. Das heißt
die werden auch nicht klagen. Es wäre demnach also nur mal an
der Zeit, dass ein Staatsanwalt sich der Sache annimmt.
Jein. Zwischen Ohrloch und Beschneidung gibt es einen qualitativen Unterschied. Aber grundsätzlich hast du natürlich Recht, wenn du meinst, dass dergleichen dann doch auch strafbar sein könnte.