Urteil zur Säuglingsbeschneidung

Ich habe mich bemüht, den Ausschnitt dieses umfassenden Themas, der sich um die Menschenrechte drehte, wiederzugeben:
/t/urteil-zur-saeuglingsbeschneidung/6906749/5

Wenn ich in meiner Darstellung danebenliege, dürfen Sie das gerne konkret benennen und richtigstellen. Einfach nur zu behaupten, es stimme nicht, ist ein wenig mager. Und ein unkommentiertes Zitat hilft da auch nicht weiter.

Martinus

P.S.: Auch Danke für Deine Antwort an Janine, in der ich meine
unfachmännische und weitestgehend ‚aus dem Bauch heraus‘
formulierte rechtliche Einschätzung im Wesentlichen bestätigt
sehe.

Ja, ich weiß auch immer nicht, ob ich über deine Rechtskenntnisse einfach nur staunen oder mich totärgern soll, dass ich das ganze Zeug erst mal studieren musste mit allem, was dazu gehört (Staatsprüfungen!), um mich so gut auszukennen. Vor einigen Monaten habe ich einmal einen winzig kleinen Fehler in deinen juristischen Ausführungen entdeckt (den viele Juristen gar nicht als Fehler bemerken würden) und nach einigem Zögern beschlossen, dass ich mich völlig lächerlich machen würde, wenn ich den nun erwähnte. Aber viel Gelegenheit bietest du nicht :smile:

Bei der Gelegenheit eine kleine Ergänzung: Die herrschende Ansicht, auf die sich Fischer bezieht, kenne ich nicht. Aber für die ärztliche Heilbehandlung entspricht es in der Tat zumindest der herrschende Lehre, dass diese schon gar nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Fischer argumentiert in seinem Kommentar überzeugend gegen diese Position. Fischer und ich sind also ganz deiner Meinung.

Hallo Harald

Die Frage bleibt dann, inwieweit auch für Christen (die ja
angeblich hier die Gesetze machen)

Wer behauptet das?

Die Parteien, die ein C in ihrem Namen führen :wink:

Tja, Irrtum (Wunschdenken:smile:. Da reden aber andere auch rein oder?
Und die Mitglieder sind doch nicht ausnahmslos Christen, geschweige vom gläubige.
Wie sie sich manchmal verhalten:smile:))

der biblische Grundsatz gilt
„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg.5,29)

Wo siehst du irgendeine Frage?

Kannst Du nicht lesen?

Denke schon das ich das kann, ich übe ja fleißig.
Ob ich das auch zwischen den Zeilen schon ausreichend drauf habe wäre die angebrachte Frage, denke ich:smile:)

Die Frage lautet: Gilt für Christen der biblische Grundsatz?

Hat dir Gott gesprochen oder der Satz stammt von
irgendjemanden den du nicht mal kennst.
Das ist nämlich die Frage:smile:

Das ist keine Frage, sondern ein Versuch, vom Problem
abzulenken.

Lenken schon, ab auch, Problem dito, also ab in die Logik mit dem Problem:smile:)))

Es gilt:
Eine Konklusion ist so sicher als ihre Prämisse.
Und von der Sicherheit der Prämisse (hier) ist kein Spur weit und breit.
Scheindebatte, bzw. Frage.

Gruss Harald

Balázs

Überraschen wird dich vermutlich, dass es insbesondere in den
üblichen Piercing- und Tattoo-Fällen gar nicht so sehr auf die
Eltern ankommt. Denn die Wirksamkeit der Einwilligung hängt
jedenfalls im Strafrecht von der (tatsächlichen)
Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ab und nicht etwa von der
Volljährigkeit.

Nun argumentierst du aber hier mit der Üblichkeit, die du oben
noch als Entscheidungskriterium ausgeschlossen hast.

Erstens argumentiere ich überhaupt nicht, sondern erläutere dir nur die Rechtslage. Zweitens benutze ich „üblich“ in einem ganz anderen Zusammenhang. Ich wollte damit sagen: „Überraschen wird dich vermutlich, dass es insbesondere in den MEISTEN Piercing- und Tattoo-Fällen gar nicht so sehr auf die Eltern ankommt.“ Das hat nichts damit zu tun, ob Piercings oder Tattoos „üblich“ sind. Dergleichen habe ich weder geschrieben noch gemeint.

Und wieso
auch in dem Zusammenhang nur die Einsichtsfähigkeit der
Betroffenen.
Nur, weil es bisher nicht üblich war, dass in Bezug auf
Piercing derartig geklagt wird, heißt das ja nicht, dass es
nicht passieren könnte.

Das hat aber doch überhaupt nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe. Ich wollte dir lediglich erklären, dass es auf die Einsichtsfähigkeit ankommt, wenn jemand in einen tatbestandsmäßigen Eingriff einwilligt.

Wenn eine Dreijährige ein Piercing
oder gar mehrere bekommt, besteht mindestens mal das Risiko
der Infektionsgefahr, weitere Risiken inklusive. Und von
Einsichtsfähigkeit kann bei einem Kindergartenkind wohl kaum
gesprochen werden.

Darum schrieb ich ja auch von den „üblichen“ Fällen, also den „meisten“ Fällen. Es sind ja in aller Regel gerade nicht Kleinkinder von drei Jahren, die ein Piercing bekommen. Ich habe auch ausgedrücklich geschrieben, dass sich die Eltern in einem solchen Fall wohl strafbar machen würden.

Ich lese bei dir allerdings heraus, dass du auch die
juristische Bewertung durchaus heuchlerisch findest.

Das liest du ausdrücklich falsch heraus!

Okay.

Vor allem aber glaube ich nicht, dass das Landgericht
Köln von einer straflosen Körperverletzung ausgegangen wäre,
wenn statt der Beschneidung ein Nasenpiercing zu beurteilen
gewesen wäre.

Nicht? Wiederspricht das nicht der o.a. Nichtvergleichbarkeit?

Sorry, ich verstehe die Frage nicht.

Ich habe nicht zwangsläufig gemeint, dass das Gericht „gaga“
gehandelt hat. Nur finde ich den Zustand jetzt eben für alle
Beteiligten richtig unbefriedigend.

Ja, das ist wohl so.

Übrigens …
Das ist Quatsch:

Die Mehrheit (die hatte sich vor nicht allzulanger Zeit in Deutschland auch mal für einen totalen Krieg entschieden)?

Das war doch keine demokratische Abstimmung. Das war eine Versammlung von Leuten, die vom Propagandaminister sorgfältig ausgewählt worden ist in Hinblick auf ihre wahrscheinliche Reaktion auf die zu stellende Frage, wobei die Anwesenden natürlich zusätzlich noch wussten, dass sie gefilmt und damit möglicherweise beobachtet wurden.

Absicht war, dass man in der Wochenschau zeigen wollte, dass die Mehrheit der Deutschen sich für den totalen Krieg entschieden hat. Es sollte so aussehen wie ein Auditorium von durchschnittlichen Deutschen, war es aber nicht. Das hat Goebbels auch in seinen Tagebüchern festgehalten.

Mir kommt es höchst unwahrscheinlich vor, dass sich auf demokratischem Wege tatsächlich eine Mehrheit für einen totalen Krieg gefunden hätte.

Viele Grüße

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Es mag Quatsch sein. Aber ich würde meine Hand ehrlich gesagt nicht dafür ins Feuer legen, wie die Mehrheit der Deutschen in diesen Jahren in Wahlen entschieden hätte. Aber sei’s drum, dann nehmen wir ein Land und eine Zeit, in der/dem Skalverein gang und Gäbe war. Da würde vermutlich auch die Mehrheit dafür stimmen, Menschen zu versklaven, obwohl es gegen die Menschenrechte steht.

Martinus

1 Like

Hallo Balázs

Und die Mitglieder sind doch nicht ausnahmslos Christen,
geschweige vom gläubige.
Wie sie sich manchmal verhalten:smile:))

ich gehe hier mal stur nach dem Buchstaben.
Tut der Richter ja auch.

Kannst Du nicht lesen?

Denke schon das ich das kann, ich übe ja fleißig.

Die Frage lautet: Gilt für Christen der biblische Grundsatz?

Es gilt:
Eine Konklusion ist so sicher als ihre Prämisse.
Und von der Sicherheit der Prämisse (hier) ist kein Spur weit
und breit.

Das ist keine Antwort, so etwas schreiben Politiker, die etwas zu verheimlichen haben.

Kannst Du auf meine Frage klar mit ja / nein antworten?

Gruss Harald

Hallo Harald.

Es ist die religiöse Pflicht der Eltern : "Jedes Knäblein,
wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren
Nachkommen.
" (Gen.17,2)

… die offensichtlich - wie das Kölner Urteil nun deutlich gemacht hat - mit der Rechtslage hierzulande in Konflikt steht.

Wird also die Beschneidung verboten, hindert der Gesetzgeber
den religiösen Erwachsenen an der Ausübung seiner Religion!

Ja - und zwar so weit diese „Ausübung“ nicht ihn selbst, sondern Dritte betrifft. Um es mal überspitzt zu formulieren: aus demselben Grund hindert unser Staat radikale Muslime daran, in Ausübung ihrer Religion hierzulande z.B. eine Fatwah gegen Salman Rushdie zu vollstrecken oder bibeltreue Christen daran, Ehebrecher zu steinigen und Hexen zu töten.

Der Staat täte also gut daran, sich öffentlich von der
allseits gepriesenen „Religionsfreiheit“ zu distanzieren. Es
gilt: Religion ist in D (auch in anderen europäischen Ländern)
dem Grundgesetz untergeordnet.

Nein - das Recht auf Religionsfreiheit ist hierzulande Teil des Grundgesetzes (nicht ihm „untergeordnet“) und völlig unbeschränkt, sowie man älter als 14 Jahre ist und man in der Inanspruchnahme dieses Rechtes nicht die Grundrechte Dritter verletzt. Bei Kindern unter 14 bzw. 12 Jahren, wo Eltern das (aus dem Erziehungsrecht abgeleitete) Recht haben, im Namen ihrer Kinder das Recht auf Religionsfreiheit für diese auszuüben, gibt es allerdings Beschränkungen, die einen Missbrauch dieser ‚Prokura‘ verhindern sollen. Damit wird nicht die Religionsfreiheit der Eltern eingeschränkt, sondern vielmehr das Recht der Kinder auf Religionsfreiheit (und hier im Fall ‚Beschneidung‘ auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor unzulässigen Übergriffen und Einschränkungen durch die Eltern geschützt.

Hier liegt mE das leider häufige Missverständnis vor, dass sich das Recht auf freie Ausübung der Religion auch auf die Kinder erstreckt, als seien diese Sachen , die der uneingeschränkten Verfügungsgewalt ihrer Eigentümer unterliegen. Kinder sind jedoch nach heutigem Rechtsverständnis nicht frei verfügbares Eigentum der Eltern, sondern eigenständige Rechtssubjekte , die lediglich zur eigenständigen Wahrnehmung dieser Rechte noch nicht befähigt sind.

Damit könnten sich hier lebende Juden und Moslems arrangieren
oder auch nicht.

Ja - die Bibel und auch der Qu’ran fußen eben auf einem anderen, einem antiquierten patriarchalischen Familienrecht, das hierzu in Konflikt steht. Wobei ich nun das Lamento von Herrn Graumann, der jetzt gleich ein Weiterbestehen jüdischen Lebens in Deutschland für nicht mehr möglich hält,für völlig überzogen halte. Gerade Juden haben in solchen Fragen immer einen bemerkenswerten Pragmatismus bewiesen. Wenn es akzeptabel ist, die für den 8. Tag nach der Geburt vorgeschriebene Beschneidung aus Gesundheitsgründen aufzuschieben, warum sollte es dann nicht akzeptabel sein, wegen drohender Bestrafung die Beschneidung bis zum 12. Lebensjahr (wo der zu Beschneidende nach KErzG selbst das Recht ausüben kann, diese in eigener Entscheidung ggf. abzulehnen) aufzuschieben?

Die Frage bleibt dann, inwieweit auch für Christen (die ja
angeblich hier die Gesetze machen) der biblische Grundsatz
gilt:
„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg.5,29)

Das ist in der Tat die Frage. Hier sind aber die Betroffenen , seien es nun Christen, Juden oder Moslems, aufgefordert, einen modus vivendi zu finden, wenn sie sich nicht außerhalb der demokratisch legitimierten Rechtsordnung stellen wollen. Gelingt das nicht, dann handeln sie entweder kriminell oder sie müssen die Konsequenz ziehen und in einen Staat auswandern, der sie und ihre Lebensweise akzeptieren möchte und wo ihre religöse Praxis nicht gegen die herrschenden Gesetze verstößt. Das ist die einzige Zumutung , die hierulande an Religiöse gestellt wird - dass ihre religiöse Praxis nicht ungesetzlich ist. Und in einer Demokratie - zumal einer, die der persönlichen Religionsausübung (d.h. solange nicht die Rechte Anderer dadurch beeinträchtigt werden) keine Schranken auferlegt - ist dies wahrlich nicht zu viel verlangt.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Aber sei’s drum, dann nehmen wir ein Land und eine Zeit, in der/dem Skalverein gang und Gäbe war. Da würde vermutlich auch die Mehrheit dafür stimmen, Menschen zu versklaven, obwohl es gegen die Menschenrechte steht.

Glaubst du? Bestand die Mehrheit nicht meistens aus Sklaven?

Na wie auch immer, für sehr viel wahrscheinlicher halte ich das auch. Hatte die Sklaverei für die Sklavenhalter doch immerhin für mehrere Leute einen praktischen Nutzen, während dieser totale Krieg doch nur den Versuch darstellte, einen verlorenen Krieg doch noch zu gewinnen, da deren 3 oder 4 Initiatoren keinen anderen Ausweg sahen, nach Kriegsende nicht im Volkszorn umgebracht zu werden.

Hallo

Andererseits: Welche Nachteile würden einem Kind entstehen, dass nicht im Säuglingsalter beschnitten wird, sonder sich erst als Erwachsener aus eigenem Willen zu diesem Schritt entschließt? Mir will keiner einfallen.

Wenn er als Erwachsener die Beschneidung für unverzichtbar hält und sie durchführen lässt, ist es für ihn vermutlich psychisch schwieriger, mit der durch die Beschneidung erfolgten körperlichen Veränderung klarzukommen. Diese Veränderungen scheinen z. T. nicht ganz geringfügig zu sein. Was andererseits natürlich erst recht gegen die Säuglingsbeschneidung spricht.

Oder: Welchen Vorteil hat eigentlich das Kind davon, wenn es schon als Säugling beschnitten wird? Da will mir auch keiner einfallen.

Da hätte er nicht die Qual der Wahl, was unter Umständen ein Vorteil sein kann.

Viele Grüße

Das “dicke Ende” kommt erst noch… wenn alles “streng nach dem
Gesetz”, statt endlich einmal nach „Hausverstand“ so weiter
geht.

Soso, jetzt hams, neuer Prophet mit absolutem …

G. K.

Zitat Ende

Gut so.

Balázs

Solche Rechte wie Recht auf Arbeit,auf Wohnung, auf Bildung
usw. gehören in eine andere Kategorie.Es sind keine Menschenrechte
an sich.

Wenn das „an sich“ jetzt Basis zum Haarspalten wird, steige
ich aus.

Ist auch besser so, dies begreifst Du offensichtlich nicht.

Andernfalls empfehle ich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

Wiki kann jeder lesen,auch die ersten 2 Sätze:
Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell , unveräußerlich und unteilbar sind.
Die vielen aufgelisteten „Menschenrechte“ insbesondere soziale,
politische usw. sind natürlich garnicht absolut oder so
einforderbar. Sie können auch nur in bestimmten Kulturen so
definiert und auch dort nur bedingt gewährt(erfüllt) werden.
Die Kategorie der Menschenrechte welche unabhängig von
Vorbedingungen gewährt werden können, müssen , sind absolut.
Dazu gehören z.Bsp.das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das
Lebensrecht an sich und das Recht auf der Achtung der individuellen
Menschenwürde.
Das „Recht auf Arbeit“ kann zwar definiert und deren Erfüllung
angestrebt, aber doch nie ganz realisiert werden.
So ist z.Bsp. das beinhaltete Recht auf freie Berufswahl nur
bedingt realisierbar.
Solche bedingten Rechte konkurrieren immer mit den Rechten Anderer,
die „absoluten“ (kannst auch ein anderes Wort dafür finden)
Menschenrechte aber nicht.
Wenn dies alles für Dich Haarspalterei ist solltest Du Dich hier
wirklich raushalten wie Du angekündigt hast.
VIKTOR

Glaubst du? Bestand die Mehrheit nicht meistens aus Sklaven?

Schätze, auch Mehrheiten sind relativ, wenn ein Teil der Anwesenden mangels Rechten nicht an ihnen teilnehmen darf :wink:.

Martinus

Gott behüte mich vor diesem Schwachsinn!
Hallo,

Mein Vergleich von göttlichen * und damit potentiell
absoluten * Geboten auf der einen und Menschenrechten als
menschengemachten und damit in meinen Augen nicht absoluten
Gesetzen auf der anderen Seite

das nenne ich doch mal eine Aussage, die jeden Fundamentalisten,
religiösen Fanatiker und Gotteskrieger mit der Zunge schnalzen
lässt.
Selbst für jeden noch so gottlosen Verbrecher ist es eine
feine Begründung, muß man doch nur beliebiges Handeln
unter das Primat der Göttlichkeit stellen und hat damit
die universelle Rechtfertigung.

Das auch sogenannte göttliche Gesetze evtl. nur einem
kleinen menschlichen Gehirn entsprungen sein könnten,
kommt dem Gläubigen mit reinem Herzen natürlich gar
nicht in den Sinn?

Fazit: Diese Argumentation ist mal wieder eine super
Begründung für die strikte Trennung von Kirche und Staat
und ich hoffe, dass weiterhin der Staat sein Gewaltmonopol
nicht auf Basis göttlicher Absolutheitsansprüche ausübt
und Justiz nicht plötzlich auf Basis religöser
Gesetze urteilt.

Martinus, der - auch wenn er ihren Absolutheitsanspruch
hinterfragt - die Menschenrechte nicht in Frage stellt!

Na, da bin ich ja wirklich glücklich, mit einem so
großzügigen Menschen auf diesem Erdenball verweilen zu dürfen.

*Jeweils aus Sicht der Gläubigen, versteht sich!

Ja natürlich.
Jetzt kann ich auch die Position vom Ayatollah gut verstehen.
Gruß Uwi

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Hallo Harald.

Die Frage lautet: Gilt für Christen der biblische Grundsatz?

Genauer:

„Die Frage bleibt dann, inwieweit auch für Christen (die ja angeblich hier die Gesetze machen) der biblische Grundsatz gilt:
„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg.5,29)“

Hier wird klar und unmissverständlich verlangt dem Behaupter zu gehorchen.

Wenn nicht, dann ist ja OK. der soll halt so lange nur warten bis Gott sich persönlich zu Wort meldet wo liegt das Problem?
Bis dahin kann er getrost stellvertretend seinem Verstand gehorchen, den hat doch Gott ihm geschenkt oder?

Es gilt:
Eine Konklusion ist so sicher als ihre Prämisse.
Und von der Sicherheit der Prämisse (hier) ist kein Spur weit
und breit.

Das ist keine Antwort, so etwas schreiben Politiker, die etwas
zu verheimlichen haben.

Behauptung, mal abgesehen davon, dass sie nicht in gerade zu den strengster Logiker sind:smile:).
Dagegen ist der Satz bombenfest und unverzichtbar, wenn man auf den Grund gehen gewillt ist und nicht nur Behauptet das zu erreicht haben mit dem Hinweis, dass ihm das jemand erzählt hat der das aus sicherer Quelle weisst und er ihm das glaubt, geschweige gerade vom Gott das direkt bekommen zu haben. Dann hat er ein Problemchen.

So was ist Null und Nichtig.
Mit solcher Argumentation dich vor Gericht zu verteidigen würde nicht mal dir einfallen, oder?:smile:))

Kannst Du auf meine Frage klar mit ja / nein antworten?

Ja insofern, dass sie nicht im Bereich der zweiwertigen Logik liegt.
Unzulässig.

Gruss Harald

Balázs

Abgesehen davon, daß diese Aussage keine Forderung sondern eine Umstandsbeschreibung war:

Selbst für jeden noch so gottlosen Verbrecher ist es eine
feine Begründung, muß man doch nur beliebiges Handeln
unter das Primat der Göttlichkeit stellen und hat damit
die universelle Rechtfertigung.

  1. Natürlich bietet die Religionsfreiheit auch Schlupflöcher für die, die sie für ihre Zwecke zweckentfremden und ausnutzen wollen. Aber das war hier nicht das Thema.
  2. Was die „wahren Gläubigen“ gleich welchen Extremismus’ auch immer angeht: Die handeln schon längst so.
  3. Ändert beides nichts dran, daß ihr innerreligiöser göttlicher Rechtsanspruch vor dem weltlichen Recht nicht besteht - Sie können also beruhigt schlafen :wink:.
  4. Habe ich nirgends propagiert, daß das anders sein sollte. Es ist also völlig unnötig, mir das zwischen den Zeilen zu unterstellen.

Das auch sogenannte göttliche Gesetze evtl. nur einem
kleinen menschlichen Gehirn entsprungen sein könnten,
kommt dem Gläubigen mit reinem Herzen natürlich gar
nicht in den Sinn?

Schätze, genau das macht den Fanatismus aus, daß es seinen Anhängern eben nicht in den Sinn kommt, daß sie daneben liegen könnten.

Martinus

Die Kategorie der Menschenrechte welche unabhängig von
Vorbedingungen gewährt werden können, müssen , sind absolut.

Könnte es sein, daß wir unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was „absolut“ in diesem Kontext bedeutet?

Sie sagen, wenn ich es richtig sehe, ein Recht ist „absolut“, wenn es nicht durch andere Menschen eingeschränkt werden kann bzw. darf bzw. nicht mit den Rechten anderer konkurriert.

Ich hatte (als das Thema begann) „absolut“ und „relativ“ an der Instanz, die die Rechtsnorm aufgestellt hat, festgemacht. Das ist ein Unterschied. Mag sein, daß ich da die Begriffe „relativ“ und „absolut“ nicht so verwendet habe, wie es in der Rechtssprache üblich ist, ich bin kein Jurist. Und ich war eigentlich davon ausgegangen, daß der Zusammenhang bzw. die Gegenüberstellung das klar gemacht hätte, aber das war dann wohl ein Irrtum.

Martinus

Die Konsequenzen
Hallo Allerseits,

Tychades hat überzeugend dargestellt, dass das Kölner Grundgericht in einem säkularen Staat zu keinem anderen Urteil kommen konnte.

Das Ganze ist ernst zu nehmen und hat Konsequenzen.
Menschen die ihre Religion halbwegs ernst nehmen, werden eher weltlichen Gesetze missachten, als gegen ihr Gewissen verstoßen.

Wie war das noch mit den Kruzifixen an bayrischen Schulen? Wurden die mittlerweile alle abgehängt.
In Deutschland wird Folgendes passieren. Die Indikation einer Phimose wird drastisch zunehmen. Es wird Beschneidungen durch Laien in Badezimmern geben. Beschneidungen werden im Ausland durchgeführt. Die klassische jüdische Brit Mila wird weiterhin durchgeführt werden und die Eltern und Beschneider werden die Strafe in Kauf nehmen.

Auf eine flächendeckende Einsicht von Juden und Muslimen braucht man nicht zu hoffen, denn in ihren Augen dient diese Auslegung der Gesetzgebung nicht dem Kindeswohl, sondern der Schickanierung ihrer Religion.
Die konsequenten Anwendung der Gesetzgebung wird nicht viel für das Kindeswohl bringen, stattdessen werden viele Menschen kriminalisiert. Es kommt zu einer Polarisierung und verstärkten Ausgrenzung von Juden und Muslimen. Internationale Beziehungen werden sich Veschlechtern.

Es hat seinen Grund, warum die bestehende Gesetzgebung in Bezug auf die Beschneidung nicht früher konsequent angewandt wurde. Denn auch wenn es wenn es definitiv nicht so gemeint ist, ist sie faktisch ein antisemitischer Akt.

… Wobei ich nun das Lamento von Herrn Graumann, der
jetzt gleich ein Weiterbestehen jüdischen Lebens in Deutschland für
nicht mehr möglich hält,für völlig überzogen halte. Gerade Juden
haben in solchen Fragen immer einen bemerkenswerten Pragmatismus
bewiesen.

Man könnte das auch so übersetzen. „Passt euch an liebe Juden oder haut ab.“

Ich kann mir vorstellen dass stattdessen die Politik einen Kompromiss, bzw. eine Ausnahmebestand, wie beim Schächten, definiert.

Gruß
Carlos

Ich hatte (als das Thema begann) „absolut“ und „relativ“ an
der Instanz, die die Rechtsnorm aufgestellt hat, festgemacht.
Das ist ein Unterschied.

meinst Du dies von Dir ?
Und der Minuspunkt ist, daß diese Menschenrechte Rechte sind, die nicht nur für, sondern eben auch von Menschen gemacht sind. Und das wirft neue Fragen auf: Wer hat zum Beispiel das Recht dazu, das zu entscheiden?
Die Menschenrechte wurden nicht „gemacht“ in dem Sinne, daß diese
auf eine spezielle Situation zugeschnitten „ausgehandelt“ wurden.
Es gibt da auch keine Instanz.
WIKI (dein LINK)
Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet
Keine Instanz.Es sind Rechte welche festgestellt werden als solche -
die jeder für sich beansprucht und keinem redlicherweise verweigert werden können.
Erkennst Du das Prinzip „Was Du nicht willst was man Dir tut…
…verweigerst…“ wieder ?
Ich hatte es eingebracht(Tora,Jesus) und Du hast gegen gehalten
mit ziemlich abwegigen Bespielen.
Und dies wäre auch und zuerst göttliches Gebot wenn
man es denn hier einbringen wollte, wie geschehen.
(Judentum, Christentum)
VIKTOR

Keine Instanz.Es sind Rechte welche festgestellt werden als
solche -

Wenn diese Rechte „festgestellt“ werden, dann muß es doch jemanden geben, der das tut, oder nicht? Jemanden als Einzelperson, Gremium, Versammlung, Volk, Bevölkerung… DAS wäre doch dann die Instanz, die das Recht zum Recht erklärt, oder nicht?

Martinus