Hi,
sag mal, ich hoffe, dir ist bewußt, daß du hier Stuß redest?
Das Völkerrecht ist in diesem Fall gar nicht anzuwenden,
sondern das irakische Recht. Was dieses Recht über Personen
sagt, die sich illegal im Irak aufhalten wissen wir wohl beide
nicht. Möglich wäre aber, dass es die Exekution der Person
vorsieht.
Jurist bist du wohl nicht, gell?
Erstens: egal, was das irakische Recht besagt: eine Exekution ohne Gerichtsverhandlung und die Möglichkeit, sich zu verteidigen, ist eindeutig gegen die Menschenrechte. Wir orientieren uns gerade nicht nach den Gesetzen, die von verbrecherischen Regimes auf der ganzen Welt aufgestellt werden; ansonsten hätte man die Todesstrafen für Rassenschande nach den Nürnberger Gesetzen oder den Schießbefehl an der deutsch/deutschen-Grenze gutheißen müssen.
Zweitens kann auch das korrekteste Gesetz nicht von irgend einem dahergelaufenen Kommando umgesetzt werden, sondern nur von der rechtmäßigen Regierung eines Landes. Selbst wenn man davon ausgeht, daß die provisorische Verwaltung unter Herrn Bremer nicht rechtmäßig ist, heißt das noch lange nicht, daß sich jeder zum Richter und/oder Henker aufschwingen darf. So gesehen hätten diese Männer noch nicht mal einen Strafzettel ausfüllen dürfen.
Also: Wir können es, mangels Kenntnis der legalen Situation,
nicht beurteilen. QED.
Doch, genau das können wir: Mord ist Mord, und wer Augen hat zu sehen, der erkennt das sofort. Aber es ist kein juristisches Problem, das wir hier diskutieren: es ist ein moralisches. Ich frage dich direkt: ist das die Art von Gerichtsbarkeit, die du für ein Land, egal in welchem Teil der Erde es sich befindet, auswählen würdest?
Im übrigen ist das genau der Verlust, den die Amerikaner und Briten durch die Folterungen in Abu Ghureib zu beklagen haben: wenn sogar im Westen Leute dazu verführt werden, so zu denken wie du, wie ungleich schwieriger wird es sein, einen Konsens über demokratische Werte und Menschenrechte in den islamischen Ländern herbeizuführen?
Gruß
Sancho